25.08.2021: Infos Ausreise und Familiennachzug Afghanistan, Forderungen an den Senat

Der Flüchtlingsrat Berlin kann leider keine Hilfe und Beratung zur Ausreise aus Afghanistan leisten! Zuständig ist das Auswärtige Amt! Aktuelle Infos in deutsch, englisch, faris/dari gibt es hier.


Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sammelt und veröffentlicht hier laufend aktualisierte Infos zur Evakuierung und Ausreise aus Afghanistan, auch englisch und dari/farsi. Der Flüchtlingsrat Berlin hat keine darüber hinausgehenden Infos und kann leider auch keine Hilfe und Beratung zur Ausreise aus Afghanistan leisten.

Die Lage ist höchst unübersichtlich. Tausende Menschen versuchen verzweifelt, das Land zu verlassen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sammelt und veröffentlicht alle Infos, die uns erreichen. Es gibt keinerlei Gewähr dafür, dass es auf einem der dort genannten Wege möglich sein wird, eine Ausreise zu organisieren.

 

Bei Fragen zur Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu hier lebenden anerkannten Flüchtlingen mit Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz empfehlen wir, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, Adressen in Berlin siehe hier.

 

Geflüchtete aus Afghanistan mit einer Duldung oder Abschiebeverbot können jetzt ggf. einen Asylfolgeantrag stellen. Auch hierzu empfehlen wir, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, Adressen in Berlin siehe hier.


Unsere Forderungen an den Berliner Senat:
Afghanistan – jetzt humanitäre Aufnahme und Bleiberecht
ermöglichen!

Die Taliban haben am 15.8.2021 die Macht in Afghanistan übernommen. Die ökonomische Situation und die Sicherheitslage sind desaströs. Afghanistan bleibt das gefährlichste Land der Welt. In vollkommener Verkennung der Realität wurde auf Basis geschönter Lageberichte des Auswärtigen Amtes bis zuletzt an der Politik der Abschiebungen nach Afghanistan festgehalten, der Familiennachzug verschleppt und die rechtzeitige Evakuierung der Ortskräfte von Bundeswehr und NGOs und ihrer Familienangehörigen versäumt. Vielen Ortskräften wurde die Berechtigung ganz abgesprochen, weil ihre Tätigkeit länger zurücklag oder sie über Subunternehmer tätig waren. Das BAMF hat bis zuletzt Asylanträge unter Verweis auf die angebliche interne Fluchtalternative Kabul als offensichtlich unbegründet abgelehnt.

Berlin muss jetzt:

  • allen in Berlin nur geduldeten Afghan*innen anstelle von Kettenduldungen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis wegen Unmöglichkeit der Rückkehr erteilen,
  • die schnelle und unbürokratische Aufnahme aller Familienangehörigen in Berlin lebender Geflüchteter sicherstellen, den erweiterten Familienangehöriger großzügig erlauben (§ 36 II AufenthG), und sich beim Bund für beschleunigte, ggf. im Inland nachzuholende Visaverfahren zum Familiennachzug einzusetzen,
  • eine Landesaufnahmeregelung für innerhalb Afghanistans und in Nachbarstaaten geflüchtete und in Transitstaaten(Türkei, Griechenland, Bosnien, Serbien u.a.) gestrandete Afghan*innen vorlegen, insbesondere für vulnerable und gefährdete Afghan*innen wie Frauen und Kinder, kranke und behinderte Menschen, kritische Journalist*innen und Wissenschaftler*innen, Frauen- und Menschenrechtsaktivist*innen, Autor*innen, Künstler*innen, Angehörige religiöser, ethnischer und sexueller Minderheiten, für Bundeswehr und weitere Institutionen aktive gewesene Menschen usw.,
  • sich beim Bund für eine Aufnahmeregelung zur unbürokratischen sofortigen Aufnahme der genannten vulnerablen und gefährdeten Gruppen aus Afghanistan, aus Nachbar- und Transitstaaten einsetzen, und für beschleunigte, ggf. im Inland nachzuholende Visaverfahren,
  • sich beim Bund dafür einsetzen, die Antragstellung online und die Ausgabe von Ausnahmevisa bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten zu ermöglichen, nicht nur in Dehli und Islamabad,
  • sich beim Bund für die sofortige unbürokratische Aufnahme aller Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen und ihrer Familien einsetzen, einschließlich der über Subunternehmen beschäftigten Ortskräfte, auch wenn ihre Tätigkeit länger zurückliegt,
  • sich beim Bund für eine bundesweite Bleiberechtsregelung für geduldete Afghan*innen einsetzen und
  • sich beim Bund für eine zeitnahe Überprüfung der offenkundig fehlerhaften Asylablehnungen durch das BAMF und die sofortige Wiederaufnahme der Asylverfahren einsetzen.




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