Veröffentlicht am 04.06.2024

04.06.2024: Berliner Flüchtlingsrat kritisiert Vorstoß von Senatorin Iris Spranger zu Abschiebungen nach Syrien und Afghanistanscharf

Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert die Äußerungen von Berlins Innensenatorin Spranger und Bundesinnenministerin Faeser, nach denen Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan für Straftäter*innen geprüft werden sollen, scharf.

Hier die gesamte Pressemitteilung als pdf. 


Natürlich müssten Gewalttäter*innen, egal ob geflüchtet oder nicht, nach geltenden strafrechtlichen Rahmen verurteilt werden.

Aber: „Straftäter*innen in Kriegsgebiete abzuschieben, ist ein Verstoß gegen fundamentale Menschenrechte und bedeutet zudem eine Doppelbestrafung, die in unserem System rechtswidrig ist“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Berlin. „Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Menschen nie wieder solche Gräueltaten gegen andere begehen können. Das erreicht man aber nicht, indem man sie in ein Land abschiebt, dessen Rechtsstaat nicht funktioniert und nach dem Motto agiert: aus den Augen, aus dem Sinn“.

 

Es ist inakzeptabel, dass solche tragischen Extremfälle zum Anlass genommen werden, zu Recht bestehende bundeseinheitliche Beschlüsse wie Abschiebeverbote in Kriegs- und Krisengebiete in Frage zu stellen. In diesen Zeiten sollten die Gedanken bei den Opfern von Gewaltverbrechen sein und diese nicht für politisches Kalkül und zum Stimmenfang benutzt werden.

 

Der Flüchtlingsrat Berlin sieht in dem Vorstoß daher die Gefahr einer weiteren Aushöhlung des deutschen Rechtsstaates zugunsten einer wahrgenommenen scheinbaren Handlungsfähigkeit der Politik.

 

Pressekontakt: Mariella Lampe

buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Telefon: 01514 4940520





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