Härtefallberatung

Bitte beachten Sie: Die Härtefallberatung bietet keine allgemeine Beratung zu Asyl und Aufenthalt an. Wenn Sie Fragen zu bspw. Ablehnungen durch das Bundesamt, Briefen des Verwaltungsgerichts oder Ausweisdokumenten der Ausländerbehörde haben, wenden Sie sich bitte zuerst an eine Asylberatungsstelle oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Erst wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kommt eine Anmeldung bei der Härtefallkommission in Frage. Adressen von Beratungsstellen finden Sie hier unter Kontakt.

Alle Infos zur Härtefallberatung im Flyer Härtefallberatung (Stand Dezember 2024)

Anfragen zur Härtefallberatung ausschließlich per Mail!

barnickel@fluechtlingsrat-berlin.de

jung@fluechtlingsrat-berlin.de


Härtefallkommission in Berlin – Informationen für Antragstellende

Die Härtefallkommission Berlin (HFK) arbeitet auf Grundlage der Berliner Rechtsverordnung zu § 23a Aufenthaltsgesetz (HFK-VO Berlin). Informationen zur Zusammensetzung der Kommission, Kontaktangaben der Mitglieder sowie Hinweise zu möglichen Härtegründen finden sich in unserem Flyer Härtefallberatung (siehe oben).

In der Kommission sitzen sieben Vertreter*innen aus Organisationen und Behörden, die in der Beratung von MigrantInnen und Flüchtlingen aktiv sind: Liga der Wohlfahrtsverbände, evangelische Kirche, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Integrationsbeauftragte des Senats, Senatsverwaltung für Gleichstellung, Flüchtlingsrat Berlin sowie Migrationsrat Berlin. Aufgrund einer Empfehlung der Kommission kann Berlins Innensenatorin die Ausländerbehörde anweisen, in einem besonderen Härtefall eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Sie kann dies aber auch ablehnen.

Geschäftsstelle der Härtefallkommission ist die Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstr. 47, 10179 Berlin-Mitte. Ein Kontakt zur Härtefallkommission ist jedoch nur über das jeweilige Mitglied der Härtefallkommission möglich, nicht über die Geschäftsstelle. Die Vorsitzende der Geschäftsstelle leitet die Sitzungen. Anhand der Ausländerakte bereiten sie und ihr Team die Einzelfälle als Arbeitsunterlage für die Kommission vor.

Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung können nur über die Beratungsstelle eines der sieben Mitglieder der Kommission gestellt werden.

Eine Härtefallberatung beim Flüchtlingsrat Berlin ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit einer der der beiden Vertret*innen des Flüchtlingsrats in der Härtefallkommission möglich, siehe dazu die aktuellen Kontaktdaten 

Weitere Infos zur Härtefallkommission, zu den Voraussetzungen für einen Antrag, zu Mitgliedern und Rechtsgrundlagen sind auch zu finden auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inneres Berlin.

Förderung: Unser Projekt „Härtefallberatung schafft Aufenthaltsperspektiven“ wird kofinanziert durch die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration.





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