23.08.2023: BMI legt Gesetzentwurf vor, um Moldau und Georgien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären
Durch eine Änderung des Asylgesetzes sollen die Republik Moldau und Georgien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklären. Die Grünen sollen laut Tagesspiegel bereits ihr ok gegeben haben, siehe hier „Die Grünen lenken ein„.
Das Bundesinnenministerium hat NGOs und Ländern eine Frist von nur 43 Stunden eingeräumt, um zum Gesetzentwurf fachlich Stellung zu nehmen.
Laut Stellungnahme Pro Asyl dürfte der Entwurf verfassungswidrig sein. Auszug:
…. In Bezug auf Georgien und die Republik Moldau gibt es zudem verfassungsrechtliche Einwände bezüglich der Einstufung, da es u.a. keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen gibt:
- Laut Bundesverfassungsgericht muss die Sicherheit im ganzen Land bestehen (BVerfG Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93, Leitsatz 2). In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland kontrolliert werden. Somit besteht keine Sicherheit im ganzen Land.
- Bezüglich beider Länder ist in der Begründung keine ernsthafte Prognose der weiteren Entwicklungen erkennbar, es wird nicht auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses eingegangen und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auch die jüngsten Rückschritte bezüglich Demokratie und Rechtsstaat in Georgien werden nicht berücksichtigt.
- In Georgien wird die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schützt sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit ist sehr kritisch zu bewerten.
- In Moldau werden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies kann eine kumulative Verfolgung darstellen. …