Veröffentlicht am 20.03.2002

Aufruf zur Protestkundgebung gegen das Zuwanderungsgesetz

Der Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte rufen zur Protestkundgebung gegen das geplante Zuwanderungsgesetz auf.


Am 22. März 2002 wird im Bundesrat über den Zuwanderungsgesetzentwurf abgestimmt.

Der Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte rufen zur Protestkundgebung gegen das geplante Zuwanderungsgesetz

· am Freitag, 22. März 2002 von 10.00 – 12.00 Uhr
· auf dem Potsdamer Platz (neben dem S-Bahnhof, an der historischen Ampel) auf.

Die genannten Organisationen lehnen den Zuwanderungsgesetzentwurf ab:

1. Der Gesetzentwurf wird einseitig von nationalen Wirtschaftsinteressen bestimmt.
Erwünscht sind letztlich nur jene Migranten, die wirtschaftlichen Nutzen versprechen.

2. Die Gesetzentwurf beinhaltet eine weitere Ungleichbehandlung von Migranten
Ausgehend von wirtschaftlichen Nützlichkeitskriterien erfolgt im Gesetzentwurf die Verankerung unterschiedlicher Rechte für den Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht und beim Kindernachzug.

3. Der Gesetzentwurf behindert die Integration der hier lebenden Flüchtlinge und Migranten.
Der Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts wird für „normale“ Migranten erheblich erschwert. Die Gewährung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wird von einer schriftlichen Sprachprüfung, einer Staatsbürgerkundeprüfung und 60 Rentenversicherungsbeiträgen abhängig und teils noch schwieriger als die Einbürgerung gemacht. Die viel gelobten Integrationskurse können – unter weiteren Voraussetzungen – nur ab 2003 neu zugewanderte Ausländer beanspruchen.

4. Der Preis, der für wenige Fortschritte im Flüchtlingsschutz gezahlt werden muss, ist für viele Flüchtlinge zu hoch.
Mit der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe wird im Gesetzentwurf der völkerrechtlichen Verpflichtungen und den europäischen Standards Rechnung getragen. Dem stehen jedoch eine Reihe von Einschränkungen des Asylrechts an anderer Stelle gegenüber. Anerkannte Flüchtlinge sollen nach drei Jahren einer zweiten Asylprüfung unterzogen werden.

5. Der Gesetzentwurf baut gegenüber Flüchtlingen diskriminierende Strukturen weiter aus
An der Abschiebungshaft wird entgegen der Koalitionsvereinbarung festgehalten. Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht werden ausgeweitet. Für Menschen ohne Papiere, werden Mindeststandards verweigert, an der „Denunziationspflicht“ öffentlicher Stellen wird festgehalten. Der deutsche Vorbehalt gegenüber der UNKinderrechtskonvention wird aufrechterhalten.

6. Der Gesetzentwurf trägt zur Stigmatisierung und Kriminalisierung von Migranten und Flüchtlingen bei.
Mit den Anti – Terrorgesetze wurden ausländerrechtliche Restriktionen und Ausweisungstatbestände verschärft und die Grundlagen für einen „Ausländerausweis“ mit integrierten biometrischen Daten geschaffen.

Für den Flüchtlingsrat Berlin, die Initiative gegen Abschiebehaft und die Internationale Liga für Menschenrechte kann eine moderne Einwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik nicht ohne die rechtliche und soziale Gleichstellung aller hier lebenden Flüchtlinge und Migranten erfolgen. Diesem trägt der Gesetzentwurf in keiner Weise Rechnung.

Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: (030) 24344 – 5762, Fax: (030) 24344 – 5763buero@fluechtlingsrat-berlin.de, www.fluechtlingsrat-berlin.de
Initiative gegen Abschiebehaft, c/o KSG, Klopstockstrasse 31, 10557 BerlinTel.: (030) 417 00 915 (AB),
Internationale Liga für Menschenrechte, Greifswalder Strasse 4, 10405 Berlin
Tel.: (030) 396 21 22. Fax: (030) 396 21 47, vorstand@ilmr.org

Berlin, 20. März 2002

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