Veröffentlicht am 09.10.2007

Drohende Abschiebung nach 18 Jahren Berlin

Presseerklärung vom 09.10.07

Der als 3jähriger nach Berlin gekommene schwer kranke 21jährige Turgay Aydin wurde in der Abschiebehaft Grünau inhaftiert. Die Ausländerbehörde will ihn allein in die Türkei abschieben. Der Flüchtlingsrat fordert seine Freilassung und die Gewährung des Bleiberechts nach der „Altfallregelung“.


vgl. dazu auch
Berliner Zeitung v. 10.10.2007: Schwerkranker sitzt in Abschiebehaft

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Seit dem 19. September 2007 ist der 21jährige Turgay Aydin in der Abschiebehaft Grünau inhaftiert. Die Behörden wollen ihn alleine in die Türkei abschieben. Der Berliner Flüchtlingsrat mit den darin organisierten Initiativen aus dem Flüchtlingsbereich fordert die Freilassung des jungen Menschen und die Gewährung eines Bleiberechtes.

Turgay Aydin kam als dreijähriges Kind mit seinen Eltern und weiteren sechs Geschwistern nach Deutschland. Die Eltern flüchteten vor Verfolgung aus Mardin, einem arabischsprachigen Gebiet im Osten der Türkei. Er soll nun für ein seinen Eltern unterstelltes angebliches Fehlverhalten (falsche Angaben zur Identität) in „Sippenhaft“ genommen werden.

Turgay wuchs in Berlin auf und besuchte in Deutschland die Schule. An das Herkunftsland seiner Eltern hat er keine Erinnerung. Turgay ist hier zu Hause und spricht von sich als einem „Berliner“.

Das wollen die Berliner Behörden allerdings nicht in Ihrer ausländerrechtlichen Entscheidungspraxis berücksichtigen. Bereits im Jahr 2005 versuchten sie den damals 19-Jährigen abzuschieben. Diese Entscheidung konnte damals abgewendet werden. Im Leben von Turgay hatte dieses Verfahren aber schwerwiegende Konsequenzen. Er befindet sich seitdem aufgrund von massiven psychischen Problemen in medizinischer und therapeutischer Behandlung. Seine Schullaufbahn musste der junge Mann aufgrund von mehrmonatigen stationären Aufenthalten im letzten und in diesem Jahr abbrechen. Turgay leidet an einer chronisch tiefgreifenden seelischen Erkrankung in Kombination mit einem epileptischen Anfallsleiden.

Mehrere Atteste der behandelnden Ärzte liegen auch jetzt den staatlichen Entscheidungsträgern vor und finden keinerlei Beachtung. Die Berliner Innerverwaltung ignoriert die Brisanz des besonderen Einzelfalls und verweigert die Umsetzung gegebener Ermessensspielräume.

Turgay Aydin ist trotz der Proteste Berliner Flüchtlingsorganisationen nach wie vor inhaftiert. Die dringend notwendige medizinische Versorgung wird dem jungen Mann unter Haftbedingungen nicht ausreichend gewährt. Er soll in ein ihm unbekanntes Land abgeschoben werden. Der Berliner Senat für Inneres wird aufgefordert, den Fall von Turgay Aydin in die Berliner Härtefallregelung aufzunehmen, den jungen Mann mit sofortiger Wirkung aus dem Berliner Abschiebegewahrsam zu entlassen und ihm einen Aufenthalt zu gewähren.

Parallel dazu sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung ein Aufenthaltsrecht zu erwerben.

Flüchtlingsrat Berlin, 09.10.2007
weitere Infos: BBZ Tel. 030/ 666 40 720





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