Veröffentlicht am 19.02.2004

Abgeordnetenhausantrag für eine Bleiberechtsinitiative

Flüchtlingsrat zum Antrag von Bündnis90 / Die Grünen
„Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!“


Bleiberechtsinitiative unterstützen!

Die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen wird am 19.02.2004 einen Antrag zur Unterstützung der Initiative für ein Bleiberecht von asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen mit langjährigem Aufenthalt im Abgeordnetenhaus einbringen. Die Bleiberechtsinitiative wird auf Bundesebene wie auch auf der Berliner Ebene von einem breiten Bündnis von Kirchen, Wohlfahrtsverbünden, MigrantInnenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.

In der letzen Woche stellten PRO ASYL und Bundesminister a.D. Christian Schwarz-Schilling den Aufruf „Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen“ im Rahmen einer Pressekonferenz vor und übergaben anschließend 40.000 Unterschriften zur Unterstützung der Bleiberechtsinitiative dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Der Flüchtlingsrat Berlin hat eine entsprechende Petition beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses eingereicht.

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass Bündnis90 / Die Grünen diese Initiative aufgegriffen haben und fordert die Berliner Koalitionsparteien zur Unterstützung des Antrages auf.

Von den bundesweit 230.000, in Berlin 23.000 geduldet lebenden Menschen könnte die Mehrzahl von einer großzügigen Bleiberechtsregelung profitieren. Viele Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien oder dem Libanon leben in Berlin z.T. seit zehn Jahren unter den Bedingungen eines ungesicherten Aufenthalts. Das Leben im Warteraum ist insbesondere für Familien unerträglich, deren Kindern hier geboren sind oder die Schule besuchen.

Im derzeit verhandelten Entwurf eines Zuwanderungsgesetz fehlt bislang eine Übergangsregelung für langjährig hier lebende asylsuchende und geduldete Flüchtlinge, wie sie selbst in § 100 des derzeit gültigen Ausländergesetzes von 1990 noch enthalten war.

Die Kritik am Zuwanderungsgesetzentwurf und den zur weitgehenden Illegalisierung führenden Regelungen für bislang geduldete AusländerInnen und Flüchtlinge waren letztlich Motivation und Ausgangspunkt für den Flüchtlingsrat und Vertreter/innen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen, die Forderung nach einer großzügigen Bleiberechtsregelung für asylsuchende und geduldete Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt zu erheben.

Der Senat soll sich – entsprechend des Antrags von Bündnis90/Die Grünen – auf Bundesebene für eine Bleiberechtsregelung einsetzen. Er soll zudem auf Landesebene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass potentiell Betroffene nicht vor dem Inkrafttreten einer möglichen Regelung abgeschoben werden.

Dem Flüchtlingsrat wurde kürzlich ein weiteres Beispiel für eine drohende Abschiebung von Flüchtlingen mit langjährigem Aufenthalt bekannt. Es betrifft ein bosnisches Ehepaar, das seit über 10 Jahren in Berlin lebt und unter einer schweren kriegsbedingten posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Obwohl der Ehemann wegen des Traumas stationär behandelt wird, bezweifelt die Ausländerbehörde die Krankheit und will die Abschiebung vollziehen. Die Ehefrau wurde in Abschiebehaft gesperrt.
(Nähere Informationen über das Südostzentrum, Tel. 030-2537799-0)

Weitere Beispiele in Berlin langjährig geduldeter Flüchtlingen sind über die Homepage des Flüchtlingsrates abrufbar
Die Beispiele verdeutlichen, dass mit der Gewährung eines Bleiberechts nicht nur der bereits vollzogenen sozialen Integration Rechnung getragen werden würde. Nicht zuletzt das Land Berlin würde von einem Aufenthaltsrecht profitieren, das den Betroffenen endlich das Arbeiten erlauben und damit ihre Abhängigkeit von Sozialhilfe beenden würde.

Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 19. Februar 2004





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