16.09.2008 Berlin: ESF fördert 14 neue Projekte zum „Bleiberecht durch Ausbildung und Arbeit“

Mit dem „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ fördert das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das Programm „soll möglichst vielen Begünstigten zu einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit verhelfen.“


In einer ersten Förderrunde von Oktober 2008 bis September 2010 werden bundesweit 35 Netzwerke mit jeweils 3 – 5 Partnern pro Netzwerk gefördert. Je Einzelprojekt werden bis zu 2 BeraterInnen finanziert, zudem 2 Stellen pro Netzwerk für Öffentlichkeitsarbeit, Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. Bis zu 40 % der ESF-Fördergelder sollen für die direkte teilnehmerbezogene Individualförderung (berufliche Qualifizierungsmaßnahmen sowie Sprachförderung, soweit nicht über BAMF möglich) verwendet werden.

Schwerpunkt ist „die Beratung von Bleibeberechtigten, um deren Handlungsfähigkeit in Bezug auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen.“

Zielgruppe sind „Bleibeberechtigte sowie Personen mit Flüchtlingshintergrund, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben.“ Anlass ist die gesetzliche Altfallregelung des § 104a AufenthG, die von den Flüchtlingen den Nachweis einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle fordert. Der Personenkreis ist aber nicht darauf beschränkt. Eine Inanspruchnahme ist auch für Flüchtlinge vorgesehen, „die durch ihren Aufenthaltsstatus einen mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben“. Somit können alle Ausländer mit humanitären Aufenthaltstitel (§§ 22 – 26 AufenthG), Aufenthaltsgestattung oder Duldung von den Projekten profitieren, soweit sie keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen (wie z.B. Asylsuchende und Geduldete in den ersten 12 Monaten Ihres Aufenthaltes).

Mehr zum Programm siehe „Bleiberecht durch Arbeit? Eckpunkte zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit – Was können Behörden und Sozialberater tun? Mit Antrag auf Arbeitsvermittlung, Juli 2008 (pdf).

Wir haben eine vorläufige Zusammenstellung (pdf) der Angebote der 3 Berliner ESF-Netzwerke mit insgesamt 14 Projekten bzw. Beratungsstellen erstellt. Nicht über den ESF, sondern über die „Glücksspirale“ wird eine Beratungsstelle der Diakonie in Berlin-Steglitz gefördert, deren Flyer ebenfalls enthalten ist. Die ESF-Projekte haben sich auf bestimmte berufliche Schwerpunkte spezialisiert. Flüchtlinge sollten sich bei den Projekten beraten lassen, deren Angebote ihren beruflichen Interessen entsprechen:

* Netzwerk Arbeit und Bildung (AuB): Gaststätten- und Hotelgewerbe, Tourismus, Handel, Lager, Logistik.

* Netzwerk Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm): Dienstleistung, Gesundheit, Soziales und Kaufmännisches.

* Netzwerk KOMBI Consult GmbH: Bereiche Gewerblich, Technisch, Immobilienwirtschaft, Kaufmännisch.





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