Veröffentlicht am 17.08.2014

LAGeSo schickt Asylsuchende wieder in die Obdachlosigkeit

Presseinformation vom 14. August 2014

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zeigt sich völlig überfordert, neu ankommende Asylsuchende unterzubringen. Viele Flüchtlinge sind deshalb ohne Schlafplatz. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert den Senat auf, sofort für eine würdige Unterbringung der betroffenen Menschen zu sorgen.


Wegen fehlender Plätze in den Sammelunterkünften erhalten neu in Berlin ankommende Asylsuchende – wie bereits im vergangenen Herbst – derzeit lediglich Gutscheine zur Übernachtung in Hostels. Damit müssen sie sich selbst auf Schlafplatzsuche begeben, denn ein konkreter Platz wird ihnen nicht zugewiesen. Aufgrund mangelnder Orts- und Sprachkenntnisse sowie ausgebuchter Hostels in der Ferienzeit bleibt die Suche oftmals ohne Erfolg. Die Zentrale Leistungsstelle beim LAGeSo (ZLA) verweigert Unterstützung und schickt die Betroffenen weg, auch wenn sie keinen Schlafplatz finden konnten. Begründet wird dies mit fehlenden Kapazitäten bei der ZLA.

Was hier geschieht, ist ein eklatanter Rechtsverstoß. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ausreichend Unterbringungskapazitäten zu schaffen(1). Nach der EU-Aufnahmerichtlinie, dem Asylbewerberleistungsgesetz und ASOG Berlin (2) müssen Asylsuchende, die sich wegen Bedürftigkeit an die Zentrale Leistungsstelle wenden, eine Unterkunft erhalten. Ihnen die theoretische Möglichkeit auf ein Hostel-Zimmer zu geben, reicht nicht aus.

Schon im Oktober 2013 mussten Asylsuchende im Freien schlafen, weil das LAGeSo keine Unterbringung für sie sicherstellen konnte. Dass nun erneut schutzsuchende Menschen in die Obdachlosigkeit geschickt werden, ist ebenso rechtswidrig wie unverantwortlich und zeugt vom Versagen der Senatsverwaltung für Soziales, auf den gestiegenen Bedarf an Unterbringungsplätzen angemessen zu reagieren.

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert die Senatsverwaltung auf

  • sofort die benötigten Kapazitäten zu schaffen für eine menschenwürdige Unterbringung der neu ankommenden Asylsuchenden und für diese Aufgabe ausreichend Personal im LAGeSo zur Verfügung zu stellen, wenn nötig durch kurzfristige Neueinstellungen
  • Asylsuchenden den schnellen Zugang zu privaten Mietwohnungen zu ermöglichen und so in den vorhandenen Unterkünften Plätze für neuankommende Asylsuchende frei zu machen
  • flexible Unterbringungskapazitäten zu schaffen, um auf Bedarfssteigerungen rasch reagieren zu können

Die Unterbringung in Turnhallen und Zelten oder ähnliche Behelfslösungen sind abzulehnen.

(1) Vgl. § 44 (1) Asylverfahrensgesetz:
Die Länder sind verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtun-gen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatli-chen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen be-reitzustellen.

(2) Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln)





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