05.03.2018: Traudl Vorbrodt gibt Bundesverdienstkreuz zurück

SPD Mitglieder stimmen für flüchtlingsfeindlichen Koalitionsvertrag – Flüchtlingsrat Berlin warnt vor Rückfall in die Abschreckungspolitik der 90er Jahre – Traudl Vorbrodt gibt Bundesverdienstkreuz zurück


Mit Bekanntgabe des Ergebnisses des SPD-Mitgliedervotums zerbricht für tausende subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge endgültig die Hoffnung auf eine baldige Möglichkeit, ihre Familien aus dem Ausland nachzuholen.  Die SPD-Parteibasis stimmt für den Eintritt in eine große Koalition mit den Unionsparteien und macht damit nicht nur den Weg frei für den zutiefst familienfeindlichen und menschenrechtswidrigen Kompromiss zur weiteren Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz, sondern auch für eine ganze Reihe weiterer im Koalitionsvertrag beschlossener gravierender Verschärfungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Zu den geplanten Änderungen zählen die Einstufung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsstaaten, die Einrichtung sogenannter AnKER-Zentren, in denen Asylsuchende mitunter bis zur Ausreise eingewiesen werden sollen, die Herabsenkung der Voraussetzungen für Abschiebehaft sowie die Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen.

Mit Horst Seehofer, dem rechten Hetzer aus Bayern als Innenminister der Großen Koalition ist auch klar, welchen Geist die Flüchtlingspolitik der GroKo atmen wird: Diskriminierung, Abschreckung und Ausgrenzung wie in den 90er Jahren.

Bereits vor dem Hintergrund der Sondierungsergebnisse zwischen Union und SPD hat Traudl Vorbrodt, Gründungsmitglied des Flüchtlingsrats und langjährige Vertreterin des Flüchtlingsrats in der Berliner Härtefallkommission, Anfang Februar das Bundesverdienstkreuz zurückgegeben, welches ihr am 11.12.2008 durch Bundespräsidenten Horst Köhler verliehen und am 25.02.2009 durch Senator Dr. Erhard Körting übergeben worden war.

In einer Erklärung vom 5. Februar schreibt Frau Vorbrodt: „Angesichts der aktuellen politischen Entwicklung ertrage ich es nicht mehr ‚in Anerkennung der um Volk und Staat erworbenen besonderen Verdienste‘ ausgezeichnet worden zu sein. Insbesondere betrifft das: […] Die weitere Aussetzung der Familienzusammenführung für hier Schutz Suchende, selbst wenn diese noch minderjährige Alleinstehende sind: Mit der ausschließlichen Orientierung an der Zahl und nicht am Schicksal der Menschen, werden rechtliche und humanitäre Verpflichtungen überhaupt nicht mehr berücksichtigt.“

Auch der Flüchtlingsrat Berlin verurteilt den Kompromiss zwischen Union und SPD zum Familiennachzug als rechtswidrig und menschenfeindlich und fordert eine sofortige Korrektur der Regelung zugunsten der tausenden Familien, die zum Teil seit Jahren getrennt sind und verzweifelt auf ein Widersehen mit ihren Angehörigen warten. Nicht nur bei der Familienzusammenführung, auch in vielen anderen Punkten des Koalitionsvertrags haben sich im Bereich Migration und Integration die Hardliner von CDU/CSU durchgesetzt und bedienen mit populistischen Vorhaben flüchtlingsfeindliche Wählerschaften.





Nach oben scrollen