Veröffentlicht am 03.07.2014

Nach der Einigung zwischen Bezirk und Flüchtlingen: Senat muss Blockadehaltung aufgeben!

Pressemitteilung vom 3. Juli 2014
Gestern haben Flüchtlinge der Gerhart-Hauptmann-Schule zusammen mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Papier unterzeichnet, in dem der Bezirk Zusagen zum Verbleib der Flüchtlinge in der Schule und zur Unterstützung ihrer Forderungen macht. Daraufhin hat der Bezirk den Räumungsauftrag an die Polizei zurückgenommen.


Siehe dazu auch:
PRO ASYL, PE vom 03.07.2014: Nach der verhinderten Räumung
TAZ 03.07.2014: Interview mit RAin Berenice Böhlo: 
Es ging oft um Scheinangebote“
Eine Linkliste mit weiteren Infos (Einigungspapier Kolat, Rechtsgutachte Zuständigkeit Berlins und Duldungsanspruch, Rechtsgrundlagen Aufenthaltserlaubnis usw.) steht unter unserer PE vom 24. Juni 2014.

Die Flüchtlinge haben erklärt, dass ihre zentrale Forderung nach einem Bleiberecht weiterhin besteht und in dieser Hinsicht noch keine Lösung gefunden wurde. Sie hatten außerdem erwartet, dass der Senat sich an den Gesprächen beteiligt und verbindliche Zusagen macht.

Martina Mauer, Sprecherin des Flüchtlingsrats: „Es ist enttäuschend und beschämend, dass sich der Senat nicht dazu veranlasst gesehen hat, mit den Flüchtlingen zu sprechen. Wir fordern den Senat auf, sich endlich mit den legitimen Forderungen der Flüchtlinge auseinanderzusetzen und ihnen eine Aufenthaltsperspektive zu bieten.“

Senat und Bezirk haben in den letzten Wochen wiederholt erklärt, dass für die Flüchtlinge aus der Gerhart-Hauptmann-Schule das Einigungspapier zum Oranienplatz gilt. Demnach wäre aus Sicht des Flüchtlingsrats für alle ehemaligen und gegenwärtigen BewohnerInnen der Gerhart-Hauptmann-Schule folgendes sofort umzusetzen:

  • Zuständigkeit des Landes Berlin für alle Verfahren
  • Abschiebeschutz und Duldungserteilung
  • umfassende und wohlwollende Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Zugang zu Sozialleistungen einschließlich Unterkunft und Krankenscheinen

Aktuell sind mindestens 20 ehemalige BewohnerInnen der Gerhart-Hauptmann-Schule obdachlos. Sie besitzen zwar einen sogenannten „Schulausweis“, einen Platz in einer Ersatzunterkunft haben sie jedoch nicht erhalten.

Der Flüchtlingsrat warnt eindringlich davor, mit den Flüchtlingen ein falsches Spiel zu treiben und fordern Senat und Bezirk auf, alle gegebenen Zusagen einzuhalten. Die genaue Ausgestaltung des gestern unterzeichneten Papiers muss jetzt in einem gemeinsamen Prozess einvernehmlich geregelt werden.

Wir appellieren an das Bezirksamt seine Zusage einzuhalten, die Flüchtlinge intensiv dabei zu unterstützen, mit dem Senat über eine dauerhafte Bleiberechtsperspektive zu verhandeln. Bezirk und Senat stehen hier in der Pflicht.

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, Tel: 030-24344 57 62





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