Veröffentlicht am 11.03.2025

Berliner Praxis der rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter nicht kindeswohlgerecht

Pressemitteilung 07.03.25

Pressemitteilung:
Die derzeitige Praxis der rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter (UMG) in Berlin   während der (vorläufigen) Inobhutnahme durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verstößt gegen das Kindeswohl und nationale sowie internationale rechtliche Vorgaben. Die bisherige Regelung, wonach Mitarbeitende der Senatsverwaltung selbst die rechtliche Vertretung dieser besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen übernehmen, führt zu unlösbaren Interessenkonflikten und stellt keine unabhängige Vertretung sicher.


2025-03-07 Pressemitteilung Kindswohlgefährdung





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