Polizeiabschiebehaft Berlin-Grünau – lebensgefährlich?

Beinahe-Todesfälle häufen sich
Dokumentation, Stand 03. Juni 2005


Als Konsequenz aus der Serie von Beinahe-Todesfällen in der Polizeihaftanstalt Grünau muss nach Auffassung des Flüchtlingsrates der Polizei die Zuständigkeit für die medizinische Versorgung in der Abschiebehaft entzogen und diese in die Verantwortung unabhängiger ÄrztInnen in freier Trägerschaft gegeben werden. Auch ein Polizeisanitäter muss in jedem Fall umgehend eine ÄrztIn bzw. NotärztIn hinzuziehen. Eine unabhängige ÄrztIn muss rund um die Uhr in der Haftanstalt verfügbar sein. Auch die derzeit völlig ineffektive Sozialarbeit sollte an Stelle der Polizei von unabhängigen Trägern wahrgenommen werden.

28. Mai 2005.
In Berlin ist es schwül, 35 Grad im Schatten. In Station 3/1 des aus DDR-Zeiten stammenden Betonplattengefängnisses sind die Zellen der die Häftlinge noch immer mit käfigartigen Gitterstäben abgetrennt, sie können deshalb die Fenster nicht selbst öffnen. Die als Wärter eingesetzten Polizisten lassen sich am Samstagabend nur ungern stören. Der 27 jährige Algerier Abdelhamid B. leidet an starken Brustschmerzen und verlangt immer wieder dringend ärztliche Hilfe. Die Polizisten halten sich selbst für medizinische kompetent – einige haben eine Sanitäterausbildung – und erklären Herrn B., er müsse bei der Hitze mehr trinken. Sie verweigern ihm über vier Stunden ärztliche Hilfe. Erst nachdem die andere Häftlinge massiv damit drohen, „Probleme“ zu machen, bringen die Polizisten B: mit einem Gefangenentransporter ins Krankenhaus. Dort wird ein Herzinfarkt festgestellt, B. hat nach Aussage der Ärzte nur knapp überlebt.

Einen ähnlichen Vorfall – verweigerte Hilfeleistung bei einem Herzinfarkt – gab es bereits im Dezember 2001 (siehe die u.g. Dokumentation).

Berliner Zeitung, 01. Juni 2005
Vier Stunden warten, bis der Arzt kommt

Berliner Zeitung, 02. Juni 2005
Herzinfarkt-Affäre: Das LKA ermittelt

Berliner Zeitung, 02. Juni 2005
Grundgesetz statt Guantanamo

TAZ 02. Juni 2005
Herzinfarkt in Abschiebehaft

Pressemeldung Polizei Berlin 31.05.2005
Abschiebungshäftling erlitt Herzinfarkt

2. Dezember 2001.
Sonntagabend in der Abschiebehaft Grünau. Der 27 jährige Kosovo-Albaner Zenum R. verlangt wegen akuter Beschwerden (Schmerzen, Erbrechen, Atemnot, Kreislaufinstabilität und Todesangst) dringend ärztliche Hilfe. Polizeisanitäter diagnostizieren einen „verdorbenen Magen“ und verabreichen falsche Medikamente. Sie informieren weder die Polizeiärztin noch den Notarzt von Feuerwehr oder Kassenärztlicher Vereinigung. Erst am nächsten Tag wird der Gefangene von der nun anwesenden Polizeiärztin untersucht. Es werden weder ein EKG gefertigt noch Laboruntersuchungen veranlasst oder ein Facharzt hinzugezogen, Herr R. wird wieder in seine Zelle gebracht.

Erst nach weiteren 12 Stunden, nachdem Herr R. in anhaltender Todesangst aus seiner Zelle per Handy über 110 die von außen kommende Polizei um Hilfe ruft, droht seine Zelle anzuzünden, und der Anstaltspfarrer massiv interveniert, wird der Schwerkranke von der Polizei – mit auf dem Rücken gefesselten Händen – in die Notaufnahme des DRK-Krankenhauses Köpenick gebracht. Dort wird ein akuter Herzinfarkt diagnostiziert. Wegen der zu spät eingeleiteten Behandlung ist mit bleibenden Schäden zu rechnen.

Der Flüchtlingsrat hat den Fall in seiner Pressemitteilung vom 07.03.2002 ausführlich dokumentiert.

Das Gericht bagatellisiert den Vorfall später und zeigt gegenüber der angeklagten Polizeiärztin Milde, vgl. TAZ vom 18. Januar 2005, Eine Behandlung ohne jegliches Gespür

25. Oktober 2002.
Die 31jährige Annie B. aus Ghana ist, obwohl im 6. Monat schwanger, seit drei Wochen in Grünau inhaftiert. Sie klagt seit einer Woche über akute, starke Schmerzen im rechten Unterbauch. Bereits seit zwei Monaten hatte sie abdominelle Beschwerden mit Erbrechen. Dennoch bleibt sie inhaftiert, externe ärztliche Hilfe wird ihr verweigert. Als Frau B. aufgrund ihrer starken Schmerzen schließlich doch in die DRK-Klinik Köpenick gebracht wird, muss sie noch am gleichen Abend notfallmäßig operiert werden – wegen einer akuten, lebensbedrohlichen Blinddarmentzündung.

16. Mai 2003.
Der 48jährige Ebou K. wird am nach fünf Wochen Abschiebehaft aus dem Polizeigewahrsam Grünau nach Gambia abgeschoben. Unmittelbar vor dem Abflug am 16.05.2003 wird der Lebensgefährtin von Herrn K. vom BGS die Möglichkeit eingeräumt, sich zu verabschieden. Dort zeigt sich der Frau ein völlig kraftloser Mensch, der kaum in der Lage ist, auf eigenen Beinen zu gehen und offenbar nicht vollständig orientiert ist. Sein Blick geht ins Leere. Medikamente, die Herr K. in der Abschiebehaft nahm, wurden ihm nicht mitgegeben. Bei Ankunft in Gambia soll er kaum ansprechbar und vollkommen kraftlos gewesen und bis zu seinem Tod bettlägerig gewesen sein. Er habe sich ständig übergeben.
Am 19. Mai 2003 stirbt Herr K.

Weitere Fälle
mangelhafter und unterlassener medizinischer Versorgung in der Abschiebehaft in Berlin und anderswo hat die Antirassistische Initiative Berlin in der Dokumentation
Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen
festgehalten.





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