Veröffentlicht am 28.02.2012

Schulbesuch für Flüchtlingskinder nur mit Anwältin?

Pressemitteilung vom 28. Februar 2012

Flüchtlingsrat setzt Schulpflicht von Flüchtlingskindern mittels Rechtsanwältin durch / Immer noch zahlreiche Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz


In Berlin müssen schulpflichtige Flüchtlingskinder aufgrund der negativen Haltung von Schulämtern und Schulen oft monatelang warten, bevor sie zur Schule gehen dürfen. Erneut hat der Flüchtlingsrat nun eine Anwältin eingeschaltet, die in fünf Fällen Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Schulamt Tempelhof-Schöneberg auf Zuweisung eines Schulplatzes eingereicht hat. Unmittelbar darauf haben die Kinder einen Schulplatz erhalten. Unter ihnen sind Kinder aus Afghanistan und Iran, die seit über fünf Monaten in Berlin leben und seitdem nicht zur Schule gehen durften. In derselben Flüchtlingsunterkunft warten noch mindestens 20 weitere Kinder und Jugendliche auf einen Schulplatz. Auch in anderen Berliner Sammelunterkünften sind Flüchtlingskinder und ihre Eltern verzweifelt, weil sie keinen Schulplatz bekommen.

Walid Chahrour, Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrats: „Es ist skandalös, wie von Seiten der Schulverwaltung und einigen Schulämtern laufend gegen die Schulpflicht verstoßen wird. Es kann nicht sein, dass Flüchtlingskinder erst dann einen Schulplatz bekommen, wenn sie einen Anwalt beauftragen.“

„Flüchtlinge werden von den Schulbehörden massiv diskriminiert. Kein deutsches Kind muss ähnlich lange Wartezeiten in Kauf nehmen, wenn es aus einem anderen Bundesland nach Berlin zieht und hier die Schule besuchen will“, ergänzt Martina Mauer vom Flüchtlingsrat. „Wenn die Schulverwaltung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage behauptet, dass sich das Verfahren der Aufnahme und Beschulung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen im Grundsatz bewährt hat, dann ist dies schlicht Realitätsverweigerung.“ *)

Der Flüchtlingsrat fordert die Schulämter der Bezirke und die Senatsverwaltung erneut auf, sofort sicherzustellen, dass jedes Kind und jeder Jugendliche in Berlin – unabhängig von seiner Herkunft – das Recht auf Schule wahrnehmen kann.
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*) vgl. Antwort der Senatsverwaltung für Bildung auf Kleine Anfrage der Grünen „Recht auf Bildung auch für Flüchtlingskinder!“, Abgeordentenhaus-Drs. Nr. 17/10086 vom 31.01.2012

Siehe zum Thema auch Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin vom 04.03.11: Bezirke und Senat verstoßen systematisch gegen Schulpflicht
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TAZ 28.02.12: ASYL-VERFAHREN IN BERLIN – Das Recht auf Bildung





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