Veröffentlicht am 19.02.2010

Bilanz der Berliner Härtefallkommission für 2009

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin vom 19.02.2010
Flüchtlingsrat fordert eine stärkere Berücksichtigung humanitärer Gesichtspunkte durch den Innensenator sowie eine großzügigere Entscheidungspraxis der Ausländerbehörde


Im vergangenen Jahr verhalf die Berliner Härtefallkommission 235 von der Abschiebung bedrohten Personen über ein Gesuch an den Innensenator zu einer Aufenthaltserlaubnis. Die Ersuchen für 95 Personen lehnte der Innensenator dagegen ab. Bei der Bestätigung der Ersuchen braucht er aber nicht den Vergleich zu seinen anderen Amtskollegen zu scheuen, die diese Umsetzungsquote nicht erreichen.

Ein Großteil der geduldeten Flüchtlinge hat aber gar nicht erst die Chance auf Legalisierung mit Hilfe der Härtefallkommission.

Traudl Vorbrodt, Vertreterin des Berliner Flüchtlingsrats in der Härtefallkommission, kritisiert, dass einmal straffällig gewordene Flüchtlinge überhaupt keine Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis über die Härtefallregel haben. „Der Ausschluss von Straftätern von einem humanitären Bleiberecht führt dazu, dass Familien durch Abschiebungen getrennt werden oder die ganze Familie aufgrund der Straffälligkeit eines Familienmitglieds keine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Das ist Sippenhaft und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun,“ so Frau Vorbrodt.

Im vergangenen Jahr lehnte der Innensenator beispielsweise das einstimmige Ersuchen der Härtefallkommission für eine jordanische Familie ab. Vor zwölf Jahren war der Vater der Familie zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die längst aus dem Strafregister gelöscht ist. Der gesamten Familie droht nun die Abschiebung.

„Bei der Härtefallregelung geht es um humanitäre Kriterien. Werden Menschen von einem Bleiberecht ausgenommen, weil sie oder ihre Verwandten vor Jahren einen Fehler begangen haben, verliert die Härtefallregel ihren Sinn,“ sagt Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat. Der Flüchtlingsrat fordert den Innensenator daher auf, die Härtefallregelung stärker an humanitären Gesichtspunkten auszurichten.

Auch von der Ausländerbehörde fordert der Flüchtlingsrat eine großzügigere Entscheidungspraxis. Denn die Härtefallkommission ist nur für besonders gelagerte Einzelfälle ein Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis. Sie ersetzt weder die Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung für ganze Gruppen von Ausländern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können, noch einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete. Vielen dieser Flüchtlinge könnte die Ausländerbehörde schon durch eine bessere Ausnutzung ihrer Ermessensspielräume zu einem Bleiberecht verhelfen.

Nähere Informationen zu ihrer Jahresbilanz gibt die Berliner Härtefallkommission bei einem Pressegespräch am heutigen Freitag bekannt (19.02.2010, 11 Uhr, Büro des Integrationsbeauftragten).

Darüber hinaus steht Frau Vorbrodt für Interviewwünsche gerne zur Verfügung.

 

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, buero@fluechtlingsrat-berlin.de, 030 243 44 57 62





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