18.09.2023: Ab sofort: Online-Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine

Ab sofort: Online-Antrag beim LEA Berlin auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine mit sofortiger Bestätigung des Antrags.


Aufgrund von Beschlüssen der EU zum zunächst für zwei Jahre gültigen Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wurden die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG in der Regel bis zum 4.3.2024 befristet.

Geflüchtete aus der Ukraine mit einer vom LEA Berlin ausgestellten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG  können bereits jetzt Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA Berlin – Ausländerbehörde) einen Online-Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis stellen:

https://service.berlin.de/dienstleistung/350748/

Das Antragsformular steht auf deutsch, englisch, ukrainisch und russisch zur Verfügung:

Sie erhalten dann auf der Website des LEA Berlin sofort ein PDF-Dokument mit einer Bestätigung ihres Antrags. Das Dokument bescheinigt, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus weiter gültig bleibt. Auch die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bleibt weiter gültig. In dem Antrag müssen Sie auch eine Emailadresse angeben, unter der Sie erreichbar sind.

Bitte speichern Sie sich das online erstellte Dokument unbedingt direkt von der Website als PDF ab und drucken es nach Möglichkeit auch aus!
Achtung: Eine Bestätigung per Email erfolgt nicht!

Wenn Sie den Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie rechtzeitig vor dem 04.03.2024 Informationen des LEA Berlin zum weiteren Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass die EU den Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine über den 4.3.2024 hinaus verlängern wird. Voraussichtlich werden in Deutschland durch ein Gesetz alle nach § 24 AufenthG ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse auch über den 4.3.2024 hinaus weiter für gültig erklärt. Eine Vorsprache zur Verlängerung beim LEA / bei der zuständigen Ausländerbehörde wird dann nicht nötig sein. Sollte dies nicht zutreffen, werden Sie per Email einen Termin zur Vorsprache beim LEA Berlin erhalten, wenn sie sich online für die Verlängerung registriert haben.

Achtung: Der oben verlinkte Online-Antrag gilt nur für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer vom LEA Berlin ausgestellten Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG! Bitte informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht in Berlin ausgestellt wurde!

 





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