Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Aktuelles

09.12.2025 Offener Brief von mehr als 250 Organisationen zur Aufnahme gefährdeter Menschen aus Afghanistan

Menschenrechte wahren – Versprechen halten!

Noch immer warten rund 1.800 Afghaninnen und Afghanen, die eine Aufnahmezusage von der Bundesregierung bekommen haben, darauf, endlich nach Deutschland evakuiert zu werden. Die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. Unter den Betroffenen sind ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Mitarbeitende von Hilfsorganisationen, Journalist*innen, Richter*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Angehörige der LSBTIQ+ Community sowie Kulturschaffende. Sie haben sich über Jahre für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Frauen- und Kinderrechte eingesetzt: für universelle Werte – auch im Interesse Deutschlands. Durch die von Pakistan gesetzte Frist bis Ende dieses Jahres droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan, sollten sie nicht von Deutschland aufgenommen werden.

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27.11.2025 Pressemitteilung-Abschluss unseres AMIF-Projekts

Abschluss unseres AMIF-Projekts: Drei Jahre Engagement für bessere Aufnahmebedingungen in Berlin

Nach drei Jahren intensiver Zusammenarbeit beenden der Flüchtlingsrat Berlin e.V., KommMit e.V./BBZ und das Berliner Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL) im November 2025 ihr gemeinsames Projekt zur Stärkung der Standards und Strukturen im Asylverfahren und in der Aufnahme von Schutzsuchenden.
Gefördert durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union, verfolgte das Projekt von Dezember 2022 bis November 2025 ein klares Ziel: Geflüchteten Menschen in Berlin insbesondere minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten, Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Kriegsvertriebenen aus der Ukraine den Start in Deutschland zu erleichtern und ihnen eine würdige Aufnahme zu ermöglichen.
In den vergangenen drei Jahren haben unsere Partnerorganisationen eng zusammengearbeitet, um Geflüchtete zu beraten, Unterbringungsstandards zu verbessern und Fachwissen zu verbreiten.

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Offener Brief# DasIstKeineSchule

Gemeinsam mit 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen und Initiativen haben wir in einem offenen Brief die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, dazu aufgefordert, die bereits eingeführten Segregationsschulen in Berlin zu beenden und keine weiteren zu eröffnen. Wir fordern eine gemeinsame Schule für alle – Integration statt Separation, von Anfang an.

Hier als pdf: 2025_11_13 OffenerBrief_#DasIstKeineSchule

 

Offener Brief #DasIstKeineSchule

Keine Segregationsschule für geflüchtete Kinder in Berlin – gleiche Bildungschancen und eine Schule für alle!

Berlin, 20.11.2025

Sehr geehrte Frau Senatorin Katharina Günther-Wünsch,

anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November appellieren wir an Sie, die Pläne für weitere Segregationsschulstandorte in oder an Geflüchtetenunterkünften sofort zu stoppen und alle Kinder in Regelschulen einzuschulen! Ihre Pläne für weitere Segregationsschulen verhindern Teilhabe und Integration und gefährden die Bildungschancen und die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder und Jugendlicher nachhaltig. Was ursprünglich als Notlösung gedacht war, darf nicht zur neuen Normalität werden!

Bereits jetzt werden hunderte geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht in Regelschulen unterrichtet, sondern in Geflüchtetenunterkünften – an Filialstandorten, die formal an eine Schule angebunden sind, faktisch jedoch isoliert bleiben.
Diese Praxis stellt eine deutliche Diskriminierung geflüchteter Kinder und Jugendlicher dar. Sie haben keinen Kontakt zu Gleichaltrigen außerhalb der Unterkunft. Ihre Teilhabe ist stark eingeschränkt. Die Isolation gefährdet ihre psychische Gesundheit, eine Normalität des Schulalltags kann so nicht entstehen. Besonders für die große Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Traumafolgestörungen ist eine isolierte Beschulung innerhalb von Großunterkünften hochgradig belastend. Zahlreiche Studien zeigen außerdem: Der Spracherwerb geflüchteter Kinder wird am besten durch ein Umfeld mit vielfältigen Kontakten zur neuen Sprache gefördert. Nur durch gemeinsame Beschulung in Regelschulen können Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung sprachlich gefördert, sozial integriert und auch psychisch stabilisiert werden.

Rechtlich stehen die Pläne des Landes Berlin im Widerspruch zu internationalen, europäischen und nationalen Regelungen. Die UN-Kinderechtskonvention (Art. 28), der UN-Sozialpakt (Art. 13), die EU Grundrechte Charta (Art. 14) sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 26) etablieren, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht für alle ist. Die ab Juni 2026 geltende EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 (Art. 16) verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, geflüchteten Kindern den gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Bildungssystem „unter den gleichen Bedingungen wie für Staatsangehörige“ zu sichern. Auch das Berliner Schulgesetz und der Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen sehen keine schulische Segregation vor. Vielmehr garantieren § 41 und § 42 SchulG allen Kindern unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus den gleichen Anspruch auf Schulbesuch. § 4 SchulG verpflichtet Schulen zudem ausdrücklich, Schüler*innen vor Diskriminierung zu schützen. Eine Segregationsschule widerspricht daher dem Grundprinzip „Integration statt Separation“ und unterläuft den Bildungs- und Integrationsauftrag der Berliner Schule.

Wir fordern:

• Keine Segregationsschulen in Berlin! Kein Kind darf aus dem öffentlichen Schulsystem ausgegrenzt werden.
• Eine gemeinsame Schule für alle: Integration statt Separation – von Anfang an!

Alle Kinder in Berlin – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus – haben ein Recht auf Bildung und auf faire Chancen. Dieses Recht darf nicht durch politische Entscheidungen untergraben werden.

Erstunterzeichner*innen:

Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ)
Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) BERLIN
Migrationsrat Berlin e.V.
XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.

Weitere Unterzeichner*innen

ADAS – Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen/ LIFE e.V.n
Amaro Drom e.V.
Amaro Foro e.V.
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin (ADNB) des Türkischen Bund Berlin-Brandenburg e.V.
ARIBA e.V.
Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg
AWO Landesverband Berlin e.V.
Babel e. V.
BAfF e. V. Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V.
Beirat für Partizipation und Integration Tempelhof-Schöneberg
Berliner Bündnis für schulische Inklusion
Bezirksbeirat für die Integration und Partizipation Pankow
BIPoC Ukraine and friends
Bundes Roma Verband e.V.
Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) e.V.
B-Yali 224 e.V.
Club Dialog e.V.
Cura Vormundschaftsverein – Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.
Deutsch-Afghanische FreundschaftsGesellschaft Baaham e.V
Each One Teach One (EOTO) e.V.
Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V.
Eltern gegen Rechts
Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben (GIZ) gGmbH
Gesellschaft für Urbane Wirtschaft, Beschäftigung und Integration (GUWBI) e.V.
Give Something Back to Berlin e.V.
GLADT e.V.
GRIPS theater
InterAktiv e.V.
Jugendliche ohne Grenzen
KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen! Institut KINDERWELTEN e.V.
KidsCourage – für Kinderrechte
Kinder lernen Leben gGmbH
KJHV/KJSH-Stiftung
Komitee zur Unterstützung der politischen Gefangenen im Iran-Berlin e.V.
Kompaxx e.V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen (KuB) e.V.
Korea-Verband e.V.
korientation. Netzwerk für Asiatisch-Deutsche Perspektiven e.V.
Kurdisches Zentrum e.V.
Lautwerden für Bildung
Linksfraktion BVV-Mitte
MeG Betreutes Wohnen gGmbH
Migrationsbeirat Reinickendorf
Mini Bande gUG
Moabit hilft e.V.
Moabiter Ratschlag e.V.
OPRA Psychologische Beratung für Opfer rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Partizipation und Integration Beirat Berlin Mitte
Paul Gerhardt Werk Berlin
Polnischer Sozialrat e.V.
Power Me
Projekt ElternStärken
RAA Berlin e.V.
Reachout Berlin – Opferberatung und Bildung gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Roma Center e.V./ Roma Antidiscrimination Network
RomaTrial e.V.
Salam e.V.
Schöneberg hilft e.V.
Schule muss anders
Schwulenberatung Berlin gGmbH
Sprungbrett Zukunft Berlin e.V.
Terre des Hommes Deutschland e.V.
Trialog Jugendhilfe gGmbH
T-SAGIF (Tempelhof-Schöneberger Arbeitsgemeinschaft der Immigrant-Innen- und Flüchtlingsprojekte)
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB)
VEREIN DER ELTERN AUS KURDISTAN IN DEUTSCHLAND – YEKMAL e.V.
Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Verein zur Förderung der interkulturellen Jugendarbeit e.V. S27
Willkommensbündnis für geflüchtete Menschen in Steglitz-Zehlendorf
Willkommensbündnis Hasenheide
With Wings and Roots e.V.
YAAR e.V.
Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH

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Keine Großunterkunft für Kinder und Jugendliche – Kinder schützen, soziale Segregation verhindern!

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant eine Großunterkunft als zentrale Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) mit etwa 240 Plätzen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMG)In der EAC soll das Vor-Clearing der UMG stattfinden, welches u.a. das Screening nach neuer GEAS Screening-Verordnung (d.h. Registrierung, Sicherheitsüberprüfung, Gesundheitscheck und Vulnerabilitätsprüfung), die (vorläufige) Inobhutnahme gemäß §42a SGB VIII, die Altersschätzung und die Verteilentscheidungen umfasst. Als Akteure aus der politischen, sozialen und psychosozialen Arbeit kritisieren wir die eklatanten Kinderrechtsverletzungen, die hierbei in Kauf genommen werden, scharf und fordern die Entscheidungsträger*innen zu einem Stopp dieses Vorhabens auf.

Hier könnt ihr unser gesamtes Positionspapier lesen:

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13.06.25 Pressemitteilung der Landesflüchtlingsräte Innenminister*innenkonferenz: Mit Anlauf nach rechts

Während weltweit sind mit über 122 Millionen mehr Menschen auf der Flucht als je zuvor, treiben die Innenminister*innen aus Bund und Ländern die Abschottung Europas und die systematische Entrechtung von Geflüchteten weiter voran. Gerichtliche Entscheidungen zur Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen an den Grenzen oder von Leistungsstreichungen werden vorsätzlich missachtet, der Rechtsstaat wird kalkuliert demontiert. Gleichzeitig ist die Zivilgesellschaft, u.a. Menschen, die Schutzsuchende unterstützen, unterschiedlichen Angriffen von politischer Seite ausgesetzt.

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Infosheet: Die neue Gebührenordnung für LAF-Unterkünfte in Berlin

Im Rahmen von zwei Fortbildungen mit Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff im Januar und April 2025 haben wir zu den Neuerungen der Gebührenverordnung für LAF-Unterkünfte informiert. Daraus entstanden ist das unten verlinkte Infoblatt, in dem wir auf die Stolperfallen der neuen Verordnung hinweisen und rechtliche Schritte erläutern, die dagegen unternommen werden können.

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Rechtsansprüche für junge volljährige Geflüchtete vor Gericht vertreten

Referenten: Rechtsanwalt Benjamin Raabe und Dipl.-Päd. Patrik Boerner

Termin: 3.12.2025 | 18-21 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)

Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin

Unkostenbeitrag:  25€ (incl. MwSt.)

Junge geflüchtete Menschen, die als unbegleitete Minderjährige hier ankamen und über stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung unterstützt wurden, stehen mit Eintritt in die Volljährigkeit vor der Herausforderung in die Selbstständigkeit entlassen zu werden, das heißt häufig in prekäre Geflüchtetenunterkünfte ohne ausreichende Begleitung. In vielen Fällen sind sie dafür nicht ausreichend vorbereitet. Aus Kostengründen werden gerade bei Geflüchteten die dringend notwendigen pädagogischen Hilfen gestrichen und offensichtlich bestehende Ansprüche nicht erfüllt. Oft bleibt – wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird - nur noch der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht. Wie kann es aber gelingen, den jungen Menschen vor Gericht zu helfen, für die Fortsetzung der Hilfen zu streiten, neue Hilfe einzusetzen?
Im Rahmen dieser Fortbildung geht es um die rechtlichen Grundlagen und Strategien zur Durchsetzung der Rechtsansprüche aus §§ 41 SGB VIII, ggf. auch in Verbindung § 35a SGB VIII. Weiterhin geht es auch um Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Menschen ohne deutschen Pass haben wegen der Regelung des § 6 Abs. 2 SGB VIII weitgehenden Zugang zum System Jugendhilfe, besondere migrationsrechtliche Kenntnisse sind daher nicht zwingend erforderlich.
Die Fortbildung richtet sich explizit an Kolleginnen und Kollegen, die Lust haben, in dem Rechtsgebiet tätig zu werden und Fälle zu übernehmen. Neben der anwaltlichen Perspektive von Rechtsanwalt Benjamin Raabe gibt Dipl.-Päd. Patrik Boerner wichtige Tipps zur Vernetzung und zum Verfahren, denn in der Regel bedarf es bei diesen Verfahren Unterstützung von Fachkräften der sozialen Arbeit.

Anmeldungen bitte bis 26.11.25 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV| Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin | Tel.: 030-417235-55 | Fax: -57 | Email: fortbildung@rav.de
Mit der Anmeldung stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu. Die Stornierung von Seminaren, z. B. bei Ausfall der Referent*in bleibt vorbehalten. Weitere Bedingungen unter https://rav.de/fortbildung. Informationen zum Datenschutz unter: https://rav.de/datenschutz/.

Anmeldung

Fortbildung: Kinderschutz und Kinderrechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Termin: Montag, 15. September 2025 von 15 bis 18 Uhr
Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin (im ersten Hof rechte Glastür)

Viele geflüchtete Familien mit Kindern sind gezwungen, in beengten und ungeeigneten Unterkünften zu leben, ohne Privatsphäre und ohne die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen. Auch Familien mit bereits anerkanntem Schutzstatus sind davon betroffen. Ziel ist es, Geflüchtete in reguläre Mietwohnungen zu vermitteln. Bis dahin braucht es kindgerechte Übergangsunterkünfte, also abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Bad und eigener Küche sowie der Möglichkeit zur Selbstversorgung.

Doch die Realität sieht oft anders aus und diese Rahmenbedingungen werden vielerorts nicht gewährleistet. Die Fortbildung thematisiert die Umsetzung von Kinderschutz und Kinderrechten in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Über rechtliche Grundlagen hinaus besprechen wir strukturelle Herausforderungen und gängige Praxen.

Zudem tauschen wir uns über konkrete Handlungsansätze für eine kindgerechte Infrastruktur aus und sammeln gemeinsam Ideen für den Ausbau von Angeboten zur Stärkung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

Referent: Andreas Groß arbeitet für die Kinderrechtsorganisation Save the Children. Dort leitet er zurzeit das Projekt „Schützen. Stärken. Beteiligen. Kinderschutz und Kinderrechte in Unterkünften umsetzen.“ Zuvor hat er einige Jahre selbst in Unterkünften für geflüchtete Menschen gearbeitet.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich per E-Mail an unter Jekta@fluechtlingsrat-berlin.de.

Verwenden Sie im Betreff bitte: „Anmeldung Fortbildung“.
Geben Sie bitte in der E-Mail NameFunktion sowie Organisation, Träger oder Unterkunft an.

Die Fortbildung wird vom AMIF-Fond der EU mitfinanziert.





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