Veröffentlicht am 21.07.2012

PARHI – Kräfte bündeln, Aufenthaltsperspektiven sichern

Presseinformation vom 21. Juni 2012

Der Jugendhilfe-Träger WeGe ins Leben e.V., Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V., hat gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin das Projekt „PARHI“ zum Aufbau einer Koordinierungsstelle für ausländerrechtliche Härtefälle gestartet. Unter dem Motto „Perspektiven sichern – Integration ermöglichen“ soll die Beratungsarbeit rund um das Berliner Härtefallverfahren gestärkt werden. Das bundesweit einzigartige Projekt wird aus Mitteln der GlücksSpirale realisiert.


Für von Abschiebung bedrohte Menschen ist ein Härtefallantrag bei der Berliner Härtefallkommission oftmals die letzte Chance auf einen legalen Aufenthalt in Deutschland. Die Berliner Härtefallkommission (HFK) ist ein aus sieben Mitgliedern bestehendes Gremium, dem VertreterInnen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und dem Berliner Senat angehören. Über ein Ersuchen an den Innensenator können die Mitglieder der Kommission für Menschen, deren Abschiebung eine besondere Härte darstellt, ein Aufenthaltsrecht erwirken. Jedes Mitglied unterhält eine eigene Härtefallberatungsstelle, die von den Ratsuchenden kontaktiert werden kann.

Im Rahmen des Projekts PARHI wird eine Koordinierungsstelle für ausländerrechtliche Härtefälle aufgebaut. Ziel ist es, die Vernetzung der Berliner Flüchtlingsberatungsstellen zu stärken und ihre MitarbeiterInnen kontinuierlich zum Härtefallverfahren fortzubilden. Durch eine hohe Qualität der Beratungsarbeit in Verbindung mit einem ständigen Austausch aller am Härtefallverfahren Beteiligten sollen die Chancen auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhöht werden.

Monika Kadur, Vertreterin des Flüchtlingsrats Berlin in der Härtefallkommission und Leiterin des Projekts PARHI: „Um vielen Menschen über die Härtefallkommission eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen, bedarf es eines umfassenden Informations- und Beratungsangebots. Genau hier setzt unser Projekt an. Mit dem Aufbau einer Koordinierungsstelle wird ein wichtiger Beitrag für eine gute Beratung im Zusammenhang mit dem Härtefallverfahren geleistet. Die Menschen, die über die Härtefallkommission ein Aufenthaltsrecht erhalten, erfahren auf diese Weise die notwendige Unterstützung bei der geforderten Integration in Arbeit und Beruf (Hilfestellung bei Ausbildungs-/ Arbeitsplatzsuche, beruflicher Qualifizierung etc.).

Ein Beispiel: Das Ehepaar O. lebt seit 21 Jahren in Berlin. Als Staatenlose erhielten sie von Anfang lediglich eine Duldung und keine Arbeitserlaubnis. Die mehrheitlich hier geborenen sechs Kinder gehen in die Schule oder befinden sich in der Ausbildung. Über die Härtefallkommission hat die Familie einen Aufenthalt erhalten. Die Auflage: Beide Eltern müssen den Lebensunterhalt für die große Familie sichern. Das gelang ihnen zwei Jahre lang. Doch dann verlor ein Elternteil durch Krankheit den Arbeitsplatz und die Auflage, den Lebensunterhalt vollständig zu sichern, konnte nicht mehr erfüllt werden. Jetzt droht der Entzug der Aufenthaltserlaubnis und die Familie benötigt dringend kompetente Unterstützung.“

„Gleichzeitig sprechen wir uns dafür aus, dass die Aufenthaltserlaubnisse über die Härtefallkommission nicht an unrealistische Auflagen gekoppelt werden“, ergänzt Martina Mauer, Mitarbeiterin des Projekts und Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

Wichtiger Bestandteil des Projekts ist ein Angebot von regelmäßigen Schulungen zum ausländerrechtlichen Härtefallverfahren in Berlin. Fortbildungen finden in diesem Jahr zu den Themen Funktionsweise der Berliner Härtefallkommission, Alternativen zu einer Antragstellung bei der Härtefallkommission, last minute-Lösungen beim Scheitern eines Härtefallverfahrens und zu den Auflagen bei einer Aufenthaltserteilung durch die Härtefallkommission statt.

Für eine wirksame Bleiberechtsregelung
Unabhängig von ihrem Ziel, das Härtefallverfahren zu verbessern, setzen sich die Projektpartner für eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung ein. Menschen, die seit langer Zeit in Deutschland leben, müssen eine rechtlich abgesicherte Aufenthaltsperspektive erhalten. Ein Verfahren über die Härtefallkommission ist immer die letzte Wahl und sollte daher eine Ausnahme bleiben.

Förderung durch die Glücksspirale
Jedes Los der GlücksSpirale hilft Menschen. Die GlücksSpirale unterstützt aus ihren Erlösen die Arbeit in zahlreichen Einrichtungen und Projekten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, wie beispielsweise das Projekt PARHI – Perspektiven für ausländerrechtliche Härtefälle sichern – Integration ermöglichen. Die Lotteriemittel helfen, Beratungs- und Betreuungsdienste sowie vielfältige Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen in sozialen Notlagen zu finanzieren. Damit unterstützt sie die Ziele der Freien Wohlfahrtspflege für mehr soziale Gerechtigkeit und die Wahrung der Menschenwürde.

Weitere Informationen zum Projekt PARHI erhalten Sie unter www.parhi.de.

Bei Fragen oder Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Monika Kadur, WeGe ins Leben e.V. / Flüchtlingsrat Berlin e.V., Mobil 01578 / 595 70 27.





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