Ratgeber für Geflüchtete in Berlin

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Ratgeber für Geflüchtete in Berlin, Hrsg. Flüchtlingsrat Berlin, 2. A. Nov. 2017, © Georg Classen, Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Autors.

Hier download des kompletten Ratgebers.

Die Printversion ist vergriffen, eine Neuauflage nicht absehbar.  Herstellung der 2. Auflage finanziert aus Eigenmitteln des Flüchtlingsrats. Die Vorauflage wurde kofinanziert aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF der EU.

Der Ratgeber will Geflüchteten und ihren haupt- und ehrenamtlichen UnterstützerInnen helfen, sich im „Dschungel“ der deutschen Gesetze, Vorschriften und Behörden zurechtzufinden. Mit „Flüchtlingen“ bzw. „Geflüchteten“ meinen wir alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen. Sie können sich im Asylverfahren befinden, ein Aufenthaltsrecht als anerkannte Flüchtlinge besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären oder humanitären Gründen haben, eine Duldung oder Bescheinigung der Ausländerbehörde besitzen, oder ganz ohne Papiere in Berlin leben. Manche Informationen in diesem Ratgeber gelten nur für Flüchtlinge in Berlin, da Zuständigkeit der Behörden und Auslegung der Gesetze in den Bundesländern Deutschlands zum Teil unterschiedlich geregelt sind.

Errata und Update

UPDATE zum Ratgeber Kapitel 1.1 u.a.:
Das Ankunftszentrum zur Registrierung und ersten Unterkunft für Asylsuchende in Berlin befindet sich seit Mai 2019 nicht mehr im Tempelhofer Hangar, sondern in 13437 Berlin-Reinickendorf, Oranienburger Straße 285, S-/ U-Bahn „Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik“, Nachtbus N8, Aufnahme Asylsuchender täglich 24/7.

KORREKTUR zum Ratgeber Kapitel 4.2:
Die Niederlassungserlaubnis bei Subsidiärem Schutz richtet sich nach § 26 Abs. 4 AufenthG, nicht wie im Ratgeber unzutreffend beschrieben nach § 26 Abs. 3 AufenthG. Für die Niederlassungserlaubnis gelten dann nicht die gleichen Voraussetzungen wie beim Flüchtlingsschutz, sondern die schwerer zu erfüllenden Voraussetzungen, die im Ratgeber zur Niederlassungserlaubnis bei Abschiebungsverbot erläutert sind. 



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