Veröffentlicht am 29.04.2020

29.04.2020: Risikopersonen raus aus den Lagern! Wohnpflicht im Sammellager aufheben!

Nicht warten, bis es zu spät ist:
Risikopersonen sofort raus aus den Lagern!
Wohnpflicht im Sammellager für Asylsuchende sofort aufheben!
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Pressemitteilung Flüchtlingsrat Berlin vom 29.04.2020

Nicht warten, bis es zu spät ist:
> Risikopersonen sofort raus aus den Lagern!
> Wohnpflicht im Sammellager für Asylsuchende sofort aufheben!

Viele in Berliner Flüchtlingsunterkünften untergebrachte Menschen sind aufgrund einer chronischen Erkrankung, wegen ihrer Tätigkeit als Pflege- oder Reinigungskraft in einer medizinischen Einrichtung oder wegen ihres Alters als Risikopersonen im besonderen Maße gefährdet, sich oder andere mit dem Corona-Virus zu infizieren. In Sammelunterkünften mit Mehrbettzimmern, gemeinschaftlichen Küchen und Sanitäranlagen ist es aber unmöglich, die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) verpflichtet neu registrierte Asylsuchende zudem, die ersten 14 Nächte in den im Hinblick auf den Infektionsschutz völlig ungeeigneten Unterkünften des Ankunftszentrums in Reinickendorf und Pankow in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftssanitäranlagen zu schlafen, selbst wenn sie einer Risikogruppe angehören oder privat bei Angehörigen wohnen könnten.

Der Flüchtlingsrat nennt die Unterbringungspolitik des LAF verantwortungslos. An beiden Standorten des Ankunftszentrums und in weiteren LAF-Unterkünften kam es bereits zu Corona-Fällen.

Wir fordern von Sozialsenatorin Breitenbach und LAF-Chef Straßmeir:

  • Verlegung aller Risikopersonen in Wohnungen bzw. Einzel- und Familienzimmer mit Küche und Bad sofort,
  • Aufhebung der gesetzlichen Wohnpflicht für Asylbewerber*innen in Aufnahmeeinrichtungen gemäß § 49 Abs. 2 AsylG sofort „aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge“,
  • Schließung aller Sammelunterkünfte mit Gemeinschaftsbädern und -küchen, stattdessen Unterbringung in leeren Ferienwohnungen, Businessapartments und Aparthotels.

Sammelunterkünfte werden schnell zu pandemischen Hotspots. In der Aufnahmeeinrichtung Ellwangen (Ba-Wü) ist über die Hälfte der 600 Bewohner*innen infiziert. In der Bremer Erstaufnahmeeinrichtung hat über ein Drittel der Bewohner*innen einen positiven Befund. In Hennigsdorf bei Berlin sind mindestens 68 der 370 Bewohner*innen einer Sammelunterkunft infiziert,[1] ein positiv getesteter Flüchtling arbeitete in einem Berliner Pflegeheim.[2]

Eine positiv getestete Bewohnerin einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft arbeitete im dortigen Klinikum, das sich bereits zu einem Corona-Hotspot entwickelt hatte. Das Gesundheitsamt ließ – anders als in Berlin üblich – alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen testen. Insgesamt wurden 18 Personen positiv getestet. Alle negativ Getesteten hat die Stadt sofort in einem Hotel und in Wohnungen untergebracht.[3]

Wiederholt hat der Flüchtlingsrat gefordert, Ferienwohnungen und Businessapartments anzumieten und freiwerdende Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaften zu nutzen, um die Belegung der Unterkünfte zu entzerren und Risikopersonen zu verlegen.[4] Passiert ist bisher nichts. Auch den Hinweis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wonach in Sammelunterkünften grundsätzlich eine Einzelbelegung der Schlafräume vorzusehen ist, will das LAF für Flüchtlingsunterkünfte nicht gelten lassen.[5]

Anträge auf Verlegung in eine Unterkunft mit eigener Küche und Bad sowie Anträge auf Entlassung aus der Wohnpflicht für eine Aufnahmeeinrichtung lässt das LAF unbeantwortet. Dabei sieht § 49 Abs. 2 Asylgesetz ausdrücklich die Aufhebung der Wohnpflicht vor, wenn dies „zur öffentlichen Gesundheitsversorgung geboten“ ist. Die Verwaltungsgerichte Leipzig und Dresden haben aus diesem Grund kürzlich Eilanträgen von Asylsuchenden Recht gegeben, die bei Gericht ihre Entlassung aus Erstaufnahmeeinrichtungen beantragt hatten.  [6]

„Wir halten die Politik von LAF und SenIAS für grob fahrlässig. Geflüchtete werden ohne Not in zum Infektionsschutz völlig ungeeigneten Sammelunterkünften festgehalten – gleichsam wie unfreiwillige Objekte für medizinische Studien. Wenn sich dort Menschen, deren besondere Gefährdung den Behörden bekannt war, infizieren und gesundheitliche Schäden erleiden oder gar sterben, werden wir strafrechtliche Schritte prüfen lassen. Wir raten allen Betroffenen, rechtlich gegen die Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung und die Zuweisung einer ungeeigneten Unterkunft vorzugehen“, sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin.
Pressekontakt:

Flüchtlingsrat Berlin, buero@fluechtlingsrat-berlin.de

Tel. 030 224 76 311 (lange klingeln lassen wegen Weiterleitung ins Homeoffice)

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[1] zu Ellwangen TAZ 20.04.2020 https://taz.de/Gefluechtete-in-Ellwangen/!5677121, zu Bremen TAZ 23.04.2020 https://taz.de/In-Unterkunft-jeder-Dritte-infiziert/!5678268, zu Hennigsdorf MAZ 23.04.2020 www.moz.de/landkreise/oberhavel/hennigsdorf/hennigsdorf-artikel/dg/0/1/1798983

[2] MOZ 24.04.2020 www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1799221/

[3] PNN 10.04.2020 www.pnn.de/potsdam/die-lage-in-potsdam-am-freitag-erneut-zwei-corona-tote/25733742.html

[4] Pressemitteilung „Flüchtlinge vor Corona schützen“ 19.03.2020 https://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/19-03-2020-fluechtlinge-vor-corona-schuetzen, Offener Brief des Flüchtlingsrats 31.03.2020 an Sozialsenatorin Breitenbach und LAF-Präsident Straßmeir https://fluechtlingsrat-berlin.de/offener_brief_breitenbach_strassmeir_corona_31maerz2020, nicht beantwortete E-Mail an StS Daniel Tietze und LAF-Chef Straßmeir v. 08.04.2020 https://fluechtlingsrat-berlin.de/problematische_neue_praxis_akuz_reinickendorf, Positionspapier „Infektionsschutz und Quarantänemaßnahmen für Geflüchtete in Sammelunterkünften menschenrechtskonform umsetzen“ 09.04.2020: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/fr_positionen_quarantaene.pdf, u.a.m.

[5] BMAS SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards 16.04.2020 www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard  sowie LAF-Info 20.04.2002 https://fluechtlingsrat-berlin.de/laf_info13_20april

[6] VG Leipzig 22.04.2020 https://fluechtlingsrat-berlin.de/vg_leipzig_entlassung_eae_infektionsgefahr, VG Dresden 24.04.2020 https://fluechtlingsrat-berlin.de/vg_dresden_entlassung_eae_corona/

 





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