Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Aktuelles

20.09.2025 Pressemitteilung zum Weltkindertag

Zum Weltkindertag fordert der Arbeitskreis junger Geflüchteter des Flüchtlingsrats Berlin gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft BERLIN (GEW BERLIN) und dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS): Integration statt Segregation für geflüchtete Kinder und Jugendliche – wir sagen Nein zu Lagerschulen und Isolation, Ja zu Teilhabe durch Bildung.

Während in Berlin über 400.000 Schüler*innen ins neue Schuljahr starten, warten in den Unterkünften hunderte geflüchtete Kinder und Jugendliche immer noch auf einen Schulplatz.
Statt Integration setzt der Berliner Senat zunehmend auf Lagerschulen – isolierte Klassen in oder neben Sammelunterkünften. Was ursprünglich als Notlösung gedacht war, droht sich zum Regelfall zu entwickeln: Schon heute lernen hunderte Kinder in Tegel ausschließlich innerhalb der Unterkunft, weitere Standorte in Tempelhof, Lichtenberg oder Hasenheide sind angekündigt.

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30.06.2025 -Tabubruch beim Kinderschutz: Geplante Großunterkunft in der Hasenheide gefährdet geflüchtete Kinder

Der Arbeitskreis junge Geflüchtete des Flüchtlingsrats Berlin und das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) warnen eindringlich vor Kinderrechtsverletzungen im Rahmen einer geplanten Erstaufnahmeeinrichtung in der Werner-Düttmann-Siedlung in Berlin-Kreuzberg. Besonders schwer wiegen zwei Vorhaben: Die gemeinsame Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger mit erwachsenen Asylsuchenden – und die segregierte Beschulung geflüchteter Kinder innerhalb der Unterkunft. […]

Die gesamte Pressemitteilung findet ihr hier:

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18.06.25 Die neue Gebührenverordnung für LAF-Unterkünfte: Enormer Verwaltungsaufwand, gefährdete Existenzen

Die neue Unterbringungsgebührenverordnung (UntGebO) des Berliner Senats ist ein sozialpolitischer Rückschritt: Mit unverschuldeten Zahlungslücken im fünfstelligen Bereich gefährdet er Existenzen und lähmt die ohnehin schon überforderte Verwaltung absehbar.

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Keine Großunterkunft für Kinder und Jugendliche – Kinder schützen, soziale Segregation verhindern!

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant eine Großunterkunft als zentrale Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) mit etwa 240 Plätzen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMG)In der EAC soll das Vor-Clearing der UMG stattfinden, welches u.a. das Screening nach neuer GEAS Screening-Verordnung (d.h. Registrierung, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitscheck und Vulnerabilitätsprüfung), die (vorläufige) Inobhutnahme gemäß §42a SGB VIII, die Altersschätzung und die Verteilentscheidungen umfasst. Als Akteure aus der politischen, sozialen und psychosozialen Arbeit kritisieren wir die eklatanten Kinderrechtsverletzungen, die hierbei in Kauf genommen werden, scharf und fordern die Entscheidungsträger*innen zu einem Stopp dieses Vorhabens auf.

Hier könnt ihr unser gesamtes Positionspapier lesen:

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13.06.25 Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte Innenminister*innenkonferenz: Mit Anlauf nach rechts

Während weltweit sind mit über 122 Millionen mehr Menschen auf der Flucht als je zuvor, treiben die Innenminister*innen aus Bund und Ländern die Abschottung Europas und die systematische Entrechtung von Geflüchteten weiter voran. Gerichtliche Entscheidungen zur Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen an den Grenzen oder von Leistungsstreichungen werden vorsätzlich missachtet, der Rechtsstaat wird kalkuliert demontiert. Gleichzeitig ist die Zivilgesellschaft, u.a. Menschen, die Schutzsuchende unterstützen, unterschiedlichen Angriffen von politischer Seite ausgesetzt.

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Infosheet: Die neue Gebührenordnung für LAF-Unterkünfte in Berlin

Im Rahmen von zwei Fortbildungen mit Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff im Januar und April 2025 haben wir zu den Neuerungen der Gebührenverordnung für LAF-Unterkünfte informiert. Daraus entstanden ist das unten verlinkte Infoblatt, in dem wir auf die Stolperfallen der neuen Verordnung hinweisen und rechtliche Schritte erläutern, die dagegen unternommen werden können.

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Rechtsansprüche für junge volljährige Geflüchtete vor Gericht vertreten

Referenten: Rechtsanwalt Benjamin Raabe und Dipl.-Päd. Patrik Boerner

Termin: 3.12.2025 | 18-21 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)

Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin

Unkostenbeitrag:  25€ (incl. MwSt.)

Junge geflüchtete Menschen, die als unbegleitete Minderjährige hier ankamen und über stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung unterstützt wurden, stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, das heißt häufig in prekäre Geflüchtetenunterkünfte ohne ausreichende Begleitung. In vielen Fällen sind sie dafür nicht ausreichend vorbereitet. Aus Kostengründen werden gerade bei Geflüchteten die dringend notwendigen pädagogischen Hilfen gestrichen und offensichtlich bestehende Ansprüche nicht erfüllt. Oft bleibt – wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird - nur noch der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht. Wie kann es aber gelingen, den jungen Menschen vor Gericht zu helfen, für die Fortsetzung der Hilfen zu streiten, neue Hilfe einzusetzen?
Im Rahmen dieser Fortbildung geht es um die rechtlichen Grundlagen und Strategien zur Durchsetzung der Rechtsansprüche aus §§ 41 SGB VIII, ggf. auch in Verbindung § 35a SGB VIII. Weiterhin geht es auch um Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Menschen ohne deutschen Pass haben wegen der Regelung des § 6 Abs. 2 SGB VIII weitgehenden Zugang zum System Jugendhilfe, besondere migrationsrechtliche Kenntnisse sind daher nicht zwingend erforderlich.
Die Fortbildung richtet sich explizit an Kolleginnen und Kollegen, die Lust haben, in dem Rechtsgebiet tätig zu werden und Fälle zu übernehmen. Neben der anwaltlichen Perspektive von Rechtsanwalt Benjamin Raabe gibt Dipl.-Päd. Patrik Boerner wichtige Tipps zur Vernetzung und zum Verfahren, denn in der Regel bedarf es bei diesen Verfahren Unterstützung von Fachkräften der sozialen Arbeit.

Anmeldungen bitte bis 26.11.25 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV| Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin | Tel.: 030-417235-55 | Fax: -57 | Email: fortbildung@rav.de
Mit der Anmeldung stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Stornierung von Seminaren, z. B. bei Ausfall der Referent*in bleibt vorbehalten. Weitere Bedingungen unter https://rav.de/fortbildung. Informationen zum Datenschutz unter: https://rav.de/datenschutz/.

Anmeldung

Fortbildung: Kinderschutz und Kinderrechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Termin: Montag, 15. September 2025 von 15 bis 18 Uhr
Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin (im ersten Hof rechte Glastür)

Viele geflüchtete Familien mit Kindern sind gezwungen, in beengten und ungeeigneten Unterkünften zu leben, ohne Privatsphäre und ohne die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Auch Familien mit bereits anerkanntem Schutzstatus sind davon betroffen. Ziel ist es, Geflüchtete in reguläre Mietwohnungen zu vermitteln. Bis dahin braucht es kindgerechte Übergangsunterkünfte, also abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Bad und eigener Küche sowie der Möglichkeit zur Selbstversorgung.

Doch die Realität sieht oft anders aus und diese Rahmenbedingungen werden vielerorts nicht gewährleistet. Die Fortbildung thematisiert die Umsetzung von Kinderschutz und Kinderrechten in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Über rechtliche Grundlagen hinaus besprechen wir strukturelle Herausforderungen und gängige Praxen.

Zudem tauschen wir uns über konkrete Handlungsansätze für eine kindgerechte Infrastruktur aus und sammeln gemeinsam Ideen für den Ausbau von Angeboten zur Stärkung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

Referent: Andreas Groß arbeitet für die Kinderrechtsorganisation Save the Children. Dort leitet er zurzeit das Projekt „Schützen. Stärken. Beteiligen. Kinderschutz und Kinderrechte in Unterkünften umsetzen.“ Zuvor hat er einige Jahre selbst in Unterkünften für geflüchtete Menschen gearbeitet.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich per E-Mail an unter Jekta@fluechtlingsrat-berlin.de.

Verwenden Sie im Betreff bitte: „Anmeldung Fortbildung“.
Geben Sie bitte in der E-Mail NameFunktion sowie Organisation, Träger oder Unterkunft an.

Die Fortbildung wird vom AMIF-Fond der EU mitfinanziert.





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