Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Aktuelles
Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen – unabhängig von der Herkunft!
Der Flüchtlingsrat Berlin plädiert zum Tag der Menschenrechte für den Erhalt von Berlins Aufnahmeregel für Verwandte von afghanischen, syrischen und irakischen Berliner*innen.
» weiterlesenSomalia hat Deutschland die Rücknahme von Geflüchteten „ohne Bleiberecht“ zugesagt. Ein entsprechendes Abkommen, welches schnellere Rückführungen ermöglichen wird, soll laut Bundeskanzler Scholz auf dem Weg sein.
» weiterlesenDiese Woche wird im Bundestag über den Haushalt 2025 verhandelt – dabei darf das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan nicht in Vergessenheit geraten. Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein und Berlin und der Afghanische Stammtisch Schleswig-Holstein fordern die Weiterführung des lebensrettenden Aufnahmeprogramms und einen bundesweiten Abschiebungsstopp von Afghan*innen in Deutschland.
» weiterlesenGemeinsam mit 16 anderen Organisationen fordern wir Finanzsenator Evers auf, die Verlängerung der Aufnahmeregelungen unverzüglich freizugeben und diese dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu übermitteln, damit eine rechtzeitige Verlängerung zum 1.1.2025 sichergestellt ist.
» weiterlesenSeit 2015 bietet die Kampagne Plus1 der Berliner Club- und Musikszene eine Struktur, Geflüchtete in Berlin solidarisch zu unterstützen, in dem sie ihre Gästelisten-Gäste um eine Spende bitten. Bereits mehrmals haben sie sich dafür entschieden, mit diesen Spenden den Flüchtlingsrat unterstützen.
» weiterlesenAnträge auf Kostenübernahme für die Unterbringung in Wohnungen werden derzeit vom LAF nicht mehr geprüft – dazu sei keine Kapazität da. Nach anwaltlicher Einschätzung sind daher gleich und parallel mit dem Antrag auf Kostenübernahme beim LAF auch einstweilige Rechtsschutzanträge beim Sozialgericht möglich und notwendig.
Einen Musterantrag für einen solchen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung“ findet ihr unten.
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Referentin: Rechtsanwältin Maria Kalin
18 Uhr online
Wie funktioniert der Familiennachzug zu minderjährigen Geflüchteten? Worauf muss insbesondere geachtet werden? Um diese Fallkonstellation geht es in unserer Online-Fortbildung. Außerdem werden Rechtsmittel wie die Remonstration erklärt – das Verfahren, welches eine Ablehnung der Botschaft ähnlich einer Klage herausfordert.
Zur Anmeldung geht es hier.
18 Uhr online
In der Fortbildung werden die Reformen des Staatsangehörigkeitsgesetzes umfassend behandelt. Wir beginnen mit einer kurzen historischen und theoretischen Einordnung des Gesetzes, um ein tieferes Verständnis für seine Entwicklung und die vorgenommenen Änderungen zu ermöglichen. Anschließend beleuchten wir die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts, wobei ein besonderer Fokus auf die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gelegt wird. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Fortbildung ist der Austausch von Erfahrungen aus der Beratungspraxis.
Die Fortbildung wird im Rahmen unseres AMIF-Projektes von der Europäischen Union gefördert.
Referentin ist Magdalena Benavente, Juristische Referentin für Migrationsrecht
Zur Anmeldung geht es hier.