Alle Kinder haben Rechte!
Gemeinsame Presseerklärung vom 17. November 2005
PRO ASYL
Flüchtlingsrat Berlin
Grips Theater
DGB
Gemeinsame Presseerklärung
DGB, PRO ASYL, Flüchtlingsrat Berlin und GRIPS Theater fordern die Bundesregierung auf, die Rechte der Flüchtlingskinder vorbehaltlos anzuerkennen.
Aus Anlass des 16. Jahrestages der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 durch die UN-Vollversammlung fordern DGB, PRO ASYL, Flüchtlingsrat Berlin und das GRIPS Theater die neue Bundesregierung dazu auf, die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos umzusetzen und damit den mehrfach erteilten parlamentarischen Auftrag des Bundestages der vorhergehenden Legislaturperiode endlich einzulösen. Auch im Zuwanderungsgesetz ist die besondere Schutzbedürftigkeit von minderjährigen Flüchtlingen in keiner Weise berücksichtigt. Es besteht daher dringender politischer und rechtlicher Handlungsbedarf.
Mit der rechtsverbindlichen Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention würde die Verletzung der Fürsorge- und Obhutpflicht des Staates beendet. Damit wäre es möglich, der Missachtung von Völkerrechtsnormen, der behördlichen Willkür sowie rechtlichen Ausgrenzung von Flüchtlingskindern ein Ende zu setzen.
Die Aufrechterhaltung des genannten Vorbehaltes widerspricht grundlegend den Artikels 2 und 3 der UN-Kinderrechtskonvention. In diesen ist das Nichtdiskrimi-nierungsgebot und der Vorrang des Kinderwohls festgelegt.
In der Praxis führt die Aufrechterhaltung des Vorbehaltes dazu, dass internationale Standards für die Flüchtlingskinder immer noch nicht gelten. Sie werden mit 16 Jahren verfahrensmündig und unterliegen mit ihren Familien dem restriktiven Asylbewerberleistungsgesetz sowie einem faktischen Ausbildungs- und Arbeitsverbot. Sie können in Abschiebungshaft genommen und ohne Begleitung abgeschoben werden. Sie müssen sich sogenannten „Altersfestsstellungen“unterwerfen, die in der bloßen „Inaugenscheinnahme“, der entwürdigenden Untersuchung äußerer Geschlechtsmerkmale oder des Gebisses sowie der umstrittenen Methode des Zwangsröntgens bestehen. Von diesen nicht mit einem Rechtsstaat vereinbaren Verfahren sind insbesondere die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betroffen, von denen ca. 10.000 in der Bundesrepublik leben.
Mit der Rücknahme des Vorbehalts gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention würde auch ein Signal in Richtung einer humanitären Bleiberechtsregelung für Kinderflüchtlinge und ihre Familien gegeben werden. Junge Flüchtlinge, die als Kinder allein oder mit ihren Eltern fliehen mussten, stoßen nach dem Schulabschluss an die engen Grenzen des Ausländerrechts, bleiben von Abschiebung bedroht oder werden von ihren Freunden und Schulkameraden getrennt und in ein für sie fremdes Land abgeschoben.
Seit mehr als drei Jahren setzt sich sowohl auf Bundes- als auch auf Berliner Ebene ein breites Bündnis von Vertreter/innen der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften sowie von Migranten- und Flüchtlingsorganisationen für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt ein. Mit der Annahme einer solchen Regelung würde von Seiten der Bundesregierung und der Länder der bereits vollzogenen Integration der Flüchtlingskinder und ihrer Familien ein rechtlicher Rahmen gegeben werden.
Durch die bisherige Anwendung des Zuwanderungsgesetzes ergab sich bisher kein großer Fortschritt im Hinblick auf den beabsichtigten Abbau Kettenduldungen. Die große Koalition ist daher aufgefordet, aus dem in der Koalitionsvereinbarung enthaltenen Prüfauftrag zu dieser Frage entsprechende Schlussfolgerungen im Rahmen einer möglichen Gesetzesänderung zu ziehen.
Mit der Kampagne „Hier geblieben!“, die u.a. vom GRIPS Theater, dem DGB, der GEW Berlin, PRO ASYL und vom Berliner Flüchtlingsrat initiiert wurde, sollte vor allem deutlich gemacht werden: Mit dem gewaltsamen Herausreißen von Flüchtlingskindern und -jugendlichen aus ihrem Umfeld nimmt die gesamte Gesellschaft Schaden. So setzen sich Schulklassen und Lehrer oder Bürgerinitiativen für ein Bleiberecht der von der Abschiebung bedrohten Flüchtlingskinder oder -familien ein.
Die Forderung „Hier geblieben! Es gibt keinen Weg zurück!“ richtet sich aktuell an die bevorstehende Innenministerkonferenz, die am 8./9. Dezember in Karlsruhe eine großzügige Bleiberechtsregelung verabschieden könnte. Kinder und Jugendliche werden in Karlsruhe auf einer eigenen Konferenz die Innenminister nachdrücklich dazu auffordern, sich für die vorbehaltlose Anerkennung der Kinderrechte und für ein Bleiberecht einzusetzen.
Berlin, 17. November 2005
Sperrfrist: 17.11.2005, 11.00 Uhr
Für weitere Informationen stehen nach der Pressekonferenz am 17. November 2005 ab ca. 12.00 Uhr Heiko Kauffmann/PRO ASYL (0172/244 82 41), Philipp Harpain, GRIPS Theater (0177/202 28 06) sowie Jens-Uwe Thomas/Flüchtlingsrat Berlin (030/24344-5762) zur Verfügung.
Informationen zur Bleiberechtskampagne:
www.hier.geblieben.net