Veröffentlicht am 09.01.2003

Kirchenasyl in Brandenburg

Das erste Mal wird in Brandenburg versucht, einem Kirchenasyl gewaltsam ein Ende zu setzen.
Presseerklärung vom 9. Januar 2003


Die Flüchtlingsräte der Länder Brandenburg und Berlin verurteilen den Polizeieinsatz im Pfarrhaus und in den Privaträumen des Pfarrers in Schwante auf das Schärfste! Wir erklären unsere Solidarität mit der Kirchengemeinde Schwante und drücken unsere Achtung aus, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss festhält, weiterhin Kirchenasyl für Herrn Ha und seinen Sohn zu gewähren!

In Brandenburg geschah es zum ersten Mal, dass ein Kirchenasyl gewaltsam beendet werden sollte; bislang waren kirchliche Räume für die Polizei tabu, aber der Oranienburger Landrat Karl-Heinz Schröter will offensichtlich besondere Härte zeigen. Das ganze ist skandalös, auch weil das Land gerade wieder durch fremdenfeindliche Übergriffe von sich reden macht.

Die Brechung des Kirchenasyls in Schwante ist auch Ausdruck fortgesetzter Versuche der Behörden, das Engagement der im Bündnis „Asyl in der Kirche“ zusammengeschlossenen Pfarrerinnen und Pfarrer zu kriminalisieren. Hierbei sei an das Vorgehen der Berliner Innenverwaltung Mitte der 90er Jahre erinnert (damals noch unter Innensenator Schönbohm!),“strafrechtliche Ermittlungen“ gegen die Pfarrer und Gemeindemitglieder einzuleiten, die Kirchenasyl in einer Gemeinde in Treptow gewährten.

Nach langen Jahren der Eingewöhnung und Integration sollen der Vietnamese Xuan Khan Ha und sein fünfjähriger Sohn endgültig in ihre Heimat abgeschoben werden. Aufgrund seines anhaltenden exilpolitischen Engagements – Herr Ha ist Mitglied in zwei oppositionellen Gruppen – ist es aber nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass ihm in Vietnam Gefahren für Leib und Leben drohen. Es ist davon auszugehen, dass regimekritische Aktivitäten im Ausland von Mitarbeitern der vietnamesischen Botschaften überwacht werden.

Die seit mehreren Monaten andauernden Versuche der Abschiebung von Herrn Ha – skandalöserweise auch ohne seinen Sohn – sind daher unzumutbar und unseres Erachtens menschenrechtlich nicht vertretbar. Das Kirchenasyl war hier demnach die letzte Chance, für einen Appell an die Verantwortlichen, diesen formalrechtlichen Akt ohne Rücksicht auf die ihm innewohnende humanitäre Härte noch einmal zu überdenken.

Wir fordern das Landratsamt auf, zivilgesellschaftliches Engagement für die Rechte und zum Schutz der Flüchtlinge zu fördern und zu unterstützen anstatt es zu unterdrücken, denn hier entsteht der Eindruck, dass es offensichtlich unerwünscht ist.

An diesem Fall wird wieder einmal deutlich, dass Bleiberechts- und Härtefallregelungen insbesondere für langjährig hier lebende Flüchtlinge ohne gesichertes Aufenthaltsrecht dringend erforderlich sind!

gez. Vera Everhartz für den FR Brandenburg
gez. Jens-Uwe Thomas für den FR Berlin





Nach oben scrollen