Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Aktuelles

Berliner Praxis der rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geüchteter nicht kindeswohlgerecht

Pressemitteilung 07.03.25

Pressemitteilung:
Die derzeitige Praxis der rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geüchteter (UMG) in Berlin   während der (vorläugen) Inobhutnahme durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verstößt gegen das Kindeswohl und nationale sowie internationale rechtliche Vorgaben. Die bisherige Regelung, wonach Mitarbeitende der Senatsverwaltung selbst die rechtliche Vertretung dieser besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen übernehmen, führt zu unauösbaren Interessenkonikten und stellt keine unabhängige Vertretung sicher.

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Mit der Handschrift der AfD

Pressemitteilung zu den Sondierungsgesprächen von CDU und SPD

11.03.2025 Zurückweisungen um jeden Preis, selbst gegen geltendes nationales und EU- Recht und den Willen der europäischen Nachbarländer, ist eine Totalabsage an die menschenrechtlichen Prinzipien der Europäischen Union. Gerade angesichts weiterhin eskalierender Konflikte und Kriege auf der Welt scheint dieses Sondierungspapier damit geradezu zynisch zu sein.

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06.02.25 Skandalisierung ohne Lösungsorientierung

Der Flüchtlingsrat Berlin ist erschüttert über einen Wahlkampf, der sich überwiegend auf Migrationsthemen konzentriert, ohne echte Lösungen für die drängenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen aufzuzeigen.

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25.03.25 Appell: Menschenrechte verteidigen – schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan weiter aufnehmen!

Das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD sieht vor, „freiwillige Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, zu beenden (z.B. Afghanistan) und keine neuen Programme aufzulegen“. Dies wäre fatal und das Ende des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP) – eines elementaren Menschenrechtsprogramms! Anders als verschiedentlich öffentlich dargestellt, stellt das BAP Afghanistan ein einzigartiges humanitäres Aufnahmeprogramm dar, über das besonders schutzbedürftige Personen wie Frauen, Kinder oder LSBTIQ* Personen gezielt und sicher in Deutschland aufgenommen werden können (siehe hierzu die gültige Aufnahmeanordnung). Bis heute sind jedoch nur 1.262 Personen im Rahmen des Programms nach Deutschland eingereist. (Stand: 28. Februar 2025)
Wir fordern von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung:
Stehen Sie zu Ihrer humanitären Verantwortung und Ihrem Versprechen!

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Mehrsprachige Flyer: Persönliche Rechte in der Unterbringung

Wer darf meine Briefe öffnen? Darf ich Besuch empfangen? Wie lange darf ich weg sein? Was kann ich gegen Rassismus und Diskriminierung tun?

Informationen über die Rechte von Bewohnenden in einer Unterbringung für Geflüchtete in unserem Flyer. Bestellungen an buero@fluechtlingsrat-berlin.de (kostenlos bzw. gegen Spende).

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Infoblatt zu Helios+ und Schreiben des BAMFs an Menschen mit Schutzstatus in Griechenland

Menschen mit Schutzstatus in Griechenland bekommen in der letzten Zeit vermehrt Briefe vom BAMF, die ihnen eine freiwillige Rückkehr nach Griechenland nahelegt. Dort könnten sie das Unterstützungs-programm „Helios+“, ein Nachfolger des bekannten Helios-Programm, in Anspruch nehmen.

Was hat es mit diesem Schreiben auf sich und wie sollte damit umgegangen werden?

Unten findet ihr ein Infoblatt mit dem aktuellen Kenntnisstand um das griechische Helios+ Programm und die entsprechenden Anschreiben des BAMF.

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Neue Gebührenordnung für LAF-Unterkünfte

**Fortbildung im Haus der Demokratie am 27.01.2025 um 17 Uhr**

Referent: Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff

In ihrem 63. Infoschreiben an die eigenen Unterkünfte hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die neue Unterbringungsgebührenordnung bekannt gemacht. Darin sind drastische Änderung bei der Abrechnung sowie signifikante Erhöhungen der Gebühren enthalten.

Relevant ist aber vor allem: Die Kostenübernahme muss ab sofort (01.01.2025) von den untergebrachten Menschen selbst organisiert werden! Das gilt auch, wenn diese erst kurz in Deutschland und damit neu in unserem komplizierten System sind. Zu erwarten sind daher in der Folge fehlende Kostenübernahmen und die Gefahr der Verschuldung aufgrund von Unwissen.
Um das möglichst zu vermeiden, organisieren wir am 27.01. eine Schulung mit Sozialrechtsanwalt Volker Gerloff bei uns im Haus der Demokratie und Menschenrechte. Zielgruppe sind vor allem Beratende, die in den Unterkünften arbeiten.
Es wird Raum zu Austausch und Vernetzung geben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Fortbildung wird vom AMIF-Fond der EU mitfinanziert.



14.11.24 Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen: Besonderheiten und Rechtsmittel

Referentin: Rechtsanwältin Maria Kalin

18 Uhr online 

Wie funktioniert der Familiennachzug zu minderjährigen Geflüchteten? Worauf muss insbesondere geachtet werden? Um diese Fallkonstellation geht es in unserer Online-Fortbildung. Außerdem werden Rechtsmittel wie die Remonstration erklärt – das Verfahren, welches eine Ablehnung der Botschaft ähnlich einer Klage herausfordert. 

Zur Anmeldung geht es hier.





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