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24.11.2023: PM zur gestrigen Sammelabschiebung von Berlin in die Republik Moldau

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Gemeinsame Pressemitteilung Flüchtlingsrat und Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen – PM als pdf


Am gestrigen Donnerstag, 23.11.2023 fand eine Sammelabschiebung von Berlin in die Republik Moldau statt.

Die vielfach kritisierten Abschiebungen von vor allem geflüchteten Roma* in das stark von der Corona- Pandemie, dem Ukraine Krieg und der Aufnahme einer großen Anzahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine geprägte Land finden in Berlin häufig unter humanitär und rechtlich fragwürdigen Bedingungen statt.

So wurde gestern beispielsweise eine Person, zwar volljährig, aber schwer mehrfach beeinträchtigt durch eine fortschreitende Muskelerkrankung abgeschoben, auch ohne die Familie. Während die Mutter und pflegende Angehörige und das minderjährige Geschwisterkind nicht im Wohnheim angetroffen wurden, wurde der Betroffene entgegen den ausdrücklichen Rat seiner betreuenden Ärzt:innen und gegen die Empfehlung der BNS Fachstelle, welche auch eine Schutzbescheinigung für ihn ausstellte in das Herkunftsland Moldau abgeschoben.

Wie der seit seinem 11. Lebensjahr im Rollstuhl sitzende Betroffene sich nun in Moldau selbst versorgen solle, ist unklar. Auch ob es ein Aufnahmeprogramm für aus Deutschland abgeschobene Menschen in Moldau gebe, welches ihn mit Wohnraum und der dringend notwendigen ärztlichen Versorgung unterstützen könne.

Nicolay Büttner Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) sagt hierzu dem Berliner Flüchtlingsrat:

„Die gestrige Abschiebung ist eine weitere Bankrotterklärung im Umgang mit besonders schutzbedürftigen geflüchteten Menschen. Nicht nur, dass der Koalitionsvertrag beiseite gewischt wird und Familien getrennt werden. Nein, die Koalition in Berlin lässt Menschen mit nachweislich schweren Beeinträchtigungen abschieben, die auf familiäre Unterstützung angewiesen sind und glaubt allen Ernstes dabei auch noch, hierbei humanitäre Grundsätze zu wahren.

Das ist naiv und gefährlich. Es gibt keine Abschiebungen besonders Schutzbedürftiger im Einklang mit humanitären Grundsätzen“

Dieser Einschätzung schließen wir uns als Berliner Flüchtlingsrat an und fordern von der Berliner Landesregierung, nun endlich Schluss zu machen mit den menschenverachtenden Praxen bei Abschiebungen, Schluss mit Abschiebungen vulnerabler Menschen entgegen jeglicher medizinischer und sozialer Empfehlungen und sich an die humanitären Zusagen für die Wahrung der Rechte geflüchteter Menschen mit Beeinträchtigungen und besonderen Schutzbedarfen zu halten.

Eine solch dramatische Abschiebung vor dem in der Diskussion befindlichen Winterabschiebestopp aus Berlin zeigt, dass humanitäre Standards und Menschenwürde nicht für geflüchtete Menschen gelten.

Pressekontakt: Emily Barnickel, Mail: barnickel@fluechtlingsrat-berlin.de





12.10.2023: Debatte über Arbeitspflicht, Abschiebungen und Bezahlkarten für Flüchtlinge stärkt rechte Diskurse

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Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und den Flüchtlingsräten der Länder, 12.10.2023

 


PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetz‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt“.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die aktuellen Vorschläge zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten scharf. Hierzu gehört der Vorstoß auf der heute beginnenden Ministerpräsident*innenkonferenz unter anderem die Bezahlkarte und die Arbeitspflicht für Schutzsuchende einzuführen. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Zuzugszahlen von Geflüchteten zu senken, um die Kommunen zu entlasten.

“Worüber sprechen wir hier? Dass Menschen ihr Leben riskieren, auf der Flucht gefoltert und vergewaltigt werden, nur weil sie in Deutschland vierhundert Euro im Monat bekommen wollen? Und wenn es nun statt Bargeld eine Bezahlkarte gibt, gehen sie lieber in Baschar al-Assads Gefängnisse in Syrien oder liefern sich der Taliban in Afghanistan aus? Uns fehlen die Worte über diese unredlichen Vorschläge”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ von Schutzsuchenden, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Blanker Hohn, wenn man bedenkt, wie viele Geflüchtete in Deutschland mit einem Arbeitsverbot belegt werden. Wir sind entsetzt über diesen unmenschlichen Umgang mit Geflüchteten und die rein von rechts dominierte Migrationsdebatte, die allein dem Aufschwung antidemokratischer Kräfte dient und nichts mit tatsächlichen Lösungsansätzen zu tun hat.

“Gebot der Stunde ist es, schutzsuchenden Menschen eine gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, das schafft zugleich Entlastung in den Kommunen“, sagt Ulrike Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Zudem ist der Vorschlag nicht mit Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und auch Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention statuiert das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit.

Nach dem Debakel in den Landtagswahlen in Hessen und Bayern für die Ampel-Parteien legte nun Innenministerin Faeser einen Gesetzesentwurf vor, der rechtsstaatlich höchst fragwürdige Verschärfungen bei Abschiebungen vorsieht. Mehr und längere Haft, das Durchsuchen von Wohnungen und das Handyauslesen sind alles schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, wobei auch die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird.

„Wir lehnen schon die Prämisse dieses ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetzes‘ ab, dass mehr Abschiebungen das Mittel der Wahl sind, um die Kommunen zu unterstützen. Abschiebungen sind schon heute oft brutal für die betroffenen Menschen, das wird noch schlimmer, wenn sie regelmäßig überfallartig und nachts passieren. Auch ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig – dieses Instrument jetzt noch auszubauen widerspricht jedem Verständnis von Rechtsstaat“, so Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Den Verbänden ist der Gesetzesentwurf am Mittwoch mit Veröffentlichung auf der Homepage zur Kommentierung zugeleitet worden. Die Stellungnahmefrist von zwei Tagen zeigt, dass auch diese Einbindung der Zivilgesellschaft zur Farce geworden ist.

Statt immer neuer Abschreckungsmaßnahmen, sollten sich die Ministerpräsident*innen den pragmatischen Lösungsvorschlägen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zuwenden. Dazu gehören zum Beispiel eine Pro-Kopf-Pauschale für die Kommunen für jede aufgenommene Person und die im Koalitionsvertrag versprochene Aufhebung aller Arbeitsverbote. Auch die Aufweichung restriktiver Gesetze, die verhindern, dass Geflüchtete aus den ihnen zugewiesenen Unterkünften ausziehen können, würde Kommunen entlasten. Nötig sind zudem der zügige Ausbau von Kita- und Schulplätzen und die Digitalisierung der Behörden.

PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder appellieren an alle Politiker*innen in Bund und Ländern, sich an einem menschenrechtlichen Kompass zu orientieren: “Stoppen Sie diese irrwitzigen Debatten! Und vor allem: Hören Sie auf, den rechten Diskus zu führen, der Geflüchtete zu Sündenböcken für verfehlte Sozialpolitik macht.”

Pressekontakt:

PRO ASYL, 069/24231430, E-Mail presse@proasyl.de





12.06.2023: Humanitäre und historische Verantwortung übernehmen: Keine Abschiebungen von Roma*, keine Abschiebungen nach Moldau. Moldau ist kein sicheres Herkunftsland!

12.06.2023: Humanitäre und historische Verantwortung übernehmen: Keine Abschiebungen von Roma*, keine Abschiebungen nach Moldau. Moldau ist kein sicheres Herkunftsland! weiterlesen »

Gemeinsamer offener Brief an Berlins Innensenatorin Iris Spranger
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Sehr geehrte Frau Senatorin Spranger,

wir wenden uns heute an Sie, weil wir die Abschiebepraxis des Landes Berlins – vor allem in die Republik Moldau und insbesondere von Roma* – nicht länger hinnehmen. Mit großer Sorge verfolgen wir zudem die Bestrebungen der Bundesregierung, Moldau zum sicheren Herkunftsstaat einzustufen.

Seit Ende des Winterabschiebestopps am 31.3.2023 erfolgen aus Berlin fast wöchentlich Sammelabschiebungen in die Republik Moldau, wobei das Vorgehen der Vollzugsbehörden immer vehementer und gewaltvoller wird. Häufig werden Charter mit Doppeldestination eingesetzt und neben Moldau auch Ziele in den Westbalkanstaaten angeflogen. Auch während des Wintermoratoriums wurden fast 50 Menschen von Berlin nach Moldau abgeschoben.

 

Familientrennungen und Abschiebung von schwer Kranken und Menschen mit Behinderung

Bei den Abschiebungen kommt es regelmäßig zu Trennungen von Familien. Auch Familien mit sehr kleinen Kindern und schwangere Frauen sind davon betroffen. Diesen schweren Eingriff in den Schutz der Familieneinheit und Missachtung des Kindeswohls beobachten wir in dieser Häufigkeit vor allem bei Abschiebungen in die Republik Moldau. Wir kritisieren dies scharf! Das Recht auf Familie und Schutz des Kindeswohls können nicht dadurch verwirkt werden, dass ein Elternteil ggf. straffällig geworden ist, sich zum Zeitpunkt der Abschiebung woanders aufhält oder einen anderen rechtlichen Status hat als der Rest der Familie.

Ebenso stellen wir fest, dass bei allen Sammelabschiebungen nach Moldau oder in die Westbalkanstaaten auch Erwachsene und Kinder abgeschoben werden, die an schweren Krankheiten leiden und/oder körperliche oder geistige Behinderungen haben, und die in ihren Herkunftsländern keinen ausreichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten. Auch Frauen, die vor schwerster häuslicher Gewalt geflohen und traumatisiert sind, befinden sich regelmäßig unter den Abzuschiebenden.

Nach unserem Eindruck prüft das Landesamt für Einwanderung das Vorliegen humanitärer Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen könnten, nicht oder nur unzureichend.[1] Selbst bei Menschen mit schwersten Erkrankungen/Behinderungen wird lediglich die reine Reisetauglichkeit geprüft. Weil so viele schwer kranke Menschen abgeschoben werden, begleiten regelmäßig Ärzt:innen und Sanitäter:innen die Flüge.

 

Moldau ist kein sicheres Herkunftsland – vor allem nicht für Roma*

Die Republik Moldau, eines der wirtschaftlich ärmsten Länder Europas,[2] leidet massiv unter den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine: Energie und Lebensmittelpreise sind explosionsartig gestiegen, sehr viele Geflüchtete aus der Ukraine müssen untergebracht und versorgt werden.[3] Die Situation für von Armut betroffene Menschen in Moldau hat sich durch die rapide gestiegene Inflation erheblich zugespitzt. Darüber hinaus sind Regierung und Gesellschaft in Moldau aktuell von Destabilisierungsversuchen seitens des russischen Regimes und seiner Anhänger*innen in Moldau und der Region Transnistrien betroffen. Russland hat Moldau mehrfach mit einer Invasion gedroht.[4]

Viele der aus Moldau und den Westbalkanstaaten nach Deutschland geflohenen Asylsuchenden sind Roma*. Es ist hinreichend bekannt, dass Roma* in der Republik Moldau ebenso wie in den Westbalkanstaaten teils schweren Diskriminierungen und seit Generationen bestehender Ausgrenzung in allen gesellschaftlichen Bereichen ausgesetzt sind. Die tradierte gesellschaftliche Schlechterstellung der Roma* und der tief verwurzelte Antiziganismus in der Republik Moldau fußen auch in der 500 Jahre andauernden Versklavung von Roma* in den ehemaligen Fürstentümern Moldau und Walachei – dem Gebiet der heutigen Republik. Der Handel und Besitz von Roma* wurde erst 1855 untersagt.[5]

Viele Roma* in Moldau leben in existenzbedrohender Armut. Häufig werden Personenstandsurkunden nicht ausgestellt. Hinzu kommen unzureichender Schutz vor häuslicher Gewalt, mangelnder Zugang zu Krankenversorgung, Sozialhilfeleistungen, Schulbildung, Rechtsschutz, Wohnraum und gesicherten Arbeitsverhältnissen.[6] Durch die Corona-Pandemie sowie aktuell durch den kriegsbedingten Wegfall Russlands und der Ukraine als Ziele temporärer Erwerbsmigration hat sich ihre Situation weiter massiv verschlechtert.

Doch die mehrfach dokumentierte strukturelle Diskriminierung der Roma* in Moldau und in den Westbalkanstaaten findet weder Eingang in asylrechtlicher Hinsicht noch in humanitäre Abwägungen seitens des Landes Berlin.

 

Europaweiter Genozid an Roma* zur Zeit der NS-Herrschaft

Im Nationalsozialismus wurden Roma* und Sinti* mit dem Ziel ihrer Auslöschung europaweit verfolgt und systematisch ermordet. Sie waren ebenso wie die jüdische Bevölkerung Opfer eines Genozids, was die Bundesregierung jedoch erst 1982 formal anerkannte.[7]

Deutschland hat gegenüber den Überlebenden und Nachfahren der Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den europäischen Sinti* und Roma* eine besondere Verantwortung – auch gegenüber jenen, die aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland fliehen!

Doch Berlin entledigt sich ihrer durch Abschiebung, statt ihnen Schutz, Entschädigung und Anerkennung für das zugefügte Leid in der Vergangenheit zu bieten. Der über Generationen andauernde Re-Traumatisierungsprozess der Nachfahrern der Opfer nationalsozialistischer Vernichtungsstrategien des 20. Jahrhunderts als auch derer, die aufgrund ihrer Roma*-Identität bis in das 19. Jahrhundert versklavt wurden, setzt sich dadurch bis in die Gegenwart fort.

Wir schließen uns der Unabhängigen Kommission Antiziganismus an, die in ihrem im Juli 2021 veröffentlichten Abschlussbericht schreibt:

„Mit Blick auf die praktische Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ist klarzustellen, dass die in Deutschland lebenden Rom_nja aus historischen und humanitären Gründen als eine besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind. Landesregierungen und Ausländerbehörden sind aufgefordert, die Praxis der Abschiebung von Rom_nja sofort zu beenden.“ [8]

 

Wir fordern einen Paradigmenwechsel in der Abschiebepolitik Berlins:

  • Abschiebungen nach Moldau sind aufgrund der akut bedrohlichen Situation in dem Land in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine generell auszusetzen.
  • Abschiebungen von Roma* sind sofort zu beenden. Berlin muss alle landesrechtlichen Spielräume nutzen, um Roma* aus Drittstaaten ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren.
  • Berlin muss sich beim Bund für eine bundesweite Bleiberechtsregelung einsetzen, die der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Roma* Rechnung trägt.
  • Berlin muss sich auf allen Ebenen für die Bekämpfung des Antiziganismus gegenüber nach Berlin geflüchteten Roma* einsetzen. Das bedeutet auch, Diskriminierung bei der Schulplatzvergabe entschieden entgegenzuwirken. Es darf nicht sein, dass Kinder auf Grund stereotypisierender Zuschreibungen und einer vermeintlich schlechten Bleibeperspektive beim Zugang zu Bildung benachteiligt werden.
  • Berlin muss sich im Bund gegen eine Einstufung der Republik Moldau als sicheren Herkunftsstaat und gegen Asylschnellverfahren für Antragstellende aus Moldau einsetzen. Für Roma* ist Moldau kein sicheres Land. Darüber hinaus muss die menschenrechtlich nicht haltbare Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als „sichere Herkunftsstaaten“ zurückgenommen werden.
  • Familientrennungen bei Abschiebungen sind aus menschenrechtlicher Sicht ausnahmslos zu vermeiden. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf Ehe und Familie und die UN-Kinderrechtskonvention.
  • Bei Hinweisen auf Erkrankungen und Behinderungen ist von Abschiebungen abzusehen, wenn im Herkunftsland/Zielland der Abschiebung die gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist zu beachten. Humanität und Menschenrechte müssen Vorrang haben vor behördlichen Vollzugsinteressen. Das LEA muss Betroffene zu den Anforderungen an ärztliche Nachweise proaktiv beraten, für deren Einholung ausreichend Zeit einräumen und Hinweisen auf Erkrankungen, die einer Abschiebung entgegenstehen, selbst nachgehen.
    Die asyl- und ausländerrechtlich geforderten Atteste kann nur vorlegen, wer auch Zugang zu medizinischer Versorgung in Berlin hat. Die seit Herbst 2021 bestehende Praxis der bis zu sechs Monate verzögerten Ausstellung der Gesundheitskarte als Nachweis der Behandlungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist rechtlich und humanitär unhaltbar. Der Berliner Senat muss den unverzüglichen Zugang für alle Asylsuchenden in Berlin zu ärztlicher Versorgung sicherstellen.

 

Sehr geehrte Frau Spranger, wir appellieren an Sie: Bitte setzen Sie sich in Berlin wie auch bei der bevorstehenden Innenminister*innen-Konferenz für einen Richtungswechsel ein, hin zu einer auf Bleiberecht und Entschädigung ausgerichteten Politik gegenüber in Deutschland schutzsuchenden Roma*.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Die Erstunterzeichnenden                                                                    Berlin, 12. Juni 2023

 

Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V. | BARE Berlin – Bündnis gegen Antiziganismus und Roma*-Empowerment | BBZ – Beratungszentrum und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen | Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen | Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. | Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. | Bundes Roma Verband e.V. | Fabrik Osloer Straße e.V. | Flüchtlingsrat Berlin e.V. | Frauenkreise / Space2groW | Gesellschaft für Antiziganismusforschung e.V. | Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V. | InterAktiv e.V. | interkular gGmbH | Jugendliche ohne Grenzen | JUMEN e.V. | Kampagne Bleiberecht für Alle – statt Chancenfalle! | KommMit – für Geflüchtete und Migrant:innen e.V. | Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. | Kulturen im Kiez e.V. | Landesausschuss für Migration, Diversität und Antidiskriminierung (LAMA) der GEW Berlin | LARA e.V. Mobile Beratung für geflüchtete Frauen die sexualisierte oder häusliche Gewalt erlebt haben | Leah Carola Czollek, Leiterin des Instituts Social Justice und Radical Diversity | Mediterranea Berlin e.V. | MeG betreutes Wohnen gGmbH | Moabit hilft e.V. | Prof. Dr. Gudrun Perko, Professorin an der Fachhochschule Potsdam und Leiterin des Instituts Social, Justice und Radical Diversity | Reistrommel e.V. |Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) | Roma Center e.V./ Roma Antidiscrimination Network | RomaniPhen e.V. | Solidaritätsdienst International e.V. (SODI) |Sprungbrett Zukunft Berlin e.V. | terre des hommes Deutschland e.V.| Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V. | VIA Regionalverband Berlin/Brandenburg | Volkssolidarität Berlin e.V. | Willkommensbündnis für geflüchtete Menschen in Steglitz-Zehlendorf | XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. | Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Weitere Mitzeichnende seit 12.06.2023:
Amaro Foro e.V.
Amaro Drom e.V.
Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e.V.
Gedenkstätte Zwangslager Berlin-Marzahn
Be an Angel e.V.
Türkischer Bund in Berlin und Brandenburg e.V. (TBB)
No Border Assembly
Medibüro Berlin | Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant*innen
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

 

 

 

[1] Vgl. u.a. Interview in der taz vom 25.05.2023: https://taz.de/Umgang-mit-Roma-aus-Moldau/!5933465/

[2] Vgl. Information des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, www.bmz.de/de/laender/moldau/soziale-situation-107218

[3]  Moldau, mit einer Gesamtbevölkerung von 2.3 Millionen Einwohner*innen hat ca. 107.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Eine mehrfache Zahl an Geflüchteten ist über Moldau nach Westeuropa geflohen, musste aber zunächst in Moldau versorgt werden, vgl. https://data.unhcr.org/en/situations/ukraine

[4] Siehe u.a. Reportage „Moldau – Ein Land im Schatten des Krieges“,  05.04.2023 in der ARD-Mediathek, www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/moldau-ein-land-im-schatten-des-krieges-100.html

[5] Vgl. „Als Roma-Sklaven wie Gegenstände verkauft wurden“, FAZ, 18.05.2023, www.faz.net/aktuell/politik/ausland/roma-sklaven-nachkommen-fordern-reparationen-von-der-kirche-18887391.html?GEPC=s3

[6] Vgl. Kristina Holzapfel, „Diskriminiert und abgelehnt: Rom*nja aus Moldau“, Hrsg. PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin 2022, www.proasyl.de/news/diskriminiert-und-abgelehnt-romnja-aus-moldau/, zur Situation in Serbien u.a. Minority rights Group Europe (Hrsg:): „Roma in the Republic of Serbia: The Challenges of Discrimination“, 2021: https://minorityrights.org/publications/roma-serbia/

[7] Exemplarisch für die systematische Tötung von Sinti* und Roma* im nationalsozialistischen Europa ist das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zu nennen, in welches gezielt Sinti* und Roma* deportiert, interniert und ermordet wurden.

[8] BMI (Hrsg.): „Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation.“ Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus, 2021, S. 16, www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/07/kommission-antiziganismus.html

 





05.04.2023: Ausschluss und Abschiebung statt Vielfalt und Weltoffenheit

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BARE-Bündnis und Flüchtlingsrat Berlin verurteilen Massenabschiebung nach Moldau am 3. April und zeigen sich enttäuscht vom zeitgleich veröffentlichten schwarz-roten Koalitionsvertrag
Pressemitteilung als PDF

Der Titel des am 3. April publizierten Koalitionspapiers von CDU und SPD klingt vielversprechend: „Für Berlin das Beste. Ein Aufbruch für die Stadt. Eine Koalition für Erneuerung. Ein Regierungsprogramm für alle.“ Tatsächlich aber zeugt das 135-seitige Papier von einem offenkundigen Desinteresse an den Belangen von Roma* und Sinti* in Berlin, insbesondere von nach Berlin geflüchteten Roma*.
Es mag Zufall sein, doch dass am selben Tag die aktuelle und wohl auch zukünftige Innensenatorin Spranger (SPD), direkt nach Auslaufen des Wintermoratoriums, 42 in der Hauptstadt schutzsuchende Personen nach Moldau und Serbien abschieben lässt, kann uns nicht anders als blanker Zynismus erscheinen. Mit eklatanten Folgen für die Betroffenen.

Massenabschiebung nach Moldau am 3. April

Unter den abgeschobenen Personen sind vor allem Roma*. Wie auch bei allen bisherigen Sammelabschiebungen von Berlin nach Moldau schreckte das Landesamt für Einwanderung dabei nicht vor Familientrennung und der Abschiebung von schwer kranken und Menschen mit Behinderung zurück – wohl wissend, dass der Zugang zu Gesundheitsversorgung und staatlichen Hilfesystemen für Roma* in Moldau nicht gewährleistet ist.
Unter den für die Abschiebung am 3. April vorgesehenen Menschen befanden sich nach Informationen des Flüchtlingsrats Berlin u.a. Personen mit diagnostizierten, zum Teil schwerwiegenden psychischen und physischen Erkrankungen, die auf die Pflege und Betreuung anderer angewiesen sind, eine alleinziehende Überlebende massiver häuslicher Gewalt und eine Familie mit Kindern im Schulalter.

Demonstration für ein Bleiberecht am 31. März

Noch am vergangenen Freitag, den 31.3. – Stichtag des auslaufenden Wintermoratoriums – formulierten schutzsuchende Roma* aus Moldau im Rahmen einer Demonstration vor dem Innensenat deutlich, was sie vom Berliner Senat erwarten: eine Bleibeperspektive für sich und ihre Kinder, um der mehrfach strukturellen Diskriminierung und der damit einhergehenden Existenzgefährdung in ihrem Herkunftsland zu entkommen. Aber vor allem auch um mit ihren Berufserfahrungen und Positionen ein aktiver Teil der hiesigen Gesellschaft zu werden. Zur Demonstration aufgerufen hatte ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen aus Berlin und Brandenburg.

Enttäuschung über Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der anvisierten schwarz-roten Regierung ist ein Rückschritt um viele Dimensionen: Es wird mit keinem Ton auf die vom bisherigen Senat geplante Gründung eines „Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze“ eingegangen und darauf, die Umsetzung dieses Gremiums fortzuführen. Es ist keine Rede von ressortübergreifenden Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von zugewanderten Roma* und Bekämpfung des Antiziganismus in der hiesigen Aufnahmegesellschaft. Es fehlt das Vorhaben, in der pädagogischen Aus-und Weiterbildung von Lehrkräften sowie in Rahmenlehrplänen rassismuskritische Kenntnisse über Geschichte und Gegenwart von Sinti* und Roma* sowie Antiziganismus stärker, verbindlicher zu verankern. Keine Äußerung findet sich zur evidenten Diskriminierung von Sinti* und Roma* auf dem Wohnungs-und Arbeitsmarkt; der dringende Bedarf an adäquaten Beratungsangeboten mit Sprachmittlung für zugewanderte Roma* wird ebenfalls nicht erwähnt.

Ebenso hielten es die Verfasser*innen des Koalitionspapiers für verzichtbar, sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Sinti* und Roma* zu bekennen und sich für ein humanitäres Bleiberecht für Roma* aus Drittstaaten einzusetzen. Lediglich die Position einer „Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners im Senat zu Antiziganismus“ soll geschaffen werden. Ein Vorhaben das sich bereits der Noch-Senat auf die Fahnen geschrieben hatte.

„Wir setzen uns ein für Vielfalt, gegenseitigen Respekt und Weltoffenheit“, proklamieren CDU-SPD im Kapitel „Stadt der Vielfalt“ des besagten Vertrages, welcher am 24.04.2023 zur Abstimmung erst bei der SPD und anschließend bei der CDU steht.

Vielfalt, gegenseitiger Respekt und Weltoffenheit heißt für uns:

  • das Ende der Abschiebungen schutzsuchender Roma* nach Moldau sowie in die Westbalkanstaaten und ein humanitäres Bleiberecht für alle Roma*!
  • die konsequente Fortführung wie Etablierung weiterer politischer Maßnahmen gegen Antiziganismus und zur Unterstützung hiervon betroffener Menschen in Berlin!
  • die Übernahme der historischen Verantwortung gegenüber schutzsuchenden und in Berlin lebenden Roma* und Sinti*, nicht zuletzt aufgrund der im Nationalsozialismus verübten Verbrechen!




09.11.2021: Rechtswidrige Abschiebung eines Asylsuchenden mit psychischer Erkrankung zur Nachtzeit und in Fußfesseln

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Gemeinsame Pressemitteilung vom 9. November 2021, hier als pdf


Der Flüchtlingsrat Berlin e.V., die Initiativen Be an Angel e.V., Wedding hilft e.V., Moabit hilft e.V., die Opferberatungsstelle ReachOut, Xenion – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V., die BNS-Fachstelle für traumatisierte Geflüchtete und Überlebende schwerer Gewalt im Zentrum ÜBERLEBEN, die Schwulenberatung Berlin, das Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ und die KuB – Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. fordern die sofortige Aufklärung des Zustandekommens und der Umstände der versuchten Abschiebung des asylsuchenden Diallo T.[1] durch das Landesamt für Einwanderung und die Berliner Polizei in den Senegal. Wir fordern einen generellen Stopp der Abschiebungen von Menschen mit psychischer Erkrankung aus Berlin.

 

Seit 2018 lebt der an Schizophrenie und Epilepsie erkrankte Diallo T. in Berlin. Aktuell befindet er sich im laufenden Asylfolgeverfahren. Dennoch drang die Polizei am 19. Oktober 2021 um 2:24 Uhr in das Zimmer des Mannes ein, nachdem der Mitbewohner die Tür der gemeinsamen Wohnung geöffnet hatte.

 

Die Polizist*innen nahmen Diallo T. das Handy ab, fesselten ihn an den Füßen und brachten ihn zum Flughafen BER. Die ganze Zeit über hat die Polizei verhindert, dass der junge Mann seinen Anwalt, Bekannte oder Angehörige verständigt.

 

Am Flughafen Brüssel sollte Diallo T. umsteigen, um von dort in den Senegal abgeschoben werden. Aufgrund der offensichtlichen psychischen Probleme weigerte sich der Pilot jedoch, ihn mitzunehmen. Diallo T. wurde zurück nach Berlin gebracht, wo er zur Akutbehandlung in einer geschützten Station einer psychiatrischen Klinik behandelt wurde.

Sein gesamtes Hab und Gut befindet sich im Senegal, da es in Brüssel nicht mehr ausgeladen wurden.

 

Regelmäßig schiebt Berlins Ausländerbehörde rechtswidrig zur Nachtzeit ab, obwohl dies nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt wäre.[2] Auch das Eindringen in die Wohnung des Abzuschiebenden ohne Durchsuchungsbeschluss ist rechtswidrig.[3] Dass T. rechtswidrig während seines noch laufenden Asylverfahrens abgeschoben wurde, und dass er trotz seiner den Behörden bekannten schweren psychischen Krankheit abgeschoben werden sollte, macht den Fall zu einem besonders krassen Exempel der rassistischen und inhumanen Abschiebepolitik des Berliner Senats.

 

Dass ein Mensch mit schwerer psychischer Erkrankung während des laufenden Asylfolgeverfahrens abgeschoben wird, ist in mehrfacher Hinsicht skandalös“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin, „ebenso die regelhafte Handyabnahme durch die Berliner Polizei und der dadurch gezielt verwehrte Zugang zu Rechtsschutz. Rechtswidrig ist auch das Eindringen in das Zimmer mitten in der Nacht und ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Der Fall zeigt erneut, dass Polizei und Ausländerbehörde in Berlin bei Abschiebungen systematisch gegen Recht und Gesetz verstoßen.“

 

Die fachärztlichen Gutachten über die Schizophrenie und Epilepsie liegen der Ausländerbehörde vor. Da Diallo T. vor dem Abschiebeversuch medikamentös gut eingestellt war, absolvierte er einen Deutschkurs, machte ein Praktikum als Mechatroniker und hatte ein Angebot für einen Ausbildungsplatz.

 

Die begleitenden Organisationen haben mehrfach bei der Ausländerbehörde mit Diallo T. vorgesprochen, um die ausgestellte Grenzübertrittsbescheinigung in eine Duldung wegen des laufenden Asylfolgeverfahrens umzuwandeln, jedoch ohne Erfolg.

 

Der Abschiebeversuch führte zu einer schweren Retraumatisierung von Dillos T. Sein Krankheitsbild hat sich erheblich verschlechtert, er traut sich nicht mehr in die eigene Wohnung – der Schutz der Privatsphäre ist für ihn nicht mehr existent. Drei Jahre Aufbau- und Integrationsarbeit wurden innerhalb einer Nacht zunichte gemacht“, so Andreas Tölke von Be an Angel e.V.

 

Wir fordern die sofortige Aufarbeitung der Geschehnisse und Rechtsverletzungen während der versuchten rechtswidrigen Abschiebung von Diallo T. Wir fordern den Verzicht auf Abschiebungen Geflüchteter mit psychischer Erkrankung durch das Land Berlin. Wir fordern ein Bleiberecht aus humanitären Gründen für Diallo T.

 

Pressekontakte:

Flüchtlingsrat Berlin, Nora Brezger, Tel. 0176 7720 9320
Be an Angel e.V., Andreas Tölke, Tel. 0171 7858 939

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[1] Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verwenden wir ein Pseudonym

[2] Festnahmen für Abschiebungen finden in Berlin entgegen § 58 VII AufenthG und § 36 III ASOG in ca. 80 % der Fälle rechtswidrig zur Nachtzeit statt, obwohl dies nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig wäre. Als Nachtzeit gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zeit zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr früh. Festnahmen für Abschiebungen erfolgten 2020 in 611 von 986 Fällen, in 2021 bis 30.6. in 406 von 516 Fällen zur Nachtzeit, vgl. Aghs. Drs. 18/24586 und 18/28238.

[3] VG Berlin 10 K 383/19, U.v. 28.09.2021, www.fluechtlingsrat-berlin.de/vg_berlin_abschiebung_rammbock_privatsphaere,





28.09.2021: Stoppt die Abschiebungen von besonders schutzbedürftigen behinderten Menschen aus Berlin!

28.09.2021: Stoppt die Abschiebungen von besonders schutzbedürftigen behinderten Menschen aus Berlin! weiterlesen »

Gemeinsame Pressemitteilung vom Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen BNS, dem Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. BZSL, XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. und dem Flüchtlingsrat Berlin e.V.

 


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Raheel A. aus Pakistan lebt seit über 7 Jahren in Berlin. Er ist aufgrund psychischer und kognitiver Beeinträchtigung sowie durch eine schwere Epilepsie mit einem GdB von 70% als schwerbehindert anerkannt. Herr A. ist auf Medikamente angewiesen, dennoch kommt es zu schweren Anfällen mit Verletzungen. Fachärztlich wurde bereits eine rechtliche Betreuung empfohlen.

Innensenator Geisel hat jetzt, entgegen der Empfehlung der Härtefallkommission, ein humanitäres Bleiberecht abgelehnt, da die „Integrationsbemühungen“ (Arbeit, Einkommen, Deutschkenntnisse) nicht ausreichen würden. Eine Petition wurde ebenfalls abgelehnt, weil „Herr A. in absehbarer Perspektive nicht auf eigenen Beinen stehen wird“. Trotz langjährigen Aufenthaltes droht nun unmittelbar die Abschiebung.

Wir fordern den Innensenator zum Umdenken beim Bleiberecht nach der Härtefallregelung auf. Die Härtefallregelung soll gemäß § 23a AufenthG „dringende humanitäre oder persönliche“ Härten des Ausländer- und Asylrechts abfedern und nicht lediglich – wie in Berlin die eingeübte Praxis – ausschließlich besonders Qualifizierte und Integrierte und das „Survival of the Fittest“ honorieren.

Trotz seiner behinderungsbedingt schwierigen Situation absolviert Herrn A. ein Praktikum in einer geschützten Behindertenwerkstatt. Sie hat angeboten, ihn auch weiterhin zu beschäftigen, allerdings fehlt mangels Aufenthaltstitels eine Kostenübernahme der Agentur für Arbeit. Kürzlich hat Herr A. ein WG-Zimmer gefunden und konnte aus der Sammelunterkunft ausziehen. Da jedoch seine Mitbewohner Pakistani sind, spricht aber auch dies laut Senator Geisel gegen seine „Integration„.

Nach Artikel 21/22 der EU-Richtlinie 2013/33/EU (EU Asylaufnahmerichtlinie) und der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung ergibt sich die Verpflichtung, zeitnah die tatsächlichen Kompetenzen und Ressourcen zur Integration und den Unterstützungsbedarf Betroffener zu identifizieren und adäquat auf diese Bedarfe zu reagieren. Dies wurde bei Herr A. versäumt. Herr A. kann und möchte sich sehr gerne in dem von seiner Behinderung vorgegebenen Rahmen integrieren, braucht aber Unterstützungsmaßnahmen. Diese liegen – Jahre zu spät – nun endlich vor. Und gerade jetzt soll er abgeschoben werden.

Wir finden es anmaßend, im Rahmen des Bleiberechts nach der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG schwerstbehinderten Menschen mangelhafte „Integrationsleistungen“ vorzuhalten“, so Lynn Klinger von Xenion e.V., “anstatt zu würdigen, dass es einem Geflüchteten trotz schwerer Behinderung gelingt, eine Wohnung und einen Praktikumsplatz zu finden. Wir stellen fest, dass das Berliner Landesamt für Einwanderung in den letzten Monaten dazu übergegangen ist, auch immer mehr jahrelang wegen Krankheit geduldete behinderte Menschen abzuschieben.

 

Auch im Fall eines Gehörlosen hatte Geisel kürzlich ablehnend reagiert und mit „fehlenden Integrationsleistungen“ argumentiert. Weitere Beispiele der zunehmend brutalen Praxis der Abschiebung kranker und behinderter Menschen aus Berlin hat der Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung vom April 2021 dokumentiert.[1]

Wir fordern Innensenator Geisel auf, auf Grundlage der Empfehlung der Härtefallkommission für Herrn A. dem Bleiberecht zuzustimmen. Berlin muss wieder zur ursprünglichen Intention der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG zurück kehren und die „dringenden humanitären oder persönlichen“ Härten der antragstellenden Person in der Entscheidung berücksichtigen, statt nur die „Integrationsleistungen“ als alleiniges Kriterium zu honorieren.

 

Pressekontakte:

Xenion, Vanessa Höse, Tel: 0177 6295 142, E-Mail: vanessa.hoese@xenion.org

Flüchtlingsrat Berlin, Nora Brezger, Tel: 0176 7720 9320, E-Mail: brezger@fluechtlingsrat-berlin.de

BNS, Nicolay Büttner, Tel: 0159 0149 0397, E-Mail: n.buettner@ueberleben.org

—-

[1] PM vom 30.4.21: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/pm-berliner-innensenator-ohne-gnade_30april2021.pdf





06.07.2021: Tabubruch in Berlin – SPD Spitzenkandidatin fordert Abschiebungen nach Afghanistan und nach Syrien

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English / Dari / Arabic below

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Das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan und SyriaNotSafe verurteilen aufs Schärfste die heutige Abschiebung in das Kriegsland Afghanistan sowie den Tabubruch der SPD-Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahl Franziska Giffey, die nun auch Abschiebungen in den Folterstaat Syrien ins Spiel bringt.


Unbeirrt von der Eskalation der Gewalt will die Bundesregierung am heutigen Dienstag 6. Juli zum 40. Mal in einer Sammelabschiebung nach Afghanistan abschieben. Auch eine Beteiligung Berlins ist nicht ausgeschlossen, da bei den letzten Abschiebungen häufig auch Menschen aus Berlin an Bord waren. Die Ignoranz der Bundes- und beteiligten Landesregierungen gegenüber der Kriegsrealität in Afghanistan ist erschreckend. Allein innerhalb 24 Stunden haben die Taliban 13 Distrikte eingenommen, mehr als jemals zuvor. Die NATO-Truppen haben das Land verlassen, es herrscht politische Ungewissheit und Angst, Terroranschläge gegen Universitäten, Schulen und soziale Einrichtungen sind an der Tagesordnung.

Dem nicht genug, prescht nun die Berliner SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey vor und fordert neben den Abschiebungen nach Afghanistan auch solche nach Syrien.

„Hier wird populistischer Wahlkampf auf dem Rücken von geflüchteten Menschen gemacht und bewusst ein Tabubruch begangen, um am rechten Rand Wähler:innenstimmen zu fischen“, so Zeynab Jamshidi vom Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan.

Auch wenn bislang „nur“ von Abschiebungen von Straftätern oder sogenannten „Gefährdern“ nach Afghanistan und potentiell nach Syrien die Rede ist, drohen diesen schwere Menschenrechtsverletzungen. Zudem markieren Abschiebungen nach Syrien einen Dammbruch. Abschiebungen von Straftätern oder “Gefährdern” ebnen mittel- oder langfristig den Weg für die Abschiebungen auch anderer Gruppen. Zudem kommt eine Abschiebung nach einer (teil)verbüßten Strafe einer Doppelbestrafung gleich und ist Ausdruck von strukturellem Rassismus. Das Aufenthaltsgesetz kann nicht als Ersatzstrafrecht missbraucht werden. Insbesondere Abschiebungen von verurteilten Jugendstraftätern konterkarieren den Gedanken des Jugendstrafrechts, welches geleitet ist von Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken und beschneiden damit auch den Rechtsstaat. Zudem mindert eine Abschiebung im Anschluss an die oder während der in Deutschland verbüßten Strafe drastisch die Chancen auf Rehabilitierung und Wiedereinstieg ein straffreies Leben.

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Nach Recherchen der ZEIT im April 20211 plant die Bundesregierung derzeit zwar keine Abschiebungen in vom Assad-Regime kontrollierte Regionen, es gebe jedoch Überlegungen zu Abschiebungen in den kurdisch geprägten Nordosten. Auch die „kurdischen Gebiete im Nordirak und in der Türkei“ würden in Betracht gezogen.

Der Vorstoß Giffeys enttarnt sich schon allein deshalb als reine Stimmungsmache vor den Wahlen, da die kurdische Selbstverwaltung in Nordostsyrien bislang noch nicht einmal von der Bundesregierung anerkannt wird. Bei Abschiebungen in von ihr kontrollierte Gebiete müsste die Bundesregierung aber mit ihr zusammenarbeiten. Jetzt sind sowohl die SPD als auch die (künftigen?) Koalitionspartner:innen gefragt, Giffey in ihre Schranken zu weisen und sie aufzufordern, auf rechtspopulistische Wahlkampfmethoden zu verzichten. Mit solchen Aussagen machen sich die Berliner Sozialdemokraten unglaubwürdig.

Das Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan und SyriaNotSafe fordern den sofortigen kompletten Abschiebestopp nach Afghanistan und Syrien und ein Ende des populistischen Wahlkampf-Gebrülls nach Abschiebungen in Kriegs- und Folterstaaten.
Afghanistan Not Safe! Syria Not Safe!

Pressekontakte:

Hannah Wagner (We’ll Come United Berlin Brandenburg und Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan), Tel.: 0163 1601 783

Tareq Alaows, SyriaNotSafe, presse@tareq-alaows.org





04.05.2021: Afghanistan Abschiebung verschoben: Jetzt politische Konsequenzen ziehen!

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Gemeinsame Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL


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Der für heute geplante bundesweite Sammelabschiebe-Charter nach Afghanistan wurde wegen Sicherheitsbedenken verschoben. Dies bestätigt die Kritik von PRO ASYL und den Landesflüchtlingsräten an den Abschiebungen nach Afghanistan, das laut  Global Peace Index das unsicherste Land der Welt ist. Afghanistan befindet sich sicherheitstechnisch im freien Fall. Die prekäre Sicherheitslage hat sich durch den am 1. Mai begonnenen Abzug der NATO-Truppen weiter verschärft. Wie das Machtvakuum gefüllt wird, ist ungewiss. Eine Zunahme der Angriffe durch die Taliban und Versuche zur Machtübernahme sind zu erwarten. Darüber hinaus hat sich die wirtschaftliche Lage in Afghanistan auf Grund der Covid-19-Pandemie extrem verschlechtert, sodass Abgeschobenen ohne familiäres oder soziales Netzwerk die Verelendung droht. Trotzdem bleibe der Grundsatz des Innenministeriums zu Abschiebungen nach Afghanistan weiter unverändert, wie dpa berichtet. Dass der für Dienstag geplante Abschiebeflug nicht vollständig abgesagt, sondern lediglich verschoben wurde, ist vollkommen unangemessen.

 

PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern:

 

1.)   Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen einen sofortigen und ausnahmslosen Abschiebestopp nach Afghanistan erlassen. Aus der prekären und völlig ungewissen Sicherheitslage sowie angesichts der desaströsen wirtschaftlichen Situation, die sich ebenfalls mit dem Truppenabzug weiter verschärfen wird, muss ein bundesweites Abschiebeverbot nach Afghanistan folgen, welches es bei der nächsten Innenministerkonferenz zu beschließen gilt. Bereits jetzt können und müssen die Bundesländer auch in eigener Verantwortung die Abschiebungen nach § 60 a) Abs. 1 AufenthG für sechs Monate ausnahmslos aussetzen. Geflüchtete sind nach der Abschiebung aus Deutschland häufig auch in Afghanistan stigmatisiert. Viele Gerichte, darunter auch der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg, haben festgestellt, dass ihnen eine Rückkehr ohne ein stabiles familiäres oder soziales Netzwerk in Afghanistan nicht zuzumuten ist.

 

2.)   Das Auswärtige Amt muss die Lage und Verfolgungssituation umgehend neu bewerten, da die Lageberichte Grundlage für Asylentscheidungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind. Bisher werden Asylanträge abgelehnt mit der Begründung, es gebe innerhalb des Landes sichere Gebiete, sogenannte innerstaatliche Fluchtalternativen. Doch nach dem Truppenabzug der NATO können auch Städte wie Kabul nicht länger als sicher gelten. Wie aus einem Spiegel-Artikel vom 29.04.2021 hervorgeht, schließen Außen- und Verteidigungsministerium selbst einen „Sturm auf Kabul“ durch aufständische Gruppen nicht mehr aus.

 

3.)   Mit dem Truppenabzug muss allen afghanischen Ortskräften – Dolmetscher:innen, Fahrer:innen und sonstigen Mitarbeitenden der Bundeswehr, der Bundespolizei und anderer Organisationen – mit ihren Familienangehörigen schnell und unbürokratisch die Aufnahme im Bundesgebiet angeboten werden. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Diese Menschen jetzt zurückzulassen, wäre für sie und ihre Familien lebensgefährlich.

 

4.)   Die Bundesregierung muss jetzt den Familiennachzug aus Afghanistan zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen mit allen Mitteln beschleunigen und unterstützen. Hierzu muss ebenso wie für Ortskräfte ein schnelles, unbürokratisches Verfahren installiert werden. Für diese ist die Eröffnung zweier Büros in Kabul und Masar-e Sharif geplant, von wo aus die Aufnahme organisiert werden soll. Da die Visaabteilung der Botschaft in Kabul  infolge eines Anschlags weiterhin geschlossen ist, müssen diese Büros auch für den Familiennachzug genutzt werden. Eine kurzfristige Aufstockung des Personals an den Botschaften in Islamabad oder Neu-Delhi – die derzeit für Visaanträge afghanischer Staatsangehöriger zuständig sind –  ist notwendig. Angesichts der Zeitknappheit und der Gefahren, die den Antragstellenden bei der Reise dorthin drohen, reicht das jedoch nicht aus. Es kann schutzsuchenden Afghanen nicht zugemutet werden, monatelang in Neu-Delhi oder Islamabad auf Termine zur Visumsvergabe zu warten.

 

5.)   Das BAMF muss seine Widerrufspraxis ändern. In jüngerer Zeit widerruft das BAMF in zahlreichen Fällen, in welchen noch vor wenigen Jahren jungen unbegleiteten Minderjährigen die Flüchtlingseigenschaft wegen (drohender) Zwangsrekrutierung durch die Taliban zugesprochen worden war, kurz nach Erreichen der Volljährigkeit den Flüchtlingsstatus. Das darf nicht länger gängige Praxis sein. Auch Abschiebungsverbote werden mit Erreichen der Volljährigkeit widerrufen, da das Bundesamt davon ausgeht, dass es jungen Männern möglich ist, ein Leben am Rande des Existenzminimums auch ohne familiäres oder soziales Netzwerk zu führen. Dies ist indessen – wie jüngst im oben genannten Urteil des VGH Baden-Württemberg deutlich aufgezeigt wurde – nicht der Fall. Widerrufe des BAMF müssen folglich unterbleiben.

 

6.)   Ein gesichertes Bleiberecht muss es auch für jene Afghanen geben, die nur mit einer Duldung in Deutschland leben oder sich seit Jahren im Asylverfahren befinden. Kein Afghane, keine Afghanin in Deutschland darf in der jetzigen Lage zurückgeschickt werden – egal, ob sie  erst vor wenigen Monaten angekommen sind oder seit Jahren hier leben. Die Folgen einer Duldung sind nicht nur ein Leben in ständiger Angst, Perspektivlosigkeit und Armut, sondern auch geringere Chancen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Bildung und in der Entwicklung persönlicher Potenziale. Letztlich sind dies auch verpasste Chancen für die Gesellschaft, in der diese Menschen leben. Mit Blick auf die gemeinsame gesellschaftliche Zukunft ist es geboten, diesen Menschen jetzt eine Lebensperspektive zu eröffnen und ihnen die in einem solchen Fall anstelle von Kettenduldungen gesetzlich vorgesehenen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.

 

Pressekontakt:

Flüchtlingsrat Berlin e.V., Tel.: 030 224 76 3 – 11/ – 09, Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de





30.04.2021: Berlins Innensenator ohne Gnade: Sammelabschiebecharter nach Armenien – Familientrennungen, Abschiebung von Menschen mit Behinderung und pflegender Angehöriger

30.04.2021: Berlins Innensenator ohne Gnade: Sammelabschiebecharter nach Armenien – Familientrennungen, Abschiebung von Menschen mit Behinderung und pflegender Angehöriger weiterlesen »

Berlins Innensenator ohne Gnade: Sammelabschiebecharter nach Armenien – Familientrennungen, Abschiebung von Menschen mit Behinderung und
pflegender Angehöriger
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Flüchtlingsrat, Xenion und BZSL fordern Rückholung der Abgeschobenen

Trotz der anhaltenden globalen Pandemie hält Innensenator Geisel unvermindert an Abschiebungen aus Berlin fest. Dabei erreichen Flüchtlingsrat und Beratungsstellen vermehrt Berichte, die an jeglicher Humanität beim Vollzug der Abschiebungen zweifeln lassen.

Das dem Innensenator unterstellte Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) hat am 31. März 2021 federführend einen bundesweiten Sammelabschiebeflug nach Armenien organisiert. Die psychosoziale Beratungsstelle Xenion hatte erst 14 Tage zuvor für den 30jährigen Herrn P. mit einer körperlichen Behinderung eine barrierefreie Wohnung gefunden. Er konnte dort endlich mit seiner Mutter, Frau S., zusammenleben, die ihn zu Hause pflegte. Zuvor war er in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Erst eine Woche vor der Abschiebung hatte Frau S. vom LEA eine Arbeitserlaubnis für einen Minijob in einer Arztpraxis erhalten.

Zwischen 5 und 6 Uhr morgens des 31. März zertrümmerte die Polizei die Wohnungstür und holte die 55jährige Frau S. ab. Ihr  Sohn steht seitdem unter Schock und befindet sich in psychologischer Behandlung. Er war für seine alltäglichen Verrichtungen auf die Hilfe seiner Mutter angewiesen und infolge der Abschiebung zunächst komplett ohne Pflege und Versorgung. Niemand fühlte sich verantwortlich. Inzwischen konnten durch das Engagement von Xenion ein Pflegedienst und eine Einzelfallhilfe eingesetzt werden. Die abgeschobene Mutter ist in Armenien ohne Bleibe und ohne jede Perspektive.

Am gleichen Tag ließ das Berliner Einwanderungsamt auch die 66jährige chronisch kranke Frau J. abschieben, die außerdem eine körperliche Behinderung hat. Sie lebte in einer Wohnung mit ihrer Tochter, ihrem Enkel, ihrem gehörlosen Sohn und ihrer gehörlosen Schwägerin. Ein psychiatrisches Attest aus Juli 2020 bestätigt u.a. Diabetes, eine medikamentös behandlungsbedürftige psychische Erkrankung sowie kognitive Einschränkungen, weshalb Frau J. auf Anleitung und teilweise Übernahme bei Verrichtungen des alltäglichen Lebens durch ihre Angehörigen angewiesen ist. Das Attest bestätigt krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit für 6 Monate.[1]

Frau J. hatte es nicht mehr geschafft, sich um ein aktualisiertes Attest zu kümmern. Sie wurde am 31. März in den frühen Morgenstunden von der Polizei abgeholt. Ihre gehörlosen Angehörigen wurden brutal aus dem Schlaf gerissen – sie stehen unter Schock. Frau J. musste dafür kämpfen, dass ihr erlaubt wurde, ihren Pyjama in Tageskleidung zu wechseln. Sie wurde in ihrem Rollstuhl im eigens von der Polizei mitgebrachten behindertengerechten Transporter zum Flughafen gebracht. Frau J. ist in Armenien mittel- und obdachlos und ohne medizinische Versorgung. Sie hat keinen Zugang zu den für sie lebensnotwendigen Medikamenten gegen ihre psychische Erkrankung, gegen Bluthochdruck und zum Insulin.

Mit demselben Charter wurde auch eine Familie aus Ludwigshafen abgeschoben. Ein minderjähriger Sohn blieb alleine zurück, er wird seither vermisst, die Presse berichtete.[2]

„Wir sind entsetzt über die Grausamkeit der Abschiebungen, die nur die Spitze des Eisberges darstellen. Die von Innensenator Geisel verantwortete Praxis der gnadenlosen Abschiebung Kranker und Menschen mit Behinderung und der gewaltsamen Trennung von ihren pflegenden Angehörigen widerspricht jeglichen humanitären Grundsätzen“, so Nora Brezger, Sprecherin des Flüchtlingsrat Berlin.

Für Frau J. besteht akute Lebensgefahr in Armenien. Frau S. muss ermöglicht werden, ihren Sohn zu pflegen, der auf ihre Hilfe angewiesen ist.

  • Wir fordern Innensenator Geisel auf, Frau J. und Frau S. sofort zurück nach Berlin zu holen.
  • Wir fordern einen sofortigen Corona-Abschiebestopp, insbesondere in Länder, in denen die Gesundheitsversorgung nicht bzw. nicht mehr angemessen funktioniert.

 

Pressekontakt:

Flüchtlingsrat Berlin e.V., Tel.: 030 224 763 11, Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de

 

[1] https://fluechtlingsrat-berlin.de/attest_armenien_juli2020/

[2] SWR 22.04.21 www.ardmediathek.de/video/zur-sache-rheinland-pfalz/protest-wegen-abschiebung-von-armenischer-familie-aus-ludwigshafen/swr-rheinland-pfalz/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE0NDk5MTQ/





06.04.2021: Abschiebungen nach Afghanistan mitten ins Kriegs- und Pandemiegebiet – bei regelmäßiger Beteiligung von Berlin

06.04.2021: Abschiebungen nach Afghanistan mitten ins Kriegs- und Pandemiegebiet – bei regelmäßiger Beteiligung von Berlin weiterlesen »

Gemeinsame Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat Berlin e.V., dem Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ und dem Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan, hier als pdf

 


 

Monatlich gehen Abschiebecharter von Deutschland aus nach Afghanistan, in das nach dem Global Peace Index[1]gefährlichste Land der Welt, das nun auch noch schwer getroffen ist von der Corona-Pandemie. Auch das Land Berlin beteiligt sich regelmäßig an den Abschiebungen. Dieses Mal stellen Brandenburg und Berlin für den nächsten geplanten Abschiebeflug am 7. April sogar den Flughafen BER zur Verfügung.

 

Der Berliner Innensenator Geisel stimmte zuletzt der Abschiebung des afghanischen Geflüchtete Ali H. am 09. März 2021 zu, der direkt aus der Strafhaft abgeschoben wurde.

 

Ali H. floh 2013 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland und lebte seitdem in Berlin. Er leidet unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung und psychischen Problemen auf Grund von massiven Gewalterfahrungen in Griechenland, die er auf seinem Fluchtweg nach Deutschland machen musste.

In Berlin lebte er zusammen mit seiner Familie, seinen Eltern und Geschwistern sowie seiner Verlobten. Die Abschiebung durchkreuzte seine Pläne von einem gemeinsamen Leben mit ihr.

 

Innensenator Geisel ließ Ali H. als sogenannten „Intensivstraftäter“ nach Afghanistan abschieben, in ein Land, das dieser seit seinem 3. Lebensjahr nicht mehr kennt. Er flüchtete mit seiner Familie in das Nachbarland Iran. Afghanistan ist für Ali ein fremdes Land.

 

Wir gehen davon aus, dass Ali H. zumal wegen seiner Traumatisierung und seiner fehlenden Anbindung in Afghanistan – er kennt dort niemanden – angesichts der kriegerischen Gewalt und der fehlenden Existenzmöglichkeiten und angesichts der extremen politischen, ökonomischen und gesundheitlichen Krise kaum eine Überlebenschance haben wird. Das sehen zunehmend auch die Gerichte in vergleichbaren Fällen so (vgl. Anhang).

 

Seine Mutter schrieb nach der Abschiebung einen verzweifelten Brief an den Innensenator, da sie große Angst um ihren Sohn hat, weil er in Afghanistan in großer Gefahr schwebt. Sie schilderte dem Innensenator sehr persönliche Details über den psychischen Gesundheitszustand ihres Sohnes und bat ihn, ihren Sohn zurück nach Deutschland zu holen. Nur hier hat Ali H. die Möglichkeit einer adäquaten Therapie und Resozialisierung.

Die Antwort des Innensenators bzw. dessen Behörde erfolgte nach wenigen Wochen und ohne jegliches Mitgefühl für die verzweifelte Mutter. Er zieht ohne belastbare Argumente die Aussagen der Mutter von Ali H. in Zweifel und verteidigt die Abschiebung des traumatisierten Mannes.

 

Ein Großteil der aus Berlin und anderswo abgeschobenen „Straftäter“ hat in Afghanistan oder auf der Flucht schwerste psychische Traumata erlitten, nicht selten wurden sie Opfer von Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch. Daraus folgende Drogenkrankheit und psychische Traumatisierung sind oft mitursächlich für hier verübte Straftaten. Statt den Menschen zu helfen, ein straffreies Leben aufzubauen und ihre Traumata adäquat behandeln zu lassen, schiebt Berlins Innensenator sie ab in ein Land ohne jede Möglichkeiten der Therapie oder Resozialisierung.

 

Wir fordern angesichts der aktuellen Lage einen sofortigen und ausnahmslosen Berliner Abschiebestopp nach Afghanistan.

Straftäter*innen sollen nicht durch eine Abschiebung doppelt bestraft werden. Sie sollen ihre Strafe hier verbüßen und hier für ihre Taten belangt werden.

 

Auch wissen die politisch Verantwortlichen wie der Innensenator, dass Afghanistan weit entfernt davon ist, ein „sicheres“ Land zu sein, zumal kürzlich der Einsatz der Bundeswehr dort verlängert wurde.

 

Stoppt alle Abschiebungen nach Afghanistan! Afghanistan ist nicht sicher!

 

Abschiebungsschutz mangels Überlebenschance in Afghanistan – was Gerichte sagen:

 

Das Bundesverfassungsgericht – BVerfG 09.02.2021 2 BvQ 8/21 www.bverfg.de/e/qk20210209_2bvq000821.htmlstoppte kürzlich die Abschiebung eines drogenkranken jungen Mannes, da unklar sei, ob er in Afghanistan zumal unter Corona eine Substitionstherapie erhalten könne. Selbst bei einer gesunden Person sei zweifelhaft, ob sie unter den aktuellen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedingungen durch eigene Arbeit ein Existenzminimum erwirtschaften könne. Werde auf familiäre Strukturen verwiesen, seinen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die afghanische Bevölkerung zu prüfen.

 

Das OVG Niedersachsen 13.01.2021 – 9 LA 150/20 www.asyl.net/rsdb/m29355/ verfügte ein Abschiebungsverbot für einen alleinstehenden gesunden erwerbsfähigen Mann aus Afghanistan wegen der fehlenden Existenzmöglichkeit durch die extrem prekäre wirtschaftliche Lage infolge der Corona Pandemie.

 

Ebenso sieht das in einem ausführlichen Grundsatzurteil auch der VGH Ba-Wü 17.12.2020 – A 11 S 2042/20 www.asyl.net/rsdb/m29309/

 

 

Pressekontakt:

BBZ, Tel.: 030 666 407 21 und Mobil: 0176 248 647 61

[1] https://www.visionofhumanity.org/wp-content/uploads/2020/10/GPI_2020_web.pdf





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