Härtefallberatung

Alle Infos zur Härtefallberatung im Flyer Härtefallberatung (pdf)


Härtefallkommission in Berlin – Informationen für Antragstellende

Die Härtefallkommission Berlin (HFK) arbeitet auf Grundlage einer Rechtsverordnung zu § 23a Aufenthaltsgesetz (HFK-VO Berlin). Informationen zur Zusammensetzung der Kommission, Kontaktangaben der Mitglieder sowie Hinweise zu möglichen Härtegründen finden sich in unserem Flyer Härtefallberatung (pdf).

In der Kommission sitzen sieben Vertreter*innen aus Organisationen und Behörden, die in der Beratung von MigrantInnen und Flüchtlingen aktiv sind: Liga der Wohlfahrtsverbände, ev. und kath. Kirche, Integrationsbeauftragte des Senats, Senatsverwaltung für Frauen, Flüchtlingsrat Berlin sowie Migrationsrat Berlin. Aufgrund einer Empfehlung der Kommission kann der Berliner Innensenator die Ausländerbehörde anweisen, in einem besonderen Härtefall eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Er kann dies aber auch ablehnen.

Geschäftsstelle der Härtefallkommission ist die Senatsverwaltung für Inneres, Klosterstr. 47, 10179 Berlin-Mitte. Der Kontakt zur Härtefallkommission erfolgt jedoch stets über das jeweilige Mitglied der Härtefallkommission, nicht über die Geschäftsstelle. Der Vorsitzende der Geschäftsstelle leitet die Sitzungen. Anhand der Ausländerakte bereiten er und sein Team die Einzelfälle als Arbeitsunterlage für die Kommission vor.

Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung können nur über die Beratungsstelle eines der sieben Mitglieder der Kommission gestellt werden.

Weitere Infos zur Härtefallkommission, zu den Voraussetzungen für einen Antrag, zu Mitgliedern und Rechtsgrundlagen sind auch zu finden auf den Seiten der Senatsverwaltung für Inneres Berlin.

Förderung: Unser Projekt „Härtefallberatung schafft Aufenthaltsperspektiven“ wird kofinanziert durch die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration.





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