10.05.2019: Unser Nothilfefonds ist leer!
Spenden Sie jetzt und helfen Sie uns, Geflüchtete in Notlagen zu unterstützen!
Liebe Freundinnen und Freunde des Flüchtlingsrats,
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
mit unserem spendenfinanzierten Nothilfefonds leisten wir schnelle und unbürokratische Hilfe für Geflüchtete, die in eine Notlage geraten sind oder die Kosten für anwaltlichen Beistand nicht selbst aufbringen können. In den letzten Monaten wurde unser Fonds so stark beansprucht wie kaum zuvor, so dass aktuell alle Mittel aufgebraucht sind. Dennoch erreichen uns laufend Anfragen von Menschen, die dringend unsere Unterstützung benötigen. Deshalb bitten wie Sie: Spenden Sie für unseren Nothilfefonds!
Verwendungszweck ‚Nothilfe‘
Flüchtlingsrat Berlin
Bank für Sozialwirtschaft Berlin
IBAN: DE50100205000003260300
BIC: BFSWDE33BER
Hier einige Beispiele für Anfragen, die uns in den letzten Tagen erreichten:
Familientrennung und Polizeigewalt bei Abschiebung
Um zwei Uhr morgens drang die Polizei gewaltsam in die Berliner Wohnung der Familie R. ein, um sie nach Finnland abzuschieben. Dabei kollabierte die Frau und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Der Vater wurde alleine mit den beiden vier und sechs-jährigen Kindern zum Flughafen gebracht und weil er sich weigerte, ohne seine Frau ins Flugzeug zu steigen, von der Polizei schwer misshandelt. Als die Frau im Krankenhaus erwachte, war ihre Familie bereits abgeschoben. Vater und Kinder leben seither völlig mittellos und ohne Obdach in Helsinki, die Kinder sind durch die erlebte Gewalt und die Trennung von der Mutter traumatisiert. Ihnen droht zudem die Abschiebung in den Irak. Die Familie benötigt unsere Unterstützung für Anwaltskosten.
Bildung für Pierre
Pierre F. aus Kamerun lebt in einer Kleinstadt in Brandenburg. Dort ist er völlig isoliert und wiederholt rassistischen Anfeindungen ausgesetzt. Seine Asylbewerberleistungen wurden gekürzt, arbeiten darf er nicht. Seit einigen Monaten übernimmt der Flüchtlingsrat anteilig die Kosten für eine BVG-Monatskarte, damit Pierre in Berlin an einem zertifizierten B2-Sprachkurs teilnehmen und sich in einer Flüchtlingsselbstorganisation engagieren kann. All dies steht nun auf dem Spiel, weil wir aktuell die Ticketkosten nicht mehr aufbringen können.
Sicherheit für das Ehepaar G.
Das kurdische Ehepaar G. lebt in einer Sammelunterkunft in Berlin. Obwohl beide Eheleute betagt und schwer krank sind – Herr G. (70 Jahre) hat Alzheimer, Frau G. (68 Jahre) leidet an einer Herzerkrankung – wurde ihr Asylantrag abgelehnt und die Abschiebung angeordnet. Nach der Dublin III-Verordnung ist ein anderes europäisches Land für den Asylantrag zuständig. Dort besteht jedoch für das Ehepaar nur sehr eingeschränkte medizinische Versorgung und es droht Obdachlosigkeit. Die Chancen mithilfe einer Anwältin den Selbsteintritt Deutschlands zu erwirken, so dass der Asylantrag hier in Deutschland geprüft wird, stehen gut. Doch für die Anwältin fehlt den beiden das Geld.
Helfen Sie mit, dass wir weiterhin solidarische Einzelfallhilfe für Geflüchtete leisten können!
Herzlichen Dank und viele Grüße
Nora Brezger für den Flüchtlingsrat Berlin