Über uns
Die Arbeit des Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Im Flüchtlingsrat Berlin arbeiten seit 1981 Organisationen, Beratungsstellen, Flüchtlingsselbsthilfegruppen, Initiativen und engagierte Einzelpersonen zusammen. Wir setzen uns ein für die Verbesserung der Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen und die Wahrung ihrer Menschenwürde.
Die Verteidigung des Rechts auf Asyl und Flüchtlingsschutz sowie der Abbau staatlicher Diskriminierungen sind unsere wesentlichen Ziele.
Wir sind im Land Berlin aktiv und kooperieren eng mit den Flüchtlingsräten der anderen Bundesländer und mit PRO ASYL.
Ein »Gegenüber« von Politik und Behörden – ein Ansprechpartner für die Öffentlichkeit
Der Flüchtlingsrat setzt sich mit dem Berliner Senat, mit Behörden, Verbänden, Parteien und Politiker*innen auseinander, um die Rechte von Schutzsuchenden zu verteidigen. Auch öffentliche Appelle, Aktionen und Veranstaltungen zu aktuellen flüchtlingspolitischen Entwicklungen dienen diesem Ziel. Er vertritt die Berliner Geflüchtetenarbeit nach außen und ist Ansprechpartner für die Öffentlichkeit und die Medien. Seine Mitglieder arbeiten in vielen öffentlichen Gremien und Organisationen mit.
Durch die regelmäßige Versendung eines Newsletters wird ein großer Interessent*innenkreis in und außerhalb Berlins informiert. Die Teilnahme an den Plena des Flüchtlingsrates ist für alle Interessent*innen offen. Aus dem Plenum heraus können Initiativen und thematische Arbeitsgruppen verabredet werden.
Folgende Themen bestimmen die Arbeit des Flüchtlingsrates
Wir setzen uns ein für
- eine menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender
- Zugang zu Wohnungen statt ausgrenzender Sammellager
- gleichberechtigten Zugang zu Schulbildung, Deutschkursen, beruflicher Qualifizierung und Erwerbsarbeit
- gleiche soziale und medizinische Rechte für Schutzsuchende
- die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Ausbildungs- und Arbeitsverbote
- menschenwürdige Aufnahme und qualifizierte Betreuung minderjähriger Geflüchteter
- Bleiberechts- und Legalisierungsregelungen für geduldete und illegalisierte Menschen
- EU-weite Freizügigkeit für Geflüchtete
- die Abschaffung der DUBLIN-III-Verordnung, der Drittstaaten-Regelung und der „sicheren Herkunftsstaaten“-Regelung
- gegen Abschiebungshaft und die Inhaftierung von Asylsuchenden und „Dublin-Flüchtlingen“
- Zugang zu medizinischer Versorgung für Asylsuchende und Illegalisierte in Zusammenarbeit mit dem Medibüro Berlin – Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrant*innen
Der Flüchtlingsrat arbeitet hierbei eng mit Initiativen zusammen wie dem Netzwerk für Einzelvormundschaften »AKINDA«, der Initiative gegen Abschiebehaft und dem Büro für medizinische Flüchtlingshilfe. Innerhalb des Flüchtlingsrates wurde ein Arbeitskreis zur Situation Junger Geflüchteter (AKJG) gebildet, der sich monatlich trifft.
Der Flüchtlingsrat wird finanziell unterstützt vom Europäischen Förderfonds AMIF, Pro Asyl und nicht zuletzt durch die Beiträge seiner Fördermitglieder und durch Spenden, die für uns sehr wichtig sind, um die Kontinuität und die politische Unabhängigkeit des Flüchtlingsrates zu sichern, und um in akuten Notfällen über unseren Nothilfefonds zu helfen.
Der Flüchtlingsrat arbeitet eng mit den Flüchtlingsräten der anderen Bundesländer zusammen und hat gute Kontakte zu Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Gewerkschaften und Migrant*innenselbstorganisationen. Als Anerkennung für seine Arbeit erhielt er 1989 den Gustav-W.-Heinemann-Bürgerpreis und 1999 den Förderpreis »Demokratie leben« des Deutschen Bundestages.
Der Flüchtlingsrat Berlin ist ein gemeinnütziger Verein. Sie können die Arbeit des Flüchtlingsrates durch eine Voll- oder Fördermitgliedschaft stärken.
Förderer
Unser Projekt „Härtefallberatung schafft Aufenthaltsperspektiven“ wird kofinanziert durch die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration.
Unser Projekt "Stärkung der Standards und Strukturen im Asylverfahren und in der Aufnahme von Schutzsuchenden, insbesondere für minderjährige Geflüchtete, junge Volljährige und ihre Angehörigen, Asylsuchende mit Behinderung und Kriegsvertriebene aus der Ukraine" wird kofinanziert durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF der Europäischen Union.