Veröffentlicht am 31.03.2011

Kinderrechte in Deutschland — leider immer noch nicht für alle!

Pressemitteilung der Kampagne SOS for Human Rights vom 31. März 2011


Dienstag, 05. April 2011, 14.00 – 15.30 Uhr, Brandenburger Tor:
Theaterperformance des Bündnis „SOS for Human Rights“ gegen die Missachtung der 
Rechte von Flüchtlingskindern.

Am 5. April vor 19 Jahren hat die Bundesrepublik die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Bis heute wird sie jedoch nicht vollständig umgesetzt. Insbesondere Flüchtlingskindern werden ihre Rechte abgesprochen.

Mit einer theatralen Aktion am Brandenburger Tor möchten wir auf diesen Missstand aufmerksam machen und die Umsetzung der Kinderrechte für alle Kinder und Jugendliche einfordern. Wir themati-sieren mögliche Fluchtgründe, die lebensgefährlichen Fluchtwege aus den Krisengebieten nach Europa und den oftmals prekären Aufenthalt in Deutschland.

Seit der Rücknahme des ausländerrechtlichen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention im Frühjahr 2010 durch die Bundesregierung sollten die UN-Kinderrechte in Deutschland auch für Flüchtlingskinder vollumfänglich gelten. In der Praxis sind Flüchtlingskinder und –jugendliche in Deutschland immer noch vielfältigen Diskriminierungen und Restriktionen ausgesetzt, zum Beispiel:

  • aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes Kürzung der Sozialhilfe um bis zu 47 Prozent unter das geltende Existenzminimum für Kinder im Hartz IV-Bezug sowie Ausschluss vom neuen „Bildungspaket“
  • Mangelhafte medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Eingeschränkter Zugang zu Schule, vielfach Verbot von Ausbildung und Studium
  • Beschränkung der Bewegungsfreiheit
  • menschenunwürdige Wohnverhältnisse in Sammellagern
  • Trennung von Familienangehörigen
  • Willkürliche Altersschätzungen und Ältermachen

Der Rücknahme des ausländerrechtlichen Vorbehalts müssen endlich konkrete Maßnahmen auf politischer, gesetzgeberischer und bürokratischer Ebene folgen, damit Flüchtlingskinder nicht länger schikanösen und demütigenden Behörden-Handeln ausgesetzt sind. Dem Kindeswohl muss Vorrang vor allen ausländerrechtlichen Maßnahmen eingeräumt werden.

Pressekontakt: Lucie Haardt, SOS for Human Rights, E-Mail: info@sos-for-human-rights.eu, 
Tel: 030 24 74 97 83, Mobil: 0176-75464216, www.sos-for-human-rights.eu





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