Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Aktuelles
Schutz statt Abschiebung: Deutschlands Verantwortung angesichts der eskalierenden Gewalt in der Islamischen Republik Iran Landesflüchtlingsräte Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, und Sachsen fordern einen bundesweiten Abschiebestopp, Schutz und humanitäre Visa für Oppositionelle aus dem Iran.
» weiterlesenUnter dem Motto „Zusammen gegen Kriegsverbrecher – Anti Golani Recycling!“ finden am 19. und 20. Januar in Berlin drei Demonstrationen in unmittelbarer Nähe des Kanzleramts statt. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen setzen damit gemeinsam ein klares Zeichen gegen Kriegsverbrechen und für Menschenrechte.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach Gesprächen mit dem syrischen Interimspräsidenten Ahmad al-Sharaa ein Finanzpaket in Höhe von rund 620 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 zugesagt, offiziell für Wiederaufbau und humanitäre Hilfe in Syrien. Diese europäische Millionenhilfe wird verhandelt, während weiterhin Gewalt eskaliert und die Bevölkerung barbarisch getötet wird.
Zugleich stehen deutsche Abschiebungen auch in Kriegs- und Krisenregionen sowie die Normalisierung der Zusammenarbeit mit rassistischen, islamistischen und menschenfeindlichen Akteuren auf der politischen Agenda – eine Politik, die Fluchtursachen in den Transit- oder Herkunftsländern verschärft und geflüchtete Menschen erneut in Lebensgefahr bringt.
09.12.2025 Offener Brief von mehr als 250 Organisationen zur Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan
Menschenrechte wahren – Versprechen halten!
Noch immer warten rund 1.800 Afghaninnen und Afghanen, die eine Aufnahmezusage von der Bundesregierung bekommen haben, darauf, endlich nach Deutschland evakuiert zu werden. Die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. Unter den Betroffenen sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Mitarbeitende von Hilfsorganisationen, Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende. Sie haben sich über Jahre für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte – auch im Interesse Deutschlands. Durch die von Pakistan gesetzte Frist bis Ende dieses Jahres droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan, sollten sie nicht von Deutschland aufgenommen werden.
» weiterlesenNach längerer Pause wieder Infos aus der Geschäftsstelle. Dieses Mal dabei: Vorstandswahl, Gaza- Familiennachzug, Iran Visaverlängerung, und und und…
» weiterlesenSamana Mohammadi droht der Tod – wir fordern die sofortige Aufnahme!
Am heutigen Freitag, 06.02.2026 findet eine Kundgebung für die Aufnahme von Samana Mohammadi, einer afghanischen Sozialarbeiterin und Menschenrechtsaktivistin statt.
❗ Freitag, 06.02.2026
⚠️ Auswärtiges Amt
🕒 15 Uhr
Samana Mohammadi ist 32. Sie ist Sozialarbeiterin aus Herat, Afghanistan und hat ihr Leben lang gegen Unterdrückung gekämpft. Trotz erheblicher gesellschaftlicher und familiärer Widerstände absolvierte sie eine akademische Laufbahn als Soziologin und Sozialarbeiterin und engagierte sich über Jahre hinweg öffentlich für die Rechte von Frauen. Ihre Aufnahmezusage für Deutschland wurde widerrufen. Deshalb ziehen wir gemeinsam vor das Auswärtige Amt. (Mehr im Aufruf)
» weiterlesenاطلاعات مهم برای ایرانی هایی که با ویزای شنگن ( ویزای موقت C) در برلین اقامت دارند .اکنون میتوانند ویزای شان را بمدت 90روز تمدید کنند. لطفا برای این کار از طریق فرم تماس با
LEA Berlin
:اگر سوال یا مشکلی دارید، لطفاً با ما تماس بگیرید
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
هنگام درخواست تمدید ویزا ،باید توصیح دهید که از زمان خروج شما ازایران، به چه دلیل بازگشت شمارا( در حال حاضر ) غیر ممکن میکند.
لطفا توجه کنید ای گزینه درحال حاضر ، فقط در اداره خارجی های برلین ممکن میباشد
Referenten: Rechtsanwalt Benjamin Raabe und Dipl.-Päd. Patrik Boerner
Termin: 3.12.2025 | 18-21 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Unkostenbeitrag: 25€ (incl. MwSt.)
Junge geflüchtete Menschen, die als unbegleitete Minderjährige hier ankamen und über stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung unterstützt wurden, stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, das heißt häufig in prekäre Geflüchtetenunterkünfte ohne ausreichende Begleitung. In vielen Fällen sind sie dafür nicht ausreichend vorbereitet. Aus Kostengründen werden gerade bei Geflüchteten die dringend notwendigen pädagogischen Hilfen gestrichen und offensichtlich bestehende Ansprüche nicht erfüllt. Oft bleibt – wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird - nur noch der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht. Wie kann es aber gelingen, den jungen Menschen vor Gericht zu helfen, für die Fortsetzung der Hilfen zu streiten, neue Hilfe einzusetzen?
Im Rahmen dieser Fortbildung geht es um die rechtlichen Grundlagen und Strategien zur Durchsetzung der Rechtsansprüche aus §§ 41 SGB VIII, ggf. auch in Verbindung § 35a SGB VIII. Weiterhin geht es auch um Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Menschen ohne deutschen Pass haben wegen der Regelung des § 6 Abs. 2 SGB VIII weitgehenden Zugang zum System Jugendhilfe, besondere migrationsrechtliche Kenntnisse sind daher nicht zwingend erforderlich.
Die Fortbildung richtet sich explizit an Kolleginnen und Kollegen, die Lust haben, in dem Rechtsgebiet tätig zu werden und Fälle zu übernehmen. Neben der anwaltlichen Perspektive von Rechtsanwalt Benjamin Raabe gibt Dipl.-Päd. Patrik Boerner wichtige Tipps zur Vernetzung und zum Verfahren, denn in der Regel bedarf es bei diesen Verfahren Unterstützung von Fachkräften der sozialen Arbeit.
Anmeldungen bitte bis 26.11.25 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV| Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin | Tel.: 030-417235-55 | Fax: -57 | Email: fortbildung@rav.de
Mit der Anmeldung stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Stornierung von Seminaren, z. B. bei Ausfall der Referent*in bleibt vorbehalten. Weitere Bedingungen unter https://rav.de/fortbildung. Informationen zum Datenschutz unter: https://rav.de/datenschutz/.
Termin: Montag, 15. September 2025 von 15 bis 18 Uhr
Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin (im ersten Hof rechte Glastür)
Viele geflüchtete Familien mit Kindern sind gezwungen, in beengten und ungeeigneten Unterkünften zu leben, ohne Privatsphäre und ohne die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Auch Familien mit bereits anerkanntem Schutzstatus sind davon betroffen. Ziel ist es, Geflüchtete in reguläre Mietwohnungen zu vermitteln. Bis dahin braucht es kindgerechte Übergangsunterkünfte, also abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Bad und eigener Küche sowie der Möglichkeit zur Selbstversorgung.
Doch die Realität sieht oft anders aus und diese Rahmenbedingungen werden vielerorts nicht gewährleistet. Die Fortbildung thematisiert die Umsetzung von Kinderschutz und Kinderrechten in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Über rechtliche Grundlagen hinaus besprechen wir strukturelle Herausforderungen und gängige Praxen.
Zudem tauschen wir uns über konkrete Handlungsansätze für eine kindgerechte Infrastruktur aus und sammeln gemeinsam Ideen für den Ausbau von Angeboten zur Stärkung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Referent: Andreas Groß arbeitet für die Kinderrechtsorganisation Save the Children. Dort leitet er zurzeit das Projekt „Schützen. Stärken. Beteiligen. Kinderschutz und Kinderrechte in Unterkünften umsetzen.“ Zuvor hat er einige Jahre selbst in Unterkünften für geflüchtete Menschen gearbeitet.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich per E-Mail an unter Jekta@fluechtlingsrat-berlin.de.
Verwenden Sie im Betreff bitte: „Anmeldung Fortbildung“.
Geben Sie bitte in der E-Mail Name, Funktion sowie Organisation, Träger oder Unterkunft an.
Die Fortbildung wird vom AMIF-Fond der EU mitfinanziert.
