25.09.2013: Berlin regelt Aufnahme syrischer Kriegsflüchtlinge durch Familienangehörige

Der Flüchtlingsrat Berlin begrüsst die gute Absicht von Innensenator Henkel, einen „erweiterten Familiennachzug syrischer Kriegsflüchtlinge“ in Berlin zu ermöglichen…


Der Flüchtlingsrat Berlin begrüsst die gute Absicht von Innensenator Henkel, einen „erweiterten Familiennachzug syrischer Kriegsflüchtlinge“ in Berlin zu ermöglichen, vgl. dessen Pressemitteilung vom 12.09.2013 und nunmehr den Erlass vom 25.09.2013. Ähnliche Erlasse gibt es auch in anderen Bundesländern. Die beabsichtigte Aufnahme von Familienangehörigen droht allerdings in der Praxis weitestgehend leer zu laufen. Um dies zu vermeiden ist Folgendes zwingend notwendig:

* Die Berliner Ausländerbehörde muss auf Bonitätsprüfungen bei den Gastgeberfamilien verzichten! Kaum ein Gastgeber hat nämlich einen nach BGB pfändbaren NettoeinkommensANTEIL(!) in Höhe des vollen Unterhaltsbedarfs seiner als Kriegsflüchtlinge aufgenommenen Familienangehörigen von ca 250 – 380 €/Person (Hartz IV Regelsatz) + ggf. 350 € Unterkunftsbedarf + ggf. ca 300 – 600 €/Person für eine Private Krankenversicherung (der Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist nach § 5 Abs. 11 SGB V ausgeschlossen, wenn eine ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung gefordert war).

* Das Auswärtige Amt muss das Personal in den Auslandsvertretungen massiv aufstocken und an die Zufluchtsorte an den syrischen Grenzen entsenden, um eine sofortige unbürokratische Visavergabe ohne Termin zu ermöglichen. Aktuell beträgt die Wartefrist nur auf einen Termin in Botschaften wie zB in Beirut ca. drei Monate, weitere Monate muss auf eine Entscheidung der Botschaft gewartet werden.

* Die EU muss ihre Grenzen zur Einreise syrische Kriegsflüchtlinge auch ohne Visum öffnen. Siehe dazu Presseerklärung PRO ASYL 11.09.2013: Mehr als eine Geste notwendig – Öffnung der Grenzen für syrische Flüchtlinge notwendig!

Wichtiger Hinweis: Der Flüchtlingsrat Berlin bietet KEINE BERATUNG für Schutzsuchende an, auch nicht zu Fragen der Visaantragstellung und der Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge!

Der UNHCR Berlin hat eine Hotline zum Aufnahmeprogramm eingerichtet:
Telefon  030-202202-21, 030-202202-0
, Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Informationen und Webformular siehe auch hier

Weitere Informationen zu den Aufnahmeprogrammen finden Sie hier

Infos zu Fragen der Verpflichtungserklärung und der Krankenversicherung hier

Beratungsstellen und Anwälte für Flüchtlinge in Berlin finden Sie hier:
Adressbuch Flüchtlingsberatung Berlin und Adressen-Infoblatt Asyl- und Flüchtlingsberatung Berlin

Beratungsstellen und Anwälte außerhalb Berlins finden Sie hier und über die Internetseiten des Flüchtlingsrates des jeweiligen Bundeslandes.





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