Veröffentlicht am 17.12.2018

17.12.2018: Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation von Geflüchteten in Berlin: Viel Worte statt Taten

Flüchtlingsrat fordert rasche Lösungen für akute Probleme der Berliner Flüchtlingspolitik statt unverbindlicher Absichtserklärungen


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Während die Mängel in der Berliner Asylaufnahme zunehmen und hunderte Menschen unter schäbigsten Bedingungen in den Tempelhofer Flugzeughangars wochenlang auf ihre Registrierung, auf Krankenversorgung und Leistungen zur Deckung des Existenzminimums warten[1], während den Flüchtlingsrat regelmäßig Nachrichten über brutales und rechtswidriges Vorgehen bei Abschiebungen erreichen[2]und Grundrechte in Sammelunterkünften täglich verletzt werden[3], stellt der Senat sein Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter in Berlin vor. Das meiste bleibt unverbindlich oder steht unter Finanzierungsvorbehalt, zentrale Themen fehlen ganz. Positiv zu bewerten ist, dass der Senat zur Erarbeitung des Konzepts in den Dialog mit der Zivilgesellschaft getreten ist.

Wichtige Vorschläge, die zivilgesellschaftliche Akteure in den Prozess eingebracht haben, wie den Wohnberechtigungsschein (WBS) für asylsuchende, geduldete und anerkannte Geflüchtete mit befristetem Aufenthaltstitel fehlen. Es wird viel vom WBS als Vergabekriterium für landeseigene Wohnungen gesprochen, allerdings ohne zu erwähnen, dass in Berlin durch die Maßgaben der Bausenatorin viele Geflüchtete  – anders als in einer Reihe anderer Bundesländer – davon nach wie vor explizit ausgeschlossen werden.

Ebenso fehlen Aussagen darüber, wie die gravierenden Organisationsmängel im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bei der Registrierung Geflüchteter sowie die Probleme bei der Vergabe neu errichteter Unterkünfte behoben werden sollen (1000de Plätze in neu errichteten Unterkünften stehen leer, weil die Vergabe an Betreiber nicht funktioniert).[4]Und es fehlt ein Bekenntnis zur Achtung der Grundrechte in Sammelunterkünften untergebrachter Geflüchteter, insbesondere der Persönlichkeitsrechte und des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Besonders enttäuschend sind die Ausführungen zum Thema Bleibeperspektiven(Punkt 1.2.6). Obwohl in der entsprechenden Arbeitsgruppe zahlreiche sehr konkrete Vorschläge für eine bleiberechtsorientierte Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes gemacht wurden, stellt das Konzept lediglich auf eine nicht näher erläuterte Stärkung der Berliner Härtefallkommission ab und verweist auf die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Expert*innen-Kommission zur Überarbeitung der Berliner Anwendungshinweise zum Ausländerrecht.

Einige Vorhaben aus dem Konzept sind integrationspolitisch kontraproduktiv. Sie folgen allein finanzpolitischen Erwägungen, so die Reduzierung des Personaleinsatzes in vielen Flüchtlingsunterkünften (Punkt 2.2.3) oder der Ausbau von Sonderkitas mit pädagogischem Substandard auf dem Gelände von Sammelunterkünften, in denen die Flüchtlingskinder unter sich bleiben, etwa durch die private Firma „Edusation/Der kleine Stern“ (Punkt 4.6.3). Vorschulischer Spracherwerb wird hier nicht gefördert, sondern verhindert. Segregation satt Integration.

Der Bau von „Modularen Unterkünfte (MUF)“ wird als „dezentrale Unterbringung“ bezeichnet, die der Integration der Geflüchteten und der Akzeptanz der Anwohnerschaft dienen würde. Bei den MUF handelt es sich um Sammelunterkünfte mit 300 bis 500 Plätzen, in die wohnungslose Flüchtlinge durch die Sozialbehörden eingewiesen werden – ohne Mietvertrag und ohne Mieterrechte. Statt immer neuer Sammelunterkünfte braucht es schnelle Maßnahmen, um Geflüchtete am regulären Wohnungsmarkt gleichberechtigt teilhaben zu lassen.[5]

Positiv zu bewerten sind u.a. der geplante Ausbau der Sprachkursangebote für alle Geflüchteten auch über das Niveau A2 hinaus (Punkt 4.9.3), die Stärkung der Beratung im Willkommenszentrum und der Beratungsstelle beim Integrationsbeauftragten, das Bekenntnis zu einer großzügigen Erteilungspraxis der Ausbildungsduldung (Punkt 5.3.7), sowie der geplante Ausbau der Beratungsstruktur für wohnungssuchende Geflüchtete  (Punkt 2.4.2).

„Zwei Jahre nach Aufnahme der Regierungsgeschäfte legt der Senat ein Gesamtkonzept vor, das einige gute Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag aufgreift, jedoch bei wichtigen Themen hinter diesem zurückbleibt. Vieles aus dem Koalitionsvertrag hätte längst umgesetzt werden müssen, wie z.B. eine großzügigere Umsetzung der Bleiberechtsregelungen in §25a und 25b AufenthG oder die Schließung der Unterkunft in den Tempelhofer Hangars, die Stärkung der Stelle der Abschiebebeobachterin usw. Dazu steht nichts in dem Konzept. So bleibt fraglich, welchen Mehrwert das mit einem immensen Zeit- und Arbeitsaufwand für Verwaltung und Zivilgesellschaft erarbeitete Gesamtkonzept bietet“, so Martina Mauer, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrat Berlin.

Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats kritisiert das Beteiligungsverfahren: „Der Senat hat ein dreiviertel Jahr gebraucht, um das im Herbst und Winter 2017 mit Teilen der Zivilgesellschaft diskutierte Konzept aufzuschreiben und in einem reinverwaltungsinterngeführten Dialog weichzuspülen. ImErgebnis findet sich vieles nicht wieder, was seinerzeit von der Zivilgesellschaft eingebracht wurde. Wenn der Senat mit weniger als einer Woche Vorlaufdas mit Anlagen mehr als 600 Seiten umfassende Konzeptveröffentlicht, um darüber mit der Zivilgesellschaft zu sprechen, ist eroffenbar mehr an PR als an einem echten Dialog interessiert. Auch die Choreografie der heutigen Veranstaltung, die an einem Werktag von 11 bis 16.30 Uhr de facto die ehrenamtlich engagierte Zivilgesellschaft ausschließt, sowie Musikeinlagen, die offenbar die Diskussion im Plenum ersetzen sollen, sprechen für PR statt Dialog.“

Pressekontakt: Flüchtlingsrat Berlin, buero@fluechtlingsrat-berlin.de, Tel: 030 / 224 76 311

 

[1]PM mit ausführlicher Dokumentation Flüchtlingsrat Berlin vom 10.10.2018: „Wieder katastrophale Zustände in der Berliner Asylaufnahme, www.fluechtlingsrat-berlin.de/aktuelles/presse/

[2]PM Flüchtlingsrat Berlin vom 22.10.2018 und 27.11.2018 „Abschiebungen um jeden Preis?“ und „Horror-Sammelabschiebung unter Federführung Berlins“ www.fluechtlingsrat-berlin.de/aktuelles/presse/

[3]Zum Beispiel Verletzung von Art. 13 GG: Auf Maßgabe des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wird das Recht der Bewohner*innen, Besuch zu empfangen, massiv beschnitten. In vielen Unterkünften finden zudem routinemäßige, anlassunabhängige Zimmerkontrollen statt, ohne diese vorher mit den Bewohner*innen abzustimmen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat kürzlich klargestellt, dass die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ aus Art. 13 GG auch in Sammelunterkünften Anwendung findet, siehe  www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/hausordnungen-menschenrechtskonform-gestalten

[4]Fast 1000 Geflüchtete leben zugleich noch in Notunterkünften wie dem Hangar und der Spandauer Schmidt Knobelsdorf Kaserne, vgl. Übersicht Notunterkünfte und Leerstand in LAF-Unterkünften: https://fluechtlingsrat-berlin.de/leerstand_unterkuenfte_laf_dez2018/

 

[5]Vgl. Forderungen des Flüchtlingsrats an Senat, Bezirke und die Wohnungswirtschaft: „Wohnungen für alle statt immer neuer Obdachlosenunterkünfte“, vorgelegt zum „Runden Tische Alternativen zur öffentlichen Unterbringung geflüchteter Menschen“ von SenSW und SenIAS: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/FR_Wohnungen_statt_Lager_Juli2018.pdf

 





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