Veröffentlicht am 23.08.2010

20 Jahre Berliner Härtefallkommission

Ca. 10.000 Flüchtlinge erhielten ein Bleiberecht. Flüchtlingsrat Berlin: Humanitäre Maßstäbe sollten Flüchtlingspolitik insgesamt stärker bestimmen


Im August 1990 trat die Berliner Härtefallkommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Seitdem fanden ca. 300 Sitzungen statt.
Als ein Ergebnis einer politischen (Koalitions-) Vereinbarung wurden ihre Mitglieder ab 1992 von den Parteien bestimmt. Seit 2005 ist die Härtefallkommission auf der gesetzlichen Grundlage des Zuwanderungsgesetzes tätig. Ihre sieben Mitglieder werden von den Kirchen, dem Flüchtlingsrat, dem Migrationsrat, den Wohlfahrtsverbänden und von zwei Senatsverwaltungen entsandt.

Die Bilanz, die nach 20 Jahren nun gezogen werden kann, ist sicher eine Erfolgsgeschichte, die vor allem dem Engagement der Mitglieder der Kommission geschuldet ist. Die Beratungsstelle von pax christi und des Flüchtlingsrates hat wesentlich zur erfolgreichen Arbeit der Härtefallkommission beigetragen. Aktuell wird die Beratungsstelle im Forum der Jesuiten am wöchentlichen Beratungstag von ca. 20 – 30 Ratsuchenden Flüchtlingen aufgesucht. Für sie bedeutet die Härtefallkommission – deren Ersuchen vom Innensenator umgesetzt oder abgelehnt werden müssen – die letzte Hoffnung auf ein Bleiberecht.

Traudl Vorbrodt, Mitglied der Härtefallkommission von Anfang an, kritisiert, dass es im Ergebnis von Entscheidungen des Innensenators zu Familientrennungen gekommen ist. „Es darf nicht sein, dass ein Ausschluss von Straftätern von einem humanitären Bleiberecht dazu führen kann, dass Familien durch Abschiebungen getrennt werden oder die ganze Familie aufgrund der Straffälligkeit eines Familienmitglieds keine Aufenthaltserlaubnis bekommt“.

Die erfolgreiche Arbeit der Berliner Härtefallkommission zeigt, dass im Interesse der Betroffenen humanitäre Lösungen gefunden werden können. So konnten sogar Menschen ohne Papiere durch die Ersuchen der Kommission zu einem Aufenthaltsrecht kommen.

Die Arbeit der Härtefallkommission kann immer nur auf der Ebene des Einzelfalls agieren. Humanitäre Maßstäbe sollten aber insgesamt in der Flüchtlingspolitik auf Landes- und Bundesebene stärker eine Rolle spielen.
Das bedeutet, dass es Gruppenlösungen, wie die aktuelle Bleiberechtsregelung, nicht nur zeitweilig geben darf. Sie sollte nicht an einen Einreisestichtag gebunden sein.
Letztlich darf auch eine Legalisierung für Menschen ohne Papiere bundesweit kein Tabu mehr sein.

Für Auskünfte stehen zur Verfügung:
Jens-Uwe Thomas; Tel.: 24344-5762
Traudl Vorbrodt, Tel.: 0178/ 365 51 69 Berlin

23. August 2010





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