SCHILY UNTERZEICHNET RÜCKÜBERNAHMEABKOMMEN MIT JUGOSLAWIEN
SCHILY UNTERZEICHNET RÜCKÜBERNAHMEABKOMMEN MIT JUGOSLAWIEN
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http://www.bmi.bund.de/
Pressemitteilung vom 16.09.02
SCHILY UNTERZEICHNET RÜCKÜBERNAHMEABKOMMEN MIT JUGOSLAWIEN
Bundesinnenminister Otto Schily hat heute seinen jugoslawischen Amtskollegen Zoran Zivkovic in Berlin zu einem intensiven Meinungsaustausch über die gemeinsame migrationspolitische und polizeiliche Zusammenarbeit empfangen. Schily und Zivkovic haben ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, das die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen regelt.
Das Abkommen und sein heute ebenfalls unterzeichnetes Durchführungsprotokoll ersetzen die Vereinbarungen vom 10. Oktober 1996, deren Anwendung de facto wegen des Embargos der Europäischen Union seit September 1998 vorrübergehend ausgesetzt war. Nach dem Regierungswechsel in Jugoslawien trafen sich auf Initiative von Bundesinnenminister Schily Experten beider Länder, die im Juni 2001 die sofortige Wiederaufnahme von Rückführungen und die Vorbereitung eines neuen Rückübernahmeabkommens beschlossen.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Schily:
„Das neue Rückübernahmeabkommen ermöglicht es künftig, rechtswidrig aus Jugoslawien eingereiste Personen – sowohl jugoslawische Staatsbürger als auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose – dorthin zurückzuführen. Die Übernahme und Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die im alten Abkommen nicht vorgesehen war, stellt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration aus der Balkanregion dar. In Deutschland halten sich derzeit etwa 50.000 Ausreisepflichtige aus Serbien (ohne Kosovo) und Montenegro auf.
Das neue Abkommen wird die Verfahren bei der Rückführung erheblich beschleunigen und die Arbeit der Ausländerbehörden deutlich erleichtern. Es entspricht damit den modernen Rückübernahmestandards der Europäischen Union und ist als Zeichen der Annäherung der jugoslawischen Regierung an Europa zu verstehen.“
Nach Auffassung Schilys und Zivkovics unterstreicht der schnelle und erfolgreiche Abschluss die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Regierungen. Die Vereinbarungen, die noch durch das jugoslawische Parlament ratifiziert werden müssen, sind ab dem 1. November 2002 vorläufig anwendbar.