Veröffentlicht am 09.01.2014

Urteil Landgericht Berlin: Klage des Heimbetreibers Gierso gegen Flüchtlingsrat abgewiesen!

Presseinformation vom 09. Januar 2014

Das Landgericht Berlin hat am 8. Januar 2014 die Klage der Gierso gegen uns abgewiesen!


Das Urteil im Wortlaut gibt es hier!

Wir freuen uns sehr und danken allen, die uns solidarisch unterstützt haben. Die Verhandlung wurde extra in einen größeren Gerichtssaal verlegt, damit alle ca. 60 UnterstützerInnen Platz hatten. Zum Hintergrund siehe weiter unten unsere Pressemitteilung vom 6.1.2014.

Flüchtlingsrat Berlin, 9.1.2014

Junge Welt 10.01.14: Geschäft mit der Not
TAZ 09.01.14: Kritik an Flüchtlingsheimen bleibt erlaubt
PE Fraktion der Piraten 9.1.14:
Kritik an Flüchtlingsunterkünften bleibt erlaubt
Junge Welt 30.12.13: Wir werden uns nicht einschüchtern lassen
Bündnis gegen Lager Berlin/Brandenburg: Kurzbericht zur Tagung der Boell-Stiftung

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Pressemitteilung vom 6.1.2014

Mittwoch 8.1.2014 um 14 Uhr Landgericht Berlin:
Privater Heimbetreiber Gierso will dem Flüchtlingsrat Kritik an personellen Mängeln in Asylunterkünften verbieten lassen

Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Berlin-Charlottenburg, S/U-Bahn Jungfernheide
Öffentliche Verhandlung am 8.1.2014 um 14 Uhr, Raum Altbau I/113
UnterstützerInnen und Presse sind willkommen, bitte pünktlich erscheinen!

Am kommenden Mittwoch beschäftigt sich das Landgericht Berlin mit dem Antrag der Gierso Boardinghouse GmbH Berlin, dem Flüchtlingsrat Berlin per einstweiliger Verfügung Kritik an den Gierso-Unterkünften für Asylsuchende zu verbieten.

Die Gierso will dem Flüchtlingsrat untersagen lassen, folgendes noch einmal zu äußern:

  1. Die Mitarbeiter werden geklont. Die Mitarbeiter werden von Objekt zu Objekt gerufen, wenn Besuch von außen kommt. GIERSO bekommt Geld vom LAGeSo für die Stellen, aber die Stellen werden nur von den gleichen Mitarbeitern besetzt.
  2. Es fehlt heißes Wasser zum Duschen. Die Geschäftsleitung hat gesagt, Roma und Sinti duschen nicht, warum sollen wir den Boiler anmachen?
  3. In den Heimen gibt es viel Ungeziefer.

Die private Firma Gierso betreibt in Berlin vier Not- bzw. Sammelunterkünfte für insgesamt ca. 700 Asylsuchende. Die Gierso bezieht sich in ihrem Unterlassungsantrag auf Diskussionen Anfang November 2013 bei einer Fachtagung des Bildungswerks Berlin der Heinrich Böll-Stiftung zur Willkommenskultur für Flüchtlinge in Berlin, bei der auch MitarbeiterInnen des Flüchtlingsrats und der Gierso teilgenommen haben.

Dazu erklärt Martina Mauer, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin: „Die Äußerungen wurden in der von der Gierso behaupteten Form nie getätigt. Die Kritik des Flüchtlingsrates bei der Fachtagung bezog sich vielmehr generell auf die privaten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Berlin. Es kann allerdings nicht bestritten werden, dass es hinsichtlich des Personaleinsatzes in einigen Unterkünften erhebliche Auffälligkeiten gibt.“(1)

So begegnete dem Flüchtlingsrat bei Besuchen in unterschiedlichen Flüchtlingsunterkünften desselben Betreibers immer wieder dasselbe Personal etwa in der Rolle der Heimleiterin oder als Sozialarbeiterin. Auf Anfrage der Piratenfraktion bestätigte die Senatssozialverwaltung insoweit das Problem der „Personenidentität“, und legitimierte dies damit, dass es für „Betreiber schwer ist, geeignetes und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl für jeden Standort gleichermaßen einstellen zu können, so dass ggf. vorübergehend eine Personenidentität hinzunehmen ist.“(2)

Der Flüchtlingsrat hält dies für einen unhaltbaren Zustand. Das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales LAGeSo Berlin zahlt den Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte hohe Zuwendungen für das konkret für jede einzelne Unterkunft vertraglich festgelegte Betreuungspersonal. Das LAGeSo hat insoweit bis mindestens Oktober 2013 jedoch keinerlei Kontrollen des tatsächlich eingesetzten Personals durchgeführt und sich insbesondere weder Arbeitsverträge, noch Lohnabrechnungen, noch Qualifikations- und Arbeitszeitnachweise vorlegen lassen. Unangekündigte Kontrollen und eine effektivere „Heimaufsicht“ für Asylunterkünfte sind in Berlin nach Auffassung des Flüchtlingsrates jedoch dringend nötig.

„Wir lassen uns von der Gierso nicht politisch mundtot machen und werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass bauliche, organisatorische und personelle Standards in Berliner Asylunterkünften eingehalten werden“, so Mauer weiter.

Weitere Informationen enthält unsere Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung und lokalen Willkommensinitiativen vom 18. Dezember 2013.

Pressekontakt: Büro des Flüchtlingsrats Berlin, Tel. 030-243445762.
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(1) Die ehrenamtliche Initiative „Neue Nachbarschaft Moabit“ beklagt beispielsweise in einem Offenen Brief vom 7.11.2013 u.a. eine fehlende Kinderbetreuung im Gierso-Heim Levetzowstraße
(2) Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 17/12406 v. 29.08.2013, Frage 4





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