Veröffentlicht am 02.10.2002

Flüchtlingsrat Berlin fordert großzügige Bleiberechtsregelung

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin vom 2. Oktober 2002

Am Tag des Flüchtlings, dem 4. Oktober 2002, lädt der Flüchtlingsrat Berlin gemeinsam mit weiteren Migrantengruppen und Initiativen zu einer Kundgebung von 15.00 – 18.00 Uhr vor der Bundesgeschäftstelle der SPD (Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstrasse 140, Berlin-Kreuzberg) ein.


Wir möchten zum einen auf die Ausgrenzung von Flüchtlingen hinweisen, die sich mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes fortzusetzen wird:

  • Das Asylbewerberleistungsgesetz: Die soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen durch Leistungen weit unterhalb der Sozialhilfesätze in Form von Sachleistungen (Chipkarte, Gutscheine) wird mit dem Zuwanderungsgestz auf Personen, die eine Bleiberecht aus humanitären Gründen erhalten, erweitert.
  • Abschiebungshaft: Die Regelungen zur Abschiebungshaft wurden mit dem Zuwanderungsgesetz unverändert übernommen. Flüchtlinge oder Migranten, die nicht über reguläre Aufenthaltstitel verfügen aber keine Straftat begangen haben, werden bis zu 18 Monaten in Verwaltungshaft interniert. Da die Bundesregierung am deutschen Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention festhält, werden auch Minderjährige (16-18 Jahre) in Abschiebungshaftanstalten gesperrt. Künftig kännen bisher geduldete Flüchtlinge auch in sogenannten Ausreisezentren bei nur minimaler sozialer Versorgung eingewiesen werden, wo sie mit Hilfe von Psychologen zur „freiwilligen Ausreise“ bewegt werden sollen. Die Erfahrungen zeigen, dass der Druck die Betroffenen zwar psychisch und physisch zermürbt, letztlich aber nur wenige abgeschoben wurden.
  • Residenzpflicht: Der Bewegungsradius von Asylbewerbern bleibt eingeschränkt, i.d.R. auf den Landkreis. Wer den Aufenthaltsbereich unerlaubt verlässt, dem droht eine Geld- oder Haftstrafe

Ungeachtet einzelner Fortschritte (Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungs) befürchtet der Flüchtlingsrat Berlin, dass die ganz große Mehrzahl der 230.000 in Deutschland seit vielen Jahren mit einer „Kettenduldung“ lebenden Flüchtlinge künftig mit einer „Kettenbescheinigung“ über einen noch wesentlich schlechteren Aufenthaltsstatus verfügen wird (Zahlen zur Aufenthaltsdauer siehe Bundestagsdrucksache 14/9926 ).

Der Flüchtlingsrat teilt die Ansicht der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten, die im Frühjahr des Jahres den Erfolg des Zuwanderungsgesetzes von der Zahl derer abhängig gemacht hat, die an Stelle einer Duldung ein reguläres Aufenthaltsrecht erwerben. Angesichts der Arbeitsmarktlage und des daraus resultierenden zeitlich unbefristeten Arbeitsverbots konnten in Berlin jedoch nur sehr wenige Flüchtlinge von den bisherigen Altfallregelungen profitieren. Für die langjährig in Deutschland geduldeten Flüchtlinge ist die Rückkehr aus humanitären Gründen nicht zumutbar bzw. aus faktischen Gründen unmöglich. In Berlin leben 23.000 Flüchtlinge, darunter 9000 aus dem ehemaligen Jugoslawien – unter ihnen viele Roma –, 6000 aus Bosnien sowie 3000 palästinensische Flüchtlinge mit „Kettenduldungen“, die ihre Integration verhindern.

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert von der neuen Bundesregierung vor Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes eine wirksame, großzügige Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber. Mit einer solchen Regelung wird nicht zuletzt der zu erwartende Verwaltungsaufwand (Einzelfallprüfungen) bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes reduziert.

Das Bleiberecht darf nicht vom Vorliegen eines Arbeitsplatzes abhängig gemacht werden, da das in Berlin bestehende Arbeitsverbot auch langjährig geduldeten Flüchtlingen den Zugang zu Arbeit und Ausbildung verwehrt hat. Das Bleiberecht muss stattdessen erst einmal die rechtliche Möglichkeit einer Arbeits und Ausbildungserlaubnis, des Zugangs zu Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung schaffen.

Die Sozialdemokratische Partei soll sich gemeinsam mit ihrem Koaltionspartner im Bundestag für eine großzügige und wirksame bundesweite Bleiberechtsregelung für bisher geduldete Flüchtlinge einsetzen. Der Berliner Senat sollte auf der Länderebene (Innenministerkonferenz; Bundesrat) für eine Bleiberechtsregelung initiativ werden und den in Berlin potentiell Betroffenen vorerst Abschiebungschutz gewähren. Die Forderung nach einer großzügigen Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge im Zusammenhang mit dem Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes wird bundesweit von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen unterstützt.

Der Flüchtlingsrat Berlin hat zu vielen Flüchtlingen Kontakt, oft Familien mit hier geborenen und aufgewachsenen Kindern, denen trotz teils über 10jährigen Aufenthalts ein Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis verwehrt werden. Sie müssen endlich ein gesichertes Bleiberecht erhalten, damit sie nicht in einer unwürdigen Warteposition weiter verharren müssen, sondern mit der übrigen Gesellschaft rechtlich gleichgestellt und integriert werden.

Flüchtlingsrat Berlin
2. Oktober 2002





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