27.02.2024: Geflüchtete aus der Ukraine

Alle in Deutschland erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 gelten nach einer Verordnung des BMI automatisch weiter bis zum 4. März 2025. Ein Antrag oder Termin zur Verlängerung des Dokuments bei der Ausländerbehörde ist nicht nötig! siehe auch Landeseinwanderungsamt Berlin: „Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukraine-Info-Websiten auf  deutsch / english (Stand Dezember 2022)

Flyer mit Anlaufstellen für Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin


Aufnahme Geflüchtete aus der Ukraine (english below):
Im Ankunftszentrum UA TXL im ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel registriert das Landesflüchtlingsamt LAF Kriegsflüchtlinge. Wer Arbeit, Ausbildung, Wohnung oder bestimmte Angehörige in Berlin hat, reiseunfähig oder im Mutterschutz ist, erhält dort in jedem Fall eine Berlinzuweisung. Dies ist Voraussetzung für den Online-Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis beim LEA Berlin

Neu: Alle in Deutschland erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 gelten nach einer Verordnung des BMI automatisch weiter bis zum 4. März 2025. Ein Antrag oder Termin zur Verlängerung des Dokuments bei der Ausländerbehörde ist nicht nötig!

Information Landeseinwanderungsamt Berlin: „Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine

Weitere Infos: https://www.asyl.net/view/verlaengerung-der-aufenthaltserlaubnisse-fuer-voruebergehend-schutzberechtigte-aus-der-ukraine

Infos zum Kriegsflüchtlingsstatus und Antragsverfahren für aus der Ukraine geflohene Studierende und andere Drittstaater: deutsch /  englisch

Der Flüchtlingsrat bietet keine persönliche Beratung in seinem Büro an. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website oder schreiben eine E-Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de

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New: All residence permits issued in Germany according to § 24 are automatically valid until March 4, 2025 according to a regulation of the Ministry of Interior Affairs (BMI). An application or appointment for the extension of the document at the immigration office (LEA) is not necessary! see also Landeseinwanderungsamt Berlin: „Extension of humanitarian residence permits for refugees from Ukraine

Reception of refugees from Ukraine:

In the UA TXL arrival center at the former Berlin-Tegel Airport, the LAF registers refugees from Ukraine. Anyone who has a job offer, training, private accommodation, certain relatives in Berlin, is unable to travel or is on maternity leave will be allowed to stay in Berlin. This is a prerequisite for the online application for a residence permit at the LEA Berlin

Further information in German: https://www.asyl.net/view/verlaengerung-der-aufenthaltserlaubnisse-fuer-voruebergehend-schutzberechtigte-aus-der-ukraine

Information on war refugee status and application procedure for students who have fled Ukraine and other third-country nationals: German / English





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