Veröffentlicht am 01.12.2020

01.12.2020: Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung für unbegleitetes 9 jähriges Kind aus Moria

NGOs verurteilen Abschiebungsandrohungen gegenüber Flüchtlingskindern

Gemeinsame Pressemitteilung vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ e.V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS), Seebrücke Berlin und Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF e.V.

Hier als pdf zum Download
Hier die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung


Seit Monaten macht sich das Land Berlin stark für ein eigenes Aufnahmeprogramm zur Evakuierung unbegleiteter Minderjähriger und weiterer besonders schutzbedürftiger Geflüchteter aus den griechischen Elendslagern. Zuletzt beschloss Berlin sogar, eine Klage gegen das Bundesinnenministerium einzureichen, da dieses ein eigenes Landesaufnahmeprogramm Berlins ablehnt. Was jedoch mit den Menschen geschieht, die über die Aufnahmeprogramme des Bundes nach Berlin kommen, steht auf einem anderen Blatt.

Der jüngste Fall: Der 9jährige Safiullah (Name geändert) aus Afghanistan kam über das Bundesaufnahmeprogramm von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus dem Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos Anfang Mai nach Berlin, wurde in einer betreuten Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen und konnte so seiner dramatischen kindeswohlgefährdenden Situation in dem griechischen Elendslager entkommen. Während das Land Berlin am 17. November 2020 beschlossen hat, für das Recht auf ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Griechenland gegen das Bundesinnenministerium zu klagen, erhielt das Kind Safiullah zeitgleich eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung des Berliner Landesamtes für Einwanderung, ehemals Ausländerbehörde. „Wenn er nicht bis zum 14.12.2020 freiwillig ausgereist“ sei, werde sie seine Ausreise „zwangsweise durchsetzen“, teilte ihm eine Mitarbeiterin des Landesamtes mit.

„Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen gegen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind in Berlin leider alltägliche Praxis, obwohl die rechtlichen  Voraussetzungen für eine tatsächliche Abschiebung – wie die kindgerechte Aufnahme bei den Eltern oder einer geeigneten Betreuungseinrichtung im Herkunftsland – nicht vorliegen“, sagt Daniel Jasch, Berliner Landeskoordinator des BumF e.V. und vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ) und Landeskoordinator des BumF e.V.

Nach § 58 Abs. 1a Aufenthaltsgesetz dürfte Safiullah nur dann nach Afghanistan abgeschoben werden, wenn die Berliner Ausländerbehörde vorher sichergestellt hat, dass er von seinen Eltern oder einer Jugendhilfeeinrichtung am Flughafen in Kabul in Empfang genommen und betreut und versorgt wird. Eine Voraussetzung, die in einem Land in dem die Taliban weite Landesteile kontrollieren und auch die deutsche Botschaft nach dem verheerenden Anschlag von 2017 immer noch nur eingeschränkt arbeiten kann, unmöglich zu erfüllen ist.

Formalrechtlich darf das Landesamt zwar solche Bescheide erlassen, obwohl die Ausreise und Abschiebung tatsächlich unmöglich ist.

„Das dies jedoch auch tatsächlich praktiziert wird zeigt, dass statt auf Integration und Einwanderung weiterhin auf Druck und Abschreckung gesetzt wird,“ so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin.

Selbiges gilt auch für die Erstbehandlung neueingereister UMF im LEA. Denn während das Landesamt für Einwanderung mit seiner neuen Namensgebung in der Öffentlichkeit seinen offenen Zeitgeist betont und von Kund*innen spricht, werden neu eingereiste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Abteilung Unerlaubte Neueinreise einer Tortur unterzogen. Sie werden dort ohne die Anwesenheit einer gesetzlichen Vertretung erkennungsdienstlich behandelt, rechtlich belehrt und befragt, auf diverse Strafvorschriften hingewiesen und müssen den Empfang von umfangreichen Belehrungen zur Ausreisepflicht und Passbeschaffung mit ihrer eigenhändigen Unterschrift quittieren – obwohl sie nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Minderjährige rechtlich überhaupt nicht handlungsfähig sind.

Wir fordern das Land Berlin und insbesondere Herrn Innensenator Geisel auf, das Landesamt für Einwanderung anzuweisen, diese Praxis sofort einzustellen. Das Kindeswohl muss in jedem Fall Vorrang vor ausländerrechtlichen Belangen haben. Erkennungsdienstliche Behandlungen, Befragungen und rechtliche Belehrungen dürfen nicht ohne rechtlichen Beistand durchgeführt werden. Die Praxis der Abschiebeandrohungen gegenüber unbegleiteten geflüchteten Kindern, obwohl de fakto keine rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Abschiebung besteht, ist sofort zu unterbinden. Die Maßnahmen des LEA führen bei den ohnehin traumatisierten unbegleiteten Flüchtlingen zu einer weiteren psychischen Destabilisierung und Retraumatisierung.

 

 

Pressekontakte

BBZ: Daniel Jasch, d.jasch@kommmitbbz.de, Tel.: 030 666 407 20

Flüchtlingsrat Berlin e.V.: Nora Brezger, brezger@fluechtlingsrat-berlin.de, Tel.: 030 224 763 09

Seebrücke Berlin: Nicolay Büttner, nicolay@seebrücke.org, Tel.: 0179 679 5850

BumF e.V.: Vicky Germain, v.germain@b-umf.de, Tel: 030 820 974 30





Nach oben scrollen