Corona – geänderte Behördenabläufe und mehrsprachige Infoblätter für Geflüchtete

Mehrsprachige Infoblätter, Online- und Telefonberatungsangebote

Hinweis: Diese Infoseite wurde am 17.03.2020 erstellt und bis Ende Mai 2020 laufend aktualisiert. Sie ist daher in vielen Punkten möglicherweise nicht mehr aktuell. Die hier verlinkten Infos von Behörden usw. sind aber meist auf aktuellem Stand.


Flüchtlingsrat Berlin – Infoblätter für Geflüchtete in Berlin

Infos zu eingeschränktem Behördenbetrieb (Landesamt für Einwanderung, BAMF, LAF), Ausgangsbeschränkungen, Schließung von Schulen, Kitas, Geschäften, häuslicher Quarantäne, Lohnausfall, Berlinpass, med. Versorgung für Nichtversicherte usw: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, FarsiTigrinya, Russisch, Spanisch, Arabisch, Türkisch (Stand 24.04.2020)

Flyer Flüchtlingsberatungsstellen in Berlin – Online- und Telefonberatungsangebot
https://fluechtlingsrat-berlin.de/asylberatunginfoblatt

Flyer telefonische AWO-Asylverfahrensberatung im Ankunftszentrum Berlin
Flyer in Deutsch, Englisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Türkisch und Französisch (Stand 30.03.2020)


Weitere mehrsprachige Informationen zum Corona-Virus

Der Berliner Senat stellt seine laufend aktualisierten FAQs zum Umgang mit den Coronavirus auch auf Englisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Russisch und Polnisch zur Verfügung.

Das handbook germany bietet täglich aktualisierte Infos auf Arabisch, Englisch, Persisch, Französisch, Pashtu und Deutsch.

Der Berliner Verein Yaar e.V. stellt auf seinem Corona-Blog Infos auf Farsi zur Verfügung.

Das Berliner Beratungszentrum für Migration und gute Arbeit BEMA bietet mehrsprachige Infos zu arbeitsrechtlichen Aspekten in Bezug auf Corona.

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Aktuelle Meldungen auf Deutsch

29.05.2020: Laut Innensenator hatte Berlin Abschiebungen bis 29.05.2020 ausgesetzt, ausgenommen „Gefährder„, Menschen aus Strafhaft und andere Personen, an deren Aufenthaltsbeendigung ausnahmsweise „ein besonderes Interesse“ bestand. Seit 30.05.2020 wurden „Einzelrückführungen und Sammelcharter in Zielstaaten, die im Vergleich zur Bundesrepublik deutlich geringer von der Corona-Pandemie betroffen sind und entsprechende Maßnahmen ermöglichen, wieder durchgeführt. Ab 15.06.2020 werden mögliche Rückführungen wieder uneingeschränkt durchgeführt.“

15.05.2020: Rundschreiben SenIAS zu Leistungen nach AsylbLG, SGB 2 und SGB 12 während der Coronakrise: Kürzungen § 1a AsybLG,  Kürzungen § 1a und § 1 Abs. 4  AsylbLG Dublin,  Online-Registrierung LEA als Nachweis Aufenthaltsrecht,  Existenzminimum EU-Bürger,  auflösende Bedingung Sozialleistungsbezug nicht anwendbar,  Aussetzung Prüfung Vermögen und Angemessenheit der Miete auch im AsylbLG.

14.05.2020:  Mehrere Gerichte haben gem. § 49 Abs. 2 AsylG „aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge“ die sofortige Entlassung aus Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber verfügt, weil es dort keinen ausreichenden Schutz vor Corona gibt, so VG LeipzigVG Dresden (2 Beschlüsse), VG Chemnitz und VG Münster (2 Beschlüsse). Das LAF Berlin hält dennoch an der gesundheitsgefährenden Wohnverpflichtung fest.

11.05.2020: Vorlage zum Runden Tisch Flüchtlingsmedizin der Senatsverwaltung Gesundheit: Berichte und Forderungen des Flüchtlingsrates zu Coronakrise, Quarantänen und Infektionsschutz für Geflüchtete.

02.05.2020: Das Landesamt für Einwanderung (Ausländerbehörde) beginnt wieder mit der Bedienung von Publikum nur nach Einladung per Email zu einem Termin. Eingeladen werden Personen, die sich online registriert haben. Die Bedienung soll ohne Wartezeit erfolgen. Vor dem Zutritt wird kontaktfrei Fieber gemessen. Mund und Nase sind zu bedecken. Alle Schalter liegen im Erdgeschoss. Die regulären Warteräume und Büroflächen bleiben geschlossen. Ohne Termin kein Zutritt.
Das Online-Registrierungsverfahren bei in den nächsten 6 Wochen ablaufender oder bereits abgelaufener Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung (Fallgruppe 1), bei in den nächsten 2 Wochen ablaufender oder bereits abgelaufener Aufenthaltsgestattung, Duldung. usw. (Fallgruppe 2) gilt weiter. Eine Emailadresse ist nötig. Die ausgefüllte Seite muss man sich selbst als PDF abspeichern, es gibt keine Email-Bestätigung. Online-Terminbuchung ist nicht möglich. Beratung per Hotline Tel 90269-5505 und -5507 Mo-Fr 9 – 15 Uhr. Weitere Infos: FAQ des LEA.
Bei Unmöglichkeit der Verlängerung von Nationalpässen wird auf die Passpflicht verzichtet, wenn der Pass fälschungssicher ist und die Botschaft ihren Betrieb nachweislich eingeschränkt hat.

14.04.2020: Newsletter Flüchtlingsrat Berlin u.a. zu Kürzung Sozialleistungen AsylbLG, Versand Asylbescheide BAMF, Dublin-Verfahren

09.04.2020: Positionspapier Flüchtlingsrat Berlin zu Infektionsschutz und Quarantänen in Sammelunterkünften. Das Krisenmanagement der Gesundheitsämter ist teils problematisch. In Pankow ist eine zentrale Quarantäneunterkunft geplant. Zu rechtlichen und weiteren Fragen haben wir ein Diskussionspapier erarbeitet. 

31.03.2020: Offener Brief des Flüchtlingsrates an den Senat. Sozialleistungen für Schüler*innen im Homeoffice, Auszahlung von Barleistungen, keine Leistungskürzungen während der Corona-Krise.

28.03.2020: Kurznewsletter Flüchtlingsrat Berlin u.a. zu Quarantänemaßnahmen, Online-Verfahren beim LEA, Sozialleistungen beim LAF, Asylbescheide BAMF, Asylanträge bei LAF und BAMF

09.04.2020: Update BAMF Zustellung von Asylbescheiden. Bis 19. April 2020 werden nur stattgebende Bescheide zugestellt. Ab 20. April 2020 werden ablehnende Bescheide zugestellt, wenn ein Anwalt mandatiert ist. Seit 4. Mai 2020 werden wieder regulär Bescheide zugestellt.

24.03.2020: Das BAMF nimmt Asylanträge auf „Formularantrag“ an. Der Formularantrag kann nur während der persönlichen Registrierung in der Aufnahmeeinrichtung eines Landes gestellt  werden, siehe Website BAMF. Es findet eine erkennungsdienstliche Behandlung statt. Nach Eingang des Formularantrag stellt das BAMF die Aufenthaltsgestattung aus, vgl. Merkblatt BAMFDie Anhörung zu den Fluchtgründen erfolgt, sobald dies auf Grund der Corona-Pandemie wieder möglich ist.

Nach Auskunft des Chefs des Berliner BAMF können demgegenüber Asylfolgeanträge auch auf dem Postweg gestellt werden, da „der Ausländer nachweislich am persönlichen Erscheinen gehindert ist“ i.S.d. § 71 Abs. 2 AsylG.

24.03.2020: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF informiert, dass Unterkunftswechsel (Verlegung von Einzelpersonen, Familien) b.a.w. gestoppt sei, siehe Schreiben LAF. In begründeten Fällen (Risikopersonen; im med. Bereich tätige Geflüchtete; konkretes Wohnungsangebot), sollte man sich dennoch an das LAF wenden.

24.03.2020: Allgemeinverfügung des Landesamts für Einwanderung (LEA) zum Aufenthaltsgesetz wg. Corona-Pandemie: Die auflösende Bedingung Sozialleistungsbezug wird ausgesetzt. Zum Erlöschen des AT bei Ausreise vor dem 18.3.: Die 6- Monatsfrist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wird bis 17.6.2020 verlängert. Für Ausländer mit SchengenVisum, das zwischen 18.03.2020 und 17.6.2020 abläuft, die sich tatsächlich in Berlin aufhalten, gilt eine um 3 Monate verlängerte Ausreisefrist ab Ablauf des Visums.

20.03.2020: Das BAMF setzt Dublin-Überstellungen bis auf Weiteres aus. Die Überstellungsfristen würden sich laut BAMF  entsprechend verlängern, siehe Schreiben BAMF an VG Bremen v. 20.03.2020. Die EU-Kommission hat aber am 16.04.2020 mitgeteilt, dass die Aussetzung der Überstellungsfristen keine Rechtsgrundlage in der Dublin-III-Verordnung hat. Somit ist die Auffassung des BAMF rechtlich falsch.

19.03.2020: Verlängerungen von Kostenübernahmen für LAF-Unterkünfte werden seit 18.03.2020 auf Basis von Listen, die die Unterkünfte erstellen, vom LAF per Post geregelt. Dies gilt auch bei Leistungsbezug vom Jobcenter. Vorsprachen zur Verlängerungen der Kostenübernahme sind nicht erforderlich.

18.03.2020: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF arbeitet mit reduzierter Besetzung. Vorsprachen ohne Termin sind nur in Ausnahmefällen möglich. Terminkunden werden weiter bedient, siehe www.berlin.de/laf/. Das LAF hat mehrsprachige Infos zu Quarantänen in Unterkünften veröffentlicht, auch als Podcast.

17.03.2020: Weisung der Bundesagentur für Arbeit zur rechtzeitigen und durchgehenden Leistungserbringung durch die Jobcenter mit Maßgaben zur Kommunikation mit den Kund*innen, Erstantragstellung, Weiterbewilligungsanträgen, Notlagen, “Barauszahlung“ per Supermarktkassen-Barcode, Erreichbarkeit von Obdachlosen, Ortsabwesenheit und fehlender Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland), Rechtsfolgen einer Quarantäne, Minderungen bei Sanktionen, aktivierende Leistungen usw.

17.03./24.04./28.05.2020/28.01.2021: Die Senatsverwaltung für Soziales hat Regelungen zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S erlassen. Berlinpässe werden vorerst nicht verlängert oder neu ausgestellt. Das Berlin-Ticket S kann vorerst auch mit abgelaufenen berlinpass oder unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids genutzt werden. Auf dem Ticket ist die Nummer des Berlinpasses, hilfsweise die Nummer des Leistungsbescheids einzutragen. Erst bei Beginn eines neuen Leistungsbewilligungszeitraums ab 1.3.2021 oder später ist der Berlinpass auf dem Postweg beim Bürgeramt zu beantragen.

 

Die Bereitstellung dieser Informationen wird kofinanziert aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union.





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