08.06.2007: Aktuelle Statistik zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Berlin

Ernüchternde Ergebnisse nach Auslaufen der Antragsfrist in Berlin


Nach einer Statistik der Senatsverwaltung für Inneres vom 07.06.07 wurden bisher 3.086 Antr�ge gestellt, 332 Aufenthaltserlaubnisse erteilt sowie 401 Ablehnungen ausgesprochen.
Nach dem Auslaufen der Antragsfrist wurden 51 Anträge gestellt. Nach der Verk�rzung der Antragsfrist durch die Berliner Ausländerbehörde auf den 18.05.07 können diese Antragssteller keinen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang erhalten und unterliegen weiter der arbeitsmarktrechtlichen Vorrangprüfung. In anderen Bundesländern wie in Niedersachsen gilt eine längere Antragsfrist (30.09.07).
In 92 Fällen erfolgte bisher ein Ausschluss von der Bleiberechtsregelung wegen einer sogenannten Täuschung über die Identität bzw. dem „vorsätzlichen Hinauszögern“ der Aufenthaltsbeendigung. Das Beispiel von Nasima hat gezeigt, dass durch die „Sippenhaftung“ im Falle des Ausschlusses eines Familienmitgliedes auch die Kinder von der Abschiebung bedroht sind. Außerdem bleibt die Qualität der Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Identität von kurdischen Familien aus dem Libanon aus den türkischen Geburtenregistern gewonnen werden, zu hinterfragen.





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