Search Results for: abschiebung

14.12.2020: Sammelabschiebung trotz Corona-Lockdown

14.12.2020: Sammelabschiebung trotz Corona-Lockdown weiterlesen »

Berlin will am Mittwoch traumatisierten jungen Mann nach Afghanistan abschieben lassen

Pressemitteilung Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan*) vom 14.12.2020

download als pdf


Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan fordert: Keine Sammelabschiebung am 16.12.2020 nach Kabul!

Obwohl Innenminister Seehofer schon am Samstag den „sofortigen Lockdown“ forderte[1], plant er am Mittwoch 16.12.2020 die seit März wegen Corona ausgesetzten bundesweiten Sammelabschiebungen nach Afghanistan wieder aufzunehmen[2] – ungeachtet der dort noch weitaus schlimmeren Pandemie und der desaströsen humanitären Lage in dem Land.[3] Berlins Innensenator Geisel will sich – entgegen anderslautender Äußerungen am Rand des SPD-Landesparteitags vor zwei Wochen – an dem Charter beteiligen und einen traumatisierten, als unbegleiteter Kinderflüchtling nach Berlin gekommenen jungen Mann abschieben lassen. Beratungsstellen, Flüchtlingsrat und Initiativen fordern angesichts der Pandemie und der eskalierenden Konflikte in dem Bürgerkriegsland einen ausnahmslosen Abschiebestopp für Afghanistan.

Afghanistan ist aktuell in extremem Ausmaß von der Corona-Pandemie betroffen.[4] Die Zahl der Infizierten steigt rasant, die humanitäre Lage verschärft sich weiter. Einkommensquellen für breite Teile der Bevölkerung sind weggebrochen, die Sicherheitslage ist desaströs.[5] Das Institute for Economics & Peace stuft Afghanistan im Global Peace Index 2020 als gefährlichstes Land der Welt ein, noch gefährlicher als Syrien. Weltweit sterben dort die meisten Menschen in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen.[6]

Abschiebungen nach Afghanistan waren auch vor der Pandemie aus menschenrechtlicher Sicht völlig inakzeptabel. Es ist ein Zeichen äußerster Kaltherzigkeit, wenn der Berliner Senat trotz Lockdowns und Pandemie nichts Besseres zu tun hat, als einen jungen Menschen in eine völlig ungewisse und möglicherweise lebensbedrohliche Situation abzuschieben.

Der heute 21jährige Mann kam vor sechs Jahren als 15-jähriger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan nach Berlin. Während seiner Flucht wurde er Opfer schwerster Misshandlungen. Weil er in Berlin straffällig wurde, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Drängen der Ausländerbehörde mit höchst tendenziöser pädagogisch-moralischer Begründung den wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung erteilten Schutzstatus wieder aufgehoben. Aktuell absolviert er eine Jugendstrafe, im Januar stünde die Entlassung an.

„Wir wollen die Straftaten des Mannes nicht bagatellisieren. Aber wir halten es für verantwortungslos, sich eines jungen Menschen, der als Jugendlicher nach Berlin gekommen ist und während seiner Kindheit Schreckliches erlebt hat, einfach so durch Abschiebung zu entledigen, noch dazu in Zeiten einer globalen Pandemie. Die Abschiebung nach absolvierter Haftstrafe kommt einer Doppelbestrafung gleich. Sie würde sämtliche Erfolge während der Haft – psychische Stabilisierung, Erlangung der erweiterten Berufsbildungsreife, Ausbildung zum Peer-Mediator, Drogenfreiheit – konterkarieren“, sagt Georg Classen, Sprecher des Berliner Flüchtlingsrats. „Es ist mehr als fraglich, ob der junge Mann angesichts seiner psychischen Beeinträchtigung, der Pandemie und der extrem prekären Lage in Afghanistan überhaupt überlebensfähig ist. Der junge Mann verfügt über keinerlei soziale Kontakte in Afghanistan. In den Nächten liegt die Temperatur in Kabul derzeit um minus 7 Grad“, so Classen weiter.

Der Flüchtlingsrat Berlin und das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan fordern, die für Mittwoch geplante Abschiebung sofort zu stoppen. Wir fordern angesichts der Sicherheitslage und der Pandemie einen ausnahmelosen Abschiebestopp für Afghanistan, der auch Straftäter*innen einschließt.

 

*) Im Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan sind vertreten:

YAAR e.V.

Hazara Zentrum Berlin

World Hazara Council – Germany e.V.

Zaki – Bildung und Kultur e.V.

Afghanisches Kommunikations- und Kulturzentrum e.V.

Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.

We’ll Come United Berlin Brandenburg

Jugendliche ohne Grenzen

BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen

Flüchtlingsrat Berlin e.V.

sowie aktive Einzelpersonen

 

 

Pressekontakt:

Flüchtlingsrat Berlin Tel. 030 22476311, E-Mail buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Hinweis: Bitte länger klingeln lassen (Homeoffice), falls Sie uns nicht erreichen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an buero@fluechtlingsrat-berlin.de, wir rufen zurück.

 

[1] www.spiegel.de/politik/deutschland/coronavirus-horst-seehofer-fordert-sofortigen-lockdown-a-824b5d3f-b3d5-49c8-acae-b3c6d6445425

[2] PM PRO ASYL 13.12.2020: www.proasyl.de/pressemitteilung/erster-sammelabschiebungsflug-nach-kabul-seit-maerz-2020-steht-bevor/

[3] https://thruttig.wordpress.com/2020/12/09/bevorstehende-afghanistan-abschiebungen-aus-der-zweiten-coronawelle-in-die-zweite-coronawelle/

[4] www.aerzteblatt.de/nachrichten/115352/Hochrechnung-Rund-zehn-Millionen-Infektionen-in-Afghanistan;
OCHA, WHO Afghanistan: Strategic Situation Report: COVID-19, No. 85, 26. November 2020, https://reliefweb.int/report/afghanistan/afghanistan-strategic-situation-report-covid-19-no-85-26-november-2020

[5] https://thruttig.files.wordpress.com/2020/10/20200716-aa-asylrelevante-lage-in-afg-teil-geschwarzt.pdf

[6] www.economicsandpeace.org/wp-content/uploads/2020/08/GPI_2020_web.pdf





01.12.2020: Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung für unbegleitetes 9 jähriges Kind aus Moria

01.12.2020: Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung für unbegleitetes 9 jähriges Kind aus Moria weiterlesen »

NGOs verurteilen Abschiebungsandrohungen gegenüber Flüchtlingskindern

Gemeinsame Pressemitteilung vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ e.V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., Berliner Netzwerk für besonders Schutzbedürftige (BNS), Seebrücke Berlin und Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF e.V.

Hier als pdf zum Download
Hier die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung


Seit Monaten macht sich das Land Berlin stark für ein eigenes Aufnahmeprogramm zur Evakuierung unbegleiteter Minderjähriger und weiterer besonders schutzbedürftiger Geflüchteter aus den griechischen Elendslagern. Zuletzt beschloss Berlin sogar, eine Klage gegen das Bundesinnenministerium einzureichen, da dieses ein eigenes Landesaufnahmeprogramm Berlins ablehnt. Was jedoch mit den Menschen geschieht, die über die Aufnahmeprogramme des Bundes nach Berlin kommen, steht auf einem anderen Blatt.

Der jüngste Fall: Der 9jährige Safiullah (Name geändert) aus Afghanistan kam über das Bundesaufnahmeprogramm von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus dem Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos Anfang Mai nach Berlin, wurde in einer betreuten Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen und konnte so seiner dramatischen kindeswohlgefährdenden Situation in dem griechischen Elendslager entkommen. Während das Land Berlin am 17. November 2020 beschlossen hat, für das Recht auf ein eigenes Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Griechenland gegen das Bundesinnenministerium zu klagen, erhielt das Kind Safiullah zeitgleich eine Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung des Berliner Landesamtes für Einwanderung, ehemals Ausländerbehörde. „Wenn er nicht bis zum 14.12.2020 freiwillig ausgereist“ sei, werde sie seine Ausreise „zwangsweise durchsetzen“, teilte ihm eine Mitarbeiterin des Landesamtes mit.

„Ausreiseaufforderungen und Abschiebungsandrohungen gegen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind in Berlin leider alltägliche Praxis, obwohl die rechtlichen  Voraussetzungen für eine tatsächliche Abschiebung – wie die kindgerechte Aufnahme bei den Eltern oder einer geeigneten Betreuungseinrichtung im Herkunftsland – nicht vorliegen“, sagt Daniel Jasch, Berliner Landeskoordinator des BumF e.V. und vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ) und Landeskoordinator des BumF e.V.

Nach § 58 Abs. 1a Aufenthaltsgesetz dürfte Safiullah nur dann nach Afghanistan abgeschoben werden, wenn die Berliner Ausländerbehörde vorher sichergestellt hat, dass er von seinen Eltern oder einer Jugendhilfeeinrichtung am Flughafen in Kabul in Empfang genommen und betreut und versorgt wird. Eine Voraussetzung, die in einem Land in dem die Taliban weite Landesteile kontrollieren und auch die deutsche Botschaft nach dem verheerenden Anschlag von 2017 immer noch nur eingeschränkt arbeiten kann, unmöglich zu erfüllen ist.

Formalrechtlich darf das Landesamt zwar solche Bescheide erlassen, obwohl die Ausreise und Abschiebung tatsächlich unmöglich ist.

„Das dies jedoch auch tatsächlich praktiziert wird zeigt, dass statt auf Integration und Einwanderung weiterhin auf Druck und Abschreckung gesetzt wird,“ so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin.

Selbiges gilt auch für die Erstbehandlung neueingereister UMF im LEA. Denn während das Landesamt für Einwanderung mit seiner neuen Namensgebung in der Öffentlichkeit seinen offenen Zeitgeist betont und von Kund*innen spricht, werden neu eingereiste unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Abteilung Unerlaubte Neueinreise einer Tortur unterzogen. Sie werden dort ohne die Anwesenheit einer gesetzlichen Vertretung erkennungsdienstlich behandelt, rechtlich belehrt und befragt, auf diverse Strafvorschriften hingewiesen und müssen den Empfang von umfangreichen Belehrungen zur Ausreisepflicht und Passbeschaffung mit ihrer eigenhändigen Unterschrift quittieren – obwohl sie nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz als Minderjährige rechtlich überhaupt nicht handlungsfähig sind.

Wir fordern das Land Berlin und insbesondere Herrn Innensenator Geisel auf, das Landesamt für Einwanderung anzuweisen, diese Praxis sofort einzustellen. Das Kindeswohl muss in jedem Fall Vorrang vor ausländerrechtlichen Belangen haben. Erkennungsdienstliche Behandlungen, Befragungen und rechtliche Belehrungen dürfen nicht ohne rechtlichen Beistand durchgeführt werden. Die Praxis der Abschiebeandrohungen gegenüber unbegleiteten geflüchteten Kindern, obwohl de fakto keine rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Abschiebung besteht, ist sofort zu unterbinden. Die Maßnahmen des LEA führen bei den ohnehin traumatisierten unbegleiteten Flüchtlingen zu einer weiteren psychischen Destabilisierung und Retraumatisierung.

 

 

Pressekontakte

BBZ: Daniel Jasch, d.jasch@kommmitbbz.de, Tel.: 030 666 407 20

Flüchtlingsrat Berlin e.V.: Nora Brezger, brezger@fluechtlingsrat-berlin.de, Tel.: 030 224 763 09

Seebrücke Berlin: Nicolay Büttner, nicolay@seebrücke.org, Tel.: 0179 679 5850

BumF e.V.: Vicky Germain, v.germain@b-umf.de, Tel: 030 820 974 30





12.11.2020: Trotz Covid-19-Pandemie sollen Abschiebungen nach Afghanistan wieder aufgenommen werden

12.11.2020: Trotz Covid-19-Pandemie sollen Abschiebungen nach Afghanistan wieder aufgenommen werden weiterlesen »

PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin fordern Abschiebestopp


Diese PM als PDF

Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin

Für kommenden Montag, 16. November 2020, soll  nach dem Willen der Bundesregierung nach mehrmonatiger Pause erneut ein Sammelabschiebungsflug nach Kabul starten – mitten in der zweiten Coronawelle in Deutschland und auch in Afghanistan. Seit dem 11. März 2020 waren in Folge der Corona-Pandemie Abschiebungen auf Bitten der afghanischen Regierung ausgesetzt. Nun droht die Wiederaufnahme.  PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, dass die Abschiebungspläne sofort gestoppt werden. „Die Bundesregierung muss aufhören, die afghanische Regierung unter Druck zu setzen“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Angesichts der grassierenden Corona-Pandemie halten PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte Abschiebungen nach Afghanistan für unverantwortlich. „Die Bundesregierung legt eine Kaltschnäuzigkeit an den Tag, mitten in der Pandemie Abschiebungen in ein Kriegsgebiet vorzubereiten. Während einer Pandemie darf nicht abgeschoben werden, das ist lebensgefährlich und unverantwortlich“, fordert Günter Burkhardt. Bei jeder Abschiebung ist mit einer Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen und der Weiterverbreitung des Virus zu rechnen.

Wir fordern den Berliner Senat auf, angesichts der extrem prekären Sicherheitslage und der krassen Pandemiesituation in Afghanistan einen ausnahmslosen Abschiebestopp für das Land zu erlassen und sich auch nicht an der Sammelabschiebung am kommenden Montag zu beteiligen“, sagt Martina Mauer, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats Berlin.

Das afghanische Gesundheitsministerium bestätigt derzeit wieder einen Anstieg der Covid-19-Fälle im Land. Expert*innen gehen davon aus, dass eine zweite Welle bevorsteht oder bereits begonnen hat, wie auch das BAMF am 02. November berichtete. Wie hoch die Infektionszahlen wirklich sind, lässt sich mangels flächendeckender Tests und chaotischer Lage im Land kaum feststellen.  Schätzungen des afghanischen Gesundheitsministeriums zufolge könnte inzwischen bis zu ein Drittel der Bevölkerung infiziert sein.

Die Sicherheitslage im Land ist derweil ungebrochen desaströs. Das Institute for Economics & Peace  hat Afghanistan in seinem Global Peace Index 2020 das zweite Jahr in Folge als das gefährlichste Land der Welt eingestuft. Weltweit sterben demnach dort die meisten Menschen in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen.

Ende Oktober berichtete der US-Sondergeneralinspektor für den Wiederaufbau Afghanistans, dass die Zahl der Angriffe von Aufständischen zwischen Juli und September 2020 im Vergleich zum Quartal davor um 50 Prozent gestiegen ist. Die Zahl ziviler Opfer stieg in diesem Zeitraum um 43 Prozent, 876 Menschen wurden getötet und 1.685 verletzt. Der US-Beauftragte berief sich dabei auf Zahlen der NATO-geführten Resolute Support Mission und der US-Streitkräfte am Hindukusch.

Erst Anfang November kamen bei einem schweren Anschlag der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) auf die Universität in Kabul mindestens 35 Menschen ums Leben, 22 wurden verletzt. Zuvor griff der IS eine Schule in Kabul an, mehr als 20 Schüler*innen starben.

Die ohnehin schon desaströse wirtschaftliche Situation in Afghanistan verschärft sich durch die Covid-19-Pandemie drastisch: höhere Lebensmittelkosten, erschwerter Zugang zu Arbeit und Wohnraum, steigende Rückkehrer*innenzahlen, insbesondere aus dem vom Corona-Virus schwer betroffenen Iran, mit denen Afghanistan kaum fertig wird. Selbst das Auswärtige Amt bestätigt diese Entwicklung in seinem aktuellen Asyllagebericht zu Afghanistan.

Hierzulande haben inzwischen etliche Verwaltungsgerichte in Urteilen bestätigt, dass sich die Lage in Afghanistan aufgrund der Pandemie derart verschlechtert hat, dass auch alleinstehenden jungen Männern ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG zu erteilen ist (vgl. VG Kassel, VG Karlsruhe, VG Arnsberg, VG Hannover, VG Sigmaringen, Urteil vom 24.06.2020, A 6 K 4893/17, VG Wiesbaden).

Die Regierung Afghanistans steht jedoch unter Druck, Abgeschobene auch in der noch so unzumutbaren Lage zurückzunehmen. Der Afghanistan-Experte Thomas Ruttig vermutet, dass die Zustimmung Afghanistans zur Wiederaufnahme von Sammelabschiebungen darauf zurückzuführen ist, dass am 23./24. November eine Geberkonferenz stattfinden wird, bei der konkrete Geldzusagen für Afghanistans Entwicklungsfinanzierung für den Zeitraum 2021-2024 verhandelt werden. Schon in der Vergangenheit habe es Anzeichen dafür gegeben, dass von den Geberländern Druck auf die afghanische Regierung ausgeübt wurde, Sammelabschiebungen zuzustimmen. Dies drohe sich nun zu wiederholen. PRO ASYL teilt diese Einschätzung und nimmt zum EU-Deal »Joint Way Forward« Stellung.


Pressekontakt:

PRO ASYL, Tel: 069 / 24231430, E-Mail presse@proasyl.de

Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030 / 224 76 31, E-Mail buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Hinweis: Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail, dann rufen wir Sie zurück.





31.07.2020: Zweierlei Maß – Empörung über Nichtaufnahme aus Griechenland, aber Massenabschiebungen von Roma-Flüchtlingen nach Moldawien

31.07.2020: Zweierlei Maß – Empörung über Nichtaufnahme aus Griechenland, aber Massenabschiebungen von Roma-Flüchtlingen nach Moldawien weiterlesen »

Während Berlins Regierender Bürgermeister sich zu recht öffentlich echauffiert über die Ablehnung von Bundesinnenminister Seehofer für sein Landesaufnahmeprogramm Griechenland, führt Berlin zeitgleich Massenabschiebungen mit Kindern, Kranken und Behinderten nach Moldawien durch. Eine am 15.7. und gestern am 30.7. gleich die nächste.

PM als pdf zum Download


Unter den Abgeschobenen zahlreiche Familien mit Kleinkindern, Krebskranke in laufender Chemotherapie, Behinderte im Rollstuhl. Abholung um 3 Uhr nachts. Es kam zu Familientrennungen. Betroffen vor allem Angehörige der in Moldawien massiv diskriminierten Roma-Minderheit. Abschiebung per Sammelcharter ins Corona-Risikogebiet, wo Roma meist keinen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Die offizielle Caritas-Abschiebbeobachterin ist in Urlaub, eine Vertretung existiert nicht.

 

Siehe zur Abschiebung vom 15.7. bereits unsere gestrige PM mit Hintergrundinfos zur Lage der Roma und zur Coronapandemie in Moldawien:
https://fluechtlingsrat-berlin.de/30_7_20_pm-keine-solidaritaet-mit-gefluechteten-abschiebungen-zur-nachtzeit-in-corona-gebiete

 

„Wenn der Berliner Senat sich zu Recht darüber echauffiert, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (Kranke, Behinderte, Alte, Familien mit Kindern usw.) aus Griechenland nicht aufnehmen zu dürfen, aber zeitgleich hunderte besonders schutzbedürftige Angehörige der Roma-Minderheit ins Corona-Risikogebiet Moldawien abschiebt, dann scheint die Empörung über die Ablehnung des Landesaufnahmeprograms nur Heuchelei auf dem Rücken der Geflüchteten,“so Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrates Berlin.

 

Der Schutz von Kindern, Kranken, Behinderten und weiteren besonders schutzbedürftigen Geflüchteten darf nicht nur für eine Gruppe gelten, die gerade in der öffentliche Debatte ist. Auch Kranke, Behinderte und Kinder aus Moldawien brauchen unseren Schutz. Dies gilt insbesondere für Angehörige der Roma-Minderheit.

 

Wir fordern den Berliner Senat auf,auf Abschiebungen in Coronarisikogebiete generell zu verzichten. Erst recht ist aufAbschiebungen von Kindern, Kranken, Behinderten und weiteren gesundheitlich besonders gefährdeten Risikogruppen zu verzichten.

 

Die Massenabschiebungen von Roma aus Berlin nach Moldawien und auf den Westbalkan verbieten sich auch vor dem Hintergrund der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Romahaben in diesen Ländern nach wie vor häufig keinen Zugang zum Gesundheitssystem, zu Wohnung, Arbeit und Bildung, vgl. dazu auch unsere gestrige PM.[1]

 

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin e.V., Tel. 030/224 76 311 (gegebenfalls lange klingeln lassen wegen Homeoffice), Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de

 

 

[1]https://fluechtlingsrat-berlin.de/30_7_20_pm-keine-solidaritaet-mit-gefluechteten-abschiebungen-zur-nachtzeit-in-corona-gebiete, siehe auch Bericht Council of Europe – Commissioner for Human Rights, Juni 2020, abrufbar über www.ecoi.netsowie East Europe Foundation, Unequal Moldova , 2018, https://eef.md/media/files/files/unequal-moldova-report-english-web_1278956.pdf





23.10.2019: Polizei hat das Grundrecht auf Schutz der Wohnung zu respektieren: Richterlicher Durchsuchungsbeschluss für Abschiebungen weiterhin nötig!

23.10.2019: Polizei hat das Grundrecht auf Schutz der Wohnung zu respektieren: Richterlicher Durchsuchungsbeschluss für Abschiebungen weiterhin nötig! weiterlesen »

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin vom 23. Oktober 2019

Diese Pressemitteilung als PDF-download


Seit Inkrafttreten des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“[1] am 21. August 2019 dringt die Berliner Polizei wieder gewaltsam in Flüchtlingsunterkünfte ein, um Menschen zur Abschiebung abzuholen – teils unter Einsatz eines Rammbocks und ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Der Flüchtlingsrat protestiert gegen diese grundrechtswidrige Praxis und fordert Innensenator Geisel auf, den Verfassungs- und Hausfriedensbruch durch die Berliner Polizei sofort zu stoppen. Auch die Berliner Praxis der Abschiebung zur Nachtzeit ist unzulässig und umgehend einzustellen.

Wegen eines Streits zwischen Sozialsenatorin Elke Breitenbach und Innensenator Andreas Geisel über die Frage, ob für das polizeiliche Eindringen in Wohnheime und Wohnungen bei Abschiebungen ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig sei, waren in Berlin Abschiebungen aus Wohnheimen bis zum 21. August 2019 de fakto ausgesetzt.[2] Betroffene und Betreiber hatten Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen wegen Hausfriedensbruch gestellt. Jetzt beruft sich die Innenverwaltung auf eine Neuregelung durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das das polizeiliche Eindringen in privaten Wohnraum zwecks Abschiebung als reines „Betreten“ definiert, für das kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig sei.[3]

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die bundesrechtliche Neuregelung auf eine Initiative der Berliner Ausländerbehörde zurückgeht, die mit allen Mitteln versucht, das rechtswidrige polizeiliche Eindringen in private Wohnräume fortzusetzen.[4]

Der Flüchtlingsrat hält diese Neuregelung für offenkundig verfassungswidrig und nichtig. Denn gemäß Artikel 13 Abs. 7 Grundgesetz darf die Polizei in privaten Wohnraum – worunter unstrittig auch Zimmer in Flüchtlingsunterkünften fallen – nur in wenigen Ausnahmefällen ohne Durchsuchungsbeschluss eindringen, z.B. bei akuter Gefahr für Leib und Leben.[5] Eine Abschiebung fällt nicht unter die in Art. 13 Abs. 7 Grundgesetz genannten Ausnahmen.[6]

Ein einfaches Gesetz kann nicht die Verfassung außer Kraft setzen. Das Grundrecht auf Schutz der Wohnung gemäß Art. 13 Grundgesetz gilt selbstverständlich weiterhin auch im Falle von Abschiebungen. Somit braucht die Polizei zwingend einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, wenn sie gegen den Willen der Betroffenen zum Zwecke der Abschiebung in private Wohnräume eindringen will“, so Nora Brezger, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats. Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz wurde eine bundesgesetzliche Grundlage für einen Durchsuchungsbeschluss zum Zweck der Abschiebung geschaffen, die zuvor in Berlin fehlte.[7]

Die Polizei verstößt nicht nur gegen das Grundrecht auf Schutz der Wohnung, sie begeht auch Hausfriedensbruch, wenn sie bei Abschiebungen ohne Erlaubnis der Wohnheimbetreiber und ohne Durchsuchungsbeschluss in Wohnräume in Unterkünften und in private Mietwohnungen eindringt. Betreiber wiederum machen sich des Hausfriedensbruchs strafbar, wenn sie der Polizei Zutritt zu den Zimmern der Bewohner*innen gewähren würden. Groteskerweise hat die Polizei nun sogar Wohnheimmitarbeitende, die der Polizei völlig zu Recht den Zutritt zum Heim verweigert haben, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt.

Aktuell arbeiten SenIAS und SenInn an einer gemeinsamen Information für die Betreiber von Unterkünften, wie sich Wohnheimmitarbeitende vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung bei Abschiebungen verhalten sollen. Ohne das Ergebnis dieser Abstimmungen abzuwarten, betreibt die Berliner Polizei eigenständig „Aufklärungsarbeit“ und fährt außerhalb der Arbeitszeiten der Sozialarbeiter*innen Flüchtlingsunterkünfte an, um Securitymitarbeiter*innen durch unvollständige rechtliche Informationen zur Zusammenarbeit bei Abschiebungen zu bewegen, wie der Flüchtlingsrat von Mitarbeitenden verschiedener Sammelunterkünfte erfuhr.

Wir fordern Innensenator Geisel auf, Polizei und Ausländerbehörde anzuweisen, für Abschiebungen aus Wohnungen und Unterkünften stets einen Durchsuchungsbeschluss einzuholen und Mitarbeitende und Securities in Wohnheimen nicht unter Druck zu setzen, sich rechtswidrig zu verhalten. Der Flüchtlingsrat zählt auf Senatorin Breitenbach, dass sie bei ihrer klaren Haltung bleibt und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung von Geflüchteten verteidigt, statt es dem Koalitionsfrieden oder einer schnellen Lösung für die Betreiber zu opfern.

Zudem fordern wir, auf Abschiebungen zur Nachtzeit zu verzichten. Diese umfasst nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die Zeit zwischen 21 bzw. 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens.[8] Für alle Bewohner*innen einer Unterkunft stellt es einen weitaus gravierenderen Eingriff dar, wenn die Polizei in der Nacht in die Unterkunft eindringt. Das Erleben häufiger nächtlicher Polizeieinsätze führt zu Retraumatisierungen, Angstattacken und anhaltenden Schlafstörungen.

 

Pressekontakt: Büro Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030/22476311, buero@fluechtlingsrat-berlin.de

 

Hintergrundinformationen und Quellen:

[1] Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, in Kraft seit 21. August 2019, Bundesgesetzblatt v. 20.08.2019, https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2019/bgbl1_2019_31.pdf

[2] Zum Streit im Senat um das Grundrecht auf Schutz der Wohnung in Flüchtlingsunterkünften, Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin v. 03.06.2019: https://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/03-06-2019-zum-streit-im-senat-um-das-grundrecht-auf-schutz-der-wohnung-in-fluechtlingsunterkuenften/

[3] Neuregelung zum Betreten von Wohnungen in § 58 Abs. 5 AufenthG neu: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__58.html

[4] Vgl. Stellungnahme ABH-Chef Engelhard Mazanke v. 31.05.2019 zum Entwurf des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“, https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/mazanke_grg.pdf

[5] Art. 13 Abs. 7 Grundgesetz: „Eingriffe und Beschränkungen dürfen im Übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.“

[6] Die Auffassung des Flüchtlingsrats wird von Jurist*innen bestätigt u.a.:
SenIAS Berlin, Durchsuchungsbeschluss für Abschiebungen aus Wohnungen und Sammelunterkünften, März 2019, https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/senias_art13_gg_polizei_braucht_durchsuchungsbeschluss_fuer_abschiebungen.pdf,
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Der (un-?)geschützte Wohnraum. Betretens- und Durchsuchungsrechte der Behörden in Flüchtlingsunterkünften, Beilage zum Asylmagazin 8-9/2019,
Rechtsanwalt Volker Gerloff, Einschätzung zur Rechtslage bzgl. Wohnungsdurchsuchungen in Sammelunterkünften zum Zweck der Durchführung von Abschiebungen (zur Nachtzeit), https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/ra_gerloff_rechtslage_wohnungsdurchsuchung_abschiebung-4.0.pdf,
Wiss. Dienst des Deutschen Bundestags, Betreten und Durchsuchen der Wohnung einer abzuschiebenden Person nach § 58 Abs. 5 bis 9 Aufenthaltsgesetz, https://www.bundestag.de/resource/blob/659206/3a7d06c7bace13774e9dded4bcee4578/WD-3-206-19-pdf-data.pdf

[7] Gesetzliche Grundlage für Durchsuchungsbeschluss bei Abschiebungen in § 58 Abs. 6 AufenthG neu, https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__58.html

 [8] BVerfG zur Dauer der Nachtzeit, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. März 2019 – 2 BvR 675/14-, Rn. (1-80), siehe hierzu auch § 36 ASOG Berlin iVm § 104 StPO





27.11.2018: Abschiebungen um jeden Preis?

27.11.2018: Abschiebungen um jeden Preis? weiterlesen »

Neue Details zur Horror-Abschiebung vom 6. Juni 2018 nach Madrid / Wieder menschenunwürdige Behandlung bei Abschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018

PM als pdf

Im Oktober 2018 informierte der Flüchtlingsrat über schockierende Vorfälle bei einer von der Berliner Ausländerbehörde organisierten Sammelabschiebung nach Madrid. Daraufhin haben sich weitere von der Abschiebung Betroffene beim Flüchtlingsrat gemeldet, die die Vorwürfe der Demütigung, Gewalt und unfreiwilliger Medikamentengabe durch Polizeibeamt*innen und Honorarärzte bestätigen und neue Details ans Licht bringen.


Zudem erreichten den Flüchtlingsrat Berichte über unverhältnismäßiges Vorgehen der Berliner Polizei bei einer Sammelabschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018.

Der Flüchtlingsrat fordert die umfassende Aufklärung der Vorwürfe gegen die an den Abschiebungen beteiligten Behörden, Polizist*innen und Ärzt*innen.[1]

Angesichts von Berichten über den Einsatz von Elektroschockgeräten, Tränengas gegen Schwangere, Zwangssedierungen durch Polizeiärzte sowie Abschiebungen in Unter- oder Nachtwäsche fordern wir Senat, Behörden und Polizei auf, die Menschenrechte Geflüchteter zu respektieren und wirksame Maßnahmen zu treffen, um derartige Vorfälle künftig zu verhindern.

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, buero@fluechtlingsrat-berlin.de, Tel: 030 / 224 76 311.
Von der Abschiebung nach Madrid betroffene Geflüchtete sind bereit, mit der Presse zu sprechen. Gerne vermitteln wir den Kontakt.


Neue Berichte über Gewalt und Demütigungen bei Sammelabschiebung am 6. Juni 2018 nach Madrid:

Der Flüchtlingsrat steht inzwischen in Kontakt zu insgesamt 18 Personen, darunter Familien und Einzelpersonen, die am 6. Juni 2018 nach Madrid abgeschoben wurden. Sie alle sind durch die Abschiebung massiv psychisch belastet und teils retraumatisiert:

  • Mehrere Abgeschobene berichteten, dass Polizist*innen die Asylsuchenden im Flugzeug mit Elektroschockgerätenbedroht und diese an einer Frau auch eingesetzt hätten. Ein junger Mann sagte uns, er habe Todesangst gehabt, weil er an Herzproblemen leide.
  • Eine im 7. Monat schwangere Frauund ihre Familie wurden nachts von der Polizei in Stuttgart abgeholt und nach Berlin gebracht. Weil sie nicht ins Polizeiauto einsteigen wollte, sei ihr Pfeffersprayin die Augen gesprüht worden. Ihre drei Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren seien barfuß und im Schlafanzugim Polizeiautonach Berlin gebracht worden. Während der gesamten Fahrt hätte die Familie weder zu essen noch zu trinken erhalten. Die hochschwangere Frau war psychisch und physisch völlig am Ende. In Madrid habe sie mit einer Trage aus dem Flugzeug getragen werden und bis zur Entbindung im Krankenhaus bleiben müssen.
  • Ein junger Mann und seine Mutter wurden in der Berliner Ausländerbehörde für die Abschiebung durch zahlreiche Polizist*innen festgenommen. Die durch Polizeigewalt in Syrien traumatisierte Mutter sei dabei in Ohnmacht gefallen. Die Polizist*innen hätten versucht, die auf dem Boden liegende Frau aufzuwecken, indem sie sie mit den Füßen anstießen und hin und her bewegten.
  • Eine in Hannover lebenden Frau mit nachgewiesener Risikoschwangerschaftund ärztlicher Auflage, zu liegen, sei von Polizist*innen bei Abholung geschlagen, gezerrt und gezwungen worden zu laufen. Als sie auf die Risikoschwangerschaft hingewiesen und über Unterleibsschmerzen geklagt habe, sei sie barsch angewiesen worden zu schweigen.
  • Die in unserer Pressemitteilung vom 22. Oktober bereits erwähnte Frau, die gefesselt ohne ihren Mann abgeschoben wurde, berichtet, dass ihr gegen ihren Willen ein Beruhigungsmittel gespritzt worden sei. Auf Grund der Fesselung und des emotionalen Ausnahmezustandes habe sie sich in die Hose uriniert, wofür sie von den Polizeibeamt*innen verhöhnt worden sei. Wechselkleidung habe sie nicht erhalten Bei Ankunft in Madrid sei sie aus dem Flugzeug getragen und in ein bereitstehendes Fahrzeug geworfen worden.

Sammelabschiebung am 6. November 2018 nach Rom:

Dass es sich bei dem brutalen Vorgehen von Polizeibeamt*innen um keine Ausnahme handelt, zeigen Berichte, die uns über eine Sammelabschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018 vorliegen.

Unabhängig voneinander haben sich Betroffene bei uns gemeldet. In beiden Fällen wurden die Männer früh morgens von der Berliner Polizei abgeholt. Ihnen sei nicht erlaubt worden, sich anzukleiden, sie seien in Unter- bzw. Nachtwäsche abgeführt worden. Ein 19-jähriger Mann habe weder Handy noch Gepäck mitnehmen dürfen. Ein werdender Vater sei trotz vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung aus der Wohnung seiner hochschwangeren Freundin abgeholt worden. Die Schwangere berichtet, dass die Polizei auch ihr gegenüber äußerst brutal vorgegangen sei.

Bei den Abschiebungen nach Madrid und Rom wurden in allen uns bekannten Fällen die Benachrichtigung von Angehörigen und Anwält*innen durch Einzug der Handys verhindert und auch das Telefonieren vor Abflug am Flughafen Schönefeld war nicht möglich.

Der Flüchtlingsrat ist tief besorgt angesichts des berichteten Fehlverhaltens der beteiligten Bundes- und Landespolizist*innen und der verantwortlichen Behörden.

Forderungen:

Der Flüchtlingsrat spricht sich grundsätzlich gegen Abschiebungen aus. Unabhängig davon darf es jedenfalls Familientrennungen bei Abschiebungen, psychische und physische Polizeigewalt, Missachtung ärztlicher Atteste und gesundheitlicher Probleme, Zwangsmedikation, Demütigungen, Abschiebung von Hochschwangeren nicht mehr geben, auch dann nicht, wenn die Berliner Ausländerbehörde „lediglich“ in Amtshilfe für andere Behörden wie das BAMF oder die Ausländerbehörden anderer Bundesländer handelt.

Der Senat muss sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich umsetzen und einen Paradigmenwechsel in der Abschiebepolitik vollziehen. Er muss menschenrechtliche Standards für ausländerrechtliches Behördenhandeln festlegen, die zwingend einzuhalten sind, auch in Amtshilfefällen für andere Bundesländer oder Bundesbehörden.

Wir fordern den Berliner Senat erneut auf, die Vorfälle vom 6.6.18 und auch vom 6.11.18 lückenlos und öffentlich aufzuklären. Dazu gehört die Anhörung von Zeug*innen – einschließlich der Betroffenen, der an dem Abschiebeflug beteiligten Behördenmitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen spanischer Behörden, der Ärzt*innen, die die Abgeschobenen in Madrid in Empfang genommen haben, sowie der Abschiebebeobachterin der Berliner Caritas. Die von den Grünen öffentlich geforderte Anhörung von Zeug*innen im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses darf nicht einfach unter den Tisch fallen.

Der Senat muss ein Konzept entwickeln, das Polizeigewalt bei Abschiebungen entgegenwirkt und eine unabhängige Beschwerdestelle in Berlin einrichten für Opfer rechtswidriger, unverhältnismäßiger und gewalttätiger Polizeiübergriffe.

Angemessene Kleidung, die Mitnahme von Gepäck und Handys, die Möglichkeit zum Telefonieren mit Angehörigen und Anwält*innen, ein Handgeld, sind Selbstverständlichkeiten, die auch von Berliner Behörden bisher oft nicht sichergestellt sind. Die bisher nur in Teilzeit tätige „Abschiebebeobachtung“ kann zur Aufklärung nur dann wirksam beitragen, wenn sie anders als bisher bei allen Flügen und auch bei den vorangehenden Festnahmen dabei sein kann. Bislang ist die Abschiebebeobachterin weder bei den Festnahmen dabei, noch darf sie ins Flugzeug einsteigen oder mitfliegen, so dass es für Polizeiübergriffe keine unabhängigen Zeug*innen gibt.

Wir fordern die Anwesenheit einer unabhängigen Abschiebungsbeobachtung bei jeder Abschiebung aus Berlin sowie bei allen Schritten einer Abschiebung, vom Zeitpunkt der Abholung aus dem Wohnheim bzw. der Wohnung bis zum Zielland. Die Abschiebebeobachter*in muss die Befugnis haben, bei Menschenrechtsverletzungen und Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu intervenieren und eine Abschiebung abzubrechen.

 

[1]Der Abschiebeflug nach Madrid wurde laut Bundesinnenministerium von 80 Bundespolizisten, drei Beobachtern der Bundespolizei, sowie einem Sprachmittler, zwei Ärzten und zwei Sanitätern im Auftrag des Landes Berlin begleitet (vgl. Bundestag-Drs. 19/4960, Frage 4, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904960.pdf). Die vorangehenden Festnahmen erfolgten in der Regel durch die jeweilige Landespolizei.





22.10.2018: Horror-Sammelabschiebung unter Federführung Berlins

22.10.2018: Horror-Sammelabschiebung unter Federführung Berlins weiterlesen »

Flüchtlingsrat fordert lückenlose Aufklärung

Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin (hier als pdf)

Am 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. Dem Flüchtlingsrat liegen schockierende Berichte von Betroffenen über die Abschiebung vor. Zu den Vorwürfen zählen die zwangsweise Verabreichung sedierender Medikamente, die Fesselung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, gewaltsame Familientrennungen sowie Schläge durch die Polizei. 


Durch parlamentarische Anfragen wurde jetzt bekannt, dass die Berliner Ausländerbehörde die Sammelabschiebung federführend organisiert und auch das medizinische Personal für den Abschiebeflug gestellt hat. Der Flüchtlingsrat fordert die Aufklärung der Vorwürfe und fragt: Sieht so der von Rot-Rot-Grün angekündigte Paradigmenwechsel in der Abschiebepolitik aus?

Die Abschiebung erfolgte auf Grundlage der Dublin-Verordnung über die Zuständigkeit der EU-Staaten für das Asylverfahren. Sie wurde von 83 Bundespolizisten sowie vier von der Berliner Ausländerbehörde beauftragten Ärzten und Sanitätern begleitet. Geflüchtete, die an Bord der Abschiebemaschine saßen, haben dem Flüchtlingsrat unter anderem Folgendes berichtet:

  • Ein durch die Berliner Ausländerbehörde beauftragter Arzt verabreichte einem 27-jährigen geistig behinderten Mann aus Berlin gegen dessen Willen und in Abwesenheit des gesetzlichen Betreuers und der Mutter des Mannes, die ebenfalls abgeschoben wurde, ein sedierendes Medikament, woraufhin er völlig weggetreten erschien. Der Arzt erklärte den Mann für flugtauglich, obwohl dieser ein qualifiziertes psychiatrisches Attest mit sich führte, das seine Behinderung und die Reiseunfähigkeit bestätigte.
  • Eine Frau mit mehreren Kleinkindern wurde ohne ihren Ehemann abgeschoben. Weil sie laut schrie und nach ihrem Mann rief, wurde sie gefesselt ins Flugzeug getragen. Ihre kleinen Kinder mussten dies mit ansehen und weinten laut.
  • Eine Frau wurde von Beamtinnen der Bundespolizei vor Abflug gewaltsam bis auf die Unterhose entkleidet und durchsucht. Durch Schläge auf die Schulter erlitt sie ein großes Hämatom, das ihr noch tagelang Schmerzen bereitete.
  • Übereinstimmend berichteten alle Zeug*innen, dass Geflüchtete, die sich nicht hinsetzen wollten, im Flugzeug von den Polizeibeamt*innen geschlagen worden sind, darunter auch eine schwangere Frau.
  • Ein Mann, der noch im Flughafengebäude möglicherweise in suizidaler Absicht versuchte, sich selbst zu verletzen, wurde mit dem Festhaltegurt gefesselt ins Flugzeug gebracht. Unter den Abgeschobenen soll zudem auch eine Frau gewesen sein, deren Handgelenke nach einem Suizidversuch nur notdürftig verbunden waren.
  • Aus Berlin Abgeschobenen wurden die Mobiltelefone durch die Berliner Polizei abgenommen, sie konnten sich keine Rufnummern aus dem Telefon notieren und hatten keine Möglichkeit, Angehörige oder Anwälte zu verständigen. Auf dem Weg zum Flughafen wurden Erwachsene und Kinder von Polizisten ausgelacht, weil sie verzweifelt weinten.

Die Berliner Abgeordnete Bettina Jarasch und die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke haben mit parlamentarischen Anfragen versucht, die Vorfälle aufzuklären. Die Antworten auf die Anfragen liegen nun vor: Die Bundesregierung räumt ein, dass eine Person in das Flugzeug getragen wurde und fünf Personen mit einem sogenannten Body Cuff gefesselt wurden. Sie bestätigt auch die Trennung von drei Familien durch die Abschiebung sowie die Abschiebung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden (darunter u.a. 12 Familien mit minderjährigen Kindern -zusammen 41 Personen-, ein Opfer von Folter, neun Personen mit psychischer Traumatisierung, zwei Schwangere und eine Person mit geistiger Behinderung). Nach Auskunft der Berliner Innenverwaltung ist es zur – nicht näher erläuterten – „Ausübung unmittelbaren Zwangs“ gekommen.

Tatsächlich erfährt der Flüchtlingsrat immer wieder von Fesselungen bei Dublin-Abschiebungen durch die Bundespolizei. Auch bei der Verabreichung sedierender Medikamente ohne Einwilligung der Betroffenen scheint es sich nicht um einen Einzelfall zu handeln. Entsprechende Hinweise liegen auch dem Bayerischen Flüchtlingsrat in Zusammenhang mit einer Abschiebung nach Afghanistan am 3. Juli 2018 vor.

„Die Berichte der betroffenen Geflüchteten von der Sammelabschiebung am 6. Juni geben einen alarmierenden Einblick in die ‚Blackbox Abschiebung‘. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit versuchen Behörden mit allen Mitteln, Asylsuchende außer Landes zu schaffen und lassen dabei jede Menschlichkeit außer Acht“, sagt Martina Mauer, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats Berlin. „Besonders erschreckend ist, dass für die brutale Sammelabschiebung am 6. Juni die Ausländerbehörde des rot-rot-grün regierten Berlins die Verantwortung innehatte. So waren auch die an der Abschiebung beteiligten Ärzte im Auftrag Berlins tätig. Wir fordern den Senat auf, die Vorfälle lückenlos aufzuklären und sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine Wende in der Abschiebepolitik zu vollziehen, endlich in die Realität umzusetzen.“

Weitere Informationen: 
„Menschenwürdige Behandlung bei Abschiebungen“, Antwort des Innensenators auf Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch (GRÜNE), Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/16508 v. 11.10.2018

„Berichte über Polizeigewalt im Zuge einer Dublin-Sammelabschiebung am 6. Juni 2018 von Berlin nach Madrid“, Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, BT-Drucksache 19/4307 v. 12.10.2018

„Deutschland setzt Dublin-Abschiebungen mit brachialer Gewalt durch“, Pressemitteilung von Ulla Jelpke MdB vom 18. Oktober 2018

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030/224 76 309, E-Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de





Abschiebungen

Abschiebungen weiterlesen »

Handreichung zum Thema Abschiebung

Den Flüchtlingsrat Berlin erreichten in den letzten zwei Jahren regelmäßig Anfragen von Sozialarbeiter_innen und Sozialbetreuer_innen aus den Unterkünften, wie sie sich am besten verhalten sollen, wenn die Polizei den Aufenthaltsort von Schutzbedürftigen ermitteln oder eine Abschiebung durchführen will. Sie sind verunsichert, weil die Polizei oder ihre Arbeitgeber_innen erwarten, dass sie (mandatswidrig) Hilfe bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen leisten, und suchen Unterstützung und Strategien im Umgang mit drohenden Abschiebungen, um den Geflüchteten zur Seite stehen zu können.

Diese Handreichung will grundlegende Informationen zu rechtlichen und berufsethischen Fragen geben, die sich bei Polizeibesuchen und Abschiebungen aus Sammelunterkünften ergeben. Sie soll zur Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten und Pflichten anregen und die in den Unterkünften beschäftigten Personen in ihrer Rolle als professionell Tätige stärken. Die Recherche zum Thema hat gezeigt, dass sich nicht alle Fragen eindeutig beantworten lassen. Die folgenden Seiten sollen zu solidarischem Handeln ermutigen und Hilfestellung geben – ohne eine genaue Gebrauchsanweisung sein zu können.


Handreichung: Handlungsoptionen im Fall von Abschiebungen aus Sammelunterkünften

Eine Handreichung für Sozialarbeiter_innen und Betreuer_innen (Stand Dezember 2017)

Handreichung in der Online Ansicht und zum Ausdrucken.
Handlungsempfehlungen auf einen Blick als Poster.

Die von Bundeskanzlerin Merkel geforderte „nationale Kraftanstrengung“ zur Abschiebung abgelehnter Asylsuchender zeigt Wirkung: Im Jahr 2016 wurden 25.375 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Bis Ende September 2017 wurden bundesweit 18.153 Personen und 1.381 Personen aus Berlin abgeschoben. Damit stehen Abschiebungen aus Sammelunterkünften auf der Tagesordnung.

Unterstützung und Zusammenarbeit
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die uns bei der Erstellung dieser Handreichung unterstützt haben. Für wertvolle inhaltliche Anregungen und Hinweise danken wir Hubert Heinhold, Rechtsanwalt in München sowie Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Fachexpertise im Asyl-, Aufenthalts- und Strafrecht. Außerdem bedanken wir uns für das Feedback und die Hinweise aus der Praxis von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aus Beratungsstellen und Sammelunterkünften in Berlin.

Rückmeldungen zur Handreichung
Wir freuen uns über Anmerkungen, Ergänzungen und Kritik zu dieser Handreichung, gern per E-Mail unter dem Betreff „Handreichung“ an buero@fluechtlingsrat- berlin.de. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse planen wir eine Aktualisierung.

Beispiele rigoroser Abschiebungspolitik

Den Flüchtlingsrat haben im Jahr 2016 zahlreiche Berichte über rücksichtslose und rigorose Abschiebungen aus Berlin erreicht. Wir haben gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., dem Jugendhilfeträger WeGe ins Leben e.V., RechtsanwältInnen versucht die skrupellosen oder bevorstehenden Abschiebungen durch Pressemitteilungen und in Zusammenarbeit mit JournalistInnen zu skandalisieren.

Behinderte mit acht Kindern aus Berlin abgeschoben, Berliner Zeitung, 18.2.16
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fluechtlinge-behinderte-mit-acht-kindern-aus-berlin-abgeschoben-23597066

Jugendlicher aus betreuter Jugendwohngruppe ohne Vorwarnung abgeschoben, Pressemitteilung von Flüchtlingsrat, BUMF und WeGe ins Leben, 16.03.16

Familie soll nach 16 Jahren abgeschoben werden
Flüchtlingsrat Berlin vermutet Verhalten des Vaters als Grund – Aylas Familie steht vor der Abschiebung, rbb-online, 7.6.16
http://www.rbb-online.de/politik/thema/fluechtlinge/berlin/2016/06/ayla-abschiebung-aserbaidschan-neukoelln-berlin.html
Familie wird nach 16 Jahren nun doch nach Aserbaidschan abgeschoben, Berliner Zeitung 18.6.16:
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/abschiebung-familie-muss-nach-16-jahren-zurueck-nach-aserbaidschan-24249710
Ayla soll bleiben – Mögliche Abschiebung mobilisiert Unterstützer, Tagesspiegel 12.7.16
http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-neukoelln-ayla-soll-bleiben-moegliche-abschiebung-mobilisiert-unterstuetzer/13856148.html

Abschiebungen aus der Psychiatrie
Rigorose Abschiebungspraxis, taz 9.9.16:
http://www.taz.de/!5334808/

Mit der Kamera im Abschiebegefängnis – Filmprojekt von correctiv.org

Das gemeinnützige Recherchezentrum correctiv.org hat Menschen in Deutschlands größtem Abschiebegefängnis filminterviewt.

Auf der dazugehörigen Themenseite findet sich der Film sowie Hintergrund-Infos zum Gefängnis und Beschreibungen zu den fünf Männern, die abgeschoben werden sollen.





11.06.2018: Stimmungsmache der Abschiebungsbefürworter*innen erreicht neuen Höhepunkt

11.06.2018: Stimmungsmache der Abschiebungsbefürworter*innen erreicht neuen Höhepunkt weiterlesen »

Wir fordern sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan!

Pressemitteilung des Berliner Bündnis gegen Abschiebung nach Afghanistan vom 11. Juni 2018

Abschieben um jeden Preis! Die Stimmungsmache der Abschiebungsbefürworter*innen erreicht einen neuen Höhepunkt! Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp!


Mit ihrer Äußerung am 6. Juni 2018, man könne aufgrund des Lageberichts des Auswärtigen Amtes (AA) vom Mai 2018 verstärkt nach Afghanistan abschieben, beweist Kanzlerin Merkel ein völlige Ignoranz gegenüber der Realität in Afghanistan, aber auch des Lageberichts des Auswärtigen Amtes (AA). Kanzlerin Merkel unterstützt mit solchen Behauptungen die rassistische Stimmungsmache in diesem Land, die eine Gefahr für uns alle darstellt. Das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan, wie auch PRO ASYL und andere, widerspricht entschieden dieser öffentlichen Behauptung und fordert einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan.

In Hinblick auf den Bericht des Auswärtigen Amtes ist die Ankündigung, verstärkt nach Afghanistan abschieben zu wollen, über alle Maßen skandalös und es fehlt ihr an jeglicher Legitimation. Im Gegenteil, mit der vorgenommenen Neubewertung im Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 31. Mai 2018 verliert die Behauptung, es gäbe in Afghanistan inländische Schutzalternativen, jegliches Fundament. Deshalb müssen die zahlreichen Ablehnungen der Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter Verweis auf diese Behauptung sofort ein Ende finden. Die Ablehnung afghanischer Geflüchteter ist in den letzten Jahren gestiegen mit dem Verweis auf „Ausweichmöglichkeiten“ an einem anderen Ort in Afghanistan. Über 50 Prozent der Klagen gegen diese Ablehnungsbescheide von Afghan*innen gehen positiv für sie aus.

Die Realität in Afghanistan zeigt, dass Gewalt stetig zunimmt. Fast täglich werden Menschen in Anschlägen ermordet. In Afghanistan herrscht seit über 40 Jahren Krieg und auch die Bundesrepublik Deutschland ist in Afghanistan militärisch aktiv. Allein die andauernde kriegerische Gewalt zeigt, dass es in Afghanistan nicht sicher ist.

Das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan fordert die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen zur genauen Lektüre des aktuellen Afghanistan-Lageberichts des Auswärtigen Amtes auf. Wir fordern Kanzlerin Merkel auf, nicht die rassistische Stimmungsmache zu befeuern sondern die zahlreichen Fakten über die Situation in Afghanistan ernst zu nehmen und Entscheidungen unter menschenrechtlichen Vorgaben zu treffen.

Nicht Abschiebungen, sondern ein sofortiger und ausnahmsloser Abschiebungsstopp muss folgen! Ebenso wie die Anerkennung von afghanischen Geflüchteten in Deutschland!

Pressekontakt: bleibistan.berlin@posteo.de





Nach oben scrollen