03.11.2020 Update: Wer bekommt Kindergeld? Wer bekommt den 300 € Kinderbonus?

Erläutert werden die Ansprüche Geflüchteter nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland und die Nichtanrechnung des Kinderbonus auf Leistungen nach AsylbLG, SGB II, SGB VIII und SGB XII.


Der Kinderbonus wird – anders als das Kindergeld – nicht auf Sozialleistungen nach AsylbLG, SGB II, SGB VIII und SGB XII angerechnet. Wer für mindestens einen Monat in 2020 Anspruch auf Kindergeld hat, erhält auch den Kinderbonus. Wir erläutern daher in unserem Merkblatt auch die je nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland unterschiedlichen, ggf. auch rückwirkenden Ansprüche Geflüchteter auf Kindergeld.
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