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Berliner Praxis der rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geüchteter nicht kindeswohlgerecht
Pressemitteilung 07.03.25
Pressemitteilung:
Die derzeitige Praxis der rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geüchteter (UMG) in Berlin während der (vorläugen) Inobhutnahme durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verstößt gegen das Kindeswohl und nationale sowie internationale rechtliche Vorgaben. Die bisherige Regelung, wonach Mitarbeitende der Senatsverwaltung selbst die rechtliche Vertretung dieser besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen übernehmen, führt zu unauösbaren Interessenkonikten und stellt keine unabhängige Vertretung sicher.
11.03.2025 Zurückweisungen um jeden Preis, selbst gegen geltendes nationales und EU- Recht und den Willen der europäischen Nachbarländer, ist eine Totalabsage an die menschenrechtlichen Prinzipien der Europäischen Union. Gerade angesichts weiterhin eskalierender Konflikte und Kriege auf der Welt scheint dieses Sondierungspapier damit geradezu zynisch zu sein.
» Presseerklärung LesenDer Flüchtlingsrat Berlin ist erschüttert über einen Wahlkampf, der sich überwiegend auf Migrationsthemen konzentriert, ohne echte Lösungen für die drängenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen aufzuzeigen.
» Presseerklärung LesenGemeinsamer Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum 37. Parteitag der CDU am 3. Februar 2025
» Presseerklärung Lesen27.01.25 Gedenken bedeutet Verantwortung
Pressemitteilung Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27.01.2025
Heute vor genau 80 Jahren wurde das Konzentrationslager Ausschwitz befreit. Ausschwitz – ein Ort furchtbarer Verbrechen, an dem mehr als eine Millionen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer politischen Auffassung oder auch nur ihrer Solidarität mit anderen, die nicht in das Bild der Nazis passten, von diesen ermordet wurden. Ein Ort vollkommener Willkür, an dem Menschen nicht mehr als solche gesehen wurden. Die Erkenntnis, welche Entwicklungen an diesen Punkt geführt hatte, wurde Artikel 1 des Grundgesetzes, welches 1949 verkündet wurde und das bis heute die Grundlage unseres Staates bildet: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Mit dem Grundgesetz sollte festgehalten werden, was unumstößlich zu gelten hat, unabhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen Regierung, unabhängig selbst von der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung – denn eben diese hatte Ausschwitz herbeigeführt. Die Erinnerung an Ausschwitz ist damit auch eine an die Verantwortung, die wir als Gesellschaft für alle Menschen haben, die in ihr leben. Um die Würde jedes und jeder Einzelnen auch in Zeiten zu schützen, in denen die gesellschaftliche Stimmung sich gegen Gruppen von Menschen richtet, haben wir uns dieses Grundregelwerk gegeben, welches sinnhafterweise den Rahmen einschränkt, in dem die Politik agieren darf. Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 aus aus dem gleichen Erbe entstand, garantiert es bis heute neben anderem die freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Glaubens, der Meinung sowie das Recht, in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung zu suchen.
„In der Woche, in der sich die Befreiung von Ausschwitz zum 80. Mal jährt, bringt eine Partei in Anträge in den Bundestag ein, welche unsere Grundprinzipien in Frage stellen. Das Resultat ist schon vorher offensichtlich: Denn unabhängig davon, ob diese Anträge angenommen werden und mit welchen Stimmen dies geschieht, ist der Hass in der Gesellschaft einmal mehr angefacht worden, die Ausgrenzung und Entrechtung einiger Menschen einmal mehr vorangetrieben worden.“, so Mari Lampe vom Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Erinnerungen des Horrors, welche eine Politik mit sich brachte, deren Garantie auf Recht und Schutz nur für manche galt, sowie der Kraft und Mühe, mit der unser Rechtsstaat in diesem Gedenken aufgebaut wurde, ist erschütternd. Persönliche Wahlerfolge scheinen wichtiger als der Bestand unserer Demokratie, deren Grundlage es ist, die Rechte eines jeden Menschen zu schützen.
„Wenn Vertreter von Volksparteien die Abweisung selbst von Menschen mit Schutzanspruch und die unbefristete Inhaftierung von Ausreisepflichtigen – auch wenn eine Ausreise faktisch nicht möglich ist – fordern, ein gemeinsames Abstimmen mit rechtsextremen Parteien ‚unerheblich‘ finden und sich damit rühmen, keine Kompromisse einzugehen, dann sind wir an einem Tiefpunkt angekommen, den man an diesem Tag mit Überzeugung ‚geschichtsvergessen‘ bezeichnen kann.“, so Adam Bahar vom Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Wir müssen uns als Gesellschaft bewusst sein, dass die Haltung gegenüber Schutzsuchenden direkt mit unserer Geschichte und den Lehren aus dem Holocaust verbunden ist. Die Einhaltung internationaler Asylrechte und der Schutz vor Verfolgung sind keine Nebensächlichkeiten, sondern Verpflichtungen, die aus unserer Geschichte resultieren. Wenn die Rechte von Schutzsuchenden infrage gestellt werden, wird auch die gesellschaftliche Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte untergraben.
Der Flüchtlingsrat Berlin fordert die Vertretenden aller politischen Parteien auf, die Entwicklungen der Vergangenheit und die furchtbaren Erinnerungen, die damit einhergehen, ernst zu nehmen und sich in aller Deutlichkeit zu Rechtsstaat und zur Allgemeingültigkeit von Rechten für alle Menschen zu bekennen.
Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar, unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Status. Das Schüren von Hass darf keine legitime politische Strategie werden. Die Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien darf keine Handlungsmöglichkeit im politischen Geschehen darstellen.
» Presseerklärung LesenWer darf meine Briefe öffnen? Darf ich Besuch empfangen? Wie lange darf ich weg sein? Was kann ich gegen Rassismus und Diskriminierung tun?
Informationen über die Rechte von Bewohnenden in einer Unterbringung für Geflüchtete in unserem Flyer. Bestellungen an buero@fluechtlingsrat-berlin.de (kostenlos bzw. gegen Spende).
» Mehr InformationenMenschen mit Schutzstatus in Griechenland bekommen in der letzten Zeit vermehrt Briefe vom BAMF, die ihnen eine freiwillige Rückkehr nach Griechenland nahelegt. Dort könnten sie das Unterstützungs-programm „Helios+“, ein Nachfolger des bekannten Helios-Programm, in Anspruch nehmen.
Was hat es mit diesem Schreiben auf sich und wie sollte damit umgegangen werden?
Unten findet ihr ein Infoblatt mit dem aktuellen Kenntnisstand um das griechische Helios+ Programm und die entsprechenden Anschreiben des BAMF.
» Mehr InformationenAppell: Gesundheit – unteilbar!
Gemeinsam gegen Ausgrenzung und für ein gerechtes Gesundheitssystem!
Gemeinsam mit 135 weiteren Akteure aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich erheben wir unsere Stimme gegen Ausgrenzung und für einen verbesserten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für alle. Wir sind besorgt über populistische und menschenverachtende Aussagen bis weit in die politische Mitte hinein, die die berechtigte Unzufriedenheit mit dem Gesundheitssystem vieler Menschen nutzen, um gegen Migrant*innen, geflüchtete und armutserfahrene Personen, Menschen mit Behinderungen und andere sozial benachteiligte Gruppen zu hetzen. Stattdessen muss eine neue Bundesregierung das Thema Gesundheit wieder hoch auf die Agenda setzen und die Frage angehen, wie der Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle in Deutschland lebenden Menschen verbessert werden kann.
Den Appell findet ihr unten.
» Mehr InformationenVermeintliche Sicherheit?! Gesetzesänderungen auf Kosten der Menschenrechte
Zum Unsicherheitspaket der Bundesregierung
Das am 18.10.2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems ist am 31.10.2024 in Kraft getreten. Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert die Einführung des Gesetzes und dessen Inhalte und verurteilt die damit einhergehenden Einschränkungen der Rechte geflüchteter Menschen. Sicherheit für ein ganzes Land kann nicht durch die Einschränkungen von Rechten, Leistungskürzungen und vermehrte Überwachung einer sozialen Gruppe erreicht werden. werden. Diese verstärken vielmehr die Unsicherheiten von Betroffenen, anstatt die notwendige gesamtgesellschaftliche Stabilität zu fördern. Stattdessen bedarf es der Garantie von Rechten und Investitionen in Präventions-, Bildungs-, Beratungs- und psychosoziale Unterstützungsangebote.
Wir haben uns das von der Bundesregierung beschlossene Unsicherheitspaket genauer angeschaut. Unten findet ihr eine Analyse der wichtigsten darin enthaltenen Gesetzesänderungen sowie die Gefahren für Schutzsuchende, welche diese bergen.
» Mehr InformationenZum Zwecke der Ausgrenzung. Positionspapier
Wie demokratische Prozesse und rechtsstaatliche Prinzipien aktuell aufs Spiel gesetzt werden
Auf die furchtbaren Anschläge in den letzten Monaten, die eine immense öffentliche Aufmerksamkeit erregten, reagierte die Politik mit einem beispiellos verschärften Ton und immer neuen Forderungen nach Abschiebungen und Ausgrenzung von Schutzsuchenden. Was vorher unsagbar war, wurde nicht nur aussprechbar, sondern zum guten Ton fast aller demokratischen Parteien.
» Mehr Informationen**Fortbildung im Haus der Demokratie am 27.01.2025 um 17 Uhr**
Referent: Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff
In ihrem 63. Infoschreiben an die eigenen Unterkünfte hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die neue Unterbringungsgebührenordnung bekannt gemacht. Darin sind drastische Änderung bei der Abrechnung sowie signifikante Erhöhungen der Gebühren enthalten.
Relevant ist aber vor allem: Die Kostenübernahme muss ab sofort (01.01.2025) von den untergebrachten Menschen selbst organisiert werden! Das gilt auch, wenn diese erst kurz in Deutschland und damit neu in unserem komplizierten System sind. Zu erwarten sind daher in der Folge fehlende Kostenübernahmen und die Gefahr der Verschuldung aufgrund von Unwissen.
Um das möglichst zu vermeiden, organisieren wir am 27.01. eine Schulung mit Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff bei uns im Haus der Demokratie und Menschenrechte. Zielgruppe sind vor allem Beratende, die in den Unterkünften arbeiten.
Es wird Raum zu Austausch und Vernetzung geben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Fortbildung wird vom AMIF-Fond der EU mitfinanziert.
Referentin: Rechtsanwältin Maria Kalin
18 Uhr online
Wie funktioniert der Familiennachzug zu minderjährigen Geflüchteten? Worauf muss insbesondere geachtet werden? Um diese Fallkonstellation geht es in unserer Online-Fortbildung. Außerdem werden Rechtsmittel wie die Remonstration erklärt – das Verfahren, welches eine Ablehnung der Botschaft ähnlich einer Klage herausfordert.
Zur Anmeldung geht es hier.
18 Uhr online
In der Fortbildung werden die Reformen des Staatsangehörigkeitsgesetzes umfassend behandelt. Wir beginnen mit einer kurzen historischen und theoretischen Einordnung des Gesetzes, um ein tieferes Verständnis für seine Entwicklung und die vorgenommenen Änderungen zu ermöglichen. Anschließend beleuchten wir die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts, wobei ein besonderer Fokus auf die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gelegt wird. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Fortbildung ist der Austausch von Erfahrungen aus der Beratungspraxis.
Die Fortbildung wird im Rahmen unseres AMIF-Projektes von der Europäischen Union gefördert.
Referentin ist Magdalena Benavente, Juristische Referentin für Migrationsrecht
Zur Anmeldung geht es hier.
Referent*innen: Daniel Jasch, Berater BBZ und Sina Stach, Mitarbeiterin Flüchtlingsrat Berlin
Termin: Mittwoch, 26. Juni 2024, 09-13 Uhr
Ort: Onlineplattform Zoom (Link kommt mit der Anmeldung)
Hier gibt’s weitere Informationen.
Referenten: Thomas Korn (Rechtsanwalt) und Daniel Mader (Härtefallberatung Flüchtlingsrat Berlin)
Zeit: Freitag, 31.05.2024, 10-13Uhr
Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Seminarraum 1 (VH1), Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Weitere Infos findet ihr hier.
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