Infoveranstaltung zur mündlichen Verhandlung des BVerfG in Sachen Dublin II
am 26. Oktober 2010 von 19.00 – 21.00 Uhr
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin-Friedrichshain, Robert-Havemann-Saal
Flüchtlinge, Griechenland und das Bundesverfassungsgericht
Vor der öffentlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 28.10.2010 erläutern wir die aktuellen Entwicklungen im Dublin-II-Verfahren.
Die Dublin-II-Verordnung regelt die Zuständigkeit für Asyl in Europa. Der Staat, der als erstes betreten wird, muss die Flüchtlinge aufnehmen. In der Regel sind das die Staaten an den EU-Außengrenzen. Reisen die Flüchtlinge in einen anderen EU-Staat weiter und beantragen dort Asyl, können sie in den Einreisestaat zurückgeschoben werden. Doch nicht überall gibt es gleiche Schutzstandards: Seit Jahren ist bekannt, dass Flüchtlinge in Griechenland menschenrechts- und europarechtswidrig behandelt werden. Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Mitgliedstaaten der EU Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland eingestellt. Die Bundesregierung weigert sich jedoch, dieser Praxis zu folgen. Nur durch gerichtliche Verfahren konnten Abschiebungen verhindert werden. Am 28.10.2010 findet eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung zum Dublin-II-Verfahren in Deutschland.
An der Veranstaltung nehmen teil:
Pater Martin Stark (Berlin), Jesuitenflüchtlingsdienst
Seelsorger in der Abschiebehaft, berichtet von der Situation Betroffener vor der Abschiebung
Rechtsanwältin Giota Massouridou (Athen)
Asylexpertin, berichtet von der aktuellen Lage von Flüchtlingen in Griechenland
Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks (Frankfurt a.M.)
Verfahrensbevollmächtigter anhängiger Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, erläutert die Hintergründe der Verhandlung vor dem BVerfG
Rechtsanwätlin Berenice Böhlo (Berlin), RAV
Moderation
Die Veranstaltung wird realisiert aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin.