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Gespräch über Leistungen nach AsylbLG in Berlin

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Auslegung des § 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin: Am 29.01.2004 führten Vertreterinnen von Caritas und Diakonischem Werk ein Gespräch mit Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner.


Ein Schwerpunkt des Gespräches betraf den unabweisbaren Umfang von Leistungen nach § 1a AsylbLG. Beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst wurden in einer entsprechenden Arbeitsgruppe mehrere Fälle von völliger Leistungseinstellung (vor allem bei der Gruppe der Entlassenen aus dem Abschiebungsgewahrsam dokumentiert). Eine andere Personengruppe, die von der restriktiven Praxis (Bezirksamt Mitte) betroffen ist, ist die Gruppe der jungen Erwachsenen, die sich im Anschluss an die Jugendhilfe (KJHG) an die Sozialämter wenden müssen. Die Senatorin sagte zu, die Ausführungsbestimmungen zum § 1a und insbesondere den Stichtag (Einreise bis zum 31.12. 2000) einer überprüfung zu unterziehen. Die Neufassung der Ausführungsvorschriften wird in Absprache mit der Senatsverwaltung für Inneres angestrebt.





Die Berliner Ausländerbehörde begeht Weihnachten auf ihre Weise

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Die Berliner Ausländerbehörde hat in der Vorweihnachtszeit offenbar jegliches Augenmaß bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht von Flüchtlingen verloren. Dem Flüchtlingsrat Berlin liegen Berichte der im Abschiebungsgewahrsam tätigen Seelsorger/innen vor, die diesen Eindruck bestätigen.


Fall 1
Am 19. Dezember 2003 sollten zwei Brüder Suchlan (*1985) und Holsat A. (*1986) aus Kirgisistan abgeschoben werden. Sie erwartete nach einer erzwungenen Rückkehr als Vollwaisen und ohne bestehende verwandtschaftlichen Kontakte in ihrem Herkunftsland ein Leben am Rande des Existenzminimums (vgl. Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Berlin vom 18.12.2003).

Nach Informationen des Seelsorgers, Pfarrer Dieter Ziebarth, wurden die Brüder am Vorabend der geplanten Abschiebung getrennt. Der jüngere Bruder sollte allein abgeschoben werden. In Begleitung von vier BGS-Beamten wurde er am 19.12.2003 zum Flughafen Berlin-Schönefeld gefahren. Er sollte zunächst mit einer Maschine der russischen Airline Aeroflot nach Moskau abgeschoben werden. Im Flugzeug protestiere Holsat gegen die Trennung von seinem Bruder. Nach seinen Aussagen wurde er dann von den anwesenden BGS-Beamten (u.a. auf dem Kopf) geschlagen. Sie versuchten außerdem, ihm den Mund zu zuhalten. Angesichts der Proteste der Passagiere forderte der Flugkapitän die BGS-Beamten auf, das Flugzeug mit Holsat zu verlassen. Die Ausländerbehörde stellte nach diesem gescheiterten Abschiebungsversuch wieder einen Haftantrag. Diesem wurde vorerst bis zum 08.01.2004 stattgegeben. Die Ausländerbehörde und der Rechtsanwalt des Jungen wurden aufgefordert, bis zu diesem Termin ihre Stellungnahmen zu den Vorgängen am 19.12.2003 einzureichen. Hierbei ist anzumerken, dass nach Auskunft des Seelsorgers Holsat in Folge des Abschiebungsversuches Druckstellen und Hautabschärfungen an den Handgelenken sowie an den Fußknöcheln erlitten hat. Wegen starker Kopfschmerzen musste er nach dem Abschiebungsversuch im DRK-Krankenhaus Berlin – Köpenick geröntgt werden. Den Brüdern droht weiter die Abschiebung.

Fall 2
Die Ausländerbehörde plant am zweiten Weihnachtsfeiertag die Abschiebung einer alleinstehenden Frau, Dragica L., mit ihren vier minderjährigen Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren nach Belgrad. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Inneres kann Frau L. nicht vom geltenden Abschiebungsstopp für Roma-Familien oder Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern nach Serbien-Montenegro profitieren, da sie aufgrund begangener Straftaten (zuletzt wegen „Schwarzfahrens“) verurteilt wurde.

Der Flüchtlingsrat Berlin ist der Ansicht, dass die vier minderjährigen Kinder nicht für die Verfehlungen ihrer Mutter faktisch in „Sippenhaft“ genommen werden können.

Zwangsweise Rückführungen von Roma-Flüchtlingen wurden – wie bereits im Vorjahr im Ergebnis von Protesten der Betroffenen gegen ihre drohende Abschiebung – zunächst während der Wintermonate bis zum 31. März ausgesetzt. Für Familien mit schulpflichtigen Kindern wurde zudem eine Regelung erlassen, wonach darüber hinaus die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen zu prüfen ist. Dies erfolgte vor dem Hintergrund von Berichten zur katastrophalen sozialen und humanitären Lage, die die Lebenssituation von Roma-Flüchtlingen in Serbien-Montenegro, z.B. in Lagern am Rand von Belgrad, kennzeichnet.

Der Berliner Ausländerbehörde sollte es also klar sein, dass die vorgesehene Abschiebung für Dragica L. und ihre Kinder erhebliche Risiken im Hinblick auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts, ihres Überlebens, in sich birgt.

Die beiden geschilderten Fälle zeugen von einem restriktiven Vorgehen der Ausländerbehörde, die der Durchsetzung der Ausreisepflicht von Flüchtlingen Vorrang bei Achtung ihrer Menschen- und Grundrechte einräumt.

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert die Leitung der Ausländerbehörde diese Praxis sofort zu beenden, die vorgesehen Abschiebungen nicht durchzuführen und die betroffenen Flüchtlinge zu entlassen. In diesem Zusammenhang erwartet der Flüchtlingsrat auch entsprechendes Handeln von der zuständigen Senatsverwaltung.

Flüchtlingsrat Berlin
Berlin, 22. Dezember 2003

Anmerkungen
Ein Freiflug zum Weihnachtsfest
TAZ Berlin 27.12.2002
29-jährige Roma mit vier kleinen Kindern nach Belgrad abgeschoben, zweijähriger Sohn dringend auf medizinische Versorgung angewiesen. LKA überprüft Vorwürfe gegen BGS wegen Misshandlung bei Abschiebeversuch nach Kirgistan. 150 Schüler verlangen Bleiberecht für Mitschüler aus dem Kosovo

Ausländerbehörde versucht rechtswidrige Abschiebung traumatisierter Bosnier
TAZ Berlin vom 20.12.2002

Schikanen statt Service bei der Ausländerbehörde
Presseerklärung der Grünen Berlin vom 22.12.2003

„Name. Hier. Sohn da unterschreiben“
Szenen aus dem Ausländeramt an der Nöldnerstraße
TAZ Berlin vom 27.12.2003

Alleinerziehende Roma-Frau:
GdP-Mitglied fordert „Konsequente Abschiebepraxis“
Leserbrief Berliner Morgenpost vom 27.12.03

 

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin vom 22. Dezember 2003





Die Ausländerbehörde – eine erste Adresse?

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Dem Flüchtlingsrat Berlin liegen mehrere grundsätzliche Kritikpunkte zur Arbeit der Berliner Ausländerbehörde (Landeseinwohneramt, Asyl- und Abschiebungsangelegenheiten und Angelegenheiten von Staatsbürgern aus dem ehemaligen Jugoslawien / Abt. IV B, Nöldnerstrasse 34-36, 10317 Berlin) vor.


Kritik an der Arbeit dieser Behörde wurde in der Vergangenheit wiederholt von betroffenen Ausländer/innen, von Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen sowie von RechtsanwältInnen geäußert. Entsprechende kritische Hinweise wurden von Seiten des Flüchtlingsrates bereits im September 2001 an die zuständige Senatsinnenverwaltung weitergeleitet. Konsequenzen, die sich aus dieser Kritik hätten ergeben könnten, sind dem Flüchtlingsrat nicht bekannt.

Die Kritik richtet sich zum einen an die bauliche Gegebenheiten und an die eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb der Behörde. Als Beispiele sind zu nennen:

  • Die Verständigung zwischen den Flüchtlingen oder Migranten und den Mitarbeiter/innen der Behörde kann nur innerhalb eines im Bedarfsfall verschließbaren Glaskastens erfolgen. An den Trennscheiben der Schalter befinden sich keine Mikrofone, so dass das Gespräch nur in einer hohen Lautstärke geführt werden kann. Ein Zugang zu den Arbeitsräumen der einzelnen Sachbearbeiter/innen ist zunächst nicht möglich und wird durch Stahltüren gesichert.
  • Eine Terminvergabe wird nicht praktiziert, die Wartezeiten können maximal sechs Stunden, im Durchschnitt 3-4 Stunden betragen. Familien mit Kindern oder ältere Personen werden nicht bevorzugt behandelt. Es gibt keine Möglichkeit, sich während der Wartezeit innerhalb der Behörden mit einem kleinen Imbiss oder Getränken zu versorgen. Die Fenster in den Warteräumen können nur auf Anfrage durch das Wachpersonal geöffnet werden.
  • Eine fremdsprachige Verständigung mit den Mitarbeiter/innen der Behörde findet nicht statt Fremdsprachige Hinweise oder aktuelle Informationsblätter sind nicht vorhanden. Die vom Flüchtlingsrat bereits vor zwei Jahren angemahnte interkulturelle Öffnung der Behörde hat sich bisher nicht vollzogen.

Zum anderen wurde in der Öffentlichkeit wiederholt Kritik an der Entscheidungspraxis der Ausländerbehörde geäußert, u.a. beim Umgang mit Anträgen traumatisierter Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Gleiches betrifft die Praxis der Stellung bzw. Verlängerung von Haftanträgen für die Abschiebehaft und die Art und Weise der Durchführung von Abschiebungen, insbesondere bei Minderjährigen oder Schwangeren.

Das in Dokumenten des Landeseinwohneramtes und der Ausländerbehörde festgehaltene Selbstverständnis zur „Kundenorientierung“ (Geschäftsbericht 2002 des Landeseinwohneramtes) oder zur „Botschafterfunktion“ der Behörde (Mitarbeiterbrief der Ausländerbehörde 1995: „Die Ausländerbehörde eine erste Adresse?“) widerspricht nach Ansicht des Flüchtlingsrates der derzeitigen Verwaltungspraxis der genannten Behörde.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im zitierten Geschäftsbericht besondere Serviceleistungen für ausländische Studenten erwähnt werden, diese Erfahrungen (u.a. verbesserte Informationsangebote) aber nicht beim Umgang mit Flüchtlingen ihre Anwendung finden. Ein dem Flüchtlingsrat vorliegender Bericht über veränderte Bedingungen an der Münchener Ausländerbehörde zeigt, dass durchaus die Bedingungen für Flüchtlinge oder Migranten erträglicher gestaltet werden können.

Der Flüchtlingsrat sieht dringend einen Handlungsbedarf bei der Leitung der Ausländerbehörde sowie bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres, mit veränderten Bedingungen in der Ausländerbehörde und einer geänderten Verwaltungspraxis auf die Kritik und Beschwerden der Betroffenen zu reagieren. Damit würde auch ihrer besonderen psychischen Belastung, die mit einer möglichen Aufenthaltsbeendigung verbunden ist, Rechnung getragen werden. Ansonsten stellt sich auch gerade am Tag der Menschenrechte die Frage, welche Botschaft die Behörde nach Außen versenden möchte, wenn offensichtlich im Unterschied zu anderen öffentlichen Stellen die „Kundenorientierung“ einen solchen geringen Stellenwert besitzt.

Am 10.12. 2003 findet auf Bitte des Flüchtlingsrates um 11.00 Uhr in der Ausländerbehörde (Nöldnerstrasse 34-36, Berlin-Lichtenberg) ein Gespräch zwischen Vertreter/innen der Behörde und der Senatsverwaltung für Inneres sowie des Flüchtlingsrates statt. Der Flüchtlingsrat erhofft sich von diesem Gespräch erste Signale der Ausländerbehörde im Hinblick darauf, dass die geäußerten Kritikpunkte ernst genommen werden.

Für Nachfragen stehen die Vertreter/innen des Flüchtlingsrates der Presse ab 13.30 Uhr telefonisch zur Verfügung. Der Flüchtlingsrat lädt in diesem Zusammenhang dazu ein, an seiner letzten diesjährigen Sitzung am 10.12. 2003 (Beginn um 14.30 Uhr) im Berliner Missionswerk (Georgenkirchstrasse 69/70, Haus 1) teilzunehmen.

Flüchtlingsrat Berlin
10. Dezember 2003

ANLAGE
online verfügbare Dokumente zum Thema

 

Presseerklärung zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2003





15.11.2003: Abschiebestopp für Roma

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Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus hatte am 21.10.2003 einen Antrag auf Erlass eines befristeten Abschiebestopps für Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien gestellt. Dieser Antrag wurde am 10.11.2003 im Innenausschuss beraten.


Es wurde ein Änderungsantrag von SPD/PDS angenommen der eine Aussetzung der Abschiebung für Roma – Familien und alleinerziehende Roma nach Serbien-Montenegro bis 31.03.2004 vorsieht (Drs 15/2116).

Im Oktober 2003 wurden zwei schwangere Roma-Frauen trotz vorliegender Bindungen zu deutschen Staatsangehörigen und langjährigem Aufenthalt nach Belgrad bzw. Sarajewo abgeschoben. Aus Sicht des Flüchtlingsrates versagte somit die vom Senat in der Koalitionsvereinbarung beschworene historische Verantwortung (Pressemitteilung des Flüchtlingsrates vom 17.10.2003).





Urteil: Kleinkind wird nicht in DR Kongo abgeschoben

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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem Urteil die Abschiebung eines Kleinkindes in die Demokratischen Republik Kongo untersagt. Begründet wird das Urteil mit einer extremen Gefährdungslage für das Kleinkind durch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die medizinische Versorgungslage.


Verwaltungsgericht Köln, Az.: 5 K 1426/02.A, Urteil vom 29.10. 2003: Feststellung des Vorliegens des § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (AuslG) bezüglich der Demokratischen Republik Kongo.

„Die Klägerin würde unmittelbar nach ihrer Abschiebung in die DR Kongo in eine extreme Gefährdungslage geraten, die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit dem sicheren Tode oder schwersten Verletzungen ausliefern würde … Eine extreme Gefährdungslage für die Klägerin als Angehörige der gefährdeten Gruppe in die DR Kongo zurückgeführten Kleinkinder ergibt sich im Falle der Abschiebung aus der dort herrschenden desolaten wirtschaftlichen Situation und der allgemeinen schlechten Versorgungslage mit Lebensmitteln einerseits und aus der schlechten medizinischen Versorgungslage in Verbindung mit dem – zumal die in der Bundesrepublik Deutschland geborene Klägerin – Risiko, nach einer Einreise in die DR Kongo an Malaria zu erkranken, andererseits.“





Innensenator schiebt schwangere Roma Frauen ab

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Historische Verantwortung versagt

Die Berliner Ausländerbehörde hat am Mittwoch 15.10.03 die schwangere Roma Frau N. nach Belgrad abgeschoben. Frau N. wurde trotz ihrer Schwangerschaft mehr als zwei Monate in Berliner Abschiebehaft festgehalten.


Sie ist in der 27. Schwangerschaftswoche und musste während der Haft wegen Beschwerden in Folge der Schwangerschaft mehrfach im Krankenhaus behandelt werden. Darüber hinaus leidet sie an einer Ohrenerkrankung. Trotzdem hat der Polizeiärztliche Dienst sie für haft- und flugfähig erklärt.

Die Haft, die drohende Abschiebung und die Trennung von ihren beiden in Berlin lebenden Söhnen im Alter von sechs und elf Jahren waren sehr belastend für sie.

Frau N. lebte bereits seit 1991 in Deutschland. Obwohl der Vater ihres ungeborenen Kindes Deutscher ist und seine Vaterschaftsanerkennung vorliegt wurde die Abschiebung vollzogen. Die beantragte Heirat war bisher nicht möglich, da die dafür im August beantragte Genehmigung vom Berliner Kammergericht bislang nicht bearbeitet wurde.

Frau N. hat weder soziale Bindungen in Serbien noch finanzielle Mittel, um zu überleben, von den Kosten für die Geburt und die Versorgung des Neugeborenen völlig zu schweigen.

Die Berliner Ausländerbehörde hat am Donnerstag 16.10.03 auch die schwangere Roma Frau S. zusammen mit ihren vier Kindern nach Sarajewo abgeschoben. Frau S. wurde seit 07.10.03 in Berliner Abschiebehaft festgehalten. Auch Frau S. musste während ihrer Inhaftierung wegen Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft (14. Woche) zeitweise stationär ins Krankenhaus aufgenommen werden. Frau S. lebte in Berlin mit ihrem 5jährigen Sohn und ihrem deutschen Ehemann zusammen, ihre anderen Kinder lebten bei Verwandten. Die Ausländerbehörde wirft ihr eine „Scheinehe“ vor. Über eine vergangene Woche beim Berliner Petitionsausschuss eingereichte Petition ist noch nicht entschieden.

Frau S. lebte ebenfalls bereits seit 1991 in Deutschland.

  • Beide Frauen sind aufgrund ihres Schwangerschaft, des langjährigen Aufenthalts in Berlin, der Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Roma sowie ihrer Partnerschaft bzw. Ehe mit Deutschen zweifellos besondere Härtefälle. Beide Schicksale ähneln sich. Alle einer vernünftigen Ermessensabwägung zugänglichen Argumente sprechen gegen die Vorgehensweise der Ausländerbehörde und des Berliner Innensenators. Nach dem Ausländergesetz besteht in solchen Fällen die Möglichkeit des Verzichts auf Abschiebehaft und der Erteilung einer Duldung aus humanitären Gründen bis zum Zeitpunkt der Geburt (§ 55 Abs. 3 AuslG). Mit der Geburt muss der Mutter eines deutschen Kindes dann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (§ 23 AuslG).
  • Schwangere Frauen sollten grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden. Wir gehen davon aus, dass in beiden Fällen eine unabhängige medizinische Begutachtung die Haftunfähigkeit der Schwangeren bestätigt hätte. Die Berliner Gewahrsamsordnung bestimmt allerdings, dass die „Beurteilung und Entscheidung über die Verwahr- und Reisefähigkeit“ der Abschiebehäftlinge ausschließlich dem polizeiärztlichen Dienst obliegt. Der Flüchtlingsrat sieht hierin einen Interessenkonflikt der für die medizinische Behandlung Inhaftierter ebenso wie den Vollzug von Abschiebungen verantwortlichen Polizeiärzte, der eine unabhängige medizinische Begutachtung unmöglich macht.
  • Beide Kinder haben deutsche Väter, so dass ab Geburt ein Rechtsanspruch auf Aufenthalt für die Mutter und das deutsche Kind besteht. Es erscheint unverständlich, ja zynisch, dass dennoch die Abschiebungen vollzogen wurden, obwohl in wenigen Monaten die Geburt stattfinden wird und die Mütter mit ihren Kindern dann ohnehin wieder einreisen dürfen.
  • Beide Frauen waren während ihrer Haft von ihren bereits hier lebenden Kindern getrennt, beide haben Kinder unter sieben Jahren. Die Weisung des Berliner Innensenators besagt, dass Mütter und alleinerziehende Väter mit Kindern vor Vollendung des 7. Lebensjahres nicht inhaftiert werden dürfen. Dies gilt allerdings nicht in Fällen, in denen sich die Betroffenen bereits mehrfach der Abschiebung entzogen haben. Beiden Frauen wird dies zwar vorgeworfen, trotzdem hätte nach Ansicht des Flüchtlingsrates aus humanitären Gründen eine Inhaftierung unterbleiben müssen. Im Falle von Frau N hat Innensenator Körting jedoch erklärt, „…muss ich Ihnen mitteilen, dass ich keine Veranlassung sehe, Frau N. aus dem Abschiebegewahrsam zu entlassen oder ihre geplante Abschiebung, die ohne ihre Kinder durchgeführt werden soll, auszusetzen.“
  • Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte am 26.09.2002 vor dem Hintergrund der besonderen historischen Verantwortung aufgrund der Ermordung hunderttausender Roma während des Nationalsozialismus eine Initiative für eine humanitäre „Bleiberechtsregelung für Roma“ (Drs. 15/353) beschlossen. Im März 2003 hatte der Innensenator gegenüber Kirchen, dem Diakonischen Werk und dem Berliner Flüchtlingsrat zugesagt, vor dem Hintergrund dieser historischen Verantwortung eine Einzelfallprüfung durchzuführen und die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären Gründen zu prüfen.
  • Beide Roma-Frauen lebten seit 1991 in Deutschland, haben hier Kinder und sollten nach Auffassung des Berliner Flüchtlingsrates bereits deshalb ein dauerhaft gesichertes Bleiberecht in Deutschland erhalten. Hinzu kommen vorliegend die durch die Inhaftierung und zwangsweise Abschiebung von den Berliner Behörden bewusst in Kauf genommene Gefährdung der Schwangerschaft sowie die Tatsache, dass in beiden Fällen die erwarteten Kinder Deutsche sind, weshalb ihre Mütter mit der Geburt ohnehin eine Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Beide Frauen waren in Berlin gut integriert, hatten soziale Bindungen, während dies in ihren Herkunftsländern – zumal für Roma – keineswegs der Fall ist.

Flüchtlingsrat Berlin
17.10.2003

 

Pressemitteilung vom 17.10.2003





Integrieren statt Ignorieren!

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Presseerklärung zum Weltkindertag am 20. September 2003

PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin fordern die Bundesregierung auf, die Rechte der Flüchtlingskinder vorbehaltlos anzuerkennen.


Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September 2003 fordern PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin die Bundesregierung erneut auf, die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos umzusetzen. Bereits zum Weltkindertag im Jahr 2000 reichte PRO ASYL eine Petition zur Rücknahme des deutschen Vorbehaltes zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Umsetzung ihrer Bestimmungen im deutschen Ausländer- und Asylrecht ein, die im September 2001 im Petitionsausschuss in allen Punkten befürwortet und mit höchster Dringlichkeit zur Umsetzung an die Bundesregierung weitergeleitet wurde. Ungeachtet seiner Handlungs- und Umsetzungsverpflichtung schiebt aber der Bundesinnenminister die Verantwortung für den weiter bestehenden Vorbehalt den Bundesländern zu. Gleichzeitig setzt er auf europäischer Ebene die restriktiven deutschen Standards durch, die den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention diametral zuwiderlaufen, z.B. sieht die Aufnahmerichtlinie die „Asylmündigkeit“ von Kindern mit 16 Jahren vor.

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin sehen die Bundesregierung in der Pflicht, dem Auftrag des Parlamentes nachzukommen. Die im Fall einer Rücknahme des Ausländervorbehaltes entstehende Anpassung an das innerstaatliche Recht berührt allein die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung des Bundes. Die Rot-Grüne Koalition kann hierbei auf die in der aktuellen Koalitionsvereinbarung festgehaltenen Willensbekundung zur Achtung der UN-Kinderrechtskonvention aufbauen.

In der Praxis führt die Aufrechterhaltung des Vorbehaltes dazu, dass internationale Standards für die Flüchtlingskinder immer noch nicht gelten. Sie werden mit 16 Jahren verfahrensmündig und unterliegen mit ihren Familien dem restriktiven Asylbewerberleistungsgesetz sowie einem faktischen Ausbildungs- und Arbeitsverbot. Sie können in Abschiebungshaft genommen und ohne Begleitung abgeschoben werden. In Berlin gab es z.B. in der Vergangenheit mehrere Fälle von Inhaftierungen minderjähriger Flüchtlinge, die kurz nach ihrer Einreise festgenommen und in Abschiebungsgewahrsam verbracht wurden. Die Aufrechterhaltung des genannten Vorbehaltes widerspricht grundlegend den Artikels 2 und 3 der UN-Kinderrechtskonvention , in denen ein Nichtdiskriminierungsgebot und der Vorrang des Kinderwohls festgelegt sind.

PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Berlin sind viele Beispiele von jungen Flüchtlingen bekannt, die als Kinder allein oder mit ihren Eltern fliehen mussten und seither in Deutschland nur geduldet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Schule stoßen sie an die engen Grenzen der ausländerrechtlichen Auflagen, die die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums erheblich erschweren.

Deshalb setzt sich sowohl auf Bundes- als auch auf Berliner Ebene ein breites Bündnis von Vertreter/innen der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften sowie von Migranten- und Flüchtlingsorganisationen für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt ein. Mit der Annahme einer solchen Regelung würde von Seiten der Bundesregierung und der Länder der bereits vollzogenen Integration der Flüchtlingskinder und ihrer Familien eine rechtliche Entsprechung gegeben werden.

Für diese Forderung gilt der Leitsatz der diesjährigen Interkulturellen Woche: „INTEGRIEREN STATT IGNORIEREN !“

Heiko Kauffmann, PRO ASYL
Jens-Uwe Thomas, Flüchtlingsrat Berlin

Berlin, 18. September 2003





Die Menschenwürde ist verletzbar

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Presseerklärung zum bundesweiten Aktionstag gegen die Abschiebehaft am 30. August 2003


Aus Anlass des bundesweiten Aktionstages gegen die Abschiebehaft am 30. August 2003 stellen die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin fest, dass die im Artikel 1 des Grundgesetzes postulierte Würde des Menschen für Flüchtlinge in unserem Land keine Wirkung entfaltet. Die Menschenwürde von Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen oder illegalisierten Menschen wird nach wie vor in unserem Land verletzt.

Die Abschiebehaft ist oft die letzte Station für Menschen ohne Papiere. Aus Sicht der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Flüchtlingsrates Berlin stellt sie eine unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung dar. Die Betroffenen sitzen nicht wegen einer Straftat hinter Gittern, sondern lediglich zur „Sicherstellung der Abschiebung“. Beide Organisationen setzen sich daher langfristig für die Abschaffung der Abschiebehaft ein.

Die Inhaftierten geraten im Abschiebegewahrsam in eine psychisch stark belastende und oft auswegslose Lage. Die Hungerstreiks und die Zahl der Selbstverletzungen bzw. Suizidversuche im Berliner Abschiebegewahrsam Anfang diesen Jahres sind dafür ein erschreckender Beleg. Im Zusammenhang mit der Furcht vor der Abschiebung in eine ungewisse und als bedrohlich wahrgenommene Situation sind in den letzten 10 Jahren in Berlin acht Menschen zu Tode gekommen.

Die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin erinnern an Cemal K. Altun, einen Asylbewerber aus der Türkei, der vor zwanzig Jahren dem großen psychischen Druck im Auslieferungsverfahren nicht mehr Stand halten konnte und sich mit einem Sprung aus dem Fenster des Verwaltungsgerichtes das Leben nahm. Sein Name steht für die 111 Menschen, die sich seit 1993 aus Angst vor der drohenden Abschiebung töteten oder bei dem Versuch starben, sich der Abschiebung zu entziehen. (Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen 1993 – 2002, Hrsg.: Antirassistische Initiative e.V., Yorckstrasse 59, 10965 Berlin, Januar 2003)

Seit der Grundgesetzänderung vor 10 Jahren, dem sogenannten Asylkompromiss, ist keine Wende in der Abschottungspolitik der Bundesregierung gegenüber den Menschen zu spüren, die aus unterschiedlichen Gründen bei uns Zuflucht suchen wollen. Im Gegenteil, mit den in Kraft gesetzten Anti-Terror-Paketen wurden die „Maschen im Grenzzaun“ noch enger geflochten.

Wer die menschenverachtenden Praktiken von Schleusern bekämpfen will, muss die Fluchtwege nach Europa offen halten, wer neue Maßstäbe bei der Integration von Migranten setzen will, darf nicht weiter eine ganze gesellschaftliche Gruppe einer diskriminierenden Gesetzgebung aussetzen.

Im Gedenken an Cemal K. Altun erklären wir, dass wir von der Bundesregierung ernsthafte Schritte erwarten, die Bausteine eines staatlichen Rassismus gegenüber Flüchtlingen und Migranten aus dem Weg zu räumen. Der viel beschworene Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik bleibt ansonsten unglaubwürdig. Ein erster Schritt wäre die Umsetzung der bereits in der ersten Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung zugesagten Überprüfung der Praxis der Abschiebehaft im Lichte der Verhältnismäßigkeit. So sollte bis zur Abschaffung der Abschiebehaft auf die Inhaftierung von besonders schutzbedürftigen Personen – wie Minderjährigen – verzichtet werden. In dieser Hinsicht sind die bisher auf Berliner Ebene erfolgten Veränderungen als unzureichend zu bezeichnen.

Am 30. August um 11 Uhr werden die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin vor dem Denkmal in der Hardenbergstraße an Cemal K. Altun erinnern. Es sprechen:

  • RA Dr. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und
  • Heiko Kauffmann, PRO ASYL

Die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin unterstützen die weiteren am bundesweiten Aktionstag gegen die Abschiebehaft stattfindenden Veranstaltungen, die in Berlin u.a. von Seiten der Antirassistischen Initiative und der Initiative gegen Abschiebehaft organisiert werden. (12.00 – 13.00 Uhr Straßentheater/Aktionen zwischen Zoo und Breitscheidplatz, 13.30 Kundgebung auf dem Breitscheidplatz, 20.30 Uhr Filme gegen Abschiebung vor dem Gewahrsam in Berlin-Grünau).

Gemeinsam mit Asyl in der Kirche Berlin e.V. und PRO ASYL laden die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin zu einer Veranstaltung am 31. August 2003 um 19.00 Uhr in die Heilig-Kreuz-Kirche (Zossener Strasse 65, U-Bhf. Hallesches Tor) ein: „Zuflucht gesucht – den Tod gefunden – Fragen an die deutsche Flüchtlingspolitik zum 20. Todestag von Cemal K. Altun“.

Flüchtlingsrat Berlin
Internationale Liga für Menschenrechte

Berlin, 28. August 2003





Berliner Bündnis für eine Bleiberechtsregelung

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Presseerklärung und Dokumentation „In Berlin nur geduldet – beispielhafte Fälle“


Pressekonferenz
Der Berliner Aufruf für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge wird
am 13. Mai 2003 um 10.00 Uhr
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, Berlin-Prenzlauer Berg
anlässlich der bundesweiten Innenministerkonferenz am 14./15. Mai 2003 in Erfurt der Öffentlichkeit vorgestellt.
Betroffene Flüchtlinge berichten über ihre persönlichen Situation.

Pressemappe: beispielhafte Fälle

Infoveranstaltung
„Hier geblieben! Ein Recht auf Bleiberecht.“
am Freitag 16. Mai 2003 um 17.00 Uhr
in der Kreuzberger Passionskirche
Marheinekeplatz, 10961 Berlin, U-Bahn Gneisenaustrasse
Gemeinsam mit Flüchtlingen und politisch Verantwortlichen möchten wir ausloten, welche Möglichkeiten bestehen, um die Bleiberechtsregelung – auch unabhängig von der aktuellen Zuwanderungsgesetzgebung – umzusetzen.

Unterstützer
Im September letzten Jahres hat sich ein Berliner Bündnis von Kirchen, Wohlfahrtsverbünden, Menschenrechts- und Migrantenorganisationen für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge gebildet. Auf Bundesebene werden die Forderungen von PRO ASYL, Kirchen, Verbünden und Initiativen unterstützt.
Rückmeldung von Unterstützern des Aufrufs bitte an buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Der Aufruf
Berliner Bündnis für eine Bleiberechtsregelung

AUFRUF
für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge

Hier geblieben !
Ein Recht auf Bleiberecht.

Die ca. 230.000 MigrantInnen und Flüchtlinge, die bislang bundesweit eine Duldung besaßen, sind derzeit weitgehend rechtlos und leben Überwiegend unter erniedrigenden Bedingungen. Permanent von Abschiebung bedroht, verbringen viele hier dennoch eine lange Zeit, manchmal sogar den Großteil ihres Lebens. In Berlin betrifft dies etwa 23.000 Flüchtlinge, darunter 15.000 aus dem ehemaligen Jugoslawien – unter ihnen viele Roma –, sowie 3.500 palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon. Die meisten von ihnen leben hier schon seit fünf Jahren oder länger, ihre Kinder wurden hier geboren und besuchen die Schule. Das Recht auf Arbeit, Ausbildung und Wohnung wird ihnen unter Hinweis auf ihren Aufenthaltsstatus von den zuständigen Berliner Behörden jedoch meist verwehrt.

Im Hinblick auf die Dauer des Aufenthalts müssen die betroffenen Flüchtlinge endlich ein Bleiberecht erhalten, das ihren Aufenthalt langfristig absichert und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Wer Integration als notwendigen und sinnvollen Bestandteil von Zuwanderungspolitik ansieht, muss zuallererst diejenigen, die bereits hier leben und Mitglieder dieser Gesellschaft sind, aus ihrem rechtlosen Status befreien und ihnen die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Dasein eröffnen.

Eine Bleiberechtsregelung für die langjährig nur „geduldeten“ MigrantInnen und Flüchtlinge ist Teil einer ernstgemeinten Integrationspolitik. Die Potenziale dieser Menschen sollten endlich genutzt werden – im Interesse der Gesellschaft und der betroffenen Menschen.

Auf Berliner Ebene hat sich daher ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, sowie Menschenrechts- und Migrantenorganisationen gebildet, um die von PRO ASYL auf Bundesebene initiierte Bleiberechtskampagne zu unterstützen.

Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen und hat ein Recht auf Integration. Wir fordern eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung für bisher hier geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige MigrantInnen und Flüchtlinge:

  • für Alleinstehende, die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
  • für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
  • für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben,
  • für traumatisierte Flüchtlinge, und
  • für Opfer rassistischer Angriffe.

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen großzügig umzusetzen und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten Bleiberechtsregelung potentiell Betroffenen Abschiebungsschutz zu gewähren.

Für das Berliner Bündnis (aktualisiert, Stand: März 2004):

Afrikanische ökumenische Kirche e.V.
Alevitisches Gedächtnis e.V.
Al Karmel e.V.
Al NADI, Beratungsstelle für arabische Frauen
Al Taadamon e.V.
Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.
Arabische Elternunion e.V.
Arbeiterwohlfahrt (AWO), Landesverband Berlin e.V.
Ausländerbeauftragter der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Asyl in der Kirche Berlin e.V.
Behandlungszentrum für Folteropfer
Bosnische Kultur- und Sportgemeinschaft „BEHAR e.V.“
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe
Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Club Dialog e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Berlin-Brandenburg, Vorsitzender
Deutsches Rotes Kreuz Berlin (DRK), Landesverband Berlin e.V.
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg e.V.
Evangelische Kirche Neukölln, Interkultureller Arbeitskreis
Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
Evin e.V. / „Kulturinsel“
Fachverband Soziale Dienste für Junge Flüchtlinge Berlin-Brandenburg
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Gladt-Gays und Lesbians aus der Türkei
Humanistische Union e.V., Landesverband Berlin-Brandenburg
Indischer Frauenverein e.V.
Internationales Jugendwohnen (Berlin-Zehlendorf)
Jesuiten – Flüchtlingsdienst
Jüdischer Kulturverein Berlin e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge e.V.
Kurdische Demokratische Gemeinde zu Berlin-Brandenburg e.V.
Kurdischer Kultur- und Hilfsverein e.V.
Kurdisches Zentrum e.V.
Nigerian Community Berlin e.V.
Nike polnische Unternehmerinnen e.V.
OASE Pankow e.V.
Oromo Horn von Afrika Zentrum
Palästinensische Gemeinde Berlin-Brandenburg e.V.
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.
Polonia e.V.
Polnischer Sozialrat e.V.
publicata e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein – RAV
Slovenija e.V.
Stiftung SPI, Projekt „Flucht nach vorn“
Südasien Forum e.V.
Süd-Ost-Europa Kultur e.V.
S.U.S.I. e.V., Interkulturelles Frauenzentrum
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB)
Tunesische Vereinigung e.V.
Verein der Eltern aus Kurdistan in Berlin e.V.
Verein Iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
VIA e.V. – Verband für Interkulturelle Arbeit Berlin-Brandenburg
Vietnam Haus Berlin
WeGe ins Leben e.V.
Wohnen und Leben e.V.
XENION e.V.

In Berlin nur geduldet: beispielhafte Fälle
download Pressemappe, 12 Seiten, 20 KB pdf

Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht.
Fakten, Hintergründe, Forderungen.
Broschüre zur Kampagne, Hrsg. PRO ASYL
download Broschüre, 36 Seiten, 170 KB pdf





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