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Schwerbehinderte Epileptikerin in den Kosovo abgeschoben

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Anwalt und Angehörige wurden nicht informiert
Pressemitteilung vom 11.12.04


Die schwerbehinderte 44jährige Bosnierin Rabija Radoncic ist am Donnerstag, den 09.12.04 überraschend in den Kosovo abgeschoben worden. Die halbseitig gelähmte Epileptikerin wurde ohne Wissen ihres Anwalts oder ihres Bruders nach Düsseldorf gebracht und von dort abgeschoben. Radoncic leidet zudem an Herzrhythmusstörungen und kann ohne Medikamente und Hilfe im Alltag nicht leben. Noch in diesem Monat hätte ihr Fall der Härtefallkommission vorgestellt werden sollen.

Nach Ansicht der Initiative gegen Abschiebehaft, deutet die „heimliche“ Abschiebung darauf hin, dass die Ausländerbehörde die Bosnierin schnell loswerden wollte, um keine Aufmerksamkeit wegen der schweren Erkrankung von Frau Radoncic zu erzeugen. „Meiner Einschätzung nach ist Rabija Radoncic ein Härtefall und deren Abschiebung ein Skandal“, sagt Christine Schmitz von der Initiative.

Rabija Radoncic kommt aus Pec im Kosovo und lebte seit 1993 in Berlin. Im siebten Lebensjahr erkrankte sie an Poliomyelitis (Kinderlähmung) und ist seitdem halbseitig gelähmt. Ein frühkindlicher Hirnschaden wurde ebenfalls beschrieben. Das Land Berlin hatte ihr einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt, welcher ihre 80% Behinderung bestätigt.

Radoncic hatte einen Asylantrag gestellt und wurde am 13.10.04 in Abschiebehaft genommen, obwohl ihr behandelnder Facharzt für Neurologie Haftunfähigkeit attestiert hatte. „Das Leben der 44jährigen ist im Kosovo höchst gefährdet“, sagt der Arzt, der Radoncic vor ihrer Inhaftierung behandelte. Die überlebensnotwendigen Medikamente könnten im Kosovo nur in teuren Privatapotheken beschafft werden. Bis jetzt ist nicht bekannt, ob Frau Radoncic vom Polizeiärztlichen Dienst im Abschiebegewahrsam vor ihrer Abschiebung Medikamente und Entlassungsdokumente bekommen hat.

Der Anwalt Andreas Sohm berichtet, dass die Ausländerbehörde schriftlich ausdrücklich bestätigt hat, dass die Abschiebung im Januar nächsten Jahres stattfinden würde, es sei denn, der Asylantrag würde zurückgezogen. Ohne jemanden zu benachrichtigen, wurde sie dann aber nach Ablehnung des Asylantrages am Donnerstag, den 09.12.04 abgeschoben. Nur auf Bitten von Rabija Radoncic informierten Bediensteten des Flughafen in Düsseldorf ihren Bruder.





Situation kurdischer Flüchtlinge aus der Türkei in Berlin

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Nach Informationen von Beratungsstellen (HINBUN) geraten kurdische Flüchtlinge aus der Türkei zunehmend unter Abschiebungsdruck. Die asylrechtlichen Verfahren werden vom OVG oder VG Berlin mit negativen Beschlüssen rechtskräftig beendet.


Davon sind u. a. Familien mit minderjährigen Kindern oder unbegleitete ehemals minderjährig eingereiste Flüchtlinge betroffen.
Angesichts des langjährigen Aufenthalts der Betroffenen in Deutschland sollte eine politische Initiative für ein Bleiberecht (als Teil der umfassenden Bleiberechtskampagne) ergriffen werden. Mit Unterstützung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus wird dazu am 03.12.2004 um 17.00 Uhr im Abgeordnetenhaus ein Arbeitstreffen stattfinden. Dazu wurden Beratungsstellen, Rechtsanwälte und Flüchtlinge eingeladen.





Presseerklaerung zur Innenministerkonferenz am 18./19.11.04

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Für eine umfassende Bleibrechtsregelung für Flüchtlinge – IMK muss Bleiberecht beschließen!


Im Vorfeld der Innenministerkonferenz (IMK) am 18. und 19. November 2004 in Lübeck befürworteten Vertreter der Rot-Grünen Regierungskoalition eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge. Das Land Berlin wird einen entsprechenden Vorschlag für langjährig hier lebende Asylbewerber bei der IMK einbringen, was der Flüchtlingsrat Berlin ausdrücklich begrüßt.

Für den Flüchtlingsrat Berlin kann eine moderne Einwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik nicht ohne die rechtliche und soziale Gleichstellung aller hier lebenden Flüchtlinge und Migrant/innen erfolgen. Diesem Anspruch trägt das Zuwanderungsgesetz in keiner Weise Rechnung. Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge, die auch das Recht auf Arbeit, Ausbildung, Deutschkurse und Wohnung beinhaltet, fehlt in dem neuen Gesetz.

Die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung wird sowohl auf der Bundesebene (initiiert von PRO ASYL) als auch in Berlin von einem breitem Bündnis gesellschaftlicher Organisationen, wie Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen. Der Flüchtlingsrat Berlin fordert gemeinsam mit PRO ASYL, Wohlfahrtsverbänden, DGB, Menschenrechtsorganisation und den Flüchtlingsräten anderer Bundesländer eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung für bisher hier geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige MigrantInnen und Flüchtlinge:

  • für Alleinstehende, die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
  • für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
  • für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben,
  • für traumatisierte Flüchtlinge, und
  • für Opfer rassistischer Angriffe.

In Berlin könnten ca. 10.000 Flüchtlinge von einer Bleiberechtsregelung profitieren. Sie leben hier zum Teil seit über 10 Jahren und sind trotzdem weiter von Abschiebung bedroht.

Ungeachtet von Äußerungen des Berliner Innensenators Körting in der letzten Zeit im Hinblick auf erforderliche Bleiberechtsregelungen insbesondere für Flüchtlingsfamilien mit Kindern, gab es in der Vergangenheit mehrfach Abschiebungen von Familien (z.B. aus dem ehemaligen Jugoslawien), die auch unter Hinnahme der Trennung von Familienangehärigen durchgeführt wurden. Die Aussagen des Innensenators und die erwähnte Initiative des Landes Berlin auf der IMK bleiben wirkungslos, wenn sie nicht von einem Abschiebungsstopp für die Betroffenen begleitet werden, die möglicherweise auch von der künftigen Härtefallregelung erfasst werden könnten.

Im Rahmen der Bleiberechtskampagne arbeitet der Flüchtlingsrat eng mit einer Gruppe engagierter Flüchtlingsju-gendlicher zusammen, die seit vielen Jahren in Berlin leben und hier aufgewachsen sind, aber von Abschiebung z.B. in den Kosovo, in die Türkei oder nach Angola bedroht sind. Nach Informationen des Flüchtlingsrates befin-det sich derzeit ein minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan im Berliner Abschiebungsgewahrsam.

Die Rechte dieser Jugendlichen werden in Deutschland nur eingeschränkt gewährt. Die UN-Kinderrechtskon-vention, deren Unterzeichnung sich am 19. November zum 15. Mal jährt, wird weiter nur unter Vorbehalt angewandt. Diese fortgesetzte Ausgrenzung von minderjährigen Flüchtlingen, die u.a. mit 16 Jahren in Abschiebungshaft genommen oder abgeschoben werden können, gehört wir die fehlende Bleiberechtsregelung zu den diskriminierenden Lücken im neuen Zuwanderungsgesetz.

PRO ASYL wird am Donnerstag 18.11.04 um 11 Uhr eine Pressekonferenz im Rathaus Lübeck geben.
Vor Ort sind auch betroffene Flüchtlinge und der Flüchtlingsrat Berlin.
Rückfragen: Tel. 069-230688, Fax -230650,.

Am Vorabend der Innenministerkonferenz lädt das Lübecker Flüchtlingsforum ein zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Bleiberecht für alle Flüchtlinge“ ein
am Mittwoch, 17.11.04, 20 Uhr, Diele, Mengstr. 41, Lübeck
Flüchtlinge werden ihre Situation schildern.

DEMO gegen die IMK am 18.11 um 17 Uhr Radisson Hotel, Willy-Brandt-Allee
Kontakt: Lübecker Flüchtlingsforum, Fleischhauer Str. 32, 23552 Lübeck, fluefo.luebeck@t-online.de

Flyer mit Einladung zur Podiumsdiskussion und Demoaufruf

Flüchtlingsrat Berlin
16. November 2004





Erneut Schüler in den Kosovo abgeschoben

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Erneut sind zwei Kinder aus dem ehemaligen Jugoslawien aus der Schule heraus abgeschoben worden in den Kosovo.


Die zwei älteren Kinder einer allein erziehenden Mutter im Alter von sieben und elf Jahren, seien am Vortag von Polizisten in Zivil in der Schule abgeholt worden, bestätigte die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung, Henrike Morgenstern, am Donnerstag. Die Mutter wurde in Polizeibegleitung mit ihrem zweijährigen Kind ebenfalls zur Schule gebracht. Bei der Mutter handelt es sich nach Angaben der Sprecherin um eine abgelehnte Asylbewerberin, die seit Januar ausreisepflichtig ist. Die Abschiebung der Mutter mit ihren drei minderjährigen Kindern sei bereits vollzogen. Dieser Vorgang wird sicher nicht dazu beitragen, Eltern mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus dazu zu ermuntern ihre Kinder in den Schulunterricht zu schicken und schafft tiefes Mißtrauen.
Berliner Zeitung vom 13.11.2004





Rückführungen von Roma nach Serbien und Montenegro während der Wintermonate

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Weisung der Senatsverwaltung für Inneres: die Abschiebung von Roma – Familien mit Kindern und alleinerziehenden Roma nach Serbien und Montenegro wird aus humanitären Gründen ab 01.11.2004 bis 31. März 2005 ausgesetzt.


Folgenden Romaangehörigen aus Serbien und Montenegro sind in dem genannten Zeitraum Duldungen zu erteilen oder zu verlängern: Familien und Alleinerziehende mit unter 16 Jahre alten Kindern (ist ein Kind / mehrere Kinder bereits volljährig, ist ihnen ebenfalls eine Duldung zu erteilen, sofern sie im Familienverbund mit den Eltern und übrigen Geschwistern wohnen).
Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Roma aus dem Kosovo, die weiter von Rückführungsmaßnahmen des „Memorandum of Understanding“ ausgenommen sind.





Hungerstreik im Abschiebegefängnis Köpenick wird fortgesetzt

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Pressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin e. V. und Initiative gegen Abschiebehaft vom 7.10.2004


Proteste richten sich vor allem gegen die langen Haftzeiten

Noch etwa 20 Gefangene verweigern seit Montag in der Abschiebehaft in der Grünauer Straße jegliche Nahrungsaufnahme, um gegen die „unmenschliche Behandlung“ in dem Gefängnis zu protestieren. Gegenüber der Haftleitung und dem Berliner Innensenat fordern sie die Reduzierung der Haftdauer auf maximal drei Monate, ausreichendes Essen, längere Hofzeiten und einen respektvollen Umgang der Polizeibeamten mit den Gefangenen.

Wenn die Ausländerbehörde es nicht schaffe, innerhalb von drei Monaten die Papiere für die Ausreise zu beschaffen, soll der Häftling entlassen werden, lautet die Hauptforderung der Gefangenen. Bei zwei der Hungerstreikenden, einem Libanesen und einem Litauer, wurden bereits mehr als neun Monate Haft angeordnet. Bis zu 18 Monaten kann eine Haft in dem Gefängnisbau dauern, selbst wenn absehbar ist, dass die Ausländerbehörde keine Ausreisepapiere beschaffen kann. Es handelt sich dabei nach Meinung der Initiative gegen Abschiebehaft, des Flüchtlingsrates und anderen Flüchtlingsorganisationen um Beugehaft. Der jeweilige Häftling soll damit zur Mitarbeit bei der Beschaffung der Reisedokumente gezwungen werden. Die Senatsverwaltung für Inneres sollte aber vielmehr das Vorgehen einzelner der Botschaften bei der Ausstellung von Reisedokumenten im Interesse der Vermeidung von Abschiebungshaft berücksichtigen.

Alle etwa 30 Frauen, die derzeit in Abschiebehaft sitzen, hatten zu Beginn den Hungerstreik unterstützt. Die Polizei hatte neun schwarze Frauen in den Polizeigewahrsam nach Tempelhof gebracht, um sie von den anderen zu isolieren. Bei diesem Transport ist es nach Aussagen der betroffenen Frauen zu Gewaltanwendungen von Seiten der Polizei gekommen. Eine der Frauen befindet sich im Krankenhaus, die anderen wurden in den Abschiebeknast nach Köpenick zurück gebracht. Eine davon mit schweren Handverletzungen. In Tempelhof hätten sie in Einzelzellen ohne ausreichende Waschmöglichkeiten und ohne Tagesbekleidung zubringen müssen. Im Falle der Nahrungsverweigerung sei ihnen mit Injektionen gedroht worden.

Die Perspektivlosigkeit der Situation, die Ungewissheit +ber die Dauer der Inhaftierung und die Angst vor der Rückkehr ins Herkunftsland schaffen ein Klima der Hilflosigkeit, Frustration und Verzweiflung. Hungerstreiks, Selbstverletzungen und Suizidversuche sind in der Berliner Abschiebehaft an der Tagesordnung.

Von Januar bis April 2003 gab es bereits einen groß angelegten Hungerstreik mit mehr als 70 Gefangenen, der etliche kleine Verbesserungen im Haftalltag bewirkt hatte. Im gleichen Zeitraum zählte die Initiative gegen Abschiebehaft und die Antirassistische Initiative über 50 Suizidversuchen und Selbstverletzungen von Häftlingen.

Weitere Informationen bei
„Initiative gegen Abschiebehaft“
Dana Jirous 030-5106 2228
Antirassistische Initiative
tägl. 18-21 Uhr 030-7857281 Flüchtlingsrat Berlin
030-24344-5762 www.fluechtlingsrat-berlin.de
www.abschiebehaft.de





Härtefallregelung — Rechtsverordnung

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Im Zusammenhang mit der im Zuwanderungsgesetz enthaltenen Härtefallregelung wird auf Landesebene eine Rechtsverordnung erlassen werden. Zum derzeitig bekannten Entwurf (2002) wurden von einer Arbeitsgruppe Änderungsvorschläge erarbeitet, die an die Senatsverwaltung für Inneres geschickt werden.


Das Innenministerium Schleswig-Holsteins hat eine Vorgriffsregelung zur Umsetzung des § 23a Aufenthaltsgesetz erlassen. Damit soll die Abschiebung potentiell Betroffener vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes verhindert werden. Laut diesem Erlass können dabei Kriterien wie ein langwieriges ausländer-/asylrechtliches Verfahren (nicht unter sechs Jahren, ohne „mutwilliges“ Hinauszögern), eine besondere Integration wie Sprachkenntnisse, Teilnahme am Arbeitsprozess und Schulbesuch der Kinder zu Rate gezogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass laut der künftigen Härtefallregelung, auch abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels dem betroffenen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Aktuelle Information:

Von der Senatsverwaltung für Inneres wurde die Antwort (vom 26.07.2004) auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Hopfmann (PDS) zur Arbeit der Härtefallkommission vorgelegt. Demnach wurden 2003 88 Fälle beraten. In 68 Fällen wurde ein positives Votum abgegeben. Davon wurde in 42 Fällen dem Votum gefolgt (Bleiberecht), in 12 Fällen wurden Duldungen erteilt. In 14 Fällen bestand keine rechtliche Möglichkeit, dem Votum zu folgen.





Einigung über Zuwanderungsgesetz – Bleiberechtsregelung jetzt um so dringender

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Die politische Einigung über ein Zuwanderungsgesetz am 17.Juni 2004 und der Internationale Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2004 sind uns Anlass, über die nunmehr um so dringender gewordene politische Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete und asylsuchende Flüchtlinge zu informieren.


Der Flüchtlingsrat Berlin ruft deshalb gemeinsam mit einer Gruppe engagierter Flüchtlingsjugendlicher, die seit Jahren in Berlin leben und hier aufgewachsen sind, und dennoch weiterhin von Abschiebung bedroht sind, zu Beginn des vierten Berliner „UNHCR-Symposiums zum Flüchtlingsschutz“ zu einer

– Kundgebung am Montag, 21. Juni 2004 von 09.30 – 11.00 Uhr
– vor der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt, Berlin-Mitte

Vertreter/innen der Presse sind herzlich eingeladen, der Kundgebung beizuwohnen.

Wir fordern eine großzügige und wirksame Bleiberechtsregelung für bislang geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige MigrantInnen und Flüchtlinge:

  • für Alleinstehende, die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
  • für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
  • für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben,
  • für traumatisierte Flüchtlinge, und
  • für Opfer rassistischer Angriffe.

Diese Flüchtlinge müssen endlich eine echte Chance zur Integration erhalten.

Eine Übergangsregelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge, die das Recht auf Arbeit, Ausbildung, Deutschkurse und Wohnung beinhaltet, fehlt – anders als im Ausländergesetz 1990 (§ 100 AuslG) – im jetzt zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Zuwanderungsgesetz.*

Das neue Gesetz sieht für die ca. 20.000 in Berlin und 230.000 bundesweit mit einer „Duldung“ lebende Flüchtlinge als Regelfall auch weiterhin die Kettenduldung vor (§ 60a), verbunden mit einem faktischem Arbeits- und Ausbildungsverbot, der Einweisung in Sammellager, der Residenzpflicht und dem Ausschluss von jeglichen Integrationsmöglichkeiten. Die Voraussetzungen für den Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 23a, 25) sind im neuen Recht teils noch restriktiver gefasst als bisher (§ 30 AuslG).**

Das neue Gesetz beinhaltet in § 23 jedoch weiterhin die Möglichkeit von Bleiberechtserlassen (Altfallregelungen) für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen, was allerdings eine entsprechende politische Leitentscheidung des Bundesinnenministers und der Länderinnenminister voraussetzt.

Die Forderungen nach einer Bleiberechtsregelung als Übergangsregelung zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist nunmehr umso dringender geworden. Sie wird in Berlin und bundesweit von einem breitem Bündnis aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.

Berlin, 18. Juni 2004

für das Berliner Bündnis:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: 030/ 24344-5762, Fax: -5763
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

*hier download Wortlaut Zuwanderungsgesetzentwurf Stand 25.06.04, pdf, 950 KB

** vgl. dazu ausführlich PRO ASYL, Stellungnahme vom 14.06.04 zu den Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes auf die Praxis der Kettenduldungen

 

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin vom 18. Juni 2004





Presseerklärung zu den Zuwanderungsgesetzverhandlungen am 30.04.2004

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Gegen ein Gesetz der Ausgrenzung und Diskriminierung
Für eine umfassende Bleibrechtsregelung für Flüchtlinge


Aus Anlass der am 30.04.2004 fortgesetzten Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetzes bekräftigt der Flüchtlingsrat Berlin seine Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf.

Für den Flüchtlingsrat Berlin kann eine moderne Einwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik nicht ohne die rechtliche und soziale Gleichstellung aller hier lebenden Flüchtlinge und Migrant/innen erfolgen. Diesem Anspruch trägt der vorliegende Zuwanderungsgesetzentwurf in keiner Weise Rechnung.

Der Gesetzentwurf beinhaltet umfassende Regelungen zur Ungleichbehandlung von Migrant/innen. Ausgehend von wirtschaftlichen Nützlichkeitskriterien werden im Gesetz zahlreiche bereits hier lebende MigrantInnen vom Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Deutschkursen und Sozialleistungen ausgeschlossen. Das Recht auf Kindernachzug sowie der Erwerb eines unbefristeten Aufenthaltstitels werden gegenüber dem geltenden Recht massiv eingeschränkt.

Die ‚Niederlassungserlaubnis‘ (unbefristeter Aufenthaltstitel) wird von einer schriftlichen Deutschprüfung, einer Staatsbürgerkundeprüfung und der Einzahlung von 60 Rentenversicherungsbeiträgen abhängig gemacht. Dies sind Voraussetzungen, die teilweise nichtmal bei der Einbürgerung verlangt werden. Damit wird der Erwerb eines dauerhaft sicheren Aufenthaltsrechts erheblich erschwert und so Integration verhindert.

Im laufenden Vermittlungsverfahrens fordern die CDU-Länder weitere der Integration hinderliche Verschärfungen. So soll einerseits der Rechtsanspruch auf die viel diskutierten Deutschkurse (der ohnehin nur für neu zugewanderte MigrantInnen galt) gestrichen werden und andererseits Sanktionen für den Fall der Nichtteilnahme verschärft werden.

Mit der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe soll völkerrechtlichen Verpflichtungen und den europäischen Standards Rechnung getragen werden, die CDU stellt diese Standards jedoch zur Disposition. Dem steht zudem eine Reihe von Einschränkungen des Asylrechts gegenüber. Anerkannte Flüchtlinge sollen nach drei Jahren einer zweiten Asylprüfung unterzogen werden.

Das Gesetz baut Flüchtlinge diskriminierende Strukturen weiter aus. An der Abschiebehaft wird festgehalten, neu hinzu kommen sollen sogenannte „Ausreisezentren“. Das Asylbewerberleistungsgesetz mit der Versorgung mit Essenspaketen und der Einweisung in Sammellager soll auf aus humanitären Gründen bleibeberechtigte Ausländer ausgeweitet werden. Die CDU-Länder fordern darüber hinaus, dass die Unterbringung in Sammelagern und die Sachleistungsversorgung zeitlich unbefristet gelten und die Dauer Abschiebehaft auf drei Jahre verdoppelt werden soll. Die betroffenen Flüchtlinge werden auf diese Weise physisch und psychisch zu Grunde gerichtet.

Für Menschen ohne Papiere werden weiterhin selbst Mindeststandards verweigert. An der „Denunziationspflicht“ öffentlicher Stellen wird festgehalten, die Sanktionen für die humanitäre Unterstützung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus werden ausgeweitet. Der deutsche Vorbehalt gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention wird aufrechterhalten.

Das Gesetz trägt zur Stigmatisierung und Kriminalisierung von MigrantInnen und Flüchtlingen bei. Mit den Anti-Terrorgesetzen wurden ausländerrechtliche Restriktionen bereits zum 1.1.2002 massiv verschärft. Ausländer aus islamischen Staaten haben in Berlin bereits jetzt massive Probleme bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis. Auch hier fordert die CDU weitere Verschärfungen. Dazu gehört, dass Ausweisungen bereits dann möglich sein sollen, wenn lediglich Annahmen vorliegen. Dies ist mit Rechtstaatsgrundsützen nicht mehr zu vereinbaren.

Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge, die auch das Recht auf Arbeit, Ausbildung, Deutschkurse und Wohnung beinhaltet, fehlt im Zuwanderungsgesetzentwurf. Dies ist für den Flüchtlingsrat Berlin angesichts von 20.000 mit einer „Duldung“ in Berlin lebenden Flüchtlingen derzeit das vordringlichste integrationspolitisches Erfordernis, dem der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch in keiner Weise gerecht wird.

Dabei könnten die Regierungsfraktionen im Bundestag eine solche Bleiberechtsregelung – ebenso wie die Anerkennung geschlechtspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung, den Abbau von gesetzlichen Integrationhindernissen beim Zugang von MigrantInnen zu Arbeit und Ausbildung sowie die große Mehrzahl der Regelungen des Zuwanderungsgesetzes – auch ohne CDU im Kraft setzen!

Eine Zustimmung des Bundesrates ist für die genannten Regelungen nicht erforderlich!

Die Forderungen nach einer Bleiberechtsregelung wird sowohl auf Bundesebene (initiiert von PRO ASYL) als auch auf Berliner Ebene von einem breitem Bündnis gesellschaftlicher Organisationen, wie Kirchen, Wohlfahrtsverbünden, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.

Im Rahmen der Bleiberechtskampagne arbeitet der Flüchtlingsrat eng mit einer Gruppe engagierter Flüchtlingsjugendlicher zusammen, die selbst seit vielen Jahren in Berlin leben und hier aufgewachsen sind, aber von Abschiebung bedroht sind.

Jugendliche Flüchtlinge, die sich für ihr Bleiberecht engagieren, stehen zu Beginn der Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz am Freitag 30.04.2004 von 15.00-18.00 Uhr vor dem Paul-Loebe-Haus, zentraler Eingangsbereich (unter dem Vordach) für Interviews zur Verfügung.

Flüchtlingsrat Berlin
29. April 2004

Positionen zum Zuwanderungsgesetz

PRO ASYL und Interkultureller Rat fordern:
Abbruch der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss!
Download Stellungnahme vom 29.04.2004
http://www.proasyl.de

Flüchtlingsrat Berlin zu den Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz:
Es geht auch ohne CDU – Alle wichtigen Regelungen und Verbesserungen für MigrantInnen und Flüchtlinge bedürfen keiner Zustimmung des Bundesrates!

Flüchtlingsrat Berlin, Thesen zum Zuwanderungsgesetz, April 2002
(an der Kritik an der Rot-Grünen Position hat sich im Grundsatz nichts geändert, hinzu kommen allerdings im Vermittlungsausschuss als Zugeständnisse an die CDU zu erwartende weitere Verschärfungen)

weitere Dokumente zum Zuwanderungsgesetz
Gesetzgebung
http://www.dbein.bndlg.de/action
http://proasyl.de/texte/gesetze/brd/zuwanderungsgesetz/positionen/positionen.htm





Abgeordnetenhausantrag für eine Bleiberechtsinitiative

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Flüchtlingsrat zum Antrag von Bündnis90 / Die Grünen
„Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!“


Bleiberechtsinitiative unterstützen!

Die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen wird am 19.02.2004 einen Antrag zur Unterstützung der Initiative für ein Bleiberecht von asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen mit langjährigem Aufenthalt im Abgeordnetenhaus einbringen. Die Bleiberechtsinitiative wird auf Bundesebene wie auch auf der Berliner Ebene von einem breiten Bündnis von Kirchen, Wohlfahrtsverbünden, MigrantInnenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.

In der letzen Woche stellten PRO ASYL und Bundesminister a.D. Christian Schwarz-Schilling den Aufruf „Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen“ im Rahmen einer Pressekonferenz vor und übergaben anschließend 40.000 Unterschriften zur Unterstützung der Bleiberechtsinitiative dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Der Flüchtlingsrat Berlin hat eine entsprechende Petition beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses eingereicht.

Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass Bündnis90 / Die Grünen diese Initiative aufgegriffen haben und fordert die Berliner Koalitionsparteien zur Unterstützung des Antrages auf.

Von den bundesweit 230.000, in Berlin 23.000 geduldet lebenden Menschen könnte die Mehrzahl von einer großzügigen Bleiberechtsregelung profitieren. Viele Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien oder dem Libanon leben in Berlin z.T. seit zehn Jahren unter den Bedingungen eines ungesicherten Aufenthalts. Das Leben im Warteraum ist insbesondere für Familien unerträglich, deren Kindern hier geboren sind oder die Schule besuchen.

Im derzeit verhandelten Entwurf eines Zuwanderungsgesetz fehlt bislang eine Übergangsregelung für langjährig hier lebende asylsuchende und geduldete Flüchtlinge, wie sie selbst in § 100 des derzeit gültigen Ausländergesetzes von 1990 noch enthalten war.

Die Kritik am Zuwanderungsgesetzentwurf und den zur weitgehenden Illegalisierung führenden Regelungen für bislang geduldete AusländerInnen und Flüchtlinge waren letztlich Motivation und Ausgangspunkt für den Flüchtlingsrat und Vertreter/innen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen, die Forderung nach einer großzügigen Bleiberechtsregelung für asylsuchende und geduldete Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt zu erheben.

Der Senat soll sich – entsprechend des Antrags von Bündnis90/Die Grünen – auf Bundesebene für eine Bleiberechtsregelung einsetzen. Er soll zudem auf Landesebene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass potentiell Betroffene nicht vor dem Inkrafttreten einer möglichen Regelung abgeschoben werden.

Dem Flüchtlingsrat wurde kürzlich ein weiteres Beispiel für eine drohende Abschiebung von Flüchtlingen mit langjährigem Aufenthalt bekannt. Es betrifft ein bosnisches Ehepaar, das seit über 10 Jahren in Berlin lebt und unter einer schweren kriegsbedingten posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Obwohl der Ehemann wegen des Traumas stationär behandelt wird, bezweifelt die Ausländerbehörde die Krankheit und will die Abschiebung vollziehen. Die Ehefrau wurde in Abschiebehaft gesperrt.
(Nähere Informationen über das Südostzentrum, Tel. 030-2537799-0)

Weitere Beispiele in Berlin langjährig geduldeter Flüchtlingen sind über die Homepage des Flüchtlingsrates abrufbar
Die Beispiele verdeutlichen, dass mit der Gewährung eines Bleiberechts nicht nur der bereits vollzogenen sozialen Integration Rechnung getragen werden würde. Nicht zuletzt das Land Berlin würde von einem Aufenthaltsrecht profitieren, das den Betroffenen endlich das Arbeiten erlauben und damit ihre Abhängigkeit von Sozialhilfe beenden würde.

Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 19. Februar 2004





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