03.02.25 Einstehen für die menschenrechtliche Brandmauer: Flüchtlingsschutz und Menschenrechte sind Teil unserer Demokratie

Gemeinsamer Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum 37. Parteitag der CDU am 3. Februar 2025

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27.01.25 Gedenken bedeutet Verantwortung

Pressemitteilung Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust am 27.01.2025

Heute vor genau 80 Jahren wurde das Konzentrationslager Ausschwitz befreit. Ausschwitz – ein Ort furchtbarer Verbrechen, an dem mehr als eine Millionen Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer politischen Auffassung oder auch nur ihrer Solidarität mit anderen, die nicht in das Bild der Nazis passten, von diesen ermordet wurden. Ein Ort vollkommener Willkür, an dem Menschen nicht mehr als solche gesehen wurden. Die Erkenntnis, welche Entwicklungen an diesen Punkt geführt hatte, wurde Artikel 1 des Grundgesetzes, welches 1949 verkündet wurde und das bis heute die Grundlage unseres Staates bildet: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Mit dem Grundgesetz sollte festgehalten werden, was unumstößlich zu gelten hat, unabhängig von der Zusammensetzung der jeweiligen Regierung, unabhängig selbst von der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung – denn eben diese hatte Ausschwitz herbeigeführt. Die Erinnerung an Ausschwitz ist damit auch eine an die Verantwortung, die wir als Gesellschaft für alle Menschen haben, die in ihr leben. Um die Würde jedes und jeder Einzelnen auch in Zeiten zu schützen, in denen die gesellschaftliche Stimmung sich gegen Gruppen von Menschen richtet, haben wir uns dieses Grundregelwerk gegeben, welches sinnhafterweise den Rahmen einschränkt, in dem die Politik agieren darf. Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die 1948 aus aus dem gleichen Erbe entstand, garantiert es bis heute neben anderem die freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Glaubens, der Meinung sowie das Recht, in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung zu suchen.

„In der Woche, in der sich die Befreiung von Ausschwitz zum 80. Mal jährt, bringt eine Partei in Anträge in den Bundestag ein, welche unsere Grundprinzipien in Frage stellen. Das Resultat ist schon vorher offensichtlich: Denn unabhängig davon, ob diese Anträge angenommen werden und mit welchen Stimmen dies geschieht, ist der Hass in der Gesellschaft einmal mehr angefacht worden, die Ausgrenzung und Entrechtung einiger Menschen einmal mehr vorangetrieben worden.“, so Mari Lampe vom Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Erinnerungen des Horrors, welche eine Politik mit sich brachte, deren Garantie auf Recht und Schutz nur für manche galt, sowie der Kraft und Mühe, mit der unser Rechtsstaat in diesem Gedenken aufgebaut wurde, ist erschütternd. Persönliche Wahlerfolge scheinen wichtiger als der Bestand unserer Demokratie, deren Grundlage es ist, die Rechte eines jeden Menschen zu schützen.

„Wenn Vertreter von Volksparteien die Abweisung selbst von Menschen mit Schutzanspruch und die unbefristete Inhaftierung von Ausreisepflichtigen – auch wenn eine Ausreise faktisch nicht möglich ist – fordern, ein gemeinsames Abstimmen mit rechtsextremen Parteien ‚unerheblich‘ finden und sich damit rühmen, keine Kompromisse einzugehen, dann sind wir an einem Tiefpunkt angekommen, den man an diesem Tag mit Überzeugung ‚geschichtsvergessen‘ bezeichnen kann.“, so Adam Bahar vom Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Wir müssen uns als Gesellschaft bewusst sein, dass die Haltung gegenüber Schutzsuchenden direkt mit unserer Geschichte und den Lehren aus dem Holocaust verbunden ist. Die Einhaltung internationaler Asylrechte und der Schutz vor Verfolgung sind keine Nebensächlichkeiten, sondern Verpflichtungen, die aus unserer Geschichte resultieren. Wenn die Rechte von Schutzsuchenden infrage gestellt werden, wird auch die gesellschaftliche Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte untergraben.

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert die Vertretenden aller politischen Parteien auf, die Entwicklungen der Vergangenheit und die furchtbaren Erinnerungen, die damit einhergehen, ernst zu nehmen und sich in aller Deutlichkeit zu Rechtsstaat und zur Allgemeingültigkeit von Rechten für alle Menschen zu bekennen.

Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar, unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Status. Das Schüren von Hass darf keine legitime politische Strategie werden. Die Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien darf keine Handlungsmöglichkeit im politischen Geschehen darstellen.

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09.12.24 Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte

Menschenrechte gelten für alle gleichermaßen – unabhängig von der Herkunft!

Der Flüchtlingsrat Berlin plädiert zum Tag der Menschenrechte für den Erhalt von Berlins Aufnahmeregel für Verwandte von afghanischen, syrischen und irakischen Berliner*innen.

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22.11.24 Abkommen mit Somalia: Keine Abschiebung in die Krise!

Somalia hat Deutschland die Rücknahme von Geflüchteten „ohne Bleiberecht“ zugesagt. Ein entsprechendes Abkommen, welches schnellere Rückführungen ermöglichen wird, soll laut Bundeskanzler Scholz auf dem Weg sein.

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13.11.24 Laufende Haushaltsverhandlungen: Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erhalten!

Diese Woche wird im Bundestag über den Haushalt 2025 verhandelt – dabei darf das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan nicht in Vergessenheit geraten. Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein und Berlin und der Afghanische Stammtisch Schleswig-Holstein fordern die Weiterführung des lebensrettenden Aufnahmeprogramms und einen bundesweiten Abschiebungsstopp von Afghan*innen in Deutschland.

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Filmabend: Das Recht, Rechte zu haben

07.02.25 um 18 Uhr

Veranstaltungsort: Fabrik Osloer Straße e.V., Osloer Straße 12 in 13359 Berlin, 2. Hinterhof, 1.Etage, Café und Theaterraum. Die Veranstaltung ist eine Kooperation von Demokratie in der Mitte, Flüchtlingsrat Berlin , RomaniPhen und With Wings and Roots. Der Raum ist barrierefrei zugänglich.

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Beratungsstellenflyer Afghanistan

In Berlin gibt es eine aktive afghanische Community und daraus resultierend eine Reihe an fachkundigen Beratungsstellen und Unterstützungstrukturen für Afghan*innen in Berlin. In unserem Flyer findet ihr eine Auflistung von Beratungsstellen mit Angabe ihres Angebots.

Die Liste ist nicht erschöpfend. Über Hinweise auf weitere Angebote oder notwendige Aktualisierungen sind wir dankbar.

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Newsletter Januar 2025

In unserem Newsletter finden Sie Informationen zu unserer Arbeit, politischen wie rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich Flucht und Migration sowie Veranstaltungshinweise und Stellenausschreibungen.

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Einschränkung des Schutzes von geflüchteten Drittstaatler*innen aus der Ukraine

Während für ukrainische Geflüchtete der vorübergehende Schutz und die Geltung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert worden sind, gilt dies für viele aus der Ukraine Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit nicht: Wenn sie in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel besaßen, sollen sie nach dem Willen der Bundesregierung in vielen Fällen ab dem 5. März 2025 keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mehr erhalten – selbst wenn sie vorher schon in deren Besitz waren. Damit bricht die Bundesregierung ihr früheres Versprechen, Personen mit und ohne ukrainische Staatsangehörigkeit gleich zu behandeln.

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Appell gegen Leistungskürzungen nach dem so genannten Sicherheitspaket

Laut Aussage des Staatssekretärs Aziz Bozkurt hat Berlin noch nicht abschließend entschieden wie und ob die Kürzungen nach §1 Abs 4 Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt werden sollen.

Bereits Ende November 2024 hatten wir uns diesbezüglich an ihn gewandt und stehen seither mit ihm im Austausch, auch weil es einen erfreulichen Erlass aus Rheinland- Pfalz gibt, der der die Leistungskürzungen untersagt und auch mittlerweile drei Gerichtsurteile (SG Landshut S 11 AY 19_24 ER; SG Nürnberg S 17 AY 68_24 ER; SG Osnabrück) , die immer positiv im Sinne der Kläger*innen entschieden haben. Hier findet ihr unseren Appell.

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Neue Gebührenordnung für LAF-Unterkünfte

**Fortbildung im Haus der Demokratie am 27.01.2025 um 17 Uhr**

Referent: Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff

In ihrem 63. Infoschreiben an die eigenen Unterkünfte hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die neue Unterbringungsgebührenordnung bekannt gemacht. Darin sind drastische Änderung bei der Abrechnung sowie signifikante Erhöhungen der Gebühren enthalten.

Relevant ist aber vor allem: Die Kostenübernahme muss ab sofort (01.01.2025) von den untergebrachten Menschen selbst organisiert werden! Das gilt auch, wenn diese erst kurz in Deutschland und damit neu in unserem komplizierten System sind. Zu erwarten sind daher in der Folge fehlende Kostenübernahmen und die Gefahr der Verschuldung aufgrund von Unwissen.
Um das möglichst zu vermeiden, organisieren wir am 27.01. eine Schulung mit Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff bei uns im Haus der Demokratie und Menschenrechte. Zielgruppe sind vor allem Beratende, die in den Unterkünften arbeiten.
Es wird Raum zu Austausch und Vernetzung geben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Fortbildung wird vom AMIF-Fond der EU mitfinanziert.



14.11.24 Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen: Besonderheiten und Rechtsmittel

Referentin: Rechtsanwältin Maria Kalin

18 Uhr online 

Wie funktioniert der Familiennachzug zu minderjährigen Geflüchteten? Worauf muss insbesondere geachtet werden? Um diese Fallkonstellation geht es in unserer Online-Fortbildung. Außerdem werden Rechtsmittel wie die Remonstration erklärt – das Verfahren, welches eine Ablehnung der Botschaft ähnlich einer Klage herausfordert. 

Zur Anmeldung geht es hier.



23.09.2024 Einbürgerung und Staatsangehörigkeit: Aktuelle rechtliche Entwicklungen

18 Uhr online

In der Fortbildung werden die Reformen des Staatsangehörigkeitsgesetzes umfassend behandelt. Wir beginnen mit einer kurzen historischen und theoretischen Einordnung des Gesetzes, um ein tieferes Verständnis für seine Entwicklung und die vorgenommenen Änderungen zu ermöglichen. Anschließend beleuchten wir die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts, wobei ein besonderer Fokus auf die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gelegt wird. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Fortbildung ist der Austausch von Erfahrungen aus der Beratungspraxis.

Die Fortbildung wird im Rahmen unseres AMIF-Projektes von der Europäischen Union gefördert.

Referentin ist Magdalena Benavente, Juristische Referentin für Migrationsrecht

Zur Anmeldung geht es hier.

 



26.06.24: Einführung Asyl- und Aufenthaltsrecht mit Schwerpunkt umG

Referent*innen: Daniel Jasch, Berater BBZ und Sina Stach, Mitarbeiterin Flüchtlingsrat Berlin

Termin: Mittwoch, 26. Juni 2024, 09-13 Uhr

Ort: Onlineplattform Zoom (Link kommt mit der Anmeldung)

Hier gibt’s weitere Informationen. 



31.05.24 Fortbildung: Strafrecht, Migrationsrecht und das Härtefallverfahren

Referenten: Thomas Korn (Rechtsanwalt) und Daniel Mader (Härtefallberatung Flüchtlingsrat Berlin)

Zeit: Freitag, 31.05.2024, 10-13Uhr

Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Seminarraum 1 (VH1), Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Weitere Infos findet ihr hier. 

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