News und Termine

Filmabend: Das Recht, Rechte zu haben

07.02.25 um 18 Uhr

Veranstaltungsort: Fabrik Osloer Straße e.V., Osloer Straße 12 in 13359 Berlin, 2. Hinterhof, 1.Etage, Café und Theaterraum. Die Veranstaltung ist eine Kooperation von Demokratie in der Mitte, Flüchtlingsrat Berlin , RomaniPhen und With Wings and Roots. Der Raum ist barrierefrei zugänglich.

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Beratungsstellenflyer Afghanistan

In Berlin gibt es eine aktive afghanische Community und daraus resultierend eine Reihe an fachkundigen Beratungsstellen und Unterstützungstrukturen für Afghan*innen in Berlin. In unserem Flyer findet ihr eine Auflistung von Beratungsstellen mit Angabe ihres Angebots.

Die Liste ist nicht erschöpfend. Über Hinweise auf weitere Angebote oder notwendige Aktualisierungen sind wir dankbar.

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Newsletter Januar 2025

In unserem Newsletter finden Sie Informationen zu unserer Arbeit, politischen wie rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich Flucht und Migration sowie Veranstaltungshinweise und Stellenausschreibungen.

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Einschränkung des Schutzes von geflüchteten Drittstaatler*innen aus der Ukraine

Während für ukrainische Geflüchtete der vorübergehende Schutz und die Geltung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert worden sind, gilt dies für viele aus der Ukraine Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit nicht: Wenn sie in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung in vielen Fällen ab dem 5. März 2025 keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mehr erhalten – selbst wenn sie vorher schon in deren Besitz waren. Damit bricht die Bundesregierung ihr früheres Versprechen, Personen mit und ohne ukrainische Staatsangehörigkeit gleich zu behandeln.

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Appell gegen Leistungskürzungen nach dem so genannten Sicherheitspaket

Laut Aussage des Staatssekretärs Aziz Bozkurt hat Berlin noch nicht abschließend entschieden wie und ob die Kürzungen nach §1 Abs 4 Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt werden sollen.

Bereits Ende November 2024 hatten wir uns diesbezüglich an ihn gewandt und stehen seither mit ihm im Austausch, auch weil es einen erfreulichen Erlass aus Rheinland- Pfalz gibt, der der die Leistungskürzungen untersagt und auch mittlerweile drei Gerichtsurteile (SG Landshut S 11 AY 19_24 ER; SG Nürnberg S 17 AY 68_24 ER; SG Osnabrück) , die immer positiv im Sinne der Kläger*innen entschieden haben. Hier findet ihr unseren Appell.

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