26.01.2023: Asylsuchenden wird wegen Unterbringungsnotlage privates Wohnen erlaubt

Flüchtlingsrat begrüßt Entscheidung von Sozialsenatorin Kipping, Asylsuchenden das private Wohnen ab dem ersten Tag zu erlauben


Der Flüchtlingsrat begrüßt nicht zuletzt angesichts der menschenunwürdigen Zustände im Massenlager TXL die Entscheidung von Sozialsenatorin Kipping, Asylsuchenden endlich das private Wohnen ab dem ersten Tag zu erlauben. Dazu PM SenIAS vom 26.01.2023:
https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1288274.php

Voraussetzung ist, das die Registrierung des Asylgesuchs erfolgt ist und eine Verteilung nach Berlin vorliegt.

Das BMI hatte diese Option den Ländern auf Nachfrage von MdB Clara Bünger bereits im Oktober 2022 eingeräumt:
https://fluechtlingsrat-berlin.de/bmi_wohnpflicht_49asylg

Nachdem wir monatelang Druck auf den Senat gemacht und ihnen die Gesetze erklärt haben, nachdem im Oktober auch das BMI bestätigt hat dass sowas geht, nachdem auch die Senatorin den Unterschied zwischen § 47 AsylG und § 12a AufenthG verstanden hat, hat Berlin im Hinblick auf die akute Unterbringungsnotlage gemäß § 49 AsylG die Aufhebung der Wohnpflicht in AEs in Berlin verfügt.

Vielleicht ja mal ein Vorbild auch für andere Bundesländer?

Zur Historie sei auf BaWüs MP Lothar Späth verwiesen, der 1980 im Bundesrat die Einführung der Pflicht für Asylbewerber im Sammellager zu leben wie folgt bewarb (zitiert nach www.fluechtlingsrat-berlin.de/doku_asylblg_verfassung Kapitel 2.1):

„Der Notwendigkeit, der zweiten Generation der Ausländer zu helfen, kann man nicht Rechnung tragen, wenn ein Asylantenstrom ohnegleichen das Ganze überschwemmt. …

Seit 1976 gibt es keine Innenministerkonferenz und kaum ein Gespräch des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten, in dem wir nicht darauf aufmerksam machen, wie die Quote der Scheinasylanten steigt.

Ich kann Ihnen ein Geheimnis verraten: Es gibt nur ein Land, in dem die Zahl gesunken ist, das ist Baden-Württemberg. Das hängt damit zusammen, daß wir im Vorgriff die Arbeitserlaubnis versagt haben. was Wunder gewirkt hat. Wenn wir ab 1. September die ersten sieben Sammellager in Betrieb nehmen, werden Sie sehen, daß die Zahl noch schneller heruntergeht.

Ab September gibt es bei uns kein Einsickern von Asylanten mehr.

Interessant ist, daß die Zahl 5000 in Baden-Württemberg im Juni auf nur noch 1.400 abgesunken ist und eine weiter sinkende Tendenz aufweist. Der Grund ist ganz einfach: Die Türken bleiben in Baden-Württemberg aus, weil sie keine Arbeitserlaubnis erhalten und nicht mehr ihre Kontaktadressen anlaufen können, sondern sich in Sammellager begeben müssen. ….. „





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