Veröffentlicht am 10.12.2003

Die Ausländerbehörde – eine erste Adresse?

Dem Flüchtlingsrat Berlin liegen mehrere grundsätzliche Kritikpunkte zur Arbeit der Berliner Ausländerbehörde (Landeseinwohneramt, Asyl- und Abschiebungsangelegenheiten und Angelegenheiten von Staatsbürgern aus dem ehemaligen Jugoslawien / Abt. IV B, Nöldnerstrasse 34-36, 10317 Berlin) vor.


Kritik an der Arbeit dieser Behörde wurde in der Vergangenheit wiederholt von betroffenen Ausländer/innen, von Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen sowie von RechtsanwältInnen geäußert. Entsprechende kritische Hinweise wurden von Seiten des Flüchtlingsrates bereits im September 2001 an die zuständige Senatsinnenverwaltung weitergeleitet. Konsequenzen, die sich aus dieser Kritik hätten ergeben könnten, sind dem Flüchtlingsrat nicht bekannt.

Die Kritik richtet sich zum einen an die bauliche Gegebenheiten und an die eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb der Behörde. Als Beispiele sind zu nennen:

  • Die Verständigung zwischen den Flüchtlingen oder Migranten und den Mitarbeiter/innen der Behörde kann nur innerhalb eines im Bedarfsfall verschließbaren Glaskastens erfolgen. An den Trennscheiben der Schalter befinden sich keine Mikrofone, so dass das Gespräch nur in einer hohen Lautstärke geführt werden kann. Ein Zugang zu den Arbeitsräumen der einzelnen Sachbearbeiter/innen ist zunächst nicht möglich und wird durch Stahltüren gesichert.
  • Eine Terminvergabe wird nicht praktiziert, die Wartezeiten können maximal sechs Stunden, im Durchschnitt 3-4 Stunden betragen. Familien mit Kindern oder ältere Personen werden nicht bevorzugt behandelt. Es gibt keine Möglichkeit, sich während der Wartezeit innerhalb der Behörden mit einem kleinen Imbiss oder Getränken zu versorgen. Die Fenster in den Warteräumen können nur auf Anfrage durch das Wachpersonal geöffnet werden.
  • Eine fremdsprachige Verständigung mit den Mitarbeiter/innen der Behörde findet nicht statt Fremdsprachige Hinweise oder aktuelle Informationsblätter sind nicht vorhanden. Die vom Flüchtlingsrat bereits vor zwei Jahren angemahnte interkulturelle Öffnung der Behörde hat sich bisher nicht vollzogen.

Zum anderen wurde in der Öffentlichkeit wiederholt Kritik an der Entscheidungspraxis der Ausländerbehörde geäußert, u.a. beim Umgang mit Anträgen traumatisierter Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Gleiches betrifft die Praxis der Stellung bzw. Verlängerung von Haftanträgen für die Abschiebehaft und die Art und Weise der Durchführung von Abschiebungen, insbesondere bei Minderjährigen oder Schwangeren.

Das in Dokumenten des Landeseinwohneramtes und der Ausländerbehörde festgehaltene Selbstverständnis zur „Kundenorientierung“ (Geschäftsbericht 2002 des Landeseinwohneramtes) oder zur „Botschafterfunktion“ der Behörde (Mitarbeiterbrief der Ausländerbehörde 1995: „Die Ausländerbehörde eine erste Adresse?“) widerspricht nach Ansicht des Flüchtlingsrates der derzeitigen Verwaltungspraxis der genannten Behörde.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im zitierten Geschäftsbericht besondere Serviceleistungen für ausländische Studenten erwähnt werden, diese Erfahrungen (u.a. verbesserte Informationsangebote) aber nicht beim Umgang mit Flüchtlingen ihre Anwendung finden. Ein dem Flüchtlingsrat vorliegender Bericht über veränderte Bedingungen an der Münchener Ausländerbehörde zeigt, dass durchaus die Bedingungen für Flüchtlinge oder Migranten erträglicher gestaltet werden können.

Der Flüchtlingsrat sieht dringend einen Handlungsbedarf bei der Leitung der Ausländerbehörde sowie bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres, mit veränderten Bedingungen in der Ausländerbehörde und einer geänderten Verwaltungspraxis auf die Kritik und Beschwerden der Betroffenen zu reagieren. Damit würde auch ihrer besonderen psychischen Belastung, die mit einer möglichen Aufenthaltsbeendigung verbunden ist, Rechnung getragen werden. Ansonsten stellt sich auch gerade am Tag der Menschenrechte die Frage, welche Botschaft die Behörde nach Außen versenden möchte, wenn offensichtlich im Unterschied zu anderen öffentlichen Stellen die „Kundenorientierung“ einen solchen geringen Stellenwert besitzt.

Am 10.12. 2003 findet auf Bitte des Flüchtlingsrates um 11.00 Uhr in der Ausländerbehörde (Nöldnerstrasse 34-36, Berlin-Lichtenberg) ein Gespräch zwischen Vertreter/innen der Behörde und der Senatsverwaltung für Inneres sowie des Flüchtlingsrates statt. Der Flüchtlingsrat erhofft sich von diesem Gespräch erste Signale der Ausländerbehörde im Hinblick darauf, dass die geäußerten Kritikpunkte ernst genommen werden.

Für Nachfragen stehen die Vertreter/innen des Flüchtlingsrates der Presse ab 13.30 Uhr telefonisch zur Verfügung. Der Flüchtlingsrat lädt in diesem Zusammenhang dazu ein, an seiner letzten diesjährigen Sitzung am 10.12. 2003 (Beginn um 14.30 Uhr) im Berliner Missionswerk (Georgenkirchstrasse 69/70, Haus 1) teilzunehmen.

Flüchtlingsrat Berlin
10. Dezember 2003

ANLAGE
online verfügbare Dokumente zum Thema

 

Presseerklärung zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2003





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