Gesetzgebung Asyl- und Migrationsrecht 2014/15

Ausländer- und asylrechtliche Gesetzgebung 2014/15

* 1. Aufenthaltsgesetz: Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung – stichtagsunabhängiges Bleiberecht, neue Einreisesperren, Ausweitung Abschiebungshaft
* 1a. Bundesweite Umverteilung minderjähriger Flüchtlinge
* 2. Sichere Herkunftsstaaten
Westbalkanländer
* 2a. Asylkompromiss Westbalkanländer – Lockerung Residenzpflicht und Sachleistungen
* 2b, Asylkompromiss Westbalkanländer – Verbesserungen in der Beschäftigungsverordnung
* 3. Abschaffung Optionspflicht Staatsangehörigkeitsgesetz
* 4. Änderungen Freizügigkeitsgesetz EU
* 4a. Volle Freizügigkeit Kroatien ab Juli 2015
* 5. Novelle Asylbewerberleistungsgesetz ab 1.3.2015

Hinweis: Weitere Dokumentationen der Gesetzgebung zum Ausländer-, Asyl und Flüchtlingssozialrecht finden Sie hier:
Gesetzgebung 2020/21
Gesetzgebung Herbst 2017 bis Ende 2019 

Gesetzgebung bis Herbst 2017
Gesetzgebung 2014 bis August 2015
Gesetzgebung 2013

 

1. Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Neuregelungen zum 1.8.2015 (Bleiberecht, Einreisesperren, Familiennachzug) bzw. 1.2.2016 (neues Ausweisungsrecht)
Bundesgesetzblatt vom 31.07.2015

GGUA, Lesehilfe Wortlaut Änderungen AufenthG zum 1.8.2015 im Änderungsmodus

DRK – Merkblatt zum erleichteren Familiennachzug zu subsidär Geschützten – Antragsfrist 2.11.2015 beachten!

Fraktionen CDU SPD, Änderungsantrag vom 12.06.2015, Innenausschuss-Drs 18(4)344

Bundesregierung, BT-Drs. 18/4262 v. 09.03.15, Antwort auf Anfrage der Grünen zu den geplanten Verschärfungen im AufenthG und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Bundesregierung, ablehnende Stellungnahme zur Kritik des Bundesrates, BT.-Drs 18/4199 v. 04.03.2015

Kritische Stellungnahme Bundesrat, BR-Drs. 642-14(B) v. 06.02.15

Gesetzentwurf Bundesregierung
BT-Drs. 18/4097 v. 25.02.2015

Innenausschuss Bundestag – Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung am 23.03.2015
Video-Mitschnitt der Anhörung (2,5h)
Bericht „Heute im Bundestag“

Evangelische Kirche Deutschlands – EKD
Stefan Beichel-Benedetti, Richter am Amtsgericht (speziell zur Abschiebungshaft)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege BAGFW
Bundesrechtsanwaltskammer (Stand Juli 2014)
Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen BDVR
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. – KoK
Amnesty International
UNHCR
PRO ASYL
TERRE DES FEMMES
Deutscher Anwaltverein
Jesuiten Flüchtlingsdienst
Prof. Daniel Thym, Konstanz
Engelhard Mazanke, Leiter der Ausländerbehörde Berlin
Dietmar Martini-Emden, Leiter des Amtes für Ausländerangelegenheiten Trier

Prof. Thym hält den Gesetzentwurf für zu wenig streng. Einreiseverbote müssten zwingend werden, das Bleiberecht würde die Steuerungsfähigkeit des Migrationsrechts beeinträchtigen. Richter Beichel-Benedetti erklärte, dass 85-90% der vom BGH überprüften AufenthG-Haftfälle rechtsfehlerhaft seien. Mit den unklaren Neuformulierungen würde sehenden Auges eine noch höhere Fehlerquote in Kauf genommen. Die Regelung zum Ausreisegewahrsam sei völlig unklar und für Richter eine Zumutung. Habbe (Jesuiten) entwickelt in seiner Stellungnahme Alternativen zur Haft.

Deutlich wurde der dringende Korrekturbedarf in den Bereichen Inhaftierung und Einreiseverbote. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist am 8.5.2015 geplant, die Bestätigung des nicht zustimmungspflichtigen Gesetzes im Bundesrat am 12.6.2015.

Pressemitteilung BMI zum Kabinettsbeschluss v. 3.12.2014, mit Gesetzentwurf Stand 3.12.15
Pro Asyl warnt vor massiver Verschärfung des Aufenthaltsrechts, PE vom 03.12.14

Referentenentwurf Bundesinnenministerium, Stand 07.04.2014 im Wortlaut, pdf
… Erleichterung der Ausweisung von Ausländern, neue Einreisesperren und Verbote der Aufenthaltserteilung für Geduldete zwecks Aushöhlung des Bleiberechts, Wiedereinführung des Kettenduldung, umfassende Ausweitung der Abschiebehaft … und kein Bleiberecht
Heribert Prantl in SZ vom 9. Mai 2014: „….das Schärfste und Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit langem eingefallen ist.“

DAV
Der Deutsche Anwaltverein DAV bedauert, dass der Gesetzentwurf das Bleiberecht mit einer Reihe weiterer, teils tiefgreifender Änderungen des Aufenthaltsrechts verknüpft, die ausnahmslos zu Lasten der Betroffenen gehen. Es wird die Gelegenheit wahrgenommen, eine Reihe integrationsfeindlicher Einschränkungen vorzunehmen, ohne dass hierfür eine Rechtfertigung gegeben wäre. Der DAV kritisiert, dass der Entwurf das Ziel verfolgt, die Ausweisung dadurch leichter handhabbar zu machen, dass vorgegebene Merkmale in die Waagschale gelegt werden, ohne dass eine umfassende ergebnisoffene Abwägung auf der Grundlage der Einzelfallsituation ermöglicht wird. Der DAV ist der Ansicht, dass die geplanten Änderungen zur Abschiebungshaft europarechtswidrig sind, da das Haftrecht unzulässig ausgedehnt wird. Der DAV lehnt die generelle Initiativübermittlungspflicht der Sozialbehörden an die Ausländerbehörden beim Bezug von Leistungen ab, da sie den Grundsätzen des Datenschutzes widerspricht. Einzelheiten sind der ausführlichen Stellungnahme vom 09.06.2014 zu entnehmen.

PRO ASYL, Stellungnahme, 05.06.2014
BAGFW – Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Stellungnahme, 02.06.2014
IAF – Verband binationaler Partnerschaften, Stellungnahme, 09.06.2014
AI – amnesty international, Stellungnahme, 09.06.2014
BUMF
– Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Stellungnahme, 09.06.2014
EKD
und DBK – Ev. und Kath. Kirche Deutschland, Stellungnahme, 13.06.2013
KOK
– Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess, Stellungnahme, 09.06.2014
BRAK – Bundesrechtsanwaltskammer, Stellungnahme Juli 2014
BDVR – Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Stellungnahme Juli 2014, insbes. zum Ausweisungsrecht
Stellungnahme Dr. Weiser Caritas Osnabrück
zur geplanten Ausweitung des Arbeitsverbotes in § 11 AufenthG
DIMR Deutsches Institut für Menschenrechte, Stellungnahme nur zu den im GE des BMI geplanten Änderungen für Betroffene von Menschenhandel (§ 25 Abs. 4a, 29 AufenthG)
Volker Maria Hügel – GGUA Münster Zusammenfassung des Gesetzentwurfs als ppt
Claudius Voigt – GGUA Münster – Pauschale Missbrauchsvorwürfe führen zur Ausweitung des Arbeitsverbots und Verhinderung des Bleiberechts
Heribert Prantl in SZ 09.05.2014: Perfidie in Paragrafenform

1a. Bundesweite Umverteilung minderjähriger Flüchtlinge

Referentenentwurf BMFSFJ vom 09. Juni 2015

Der Entwurf sieht in § 42 a bis f SGB VIII Sonderregelungen zur Inobhutnahme ausländischer unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) vor. Geplant ist die bundesweite Umverteilung nach Königsteiner Schlüssel. Zudem soll gemäß Koalitionsvertrag und UN-Kinderrechtskonvention die Altersgrenze zur Handlungsfähigkeit im Aufenthalts- und Asylrecht von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Anspruchsberechtigt auf Kinder- und Jugendhilfeleistungen sollen nach § 6 SGB VII alle Minderjährige sein, die ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Stellungnahmen auf der Homepage des Bundesverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

2. Gesetz zur Einstufung dreier Westbalkanländer als „sichere Herkunftsstaaten“

BT-Drs. 18/1528

Entschließungsantrag DIE LINKE BT-Drs 18/1616 – Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerkennen
VG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2014 – Flüchtlingsanerkennung, da in Serbien neuerdings Ausreise zur Asylantragstellung bestraft wird
JRS – Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einstufung dreier Westbalkanländer als „sichere Herkunftsstaaten“
PRO ASYL – Pressemitteilung „Von wegen sichere Herkunftsstaaten“ – mit Rechtsgutachten

Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2014
Kurzbericht „Heute im Bundestag
Aufzeichnung im Parlaments-TV
Stellungnahme UNHCR
Stellungnahme RA Marx
Stellungnahme Dr Karin Waringo
Stellungnahme Dr. Weiser Caritas Osnabrück zu den geplanten Änderungen des Arbeitsverbotes in AsylVfG, BeschV und AufenthG
Stellungnahme BAMF

Vom Bundesrat unverändert bestätigt am 19.9.2014.
Wortlaut Asylkompromiss (Protokollerklärung der Bundesregierung v. 19.9.2014)

Analyse Flüchtlingsrat Berlin zum Asylkompromiss vom 19.9.2014

Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer, BGBl v. 5.11.2014, in Kraft seit 6.11.2014

 

2a. Rechtsstellungsverbesserungsgesetz – Aufhebung Residenzpflicht und Sachleistungen

(Umsetzung Asylkompromiss)

Gesetzentwurf BMI/BMAS v. 8.10.2014

Mit dem Gesetz wird der Vorrang des Sachleistungsprinzips nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Erstaufnahmeeinrichtungen beschränkt.

Die Residenzpflicht für Asylbewerber und geduldete Ausländer wird weitgehend aufgehoben und durch Wohnsitzauflagen ersetzt.
Die Residenzpflicht bleibt aufrechterhalten
* bei rechtskräftiger strafrechtlichen Verurteilung, unabhängig von Höhe und Zeitpunkt des Urteils (mit Ausnahme von Straftaten, deren Tatbestand nur von Ausländern verwirklicht werden kann),
* wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass der Ausländer gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat, oder
* wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung gegen den Ausländer bevorstehen.

Stellungnahme DAV zum Gesetzentwurf (nur zur Änderung Residenzpflicht)
Stellungnahme Kommunale Spitzenverbände

Gesetzentwurf Bundesregierung BT-Drs 18-3144 v. 11.11.2014, mit Änderungen des Innenausschusses lt. BT-Drs 18-3444 v. 03.12.2014
vom Bundestag am 4.12.14 in 2. und 3. Lesung bestätigt (Protokoll der Debatte hier TOP 13) und vom Bundesrat am 19.12.14 bestätigt.

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
,
BGBl 31.12.2014
, Aufhebung Residenzpflicht in Kraft seit 01.01.2015, Änderung AsylbLG in Kraft ab 1.3.2015 (nicht druckbares pdf)

2b. Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, BGBl 10.11.2014, in Kraft seit 11.11.2014 (Änderung Arbeitserlaubnisrecht laut Asylkompromiss sichere Herkunftsländer, auf Seite 2 des pdf!)

3. Änderung Staatsangehörigkeitsgesetz – Aufhebung der Optionspflicht

BT-Drs. 18/1312

Gesetzentwurf DIE LINKE BT-Drs 18/1092 – zur Abschaffung der Optionspflicht
RA Ünal Zeran: Warum die Optionsregelung nicht überzeugt, Migazin April 2014
Offener Brief von NGOs für die vollständige Abschaffung der Optionspflicht, März 2014

Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 23. Juni 2014
Kurzbericht „Heute im Bundestag
Aufzeichnung im Parlaments-TV
Stellungnahme TBB
Stellungnahme Prof. Astrid Wallrabenstein
Stellungnahme Andreas Deuschle, Stadt Stuttgart

Mit den Änderungen des Bundestags-Innenausschusses (BT-Drs 18/1955, 18/2005) bestätigt vom Bundesrat.
Beschluss und Erklärung des Bundesrates vom 19.09.2014 dazu.

Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, BGBl. v. 20.11.2014, in Kraft seit 20.12.2014.

4. Änderung Freizügigkeitsgesetz EU

Befristung des Freizügigkeitsrechts zur Arbeitsuche auf im Regelfall 6 Monate, Wiedereinreisesperren in Täuschungsfällen

Gesetzentwurf mit Begründung, Stand 27.08.2014 (Kabinettsbeschluss)
BT Drs 18/2518 vom 22.09.2014, BT-Debatte am 25.09.2014

Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ vom 27.08.2014
PE Caritas 27.08.2014: Begriff derArmutszuwanderung diffamiert
PE dpw 27.08.2014: Sozialleistungen für EU-Zuwanderer: Paritätischer kritisiert populistische Attitüde des Regierungsberichts und warnt vor Maßnahmen wie Wiedereinreiseverboten

Sachverständigenanhörung im Innenausschuss am 13.10.2014
Kurzbericht „Heute im Bundestag
Stellungnahme Claudius Voigt, GGUA/dpw
Stellungnahme BAGFW
Stellungnahme DGB
Stellungnahme Franziska Giffey, Bezirksamt Neukölln
Stellungnahme Klaus Dienelt
Stellungnahme Prof. Daniel Thym
Stellungnahme Deutscher Landkreistag

Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften, BGBl v. 8.12.2014, in Kraft seit 9.12.2014

4a. Volle Freizügigkeit Kroatien ab 1. Juli 2015

Pressemitteilung BMAS vom 17.06.2015

5. Asylbewerberleistungsgesetz Novelle 2015

Gesetzentwurf, Stellungnahmen Verbände, Gesetzestext siehe hier.


Stand 19. August 2015

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