Veröffentlicht am 27.11.2018

27.11.2018: Abschiebungen um jeden Preis?

Neue Details zur Horror-Abschiebung vom 6. Juni 2018 nach Madrid / Wieder menschenunwürdige Behandlung bei Abschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018

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Im Oktober 2018 informierte der Flüchtlingsrat über schockierende Vorfälle bei einer von der Berliner Ausländerbehörde organisierten Sammelabschiebung nach Madrid. Daraufhin haben sich weitere von der Abschiebung Betroffene beim Flüchtlingsrat gemeldet, die die Vorwürfe der Demütigung, Gewalt und unfreiwilliger Medikamentengabe durch Polizeibeamt*innen und Honorarärzte bestätigen und neue Details ans Licht bringen.


Zudem erreichten den Flüchtlingsrat Berichte über unverhältnismäßiges Vorgehen der Berliner Polizei bei einer Sammelabschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018.

Der Flüchtlingsrat fordert die umfassende Aufklärung der Vorwürfe gegen die an den Abschiebungen beteiligten Behörden, Polizist*innen und Ärzt*innen.[1]

Angesichts von Berichten über den Einsatz von Elektroschockgeräten, Tränengas gegen Schwangere, Zwangssedierungen durch Polizeiärzte sowie Abschiebungen in Unter- oder Nachtwäsche fordern wir Senat, Behörden und Polizei auf, die Menschenrechte Geflüchteter zu respektieren und wirksame Maßnahmen zu treffen, um derartige Vorfälle künftig zu verhindern.

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, buero@fluechtlingsrat-berlin.de, Tel: 030 / 224 76 311.
Von der Abschiebung nach Madrid betroffene Geflüchtete sind bereit, mit der Presse zu sprechen. Gerne vermitteln wir den Kontakt.


Neue Berichte über Gewalt und Demütigungen bei Sammelabschiebung am 6. Juni 2018 nach Madrid:

Der Flüchtlingsrat steht inzwischen in Kontakt zu insgesamt 18 Personen, darunter Familien und Einzelpersonen, die am 6. Juni 2018 nach Madrid abgeschoben wurden. Sie alle sind durch die Abschiebung massiv psychisch belastet und teils retraumatisiert:

  • Mehrere Abgeschobene berichteten, dass Polizist*innen die Asylsuchenden im Flugzeug mit Elektroschockgerätenbedroht und diese an einer Frau auch eingesetzt hätten. Ein junger Mann sagte uns, er habe Todesangst gehabt, weil er an Herzproblemen leide.
  • Eine im 7. Monat schwangere Frauund ihre Familie wurden nachts von der Polizei in Stuttgart abgeholt und nach Berlin gebracht. Weil sie nicht ins Polizeiauto einsteigen wollte, sei ihr Pfeffersprayin die Augen gesprüht worden. Ihre drei Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren seien barfuß und im Schlafanzugim Polizeiautonach Berlin gebracht worden. Während der gesamten Fahrt hätte die Familie weder zu essen noch zu trinken erhalten. Die hochschwangere Frau war psychisch und physisch völlig am Ende. In Madrid habe sie mit einer Trage aus dem Flugzeug getragen werden und bis zur Entbindung im Krankenhaus bleiben müssen.
  • Ein junger Mann und seine Mutter wurden in der Berliner Ausländerbehörde für die Abschiebung durch zahlreiche Polizist*innen festgenommen. Die durch Polizeigewalt in Syrien traumatisierte Mutter sei dabei in Ohnmacht gefallen. Die Polizist*innen hätten versucht, die auf dem Boden liegende Frau aufzuwecken, indem sie sie mit den Füßen anstießen und hin und her bewegten.
  • Eine in Hannover lebenden Frau mit nachgewiesener Risikoschwangerschaftund ärztlicher Auflage, zu liegen, sei von Polizist*innen bei Abholung geschlagen, gezerrt und gezwungen worden zu laufen. Als sie auf die Risikoschwangerschaft hingewiesen und über Unterleibsschmerzen geklagt habe, sei sie barsch angewiesen worden zu schweigen.
  • Die in unserer Pressemitteilung vom 22. Oktober bereits erwähnte Frau, die gefesselt ohne ihren Mann abgeschoben wurde, berichtet, dass ihr gegen ihren Willen ein Beruhigungsmittel gespritzt worden sei. Auf Grund der Fesselung und des emotionalen Ausnahmezustandes habe sie sich in die Hose uriniert, wofür sie von den Polizeibeamt*innen verhöhnt worden sei. Wechselkleidung habe sie nicht erhalten Bei Ankunft in Madrid sei sie aus dem Flugzeug getragen und in ein bereitstehendes Fahrzeug geworfen worden.

Sammelabschiebung am 6. November 2018 nach Rom:

Dass es sich bei dem brutalen Vorgehen von Polizeibeamt*innen um keine Ausnahme handelt, zeigen Berichte, die uns über eine Sammelabschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018 vorliegen.

Unabhängig voneinander haben sich Betroffene bei uns gemeldet. In beiden Fällen wurden die Männer früh morgens von der Berliner Polizei abgeholt. Ihnen sei nicht erlaubt worden, sich anzukleiden, sie seien in Unter- bzw. Nachtwäsche abgeführt worden. Ein 19-jähriger Mann habe weder Handy noch Gepäck mitnehmen dürfen. Ein werdender Vater sei trotz vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung aus der Wohnung seiner hochschwangeren Freundin abgeholt worden. Die Schwangere berichtet, dass die Polizei auch ihr gegenüber äußerst brutal vorgegangen sei.

Bei den Abschiebungen nach Madrid und Rom wurden in allen uns bekannten Fällen die Benachrichtigung von Angehörigen und Anwält*innen durch Einzug der Handys verhindert und auch das Telefonieren vor Abflug am Flughafen Schönefeld war nicht möglich.

Der Flüchtlingsrat ist tief besorgt angesichts des berichteten Fehlverhaltens der beteiligten Bundes- und Landespolizist*innen und der verantwortlichen Behörden.

Forderungen:

Der Flüchtlingsrat spricht sich grundsätzlich gegen Abschiebungen aus. Unabhängig davon darf es jedenfalls Familientrennungen bei Abschiebungen, psychische und physische Polizeigewalt, Missachtung ärztlicher Atteste und gesundheitlicher Probleme, Zwangsmedikation, Demütigungen, Abschiebung von Hochschwangeren nicht mehr geben, auch dann nicht, wenn die Berliner Ausländerbehörde „lediglich“ in Amtshilfe für andere Behörden wie das BAMF oder die Ausländerbehörden anderer Bundesländer handelt.

Der Senat muss sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich umsetzen und einen Paradigmenwechsel in der Abschiebepolitik vollziehen. Er muss menschenrechtliche Standards für ausländerrechtliches Behördenhandeln festlegen, die zwingend einzuhalten sind, auch in Amtshilfefällen für andere Bundesländer oder Bundesbehörden.

Wir fordern den Berliner Senat erneut auf, die Vorfälle vom 6.6.18 und auch vom 6.11.18 lückenlos und öffentlich aufzuklären. Dazu gehört die Anhörung von Zeug*innen – einschließlich der Betroffenen, der an dem Abschiebeflug beteiligten Behördenmitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen spanischer Behörden, der Ärzt*innen, die die Abgeschobenen in Madrid in Empfang genommen haben, sowie der Abschiebebeobachterin der Berliner Caritas. Die von den Grünen öffentlich geforderte Anhörung von Zeug*innen im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses darf nicht einfach unter den Tisch fallen.

Der Senat muss ein Konzept entwickeln, das Polizeigewalt bei Abschiebungen entgegenwirkt und eine unabhängige Beschwerdestelle in Berlin einrichten für Opfer rechtswidriger, unverhältnismäßiger und gewalttätiger Polizeiübergriffe.

Angemessene Kleidung, die Mitnahme von Gepäck und Handys, die Möglichkeit zum Telefonieren mit Angehörigen und Anwält*innen, ein Handgeld, sind Selbstverständlichkeiten, die auch von Berliner Behörden bisher oft nicht sichergestellt sind. Die bisher nur in Teilzeit tätige „Abschiebebeobachtung“ kann zur Aufklärung nur dann wirksam beitragen, wenn sie anders als bisher bei allen Flügen und auch bei den vorangehenden Festnahmen dabei sein kann. Bislang ist die Abschiebebeobachterin weder bei den Festnahmen dabei, noch darf sie ins Flugzeug einsteigen oder mitfliegen, so dass es für Polizeiübergriffe keine unabhängigen Zeug*innen gibt.

Wir fordern die Anwesenheit einer unabhängigen Abschiebungsbeobachtung bei jeder Abschiebung aus Berlin sowie bei allen Schritten einer Abschiebung, vom Zeitpunkt der Abholung aus dem Wohnheim bzw. der Wohnung bis zum Zielland. Die Abschiebebeobachter*in muss die Befugnis haben, bei Menschenrechtsverletzungen und Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu intervenieren und eine Abschiebung abzubrechen.

 

[1]Der Abschiebeflug nach Madrid wurde laut Bundesinnenministerium von 80 Bundespolizisten, drei Beobachtern der Bundespolizei, sowie einem Sprachmittler, zwei Ärzten und zwei Sanitätern im Auftrag des Landes Berlin begleitet (vgl. Bundestag-Drs. 19/4960, Frage 4, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904960.pdf). Die vorangehenden Festnahmen erfolgten in der Regel durch die jeweilige Landespolizei.





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