Gesetzgebung Asyl- und Migrationsrecht 2018/2019

Gesetzgebung Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht für MigrantInnen und Flüchtlinge 2018/2019


0. Überblick

Weitere Dokumentationen der Gesetzgebung zum Ausländer-, Asyl und Flüchtlingssozialrecht finden Sie hier:
Gesetzgebung 2020/21
Gesetzgebung Herbst 2017 bis Ende 2019 

Gesetzgebung bis Herbst 2017
Gesetzgebung 2014 bis August 2015
Gesetzgebung 2013 

Synopsen der Änderungen durch das Migrationspaket 2019 im AufenthGAsylG und AsylbLG

Komitowski/Remy: Übersicht der Änderungen im „Migrationspaket

Kritik der Gesetzgebungshektik: DGBForum Menschenrechte, PRO ASYL; T. Hohlfeld: Hau ab, Hau Ruck – „Migrationspaket“, ruck zuck!

 

1. Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

BGBl. v. 08.08.2019, in Kraft ab 9.8.2019.

Mit den Änderungen bestätigt vom Bundestag am 27.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019.
Änderungen des Innenausschusses v. 25.06.2019, BT-Drs. 19/11083
Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 24.06.2019: Einladung, Stellungnahmen DIMRDAV, Tabarra, Hinsen, Wittmann, Kluth, Thym, Vosgerau

Aufruf NDO: „Leitkulturparagraf verhindern
Änderungsantrag CDU/CSU/SPD v. 29.5.2019 mit Leitkulturparagraf in § 8 StAG
Stellungnahme Bundesrat v. 02.05.2019
Entwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/9736 v. 29.04.2019

Entzug der Staatsangehörigkeit für Deutsche, die sich im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz beteiligt haben. Die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wird neue Voraussetzung der Einbürgerung. Das räumt den Behörden einen weiten  Spielraum für Willkür bei der Einbürgerung ein.

 

2. Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Kommentare: Flüchtlingsrat Berlin Fachinfo, Leistungen nach AsylbLG auch während einer Berufsausbildung oder eines Studiums, Neuregelung der Sprachförderung u.a., Sept. 2019; Flüchtlingsrat Berlin Fachinfo, Änderungen im AsylbLG ab Sept. 2019, Voigt, Änderungen im AsylbLG seit 1. September 2019, Voigt, Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Geflüchtete nach AsylbLG, SGB II und SGB XII, Sept. 2019, SenIAS Berlin, Rdschr SOZ 5/2019, SenIAS Berlin, Rdschr Soz 6/2019. BMAS, Verbesserungen für Asylbewerber und Geduldete bei Sozialleistungen während Berufsausbildung oder Studium, Verbesserungen bei der Sprachförderung

BGBl. v. 20.08.2019, in Kraft ab 1.9.2019.

Bestätigt vom Bundestag am 07.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019, Inkrafttreten am 1. Tag des auf die Verkündung im BGBl folgenden Kalendermonats.
Synopse Ändeurngen AsylbLG durch das 3. AsylbLG ÄndG und das Geordnete Rückkehr-Gesetz, Stand Juni 2019

Empfehlung AS-Ausschuss v. 05.06.2019: Gesetz unverändert beschließen, BT-Drs. 19/10693 (aber: neue Verschärfungen durch Geordnete Rückkehr Gesetz, jetzt 18 statt 15 Monate Vorbezugszeit § 2 AsylbLG, mit Bestandsschutz § 15 AsylbLG)

Plenarprotokoll 2. + 3. Lesung im Bundestag am 7.6.2019
Einladung zur Anhörung im AS-Ausschuss am 04.06.2019
Stellungnahmen dpw; Sammelstellungnahme mit den Stellungnahmen aller Verbände: DGB, Landkreistag, Langer, BDA, ZVDH, Caritas, IAB, dpw, BAMF, Agentur f Arbeit, Sachverständigenrat dt. Stiftungen, DAV)
Vorläufiges Wortprotokoll der Anhörung am 4.6.2019

Stellungnahme Bundesrat mit Gegenäußerung Bundesregierung, BT-Drs. 19/10522 v. 29.05.2019
Stellungnahme Bremen, Hamburg, NRW v. 04.04.2019
Entwurf der Bundesregierung
, BT-Drs. 19/10052 v. 10.05.2019

BT-Drs 19/10369: Die Stellungnahmen der Fachverbände haben zu keinen Änderungen des Gesetzentwurfs geführt.

Stellungnahmen zum BMAS-Entwurf März 2019: GGUAFlüchtlingsrat Berlin, DAV, PRO ASYL, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Humanistische Union, AWO  

Referentenentwurf BMAS  Stand 26.03.2019  

Das Leistungsniveau soll an die Preisentwicklung angepasst werden, die zum 1.1.2017, 1.1.2018 und 1.1.2019 ausgebliebene Anpassung der Leistungssätze nachgeholt werden. Die Erhöhung soll „kostenneutral“ erfolgen, indem die Leistungssätze nach §§ 2 und 3 AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften um 10 % gekürzt werden. Begründet wird dies mit der Fiktion, dass Alleinstehende in Sammelunterkünften als „Schicksalsgemeinschaft“ die „Obliegenheit“ hätten, wie Ehepartner gemeinsam aus einem Topf zu wirtschaften.

Achtung: Umfangreiche weitere Verschärfungen des AsylbLG (u.a. Streichung der Leistungen für Asylsuchende, die nach der Dublin-VO auf einen anderen EU-Staat verwiesen werden) enthält der Entwurf für ein „Geordnete Rückkehr Gesetz„.

Im Dezember 2018 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder, darunter Michael Müller aus Berlin, die Bundesregierung zu neuen Kürzungen im AsylbLG aufgefordert, vgl. „Die Welt“ 16.12.2018. Die MPK forderte Kürzungen, obwohl die Leistungssätze nach § 3 AsylbLG seit drei Jahren verfassungswidrig nicht an die Preisentwicklung angepasst wurden, nicht zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, und zum 1.1.2019, vgl. Pressemitteilung PRO ASYL vom 11.12.2018. Hinweise dazu für die Praxis mit Musterwiderspruch und Überprüfungsantrag von Claudius Voigt/ GGUA. Der Referentenentwurf des BMAS enthält keine derartigen Kürzungen.

 

3. Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Kommentare: BMAS, Faktenpapier Ausbildungsförderung: Verbesserungen für Asylbewerber und Geduldete bei Sozialleistungen während Berufsausbildung oder Studium, Verbesserungen bei der Sprachförderung, Überblick Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
BMAS, Faktenpapier Migrationspaket: Verbesserungen für Asylbewerber, Geduldete und weitere Ausländer beim Zugang zu BAB, ABH, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie assistierter Ausbildung. 

BGBl. v. 15.07.2019, in Kraft ab 1.8.2019.
Mit den Änderungen bestätigt vom Bundestag am 07.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019.
Änderungsantrag Innenausschuss v. 05.06.2019, BT-Drs. 19/10692

Plenarprotokoll 2. + 3. Lesung im Bundestag am 7.6.2019
Einladung zur Anhörung im AS-Ausschuss am 04.06.2019
Stellungnahmen dpw, Sammelstellungnahme (Ausschussdrucksache mit den Stellungnahmen aller Verbände: DGB, Landkreistag, Langer, BDA, ZVDH, Caritas, IAB, dpw, BAMF, Agentur f Arbeit, Sachverständigenrat dt. Stiftungen, DAV)
Vorläufiges Wortprotokoll der Anhörung am 4.6.2019

Entwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/10053 v. 10.05.2019

Referentenentwurf BMAS  Stand 28.03.2019
Durch Änderungen im SGB III sollen u.a. der Zugang zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung für Ausländer, zum Teil auch für Asylsuchende und Geduldete erleichtert werden.

Stellungnahmen März 2019: GGUA, dpw,  AWO

 

4. Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes

BGBl. v. 11.07.2019, in Kraft ab 12.07.2019
Unverändert bestätigt vom Bundestag am 07.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019, Inkrafttreten am Tag nach Verkündung im BGBl
Empfehlung Innenausschuss zur unveränderten Beschlussfassung v. 05.06.2019, BT-Drs. 19/10704

Einladung zur Anhörung im Innenausschuss am 04.06.2019
Stellungnahmen: dpw, IAB

Protokoll Bundestag Erste Lesung am 9.5.2019
Entwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/8692 v. 25.03.2019
Referentenentwurf BMI, Stand 13.02.2019

Die mit dem Integrationsgesetz 2016 eingeführten dreijährigen Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge nach § 12a AufenthG werden auch nach dem 6. August 2019 verfügt. Sie gelten auch künftig für die ersten drei Jahre ab Erteilung des Aufenthaltstitels. Die Regelung wird zudem verschärft: Rückumzug an den früheren Wohnort, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten wieder aufgelöst wird. Das Verfahren zur Änderung einer Wohnsitzverpflichtung wird bürokratischer: Die  bisherige Ausländerbehörde darf nur nach Zustimmung der Ausländerbehörde am Zuzugsort entscheiden.

 

4a. Änderung BeschV –  Entfristung des Wegfalls der Vorrangprüfung

BGBl. v. 02.08.2019, in Kraft ab 6.8.2019
Entwurf VO zur Änderung des IntV und der BeschV

Entwurf VO zur Änderung der BeschV und der AufenthV
u.a. Streichung des per Fachkräfteeinwanderungsgesetz irrtümlich ab 1.3.2020 eingefügten Zusatzes „mit Vorrangprüfung“ bei der Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete in § 32 Abs. 1 BeschV: BR-Drs. 572/19 v. 06.11.2019. Der Bundesrat hat der Verordnung am 20.12.19 zugestimmt. Veröffentlichung im BGBl erst nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes .

Der mit dem Integrationsgesetz eingeführte, zunächst bis 6.8.2019 befristete Wegfall der Vorrangprüfung bei der Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber und Geduldete wird bundesweit und dauerhaft eingeführt.

Stellungnahme AWO

4b. Weitere Änderungen der BeschV

Änderungen der BeschV im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
BGBl, Änderungen der BeschV in Artikel 51 FEG, in Kraft ab 1.3.2020

Entwurf weiterer Änderungen der BeschV zum 1.3.2020
Anpassungen der BeschV und der AufenthV im Hinblick auf das FEG, u.a. Streichung der mit dem FEG irrtümlich wieder eingeführten Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete in § 32 Abs. 1 BeschV,
BMAS Referentenentwurf weitere Änderungen der BeschV, Stand Sept. 2019
BGBl, Verordnung zur Änderung der BeschV und der AufenthV v. 23. März 2020

5. Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“


Kommentare
: SenIAS Berlin, Durchsuchungsbeschluss für Abschiebungen aus Wohnungen und Sammelunterkünften nötig, März 2019, Keine Auskunft über Zimmer und Aufenthaltsort von BewohnerInnen von Sammelunterkünften, März 2019; SenIAS Berlin und SenInn Berlin, Für Abschiebungen aus Wohnungen und Sammelunterkünften 
kein Durchsuchungssbeschluss nötig, Dez. 2019.

RA Gerloff, Rechtslage beim Betreten und Durchsuchen von Wohnraum zur Abschiebung, Okt. 2019; RA Habbe, Der (un-?) geschützte Wohnraum, Sept. 2019; Wiss. Dienst des Dt. Bundestages, Betreten und Durchsuchen der Wohnung einer abzuschiebenden Person nach § 58 Abs. 5 bis 9 AufenthG (neu) – Vereinbarkeit mit Art. 13 GG, Sept 2019; RAV, Stellungnahme zur Aufenthaltsdauer in Landesaufnahmeeinrichtungen (§§ 47 – 50 AsylG neu), Sept 2019; Flüchtlingsrat Berlin, Hinweise zur Umsetzung der ‚Duldung light’ durch die Ausländerbehörde Berlin, Sept. 2019.

BGBl. v. 20.08.2019, in Kraft ab 21.08.2019.

Mit den Änderungen des Innenauschusses bestätigt vom Bundestag am 07.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019, Inkrafttreten am Tag nach Verkündung im BGBl

Stellungnahmen Bundesratsausschüsse v. 17.6.2019, u.a. dazu, warum das Gesetz zustimmungspflichtig ist.
Ausweichende Antwort der Bundesregierung v. 17.6.2019 auf Nachfrage zur Zustimmungspflichtigkeit
Gutachten Wiss. Dienst des Bundestags zur Zustimmungspflichtigkeit v. 7.6.2019

Plenarprotokoll 2. + 3. Lesung im Bundestag am 7.6.2019
Synopsen der Änderungen im AufenthGAsylG und AsylbLG, Stand Juni 2019
Änderungsanträge Innenausschuss, BT-Drs. 19-10706 v. 5.6.2019
Änderungsantrag CDU CSU SPD zum GRG vom 4.6.2019, zeitgleich zur Ausschussanhörung vorgelegt. Die Anhörung des Innenausschusses war somit eine rein formale Farce!

Einladung zur Anhörung im Innenausschuss am 04.06.2019
Stellungnahmen: PRO ASYL offener Brief an MdB, PRO ASYL langKommunalverbände, GdP, DGSA, DPW, Mazanke (ABH Berlin), Thym
Kritische Stimme zahlreicher SPD-Mitglieder

Stellungnahmen Bundesratsausschüsse v. 3.5.2019
Stellungnahme Bundesrat v. 03.03.2019
Stellungnahme Rheinland Pfalz Thüringen v. 03.05.2019
Entwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/10047 v. 10.05.2019
Entwurf Stand 18.04.2019 (dürfte identisch sein mit BT-Drs. 19/10047)
Synopse nur AufenthG Stand 18.04.0219
Stellungnahmen PRO ASYLDAVDGBGdP

Entwurf BMI, Stand 11.04.2019
Referentenentwurf BMI, Stand 13.02.2019
Synopse Änderungen AufenthG, AufenthV, FamFG, AsylG, AsylbLG, VwGO und StPO Feb. 2019

Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, Mai 2019
Stellungnahme Justizminister der A-Länder, März 2019

Referentenentwurf BMI, Stand 31.01.2019
Pressemitteilung PRO ASYL 01.02.2019

Vorgesehen sind u.a. eine Flughafenhaft (Ausreisesammelgewahrsam) und die (europarechtswidrige!) Inhaftierung in Strafhaftanstalten. Für Geduldete ohne Pass werden neue Arbeits- und Ausbildungsverbote eingeführt. Leistungen nach AsylbLG werden nochmals eingeschränkt. Geplant ist die Duldung light (§ 62b AufenthG). Wer sie erhält, soll Arbeit oder Ausbildung abbrechen müssen. 

Laut Meldung des Spiegels vom 14.12.2018 existierte bereits im Dezember 2018 ein 73seitiger Referentenentwurf.

 

5a. Entwurf Gesetz zur besseren Steuerung der Asyl- und Widerrufsverfahren – „Lex Ankerzentren“

Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Entwurf ohne Datum
Zweck: Ausweitung der Einweisung Asylsuchender in Sammellager.
Update: Das Gesetzesprojekt wurde in der Form nicht weiter verfolgt. Die Verschärfungen der Lagerpflicht in § 47 -50 AsylG wurden aber wenige Tage vor Schlussabstimmung im Bundestag ins Geordnete-Rückkehr-Gesetz mit aufgenommen. Auch die Verlängerung der Frist für die Einleitung von Widerrufsverfahren von 3 auf bis zu 5 Jahre findet sich nunmehr im Geordnete-Rückkehr-Gesetz (neuer § 73 Abs. 7 AsylG).

 

5b. Entwurf Gesetz zur Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren

Referentenentwurf des BMI, Stand 22.2.2019.

Stellungnahme DAV, Januar 2020 

 

6. Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Einschränkung der Kindergeldansprüche von Unionsbürgern

BGBl. v. 17.07.2019, in Kraft ab 18.07.2019
Bestätigt vom Bundestag am 07.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019, Inkrafttreten am Tag nach Verkündung im BGBl
Änderungsantrag Finanzausschuss v. 05.06.2019, BT-Drs. 19/10683

Stellungnahme Bundesrat, BT-Drs. 19/9768 v. 30.04.2019
Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/8691 v. 25.03.2019
Referentenentwurf Bundesfinanzministerium (BMF) Stand 3.12.2018
Stellungnahmen GGUA, Caritas, DAV, KOK

Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Die Bundesregierung will UnionsbürgerInnen vom Kindergeld ausschließen (Art. 9 des Entwurfs, Änderung § 62 EStG):
· in den ersten drei Monaten des Aufenthalts, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
· während des Freizügigkeitsrechts nur zur Arbeitsuche, wenn sie nicht als „verbleibeberechtigter Arbeitnehmer“ i.S.d § 2 Abs. 3 FreizügG/EU gelten, und
· wenn kein materielles Freizügigkeitsrecht besteht.
Die Familienkassen sollen die Ablehnung des Kindergeldes der Ausländerbehörde mitteilen, die dann den Verlust des Freizügigkeitsrechts prüft. 

 

7. Fachkräfteeinwanderungsgesetz

BGBl. v. 20.08.2019, in Kraft ab 1.3.2020.

Mit den Änderungen bestätigt vom Bundestag am 07.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019.
Änderungsantrag Innenausschuss v. 05.06.2019, BT-Drs. 19/10714
Änderungsantrag CDU CSU SPD zum FEG vom 4.6.2019, wurde zeitgleich zur Ausschussanhörung vorgelegt. Die Ausschussanhörung war somit eine rein formale Farce! Ergänzender Beschluss CDU CSU SPD zum FEG vom 4.6.2019

Einladung zur Anhörung im Innenausschuss am 04.06.2019
Stellungnahmen: Verband Spargel und Beeren, BDA, DKG, BAGAP, DAV, DIHK, Dt. Verein, Offer, Agentur für Arbeit, IAB, Kommunalverbände, DGB.

Protokoll Bundestag Erste Lesung am 9.5.2019
Entwurf der Bundesregierung mit Gegenäußerung Bundesrat, BT-Drs. 19/8285 v. 13.03.2019

Antrag Schleswig-Holstein beschlossen vom Bundesrat, BR-Drs 7/19 am 15.02.2019: Verbot des Spurwechsels nach § 10 AufenthG für 12 Monate aussetzen, wenn Voraussetzungen für die Tätigkeit als Fachkraft nach dem FEG vorliegen.

Stellungnahme Bundesrat, BR-Drs 7/19 v. 15.02.2019
Gesetzentwurf Fassung Kabinettsbeschuss 19.12.2018

Referentenentwurf Stand 26.11.2018, Synopse (nur AufenthG) Stand 26.11.2018, Anschreiben Anhörung Verbände 26.11.2018

Stellungnahmen: DAV; PRO ASYL; Flüchtlingsräte; GGUA 
Stellungnahme des Landes Berlin vom 07.12.2018: Mit Bescheid SenInn Berlin vom 17.01.2019 wird die Herausgabe der Stellungnahme an den Flüchtlingsrat verweigert!

7a. Änderungen der BeschV zum FEG

Änderungen der BeschV im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
BGBl, Änderungen der BeschV in Artikel 51 FEG, in Kraft ab 1.3.2020

Entwurf weiterer Änderungen der BeschV zum 1.3.2020
Änderungen der BeschV und der AufenthV im Hinblick auf das FEG, Sonderregelung für LKW-FahrerInnen, Streichung Vorrangprüfung in § 32 Abs. 1 BeschV u.a.
BMAS Referentenentwurf weitere Änderungen der BeschV, Stand Sept. 2019

8. Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

BGBl. v. 15.07.2019in Kraft ab 1.1.2020.

Anwendungshinweise des BMI zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Dez. 2019

BMAS, Faktenpapier Ausbildungsförderung: Sozialleistungen für Asylbewerber und Geduldete auch bei Berufsausbildung und Studium, Verbesserungen bei der Sprachförderung, Überblick Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Aug 2019.

BMAS, Faktenpapier MigrationspaketVerbesserungen für Asylbewerber, Geduldete und weitere Ausländer beim Zugang zu BAB, ABH, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie assistierter Ausbildung, Aug. 2019

Änderungsantrag Innenausschuss v. 05.06.2019, BT-Drs. 19/10707
Änderungsantrag CDU CSU SPD zum GE Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung vom 4.6.2019, zeitgleich zur Ausschussanhörung vorgelegt. Die Ausschussanhörung war eine rein formale Farce!

Einladung zur Anhörung im Innenausschuss am 04.06.2019
Stellungnahmen: PRO ASYLKommunalverbände, BDA, DIHK, Thym, dpw, IAB, Fleuß (BVerwG)

Protokoll Bundestag Erste Lesung am 9.5.2019
Entwurf der Bundesregierung mit Gegenäußerung Bundesrat, BT-Drs. 19/8286 v. 13.03.2019

Gesetzentwurf Fassung Kabinettsbeschuss 19.12.2018
Die Regelungen waren zuvor im Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes enthalten. Sie wurden per Kabinettsbeschluss vom 19.12.2018 in einen eigenen Gesetzentwurf ausgegliedert.

 

9. Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz

BGBl. v. 08.08.2019, in Kraft überwiegend (siehe im Detail Artikel 12) ab 9.8.2019.

Mit den Änderungen des Innenausschusses bestätigt vom Bundestag am 07.06.2019, vom Bundesrat am 28.06.2019.
Änderungsantrag Innenausschuss v. 05.06.2019, BT-Drs. 19/10705
Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.03.2019, BT-Drs 19/8752
Stellungnahme Bundesdatenschutzbeauftragter Kelber, Feb. 2019
Stellungnahme Dr. Thilo Weichert, Mai 2019

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 1.2.2019
Referentenentwurf BMI vom 18.10.2018
Stellungnahmen: BUMFNetzwerk Datenschutzexpertise; Caritas/Diakonie; dpw; Anfrage Linksfraktion BT-Drs. 19/5791

 

10. Drittes Gesetz zur Änderung des AsylG – Mitwirkungspflichten anerkannter Flüchtlinge im Widerrufsverfahren

in Kraft seit 12.12.2018, BGBl. v. 11.12.2018

Hinweise der GGUA zu den Mitwirkungspflichten im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des AsylG, Dezember 2018

Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 381/18 vom 10.08.2018
Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums, Juli 2018
Pressemitteilung Pro Asyl v. 2.8.2018
Ziel ist in großem Umfang – die Rede ist von 500.000 Verfahren – Identität und Schutzberechtigung anerkannter Flüchtlinge zu überprüfen. Über 100 neue Stellen sollen dafür beim BAMF geschaffen werden. Anerkannte Flüchtlinge werden zur Mitwirkung an Überprüfungsverfahren verpflichtet – und sollen ihren Status schon allein auf Grundlage einer »Nichtbetreibensfiktion« verlieren können.


11. Entwurf Gesetz zur Einstufung Georgiens, Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten

Am 15.02.2019 wurde die vorgesehene Abstimmung über den Entwurf BR Drs 27/19 im Bundesrat mangels absehbarer Mehrheit wieder von der Tagesordnung abgesetzt.

In 2. und 3. Lesung mit Änderungsempfehlung des Innenausschusses, BT-Drs. 19/6538 am 17.01.2019 vom Bundestag angenommen.
Anhörung im Innenausschuss am 26.11.2018, Einladung
Gesetzentwurf zur 1. Lesung im Bundestag, BT-Drs. 19/5314  v. 19.10.2018

Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 380/18 vom 10.08.2018
Pressemitteilung BMI v. 18.07.2018
Stellungnahmen Juli 2018: DAV, amnestyLSVDKOK, PRO ASYL, Diakonie, Caritas
Referentenentwurf Bundesinnenministerium, Juni 2018

 

12. Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab August 2018

BGBl Gesetz vom 12.07.2018, in Kraft ab 1.8.2018
Erläuterungen PRO ASYL v. 1.8.2018: Glücksrad Familiennachzug: Konsequenzen der Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte
Rundschreiben BMI
v. 13.07.2018 an die Bundesländer mit Hinweisen und Checkliste zur Umsetzung des Gesetzes
Informationen des Auswärtigen Amtes zur Umsetzung des Gesetzes

Bundesverwaltungsamtes BVA: Präsentation Prüfschema Familiennachzug 
Schreiben BMI vom 8.1.2019: Lebensunterhaltssicherung und Nachweis einer Wohnung sind keine notwendigen Voraussetzungen

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 4. Juni 2018, BT-Drs. 19/2438
Gesetzentwurf FDP BT-Drs. 19/2523, Gesetzentwurf Die Linke BT-Drs. 19/2515
Beschlussempfehlung Innenausschuss: Zustimmung zum Entwurf der Bundesregierung mit nur geringfügigen Änderungen, BT-Drs. 19/2740 v. 13.06.2018.
Stellungnahme Bundesrat mit begründeten Änderungsvorschlägen, die Bundesregierung lehnt alle Vorschläge ab, BT-Drs 19/2702 v. 13.06.2018.

Sachverständigenanhörung zum „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ im Ausschuss für Inneres und Heimat am 11.06.2018. Einladung, Stellungnahmen Normenkontrollrat in BT-Drs. 19/2438 S. 29ff., UNHCR, PRO ASYL, Städte und Gemeindebund, Landkreistag, Prof. Kau, Prof. Thym, Prof. Hailbronner, Engelhardt Mazanke, Nele Allenberg Willkommenszentrum Berlin, Ärzte ohne Grenzen, Diakonie, Deutsches Kinderhilfswerk

Video-Mitschnitt der 3stündigen Anhörung.

Kurzbericht auf bundestag.de von der Anhörung am 11.06.2018. Nebenbei wurde bekannt, dass das BMI wesentliche Regelungsinhalte (Ranking der Kriterien für den Familiennachzug und Auswahlentscheidung durch das Bundesverwaltungsamt) am Gesetzgeber vorbei im Rahmen einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung festlegen will. Nähere Auskünfte hierzu verweigerte der anwesende Innenstaatssekretär den Abgeordneten.

Laut Stellungnahme Städte- und Gemeindebund hängt der Familiennachzug vom Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und einer Wohnung ab, laut Gesetzesbegründung ist das nicht der Fall. Es gibt also schon jetzt unterschiedliche Interpretationen des Gesetzes. Das unklar formulierte Gesetz wird absehbar zu unterschiedlichen Auslegungen und Klagen führen.
Der Normenkontrollrat bemängelt ebenso wie NGOs den extremen Bürokratieaufwand. Für die Erteilung eines Visums ist ein kaum realistisch durchführbares Verwaltungsverfahren vorgesehen. Ausländerbehörden, Botschaften und Bundesverwaltungsamt sollen Integrationsmerkmale einerseits und humanitäre Gründe andererseits sowohl bei Zuziehenden als auch bei hier lebenden Angehörigen prüfen. Dafür soll zusätzliches Personal bei den ohnehin überlasteten Botschaften, den Ausländerbehörden und beim Bundesverwaltungsamt eingestellt und eine IT-Software entwickelt werden, zudem sollen die Geheimdienste am Visaverfahren beteiligt werden.

UNHCR schlägt stattdessen ein einfaches, für alle Beteiligten nachvollziehbares Verfahren vor, zuerst in Familienkonstellationen mit Kindern den Nachzug zu gestatten, danach in allen anderen Fällen, und die Visa in der Reihenfolge der Wartezeit zu erteilen, gerechnet ab dem Datum des Asylantrags in Deutschland. Geschwisterkinder müssten stets in den Familiennachzug einbezogen werden. Auch in einem Drittstaat während der oft langen Flucht geschlossene Ehen müssten anerkannt werden. Wenn Lebensunterhaltssicherung und Wohnung vorhanden seien, müsse unabhängig davon in jedem Fall der Familiennachzug genehmigt werden.

Gesetzentwurf Kabinettsbeschluss, Stand 9.5.2018, dazu PM Pro Asyl 9.5.2018: Syrische Flüchtlinge werden zerrieben, Familien für Jahre getrennt

Gesetzentwurf des BMI, Stand 30.04.18, dazu Stellungnahmen der Verbände: Pro Asyl, Caritas, ev. + kath. Kirche, Terres des Hommes, amnesty, dpw, BDVR, B-UMF

Gesetzentwurf des BMI, Stand 21.03.18, dazu PM PRO ASYL 5.4.2018: Soziale Selektion würde Familiennachzug endgültig ad absurdum führen


13. Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis Juli 2018

BGBl. v. 15.03.2018, in Kraft seit 16.03.2018.

Schreiben MdB Ulla Jelpke v. 02.03.2018 an Bundespräsident Frank Walter Steinmeier mit der Bitte, die vorgetragenen Zweifel am verfassungkonformen Zustandekommen und Inhalt des Gesetzes bei der Ausfertigung des Gesetzes zu prüfen.

Berlin stimmte am 3.3.2018 im Bundesrat entgegen dem r2g Koalitionsvertrag für die weitere Aussetzung des Familiennachzugs!

2. und 3. Lesung im Bundestag am 1.2.2018, Protokoll. Beschlossen wurde mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD der vom Hauptausschuss gemäß BT-Drs. 19/586 modifizierte Entwurf der CDU/CSU. Der Entwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

§ 104a Abs 13 AufenthG wird dahingehend geändert, dass über den 16.03.2018 hinaus der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 weiterhin vollständig ausgesetzt bleibt. Ab dem 01.08.2018 können bis zu 1000 Aufenthaltserlaubnisse/Monat zum Familiennachzug erteilt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Das Nähere soll ein noch zu erlassendes Bundesgesetz regeln.

Bericht zur Beratung im Hauptausschuss BT-Drs. 19/595, Beschlussempfehlung modifizierter Entwurf der CDU/CSU BT-Drs. 19/586.

Anhörung im Hauptausschuss am 29.01.2018, Protokoll, Stellungnahmen: Landkreistag, Dt. Städte- und Gemeindebund, AFD Dieter Amman, DIMR, UNHCR, EKD + Kath Kirche, Prof. Zimmermann, Prof. Thym, Prof. Hailbronner.

Gesetzentwürfe CDU/CSU BT-Drs. 19/439, FDP BT-Drs. 19/425, AFD BT-Drs. 19/182, Linke BT-Drs. 19/241, Grüne BT-Drs. 19/454. Die SPD hat keinen Entwurf vorgelegt.

Anträge Grüne und Linke 2016/2017 – Familiennachzug zu Flüchtlingen erleichtern

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 26.04.2017 im Innenausschuss des Bundestages beschlossen, die Anträge von Grünen und Linken vorerst nicht wie vorgesehen dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen und so den Familiennachzug weiter zu verhindern.


Öffentliche Anhörung am 20. März 2017
zum Gesetzentwurf BT-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des AufenthG – „Familiennachzug für subsidär Geschützte, BT Drs. 18/10044 v. 19.10.2016, und zum Entschließungsantrag BT-Fraktion die Linke, Familiennachzug zu Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten, BT Drs. 18/10243 v. 8.11.2016.

Stellungnahmen: AWO, Diakonie, DAV, Jesuiten, DIMR, EKD und Kath. Büro, Städtetag, Prof. Hailbronner, UNHCR
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion die Linke „Verstärkte Erteilung subsidiären Schutzes für syrische Flüchtlinge und Einschränkung des Familiennachzugs“, BT-DRs. 18/11473 vom 10.03.2017

Appell des Flüchtlingsrat Berlin vom 24.02.2017 an die SPD-Fraktion im Bundestag:
Verwirklichen Sie das Recht auf Familienleben für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge!

 

14. Entwürfe der EU-Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)

Geplant sind neue EU-Verordnungen zum Asylverfahren, Flüchtlingsschutz, Asylaufnahnebedingungen und Asylzuständigkeit (Dublin VO), die viel weitgehender als bisher die Spielräume der nationalen Gesetzgeber einengen und an deren Stelle unmittelbares EU-Recht setzen.
Folgende Verschärfungen drohen dabei, vgl. die lesenswerte Stellungnahme der Diakonie:

  • ein Vorverfahren an der Grenze in der EU für spontan einreisende Asylsuchende, um Flüchtlinge ggf. ohne inhaltliche Prüfung der Schutzbedürftigkeit in sichere Drittstaaten zurückzuverweisen,
  • eine Absenkung der Kriterien des Schutzes für Asylsuchende in einem Drittstaat oder Herkunftsstaat, auch Teilbereiche oder Orte eines Dritt- oder Herkunftsstaates könnten als sicher erklärt werden,
  • die Verbindung eines Asylsuchenden mit dem Drittstaat, in den zurückgeschoben werden soll, auf den reinen Transit zu reduzieren oder ganz wegfallen zu lassen, sodass – nach australischem Vorbild – Asylsuchende in beliebige Drittstaaten abgeschoben werden könnten, mit denen ein entsprechendes Migrationsabkommen besteht,
  • Asylsuchende im Dublinverfahren ganz von existenzsichernden Leistungen auszuschließen und ihnen nur gesundheitliche Versorgung zu gewähren, und
  • die bisherigen Fristen nach der Dublin-VO für die automatische Zuständigkeit von Mitgliedstaaten ganz abzuschaffen, sodass Asylsuchende ewig im Dublinverfahren verbleiben können und Gefahr laufen, „Refugees in Orbit“ zu werden.

Anhörung des Innenausschusses am 18.04.2018 zum GEAS – Einladung
Die Anhörung ist hier als Video-Stream verfügbar (CDU-Seif und Prof. Thym zu Leistungstreichungen ab 1:05:35): https://dbtg.tv/cvid/7216058

Engagierte für die Rechte der Geflüchteten traten bei der Anhörung nur Diakonie und dpw ein. Der UNHCR wurde merkwürdigerweise garnicht erst eingeladen. Der Vertreter der Europäischen Stabilitätsinitiative ESI forderte eine wirksamere Durchsetzung von Abschiebungen in die Türkei und in Afrikanische Staaten, um Kapazitäten für die Aufnahme wirklich Schutzbedüftiger zu schaffen.

Die gleich zu dritt angereisten Juraprofessoren aus Konstanz scheinen mit großem Engagement die Zersetzung internationalen und EU-Flüchtlingsrechts zu betreiben. Professor Thym forderte in seinem Redebeitrag (S. 6 – 8 in seinem Gutachten) eine Änderung des AsylbLG, um Asylsuchenden im Dublin-Verfahren nach dem Vorbild der Hartz IV Neuregelungen für bisher nicht erwerbstätige Unionsbürger die Existenzsicherung ganz zu verweigern, sie obdachlos auszusetzen und auszuhungern. Thym führte entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012 zum auch für Asylsuchende sicherzustellenden Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus, dass „nur, wer dazugehört, in einem werthaltigeren Sinn“, einen Anspruch auf die vollen Leistungen habe. Die Menschenwürde werde nicht verletzt, da es um die „Intensität der Bindung an die deutsche Gesellschaft“ gehe… CDU-MdB Seif schlug dies gleich für alle ausreisepflichtigen Flüchtlinge vor. Ein AFD-Vertreter verglich Flüchtlinge mit Bankräubern, ohne dafür von der Ausschussvorsitzenden gerügt zu werden.

Anträge der Grünen und der Linken. Stellungnahmen Diakonie, dpw, Prof. Lübbe, PRO ASYL, Landkreistag, Prof. Hailbronner, Prof. Kau, Prof. Thym, Amann (AFD).
Zusammenfassender Bericht in „heute im Bundestag„.

Rechtsgutachten RA Dr. Marx v. 07.03.18 zur Drittstaatenregelung
Rechtsgutachten RA Dr. Marx v. 12.04.18 zur offenen Fragen zum GEAS

Positionspapier Verbände/NGOs v. 25.01.17 zur Reform des GEAS

Entwurf Neufassung VO Asylzuständigkeit – Dublin IV
Stellungnahme PROASYL und Verbände zum Entwurf Dublin IV VO
Entwurf Neufassung VO Eurodac
Entwurf VO Asylverfahren neu – ersetzt RL Asylverfahren
Entwurf VO Flüchtlingsschutz neu – ersetzt RL Flüchtlingsschutz (QualifikationsRL)
Entwurf Neufassung AsylaufnahmeRL
Entwurf Änderungen Schengen VO   



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