Veröffentlicht am 20.03.2019

20.03.2019: Wohnungen für alle statt immer neuer Obdachlosenunterkünfte!

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin zum Runden Tisch „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung Geflüchteter“

Unser gemeinsam mit Beratungsstellen und Initiativen zum Runden Tisch vorgelegter Forderungskatalog ist unverändert aktuell:
www.fluechtlingsrat-berlin.de/wohnungen_statt_lager
Leider wurden die meisten unserer Vorschläge beim Runden Tisch nicht behandelt. Andere zentrale Fragen blieben ungelöst, zum Beispiel der Wohnberechtigungsschein für Geflüchtete, der Aufbau einer dezentralen berlinweiten Beratungsstruktur für wohnungssuchende Flüchtlinge sowie die Ausgabe von Mietübernahmescheinen für alle Wohnungslosen von Amts wegen durch die Jobcenter und Sozialämter.


Presseinformation vom 20. März 2019, hier als pdf

Wohnungen für alle statt immer neuer Obdachlosenunterkünfte

Flüchtlingsrat Berlin zum Runden Tisch „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung Geflüchteter

Am heutigen Mittwoch stellen die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die Ergebnisse des Runden Tisches „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung Geflüchteter“ vor. Der Flüchtlingsrat hatte den Runden Tisch mit initiiert. Zur ersten Sitzung im Juni 2018 haben am Runden Tisch mitwirkende Initiativen und Beratungsstellen gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat einen Katalog mit 24 ganz konkreten Vorschlägen vorgelegt, wie Flüchtlingen die Anmietung von Wohnungen erleichtert und ihre dauerhafte Unterbringung in Sammellagern vermieden werden kann.

Unser Forderungskatalog ist weiterhin aktuell:
www.fluechtlingsrat-berlin.de/wohnungen_statt_lager


Leider wurden die meisten unserer Vorschläge beim Runden Tisch gar nicht behandelt. Andere zentrale Themen blieben ungelöst, zum Beispiel:

 

Wohnberechtigungsschein für Geflüchtete, Punkt 2 des Forderungskatalogs

Anders als in vielen anderen Bundesländern werden Asylsuchende und de fakto auch Geduldete in Berlin generell vom Wohnberechtigungsschein ausgeschlossen. Sogar anerkannte Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis werden in Berlin in vielen Fällen vom WBS ausgeschlossen. Angesichts der Tatsache, dass für ein Viertel der Mietwohnungen in Berlin der WBS die wichtigste Zugangsvoraussetzung ist, ist der Ausschluss zahlreicher Geflüchteter vom WBS ein entscheidendes Hindernis bei der Wohnungssuche.

Das Land Berlin muss seine seit der Föderalismusreform 2006 bestehende eigene Gesetzgebungskompetenz beim Wohnungsbindungsrechtnutzen und für wohnungslose Geflüchtete endlich den WBS und damit den Zugang zu landeseigenen und zu Sozialwohnungen in gleicher Weise wie für Deutsche ermöglichen!

 

Mietübernahmescheine zur Wohnungssuche von Amts wegen, Punkt 17 des Forderungskatalogs

Asylsuchende in Sammelunterkünften erhalten vom Landesamt für Flüchtlinge von Amts wegen einen Mietübernahmeschein für die Wohnungssuche. Der Schein enthält für Wohnungssuchende und potentielle Vermieter gleichermaßen aussagekräftige Angaben zu den Anforderungen an ein Mietangebot und der nach dem Berliner Sozialrecht akzeptablen Miethöhe. Wir fordern, dass auch Jobcenter und Bezirkssozialämter an geflüchtete und alle anderen Wohnungslosen in Berlin von Amts wegen solche Mietübernahmescheine ausgeben müssen. Die Mietübernahmescheine müssen rechtsverbindliche und allgemeinverständliche Kostenübernahmeerklärungen für die zulässige Miete und Kaution enthalten.

 

Dezentrale Beratungsstruktur für wohnungslose Geflüchtete, Punkt 9 – 12 des Forderungskatalogs

Einigkeit bestand am Runden Tisch, dass Geflüchtete aufgrund ihrer spezifischen Benachteiligungam Wohnungsmarkt gezielte Unterstützungs- und Beratungsangebotebenötigen. Initiativen und Flüchtlingsrat haben am Runden Tisch immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in allen Bezirken gut ausgestattete, behördenunabhängige Anlaufstellen für wohnungssuchende Geflüchtete brauchen, die über Fach- und Sprachkompetenz verfügen, Geflüchtete bei der Wohnungssuche beraten und begleiten, Ansprechpartner für Vermieter sind und Wohnungsangebote proaktiv akquirieren. Auch die Wohnungsgeber haben am Runden Tisch stets den Bedarf für solche Anlaufstellen betont. Positive, allerdings nicht ausfinanzierte Ansätze gibt oder gab es zB in Reinickendorf, Köpenick und Mitte. Ob und wann es berlinweit eine dezentrale Unterstützungsstruktur geben wird, ist jedoch völlig offen. Die Stelle in Mitte wurde geschlossen, positive Ansätze in anderen Bezirken wurden nicht unterstützt. Leider hat der Runde Tisch die dringend benötigte dezentrale bezirklicheBeratungsstrukturnicht geschaffen.

 

Der Runde Tisch hat die Perspektiven und Positionen der beteiligten Akteure zusammengebracht und einen Austausch ermöglicht. Die Bedarfe wohnungssuchender Geflüchteter sind hinreichend bekannt. Jetzt muss der Senat konkret handeln und Maßnahmen wie den WBS für Geflüchtete, den Mietübernahmeschein für Wohnungslose und die bezirkliche Beratungsstruktur für wohnungsuchende Geflüchtete umsetzen. Ständig neue Modulbauten (MUF) für Geflüchtete und Wohnungslose sind keine Alternative. Sie entmündigen die Bewohner, verhindern Integration und befördern soziale Ausgrenzung.

Kontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: (030) 224 76 309





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